Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 32 (9.8.1895)
- Date
- 1895-08-09
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 588 Nr. 32 Dr. Bloches Wochenschrift. Lebens behaglich leben konnte. Und nun folgt eine Wandlung, die fast nicht ihres Gleichen hat. Der ehemalige Hauslehrer und Pensionsinhaber, der nur den wenigsten feiner Fachgenosfen bekannt war, reichte der französischen Akademie ein Werk über die Geographie Palästinas ein (1867), das einen großen Preis erhielt und den Namen des Verfassers allgemein bekannt machte. Denn es war ein Werk aus einem Guß, lebhaft und verständlich geschrieben, von großer Anschaulichkeit und zugleich mit voller Beherrschung des weit ausgedehnten gelehrten Gebietes. Derenbourg wurde nicht lange darauf Mitglied des Instituts und versäumte seitdem selten eine Sitzung der gelehrten Körperschaft, an deren Arbeiten und Verhandlungen er sich lebhaft betheiligte. Sein Hauptgebiet war das der semitischen, speciell arabischen Philologie. Theils allein, theils in Gemeinschaft mit seinem gleichstrebenden Sohne Hartwig gab er arabische Texte heraus, erklärte und verbesserte die von Anderen edirten Werke der orientalischen Literatur, hielt Vorlesungen über biblische Bücher und über den Talmud und entfaltete bis zuletzt eine staunenswerthe Arbeitskraft. Noch in seinem hohen Alter unternahm er mit einer Anzahl Fachgenofsen eine Ausgabe der Werke des „Saadia Gaon" um die tausendste Wiederkehr des Geburtstages dieses großen Philosophen würdig zu feiern. Derenbourg war vollkommen Franzose geworden. Die Sprache seines Hauses, wie die seiner Arbeiten war französisch. Auch in seinen Gesinnungen hatte sich eine eigenthümliche Wandlung vollzogen: das Adoptiv-Vaterland, das ihm Alles gegeben hatte, war an die Stelle der wirklichen Heimat getreten, die ihm Alles versagt, ja ihn geradezu von sich gestoßen hatte. Wenn man ihn in Deutschland sah und hörte — und er kam fast jeden Sommer nach Frankfurt, wo von ihm viele Freunde und Verwandte wohnten — denn sein älterer Sohn hatte sich mit einer Franksurterin vermählt — so glaubte man wiederum, einen Deutschen zu vernehmen, denn er schrieb und sprach bis zuletzt das Deutsche nicht als ein Fremder, sondern mit der ganzen Gewandtheit eines Deutschen. Er war aber nicht blos ein Mann der Wissenschaft, sondern entfaltete in praktischen Dingen eine außerordentliche Thätigkeit. Er war Derjenige, an den sich zahllose unbemittelte Deutsche wendeten, die nach Paris kamen; Wenige gingen ohne Rath und Hilfe von ihm. Aber auch, wo es nicht zu rathen und zu helfen, sondern blos durch Güte zu stärken und durch Freundlichkeit zu erquicken galt, war er der rechte Mann. In ihm -herrschte ewige Heiterkeit, und diese Freude und Lust am Leben, die ihn erfüllte, wußte er Allem mitzutheilen, was ihn umgab. Diesem Alten gegenüber, der von der schweren Bürde der Jahre nicht gebeugt war und der bei allen trüben Erfahrungen und bei dem tiefen Ernst ununterbrochener wissenschaftlicher Arbeit sich die sonnige Heiterkeit des Kindes bewahrt hatte, schämte man sich zu klagen und mürrisch zu sein. Wer je den Zauber dieser, Persönlichkeit genossen, der wird ihn als kostbares Lebensgut sestbalten. Prof. Dr. Ludwig Geiger. Die Möbel des Herrn v. Hammerstein. Die Rückkehr des Freiherrn v. Hamm er stein, von der die antisemitischen Blätter schon zu erzählen wußten, dürfte nun doch etwas „verschoben" werden und der edle Freiherr seinen ..Sommeraufenthalt", den er angeblich in einem tirolischen Dorf genommen hat, auf längere Zeit ausdehnen. Wie nämlich aus Berlin telegraphirt wird, ist in der Pfandkammer zu Charlottenburg die Wohnungseinrichtung des Freiherrn vom Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert w o r d e n. Es kamen unter den Hammer: acht Zimmer schwarze, eichene, Nußbaum- und Mahagony-Möbel. darunter ein Werthvoller Flügel, ein Harmonium, drei verschiedene Plüschgarnituren, ein eichenes Büffet, ein Speisetisch mit 6 Einlagen, 2 Geschirrschränke, 3 Schreibtische u. s. w. Auch 2 Roßhaarmatratzen nebst 8 verschiedenen Bettstücken waren gepfändet und zur Auction gestellt. Ferner wurden versteigert: eine aus 250 Werken bestehende Bibliothek, eine Unmenge von Nippessachen, 72 Rehkronen und Hirschgeweihe, 1 Elengeweih, 1 Gewehrschrank mit 2 Gewehren, 3 Hirschfängern, Jagd- und Patronenlaschen. Ebenso war auch Trinkgeräth in recht stattlicher Menge vertreten, besonders fiel eine Glasbowle mit 24 Gläsern in die Augen. Antisemiten ans Reisen. Aus H e i l b r o n n, 31. Juli, berichtet die „Frkf. Ztg.": Der antisemitische Reichsrathsabgeordnete Profeffor Förster aus Berlin versuchte heute Abend hier einen Vortrag zu halten. Die Versammlung verlangte Bureauwahl, die aber von F ö r st e r nicht zugestanden wurde. Nach einer erregten Geschäftsordnungsdebatte zog Förster ab, ohne zu sprechen. Die Versammlung tagte weiterund nahm eine Resolution gegen den Annsemitismus an. „Antisemitisch gebildet". In der „Antisemit. Corresp." (25. Juli) sucht ein akademisch gebildeter, junger Mann (8 Semester Hochschul-Studium) mit umfassender allgemeiner Bildung (volkswirthschaftlich, philosophisch, hygienisch und a ntise mitisch gebildet), von socialreformatorischer Gesinnung rc. eine Stellung als Mitarbeiter bei einer gcsinnungsverwandten Zeitschrift. — Wir vermuthen, daß der junge Mann seine „antisemitische Bildung" in dem von Musensöhnen stark besuchten Bodeck'schen „deutschen" Gasthause oder in Ahlwardtschen Vorstellungen sich angeeignet hat. Denn an unseren Universitäten gibt es noch vorläufig keinen Lehrstuhl für die antisemitische Disciplin. „Kauft nur bei Christen!" Am 24. Mai d. I. holte der Revierjäger Wenzel Jakubek vom Auskocher Josef Gli cka, III., Apostelgaffe Nr. 27, eine Portio n Kuttelflecke um sechs Kreuzer, nach deren Genüsse Frau Anna Jakubek unter heftigen, choleraartigen Erscheinungen erkrankte, mehrere Tage - bettlägerig war und bis heute nicht völlig wiederhergestellt ist. Die durch einen Sachverständigen, Dr. Hagel, vorgenommene Untersuchung der Kuttelflecke ergab, daß sich die Kuttelflecke in einem faulenden und gährenden Zustands befanden und daß die Speise gefahrbringend für die körperliche Sicherheit und Gesundheit im Sinne des § 431 des Strafgesetzes sei. Gegen Josef Glicka und seine Frau Johanna wurde die diesem Gutachten gemäße Anklage erhoben und hatten sich kürzlich die Angeklagten vor dem Strafrichter Dr. v. M a r q u e t des Bezirksgerichtes Landstraße zu verantworten. Der als Zeuge einvernommene Käufer der Kuttelflecke Wenzel Iakubek gab an, daß, als er die Speise dem Glicka zurücktrug, dieser ausgerufen habe:° „W a s wollen S' denn, kost' ja eh nur s ech s Kreuz e r." Der Richter sprach den Angeklagten Josef Glicka, weil er die Kuttelflecke nicht zubereitet hatte, frei, verurtheilte aber dafür Frau Johanna Glicka zu einer Arreststrafe in der Dauer von vierzehn Tagen, wobei als mildernd nur die Unbescholtenheit, als erschwerend aber die besondere Gefährlichkeit der Handlung angenommen wurde. „Kauft nur bei Christen". Eines der Häupter des „finnigen Cartell", der bereits wiederholt bestrafte Selcher¬ und Fleischermeister Anton Hal lamann aus Jnzersdorf, hatte sich gest.rn vor dem Hietzinger Strafrichter Dr. Zöllner wegen schwerer Gefährdung der körperlichen Gesundheit, sowie wegen Unterlassung der thierärztlichen Beschau zu verantworten. Es liegt ihm diesmal zur Last, daß er 21 Stück Schweine der behördlichen Beschau entzog, unter denen sich auch viele mit Krankheiten behaftete befanden. Die Commission, die ihn unmittelbar nach der Schlachtung betrat, fand in einem Faffe verfaulte Schweinefüße, zwei Fässer durch Fäulniß bereits unkenntlich gewordenes Schweinefett, welches zur besseren Consistenz mit Unschlitt vermengt war. Alle Räumlichkeiten und Geräthe starrten vor Schmutz. Der Angeklagte behauptete, die Marktcommissäre seien ihm feindlich gesinnt. Nach den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen gewann jedoch der Richter die volle Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten und verurtheilte ihn zu 14 Tagen Arrests, verschärft durch zweimaliges Fasten, mit der Begründung, daß selbst die höchste gesetzlich normirte Geldstrafe den als sehr reich bekannten Angeklagten nicht als geeignete Strafe treffen würde, weshalb sich das Gericht verpflichtet hielt, mit einer empfind! ich en Freiheitsstrafe vorzugehen. Der Verurtheilte meldete gegen Schuld und Strafe die Berufung an. Weil ich ein Jude bin. Der beim Schuhmachermeister Georg Rucka in Lehre stehende Johann Eigner traf am Abend, uns der Gewerbeschule kommend, den ihm bekannten Lehrjungen Moriz Böhm. Mit den Worten: „Servus Jud'!" fiel Eigner ohne die geringste Veranlassung hiezu über den 15jährigen Böhm, einen schwächlichen Knaben, her und versetzte ihm einen Schlag mit der Kante des Lineals auf den Kopf. Böhm, der aus der erlittenen Wunde blutete, entzog sich durch die Flucht weiteren Beschimpfungen und Mißhandlungen. Der Meister des mißhandelten Lehrjungen, Adolph Schindler begab sich mit demselben auf das Commissariat, wo der Bezirksarzt Dr. Rapport eine Rißwunde als Folge des erlittenen Schlages constatirte. Unlängst hatte sich nun Eigner vor dem Bezirksgerichte Leopold-