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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-08-09 · 32 (9.8.1895) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
32 (9.8.1895)
Date
1895-08-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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rTB^^CBSssmesaes? Nr. 32 Dr. Bloch's Wochenschrift. stadt (Dr. Feyrer) zu verantworten. Der Angeklagte leugnete Anfangs und entschuldigt sich schließlich, er habe nur einen Spaß machen wollen. — Richter (strenge): Das ist kein Spaß, das ist eine Rohheit! Was hat Ihnen denn der Böhm gethan? — Angckl.: Nichts. — Der Beschädigte, Lehrjunge Moriz Böhm, gibt an, daß er vom Angeklagten wiederholt beschimpft wurde. — Richter: Warum denn? — Zeuge: Weil ich ein Jude bin. Böhm erzählte den Hergang und fügte hinzu: Die anderen Lehrbuben haben darüber gelacht. — Richter (zum Zeugen): Habt ihr Streit gehabt? — Zeuge: Nein, ich Hab' ihm nichts gethan. — Der Richter erkannte den Angeklagten schuldig und verurtheilte ihn zu zwölf Stunden Arrest und entließ ihn .mit der Mahnung, künftighin eine solche Rohheit zu unterlassen. Aus der besten Gesellschaft. Wie der „N. Fr. M.-Pr." aus Budapest telegraphisch gemeldet wird, wurde dort Graf Andreas Raday verhaftet. Er hatte dem Dr. Geza Füzer e s s i 200 fl. defraudirt. Eine mysteriöse Geschichte. Aus Czernowitz geht uns über den Fall W o lke n fl u g eine authentische Darstellung zu, deren Einzelheiten so interessant sind, daß wir diese reproduciren wollen. Wolkenflug war Kaufmann und schloß als solcher mit dem Gutsbesitzer G a f f e n k o auf Besenruthen ein Geschäft ab. Die Geschäftsgebahrung G a ffenk o's ist eine eigenthümliche und Juden der Umgebung haben Respect vor dem Schlachzizen, der es versteht, durch seine „Unfreundlichkeiten" sie oft zu zwingen, Geld und Waare im Stich zu lassen, um nur mit dem Gaffen ko nichts zu thun zu haben. Dies wußte Wolken flu g nicht. Er raufte dem Gaffen ko um fl. 150 Besenruthen ab, worauf er sofort fl. 110 Angabe leistete. Als er mit zwei Bauern auf das Gut kam, um sich die Ruthen abzuholen, inscenirte Gaffenko einen geschäftlichen Streit und veranlaßte die Arretirung des „Juden" und der beiden Bauern. Das war am 25. Juli. Wolkenflug wurde in der Gendarmeriekaserne in Zwiniacze gleichwie die beiden Bauern internirt. Am nächsten Morgen war er, mit fünfzig Verletzungen bedeckt, todt, mit einem Riemen um den Hals, von Gendarmen aufgefunden worden, natürlich innerhalb der Kaserne, und eine Reihe von Umständen deutet darauf hin, daß die vier Gendarmen mehr um die Sache wissen. Wir schildern diese verdächtigen Umstände nun in Kürze. Tiefe Stille lagerte in der Nacht von Donnerstag auf Freitag über Zwiniacze. Zeitlich wie gewöhnlich hatten sich die Bewohner zur Ruhe begeben. Plötzlich durchschütterten gellende Hilferufe die Luft. Woher drangen sie? Ein Kaufmann, der in dieser Nacht an der Gendameriekaserne vorbeifuhr, gab an, daß er die Rufe deutlich aus der Kaserne her vernommen habe. Ein Nachbar erzählt, daß er die Angstschreie bis in sein Zimmer vernommen, darum heraustrat und dieselben deutlich aus der Kaserne dringen hörte. Einzelne Worte konnte er nicht unterscheiden, aber es war ein Nothruf, wie ihn ein Mensch in der höchsten Gefahr ausstößt . . . Dies geschah in der Nacht, in welcher Wolkenflug verhaftet in der Kaserne weilte. Ein anderer Nachbar der Gendarmeriekaserne erzählt, daß in ebenderselben Nacht, gegen 2 Uhr Früh, zu ihm von der Gendarmerie mit der dringenden Bitte geschickt wurde, er möge Pferd und Wagen zu einer Fahrt nach L u k a zur Verfügung stellen, was er auch that. Am Freitag Früh verbreitete sich auf geheimnißvolle Weise das Gerücht, daß in der Gendarmeriekaserne ein Mann eines unnatürlichen Todes gestorben sei. Dieses Gerücht fand bald in schauerlicher Weise seine Bestätigung. Drei in Zwiniacze wohnhafte Juden erzählen, sie wären in die Kaserne gerufen worden, um die Leiche Wolkenflug's in die Todtenkammer zu schaffen. Auf die Frage, welchen Todes Wolkenflug gestorben sei, erwiderte man ihnen, daß er sich selbst erhenkt habe. Während der Ueberführung in die Todtenkammer bemerkten sie zahlreiche Verletzungen am Leichnam, der auch mit Blut besudelt war. Am Hinterhaupte bemerkten sie eineWunde, die mit geronnenem Blut erfüllt war. Die Haare waren vom Blut verklebt. Mehrere Zwiniaczer Geschäftsleute sandten daraufhin ein Telegramm an die Staatsanwaltschaft, worin um Einleitung der strafgerichtlichen Untersuchung gebeten wird. Am Samstag Früh wurde die Untersuchung durch den Gerichtsadjuncten Hu brich eingeleilet. Dieser begab sich in Begleitung eines Zastawnaer und zweier ZaleszczykerAerzte nach Zwiniacze. Dort wurden auch sofort die vier in Zwiniacze stationirten Gendarmen, nämlich Klepsch, Postencommandant, Rot her, Seite 589 Führer, M e l n i c u k und K a t t l e r, einvernommen. Sie sollen angegeben haben, daß Wolkenflug sich in der kritischen Nacht mehrmals in den Abort begab, wo er später als Leiche an feinem eigenen Riemen hängend gefunden wurde. Alle angestell'en Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Die Commission wurde an diesem Tage darauf aufmerksam gemacht, daß auf Geheiß der Gendarmen der Gemeindediener sowie ein zweiter Bauer die Leiche gewaschen und vom Blut gereinigt haben. Die Art der Strangulation ist eine höchst merkwürdige und seltene. Schon bei der ersten Besichtigung der Leiche durch Fachleute ergaben sich auffällige Momente. Die Strangulation erfolgte mit einem Riemen, und zwar, wie dies fast zweifellos ist, mit dem eigenen Leibriemen des W olken flu g. Merkwürdiger- und sonderbarerweise befand sich der Abdruck der Riemenschnalle vorn an der Kehle. Gewöhnlich befindet sich aber bei einem derartigen „Selbstmord" der Knoten der Schlinge oder die Schnalle des Riemens rückwärts am Nacken oder doch, wenn sich die Schlinge verschiebt, seitwärts. Die von der „Bukowinaer Rundschau" gemachte Mittheilung der Verhaftung der vier Gendarmen bestätigt sich nicht. Wohl hat sich Gendarmerierittmeister v. C a t a r a i n in die Gendarmeriekaserne in Zwiniacze begeben und dort durch eine ganze Nacht Untersuchung gepflogen. Diese scheint aber doch nicht genügend gravirende Resultate zutage gefördert zu haben, da die Gendarmen sich auf freiem Fuße befinden. Rittmeister C a t a r a i n hat an das Obercommando in Lemberg auf Grund der von ihm gepflogenen Untersuchung telegraphier „An der Sache nichts! Liegt Selbstmord vor!" Dies, trotzdem die Leiche Wolkenflug's über fünfzig Verletzungen an den verschiedensten Körperstellen aufwies. Es erscheint festgestellt, daß diese Verletzungen, die größtentheils Sugillationen (Blutunterlaufungen) sind, auf keinen Fall mit den gleichfalls hervorgetretenen Todtenflecken identisch sind. Unter den Verletzungen befindet sich auch die bereits erwähnte Wunde am Hinterhaupt. Todesursache war zweifellos die Strangulation, die so beschaffen ist, daß dritte Personen ganz leicht mitgewirkt haben können. So die Thatsachen, deren Reproduction die Bukowinaer Preßbehörde unterdrücken zu müssen glaubt. Die „Bukowinaer Rundschau" wurde schon zweimal wegen des Falles Wolkenflug confiscirt. Auch dieser Umstand ist im Zusammenhalt mit den anderen Thatsachen beredt. Und was wird dabei herauskommen? Höchstens die Versetzung der Gendarmen in einen anderen Ort, damit die Öffentlichkeit beruhigt werde. Mehr dürfte von der Energie der Bukowinaer Behörden nicht zu erwarten sein. („Arbeiter-Zeitung".) Christenhetze in China. Unfern Judenhetzern ins Album! Man schreibt der Wiener „Pol. Corr." aus Shanghai, Mitte Juni: Der Christenhaß des chinesischen Volkes hat sich wieder einmal in barbarischer Weise Luft gemacht. Die in Chengtu, Kialing und Jochou befindlichen katholischen und protestantischen Missionsgebäude wurden kürzlich vom Pöbel ganz zerstört, ohne daß die chinesische Regierungsbehörde ihren Einfluß rechtzeitig zur Verhinderung der Greuelthat eingesetzt hätte, wie dies übrigens in ähnlichen Fällen zur Regel geworden ist. Glücklicherweise sind, nach den hier einlaufenden Nachrichten, diesmal keine Menschenopfer zu beklagen, da es den Missionären selbst gelungen zu sein scheint, sich der Wuth des Pöbels zu entziehen. Der französische Generalkonsul in Shanghai, Herr Dubail, hat den französischen Gesandten in Peking eingehend von dem Vorfälle verständigt, welcher von dem Tsungli Namen (Auswärtigen Amt) in energischer Weise Satisfaction verlangt. Dieses hat nun in Folge dieses Schrittes die Zusage gemacht, daß der Regierungspräsident (Taotai) von Chengtu zur Verantwortung gezogen werden soll. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, wie wenig eine derartige Maßregel zum künftigen Schutze der Christen beizutragen pflegt. Solange nicht die Provinzial-Gouverneure, in deren Verwaltungsbezirk ähnliche Ausschreitungen vorfallen, in exemplarischer Weise bestraft werden, kann man sich nicht der Hoffnung hingeben, daß die Christenverfolgungen in China so bald ein Ende finden werden. Nach aller Wahrscheinlichkeit wird auch diesmal die von dem französischen Gesandten geforderte Satisfaction auf eine Geldentschädigung hinauslaufen, womit jedoch soviel wie nichts geleistet ist, denn eine solche Geldbuße trifft nicht die moralisch mitschuldigen Regierungs-Beamten, sondern das niedere Volk

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