Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 30 (26.7.1895)
- Date
- 1895-07-26
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 556 Nr. 30 Dr. Bloch's des Reiches des Ocsteien bewiesen. Wenn sich Leute finden, die den Juden alle diese Eigenschaften absprrchcn wollen, so ist dies sehr zu bedauern, aber die Ernstdenkenden dürften den Werth solcher Ausfälle gegen die Juden kennen. Möge also die Kluft bald verschwinden und die Russen mit den Juden im Frieden leben." In ähnlicher Weise sprachen noch der Vorsitzende des Oberlandesgerichles, Geheimrath Dr. Ro ssi, der Ch.ff der Kosakenregimcnter Generalmajor Spitzberg und das Stadtoberhaupt von Charkow Collegienrath Sch t s chelkow. Juden und Christen waren von diesen Reden tief ergriffen. Petersburg. Als erfreuliche Thatsache wird aus den argentinischen Colonien gemeldet, daß die Colonisten sich vollkommen in ihren neuen Stand hineingelebt haben und selbst die Administration der Colonien, die sonst.wie die ehemaligen Vögte unnachsichtlich ihres Amtes waltet, ihnen das Zeugniß tüchtiger und fleißiger Arbeiter gibt. Es wäre nun höchst an der Zeit, den Colonisten mehr Selbstständigkeit zu gewähren, die ihnen ja eigentlich von allem Anfänge in Aussicht gestellt wurde, wann ihre Eignung sür die Landwirthschast erprobt sein werde. Trotzdem glauben einige der Local-Administratoren jedes Selbstgefühl der Colonisten noch länger Niederhalten zu müssen. In der Colonie Clara kam es deswegen zu einem Conflicte zwischen den Colonisten und ihrem Administrator, zu dessen Beilegung die Central-Verwaltung in Buenos-Ayres einschreiten und diesen übereifrigen Administrator desavouiren mußte. Dieser Herr hatte nämlich den nach der Colonie gekommenen Getreidehändlern bedeutet, die Colonisten hätten kein Recht, Getreide zu verkaufen, da sie nur als Taglöhner zu betrachten seien, und berief sich dabei auf eine angeblich bestehende Instruction der Central-Administration, die aber, wenn sie auch bestanden haben mag, jedenfalls schon außer Kraft gesetzt worden ist, wie thatsächlich der von Buenos-Ayres gekommene Delegirte den Colonisten das ihnen von ihrem Administrator bestrittene Recht zuerkannte. In der zu erlangenden Selbstständigkeit liegt die Zukunft der Colonien und nur unter dieser Bedingung kann das Colonisationswerk zum Segen gereichen. Petersburg. Unter dem Namen „Artelj's" besteben in Rußland landwirthschaftliche Arbeiter-Organisationen, die den Zweck verfolgen, für die Hünderttausende von Arbeitern, die jeden Sommer aus dem Innern Rußlands nach dem im Süden gelegenen fruchtbaren Gebiete der sogenannten „schwarzen Erde" wandern, um sich da den Großgrundbesitzern zu verdingen, die Verträge abzuschließen und ihnen Reisevorschüsse zu geben. Eine ähnliche Organisation für die jüdischen Feldarbeiter in der Umgebung des Ansiedlungsrayons schlägt die „Hazefirah" vor. Und wenn die Regierung an einer solchen Organisation Anstoß nähme, appellirt das genannte Blatt an die Zweigvereine der „Gesellschaft zur Unterstützung jüdischer Ackerbauer und Handwerker in Rußland" zur Errichtung von Arbeitsnachweis-Instituten und an die jüdischen Blätter um Ausnahme einer stehenden Rubrik über Arbeitsnachweis, weil nur auf diese Weise den Zehntausenden sich einander erdrückenden Glaubensbrüdern im Ansiedlungs-Rayon Hilfe geboten werden kann. Die Erkenntniß, daß nur Selbsthilfe das Mittel ist, um die jüdischen Massen im Ansiedlungs-Rayon nicht ganz verkommen zu lassen, dringt in immer weitere Kreise. So wurden vor Kurzem in Talna (Gouvernement Kiew) mit behördlicher Genehmigung mehrere „Selbsthilfsvereine" von jüdischen Handwerkern und kleinen Kaufleuten gegründet, um im Nothfalle nicht in die Hände der Wucherer zu fallen, aus denen es keine Rettung mehr gibt. Ist es doch eine feststehende Thatsache, daß die Juden zu den Bewucherten den höchsten Percentsatz stellen, während schon statistisch das Vorurtheil widerlegt ist, daß die Juden die meisten Wucherer liefern. Der jüdischen Religion läßt man in Rußland mehr Gerechtigkeit widerfahren, als in anderen Ländern, wo der Jude emancipirt ist und seine Religion nicht anerkannt wird, wie z. B. bis vor Kurzem in Ungarn. Der Rabbiner in Dubno. Herr Chaim M a r g o l i s, war gegen den Gouverneur von Volhynien beim Senat klagbar geworden, weil derselbe ihn nicht zur Decorirung mit der goldenen Medaille vorschlug, die jeder Geistliche nach Ablauf einer zehnjährigen Dienstzeit erhält. Und der Senat erkannte die Berechtigung der Beschwerde an und der Rabbiner mußte zur Ordensverleihung vorgeschlagen werden. Helsingfors. In Finnland besitzen nur die jüdischen ehemaligen Soldaten aus der Nikolaitischen Periode das Wohnrecht, alle anderen Juden, selbst Kategorien, die unbeanstandet an allen Orten des übrigen Rußland sich niederlassen dürfen, wie akademisch Graduirte und Kaufleute erster Gilde, sind davon Wochenschrift ausgeschlossen. Außer den „Nikolaiski"-Soldaten ist nur noch den Cultusbeamten: Rabbiner, Schochet und Synagogendiener, der dauernde Aufenthalt in Finnland gestattet. Alle anderen Juden und selbst die großjährigen Kinder dieser Privilegirten durften sich bis jetzt nur auf Grund halbjähriger, vom Gouverneur ausgestellter Pässe im Fürstenthum aüfhalten und üur den niedrigsten Schacher treiben. Nach neueren Senatsbestimmungen wurden die Aufenthaltspässe nicht auf ein halbes, sondern auf ein ganzes Jahr ausgestellt, wird den großjährigen Kindern der Privilegirten das Heimatsrecht gegeben und ist allen Juden das Recht freien Handels mit nur geringen Einschränkungen gewährt. Es ist also jedenfalls ein Fortschritt gegen früher zu verzeichnen, wenn auch lange noch nicht die Gleichstellung. Amsterdam, 11. Juli., Am Sonntag den 7. d. M. hielt die ,.C e n 1 r a l - C o m Mission für die Interessen der Israeliten in den Nieder tan de n" eine Versammlung ab, jpeciell um den Streit zwischen dem Oberrabiner von N.-Holland Dr. D ü n n e r, Rector des israelitischen Seminars, und Dr. T. Leeuwenstein, Oberrabbiner in Zabrze, Oberschlesien, der seinerzeit fast einstimmig zum Oberrabbiner von Friesland gewählt wurde, zu schlichten. Man wählte ihn, weil man meinte, daß Dr. L. in Paramaribo der, von holländischen Eltern geboren, von seiner Jugend an bis zum 25. Jahre in Holland wohnte, mit bestem Erfolge die Examina am Niederländischen Israelitischen Seminar in Amsterdam machte, die Akademie hier besuchte und Holländer geblieben war, trotzdem er viele Jahre in Deutschland wohnte, daselbst den Doctorgrad erwarb rmd das Moränu-Diplom erhielt. Nun aber verlangt das Niederländische Israelitische Cultus- Reglement, daß Candidaten der klassischen Literatur, um das Morönu- Diplom zu erhalten, ihr Examen an einer der holländischen Akademien absolvirt haben müssen, während sür ausländische Cultus-Beamte, die sür die Niederlande gewählt werden, eine Commission von 3 Oberrabbinern ernannt werden muß. um die betreffenden Documente zu untersuchen. Naujdem nun die Professoren de Hartog, Oppenheim und I. Jitta erklärt haben, daß Dr. L. nicht mehr Holländer ist, und zwar seines langjährigen Aufenthalts in Deutschland wegen, auch in Deutschland naturalisirt zu werden versuchte und sich zum Rabbiner in Zabrze wählen ließ rc.. wurde eine Commission' ernannt, besteheitd aus Dr. Dünner, Oberrabbiner von N.-Holland, T. Tal, Oberrabbiner im Haag und Dr. Ritter. Oberrabbiner in Rotterdam, um die Angelegenheit zu untersuchen. Bei. der 1. Sitzung aber weigerte sich Dr. Dünner, das Moranu-Diplom nachzusehen, behauptend, daß Dr. L. Holländer sei. Herr T a l stimmte bei, während Dr. Ritter protestirte. Eine andere Commission von drei anderen Oberrabbinern ließ sich nicht finden, so daß Professor de Hartog in der letzten am * Sonntag stattgehabten Sitzung Folgendes proponirte: Für den Fall, daß kein Rabbinats-Collegium gebildet werden kann, oder dasselbe unterläßt, in dem vor der permanenten Commission festgesetzten Termin das Morsnu-Diplom zu untersuchen und darüber ein Urtheil zu fällen, dann ist die permanente Commission, befugt, nachdem sie einen oder mehrere Niederländische Rabbiner consultirt hat, eigenmächtig zu handeln. Diese Propositiou wurde mit großer Majorität angenommen. Wien. (Spenden.) Für die Ueberschwemmten in Kobersdorf hat uns Herr Ignaz Straß, Vorstand beim Israelitischen TtMpelverein Bruck an der Leitha. 10 fl. 20 kr. übersendet. Wien. (Ferienheim.) Fortsetzung des Spenden-Verzeichnisses: Kahnemann & Krause, 1 Verbandkasten; Leopold. A b e l e s & Söhne, 1 Stück Bettzeug,; Dr. M. B r e i t e n st e i n, 20 Bände Jugend-Lectüre; Frau G. Bettelh e i m, 2 Centner Mehl. Wien. Am 4. August findet die Trauung des Herrn Bernhard Back, Industriellen aus Mariaschein bei Teplitz, mit Fräulein Dannhauser, Tochter des k. k. Commerzialrathes Herrn Jacob Dannhauser in Wien, statt. Die Brautleute entstammen höchst achtbaren und angesehenen Familien und wird das Familienfest den zahlreichen Freunden und Verehrern der Letzteren willkommenen Anlaß zu Sympathiekundgebungen bieten. Wien, 22. Juli. Herr Dr. Adolf B ü ch l e r, Professor an der Wiener israelitischen theologischen Lehranstalt, hat sich mit Frl. Minny L ö w e u t h a l, Tochter des Hof- und Gerichts-Advocaten Dr. Eduard Löwenthal, Enkelin des im Jahre 1882 verstorben Redacteurs I. Löwenthal, Nichte des im Jahre 1890 verstorbenen Leibarztes des Schah von Persien Dr. I. E. Polak, verlobt.