Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 33 (16.8.1895)
- Date
- 1895-08-16
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 33 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 607 seine Bessie heiraten. Mendel aber fährt mit Binah über das große Wasser, sowie in seiner Jugend ernährt er als wandernder Glaser sein Weib, und Niemand ahnt, daß jetzt erst ihre Flitterwochen begonnen hoben- Zum Schluffe will ich eine der Geschichten übersetzen, die Moses Ansell seinen Kindern erzählte, wenn sie hungrig waren und er sie über den Hunger hinwegtäuschen wollte. Es ist eine Anekdote vom Kaiser Nicolaus von Rußland, die schwerlich in der officiellen Chronik zu finden ist, und daher den Leser vielleicht intereffiren wird. „Nicolaus war ein böser Fürst, der die Juden bedrückte und ihnen das Leben verbitterte. Eines Tages machte er den ' Juden bekannt, daß er sie aus ihrem Heim vertreiben würde, wenn sie ihm nicht binnen einem Monate eine Million Rubel erlegen würden. Da beteten die Juden zu Gott und flehten ihn an, ihnen um der Tugenden ihrer Borväter zu helfen, aber die Beamten steckten das Geld ein und der Kaiser verlangte noch immer seine Steuer. Da gingen sie zu den großen Meistern der Kabbalah und sagten: „Könnt Ihr nichts für uns thun?" Da berathschlagten die Meister der Kabbalah und um Mitternacht beschworen sie die Geister unserer Väter Abraham, Isaak und Jakob und des Propheten Elias, die weinten, als sie von dem Leid ihrer Kinder hörten. Und unsere Väter Abraham, Isaak und Jacob und der Prophet Elias nahmen das Bett, in dem der Kaiser Nicolaus schlief und trugen es in eine Wildniß. Und dort nahmen sie den Kaiser Nicolaus aus seinem warmen Bette peitschten ihn tüchtig durch, so daß er um Gnade schrie. Dann fragten sie: „Willst Du das Edict gegen die Juden znrücknehmen?" Und er sagte „Ja." Aber am Morgen erwachte der Kaiser Nicolaus, rief seinen Oberstkämmerer und sagte: „Wie, Du wagst es, zu erlauben, daß mein Bett mitten in der Nacht in den Wald hinausgetragen wird?" Der Oberstkämmerer erbleichte und sagte, daß die Wachen des Kaisers die ganze Nacht vor der Thür gewacht hätten, auch könne das Bett gar nicht durch die schmale Thür. Und der Kaiser Nicolaus dachte, er habe geträumt und ließ den Mann laufen. Aber in der nächsten Nacht wurde das Bett wieder in die Wildniß getragen und unsere Väter Abraham, Isaak und Jacob und der Prophet Elias droschen doppelt auf ihn und er versprach wieder, die Steuer nachzulaffen. So wurde am nächsten Morgen der Oberstkämmerer gehängt und die Wachen verdoppelt. Aber das Bett flog in die Wildniß und der Kaiser Nicolaus ward dreifach durchgepeitscht. Da annullirte der Kaiser Nikolaus das Edict und die Juden freuten sich und sielen vor den Meistern der Kabbalah auf die Knie." „Aber warum können sie die Juden nicht gänzlich retten?" fragte Ester. „Oh," sagte Moses geheimnißvoll, „die Kabbalah ist eine große Kraft und darf nicht mißbraucht werden." Ester fragte, ob die Meister auch Menschen schaffen konnten. „Gewiß," sagte Moses, „und noch mehr, es steht geschrieben, daß Rav Chanina und Rav Oscheya am Freitag ein schönes, fettes Kalb schufen und es am Sabbath genossen." „Oh Vater!" rief Salomon kläglich, „kannst Du nicht Kabbalah?" . . . Der ganze Geist der Dichtung läßt sich in eine kurze Besprechung nicht hineinpreffen, er quillt allzu reich. Man muß es dem Leser überlassen, das Buch mit dem Wahrzeichen des Psalmisten selbst zur Hand zu nehmen. Mit Fug und Recht' dürfte es noch einen andern Schmuck tragen: die Krone des echten Dichters. Ein solcher ist Zangwill und sein Name wird auch dem deutschen Volke theuer werden. Adele Berger. Correspond enzen. Wien, 7. August. (Die Lage der jüdischen Religionslehrer.) Die „N. Fr. Pr." erhält folgende Zuschrift: Sehr geehrter Herr Redacteur! Bei der Zuweisung der S u b s i st e n z - Z u l a g e für die Mittelschullehrer ist, wie dies eigentlich vorauszusehen war, der israelitische Religionslehrer wieder leer ausgcgangen. Obgleich die meisten diesem ganz stiefmütterlich behandelten Stande angehörigen Lehrkräfte ihre gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gemacht, die meisten den philosophischen Doktorgrad sich erworben haben, obgleich sie das gesetzlich vorgeschriebene Stundenausmaß absolviren, soweit Wien und die erößeren Provinzstädte mit mehreren Staatsmittelschulen in Betracht kommen. obgleich sie alle Pflichten eines Mirtelschullehrcrs ganz erfüllen müssen, haben sie doch gar keine Rechte, gehören keiner Rangselasse an, haben keinen Anspruch auf Q u i n q u e n n a l - Z u l a g e n und Altersversorgung und wurden auch demgemäß bei der Verleihung von Unterstützungen gänzlich übergangen. Um nur noch Eines zu erwähnen, sie haben nicht einmal Anspruch auf jene Fahrpreisermäßigung bei den Eisenbahnen, welche selbst den Supplenten und den Hilfslehrern gewährt wird. Sie stehen also im Range noch unter diesen. Und doch ist der Gegenstand, den sie vortrogen. für den Israeliten der wichtigste, denn auch bei diesem ist wohl der Endzweck des Unterrichtes und der Erziehung das religiös-sittliche Moment. Vielleicht fügt es ein günstiges Geschick, daß der Leiter des Ministeriums für Cultus und Unterricht diese Zeilen liest. Dann werden wir von seinem Gerechtigkeitsgefühle erwarten können, daß er sich mit unserem so vergessenen Stande auch ein wenig beschäftigt. Vor Jahren hat der Herr Referent für das Unterrichtsbudget, Herr Hofrath Beer, im Budgetausschusse unserer trostlosen Lage nur mit wenigen Worten Erwähnung gethan; seitdem wurden wir in den Verhandlungen über das Unterrichtsbudget nicht einmal genannt und mit Neid blicken wir aufunsere Collegen von der edlen Turnerei, für welche sich immer in den Verhandlungen des Unterrichts-Budgetausschvsses ein warmes Wort findet. Wir erbitten wohl nichts Unbilliges, wenn wir wünschen, daß der israelitische Religionslehrer, falls er die g e s e tz l i ch vorgeschriebene Qualifikation besitzt und im gesetzlich vvrgeschri ebenen Stunde nausmaße Unterricht ertheilt, den übrigen Mittelschull.hrern gleichgestellt und bei der Ertheilung von Unterstützungen nicht ganz übergangen werde. Gleiche Pflichten bedingen ja im modernen Staatsleben gleiche Rechte. Oder nehmen gewisse Kategorien von Beamten da eine Ausnahmsstellung ein? Hochachtungsvoll Ein geprüfter Religionslehrer. Wien, 6. August. Das Gasthaus des Wenzel Eb er le, „zum wilden Mann" in Margarethen wird allabendlich von einer Anzahl von Juden besucht. Heute Abends bemerkte man in der Gaffe große Bewegung. Die Ursache ward bald klar. Durch das nichtverhängte Fenster sah man den Volkstribun von Margarethen, eine weiße Nelke im Knopfloch, wie er den andächtigen Zuhörern unter Stampfen und Gesticuliren aus seinem Evangelium eine Predigt hielt. Diese Thatsache wird genügen, um unseren Glaubensgenossen zu sagen, ob sie gut daran thun, solchen Wirthen auch fernerhin als Gäste anzugehören. Wien.(P.RudolfEichhorn.) Wie verlautet, wurde P. Rudolf Ei ch Horn provisorisch mit der Leitung der Pfarre Rüßdorf betraut. Es ist dies derselbe Geistliche, der sich vor Jahren als antisemitischer Agitator hervorgethan, kurze Zeit auch dem Abgeordnetenhause als lachender Erbe Georg S ch ö n e r e r's angehört hatte und, nachdem er in Floridsdorf, der Stätte seines mehrjährigen Wirkens, gründlich abgewirthsckaftet, nach Höflein an der Donau versetzt worden war. Die Antisemiten haben Glück, und es ist nicht ausgeschloffen, daß es ihnen eines Tages vergönnt sein werde, auch den ehemaligen Schricker Pfarrer Leopold Scherz er, die Zierde des „Katholisch-constitutionellen Vereines auf der Wieden", auf einem schönen Wiener Posten wieder zu begrüßen. Wien. (Ein Gesinnungstüchtiger.) In Hietzing macht eine lustige Abfuhr viel von sich reden, welche ein bekannter Hietzinger Zeitgenosse und Antisemit von einem großen Penzinger Restaurateur erlebte. Der betreffende Herr zählte nämlich zu den enragirtesten antisemitischen Agitatoren und fungirt auch als Obmann des dortigen Bezirksvereines, in welcher Eigenschaft er die blutigsten Brandreden hält. Dieser Herr begab sich vor einigen Tagen mit einer Anzahl von Gesinnungsfreunden in das betreffende Gasthaus. Einem der Herren, einem Angestellten eines Hietzinger Advocaten, stiegen Zweifel auf, ob der Wirth ein genügend gediegener Antisemit sei, um durch seinen Besuch beglückt werden zu können. Als der Herr Obmann des Bezirksvereines ihn über die antisemitische Gefinnungstüchtigkeit des Wirthes nicht eben sehr beruhete, fing der Advocatursbeamte zu scandaliren an und die Freunde stimmten in den Chorus ein, was ziemlich unliebsames Aufsehen im Local machte. Da trat der Wirth auf den Bereinsobmann, der sich über die zweifelhafte Gesinnung des „Judenknechtes" abfällig äußerte, zu und meinte: „Sie wollen sich über meine Parteistellung ein Urtheil erlauben? Sie sind dazu der rechte Mann! Am Abend schimpfen S' in Ihren Versammlungen über die Juden und bei Tag laufen S' für einen jüdischen Wein Händler den Wein verkaufen. Mir kommen S' nicht mit diesen Späffen, ich kenne Sie und weiß, daß Sie mich wenigstens zwanzigmal angegangen haben, Ihnen den Wein der jüdischen Firma abzukaufen!" Angesichts diese