Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 27 (5.7.1895)
- Date
- 1895-07-05
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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MM*-' -1*1 -jühl ^jehMä^uSIL^LaSUISSSJältL^ - -.'- **»« Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 27 Seite 506 rituelle Schlachten zu gestatten. Die für die israelitischen Glaubensgenossen vorgeschriebene Schlachtung, so begründet die Statthalterei ihre Entscheidung, ist ein ritueller Act, aus welchen die Bestimmungen der Gewerbeordnung keine Anwendung finden. Da nun laut der für Rumburg bestehenden Schlachthofordnung nur die im Gebiete der Stadt Rumburg gewerbsmäßig betriebenen Schlachtungen in dem Schlachthause vorzunehmen sind, die rituelle Schlachtung sich aber nicht als ein gewerbsmäßiger Betrieb darstellt, so find diese Schlachtungen von der Schlachthofordnung ausgenommen und können in der bisher üblichen Art und Weise als Privatschlachtung vorgenommen werden. Es hat daher durch den genannten Beschluß eine Verletzung der den israelitischen Glaubensgenossen durch die Gesetze gewährleisteten Rechte nicht stattgefunden." Die Entscheidungen der Prager Statthalterei auf confessionellem Gebiete genießen bereits einen gewissen Ruf, und man darf sich darum über den absonderlichen Charakter des vorstehenden Erlasses kaum wundern. Hoffentlich wird die israelitische Cultusgemeinde Ruinburg cs nicht verabsäumen, den Beschwerdeweg an das Ministerium zu betreten. (Taufschein.) Die „S a l i n e n a r z t" - A f f a i r e, jene sonderbare Concursausschreibung mit der Bedingung: „Taufschein" ist nach einer parlamentarischen Interpellation mit Artikel XIH St.-G.-G. in Einklang gebracht worden. Die Taufschein-Bedingung wurde zurückgezogen — zu Mindesten theoretisch; ob auch praktisch, ist allerdings mehr als fraglich. Nun ist die Taufschein- Bedingung wieder einmal aufgetaucht. Der steiermärkische Landesausschuß schreibt nämlich eine Districtsarztenstelle in Montpreis, Steiermark aus, deren Bewerber die Verbindlichkeit der römisch-katholischen Religion zu erfüllen hat. Durch diese „Verbindlichkeit" sind protestantische und jüdische Aerzte von der Bewerbung ausgeschlossen. Ob wohl der Bezirksvertretung des Gerichtsbezirkes Lichtenwald, welche diese Arztesstelle vergibt, und dem steiermärkischen Landesausschuffe, der sie ausschreibt, der Artikel XIII St.-G.-G. von Hörensagen bekannt ist? (Eine edle, aristokratisch-arische Wohlthäterin!) Die geborenen Volksführer verleugnen ihre großherzige Denkungsweise in keinem Falle. Während die Juden durch großartige Spenden dem Zartsinn ihrer Feinde gröblich verletzen, wissen die Aristokraten immer den feinsten Tact zu wahren. Wir lesen z. B. in der „Reichspost" Nr. 148 vom 2. Juli 1895: Nur Gerechtigkeit für Alle! Man warf uns im Processe Coudenhove vor, wir Adelige scheuten die Oefientlichkeit, konnten nicht reckinen rc. Das ist indessen bei den meisten christlichen Adeligen nicht der Fall! Man duldet, wenn man wahrhaft christlich ist, alles Unrecht, so lange es eben geht; kommt aber die Zeft, wo man nicht mehr schweigen darf zmn allgemeinen Besten, so wird inan auch sogar eine christliche Frau finden, die zum Siege der wahrhaft Christlichen beitragen wird- Ich erlaube mir nun, unserer Streiterin für Recht und Wahrheit, unserer verehrten „Reichspost", Folgendes zur Kenntniß zu bringen: Vor einigen Tagen wurde mir ein Sammelbogen für die armen, durch Unwetter vernichteten Ortschaften übergeben; so weit hat uns der Judenliberalisnms gebracht, daß ich statt einer Gabe gezwungen war, Folgendes auf den Sammelbogen zu schreiben: „Sobald die hohe Statthalterei endlich Schritte thun wird, die gesetzwidrigen Gebahrungen, die ft'üher schon durch ihre Organe jahrelang gegen uns ausgeübt wurden, wieder gutzumachen, indem sie den: Recht wieder Recht verschafft, dadurch uns zu unserem Bernlögen verhilst. alsdann wird sofort ausgiebig wie früher den Nothleidenden, besonders unseres Bezirkes, geholfen werden." E b r e i ch s d o r f, den 18. Juni 1895 Mathilde Gräfin P o n g r a c z - M e t t e r n: ch. Wir haben dem nichts weiter hinzuzufügen als das Tür k'sche Dictum: „Noblesse obliege“. (Juden und Christen.) Aus dem „Delavec“ vom 15. Juni 1895. „E r st e s Bild: Am 12. Mai d. I. starb in Steinbrück ein Arbeiter der Oelfabrik. Herr K., obwohl Jude, begleitete den betreffenden Arbeiter auf den Friedhof und befahl, am Nachmittag die Arbeit in der Fabrik einzustellen, damit die Arbeiter ihren Kameraden zum Friedhof begleiten konnten. So handelte der Jude! Zweites Bild: Mathias O r e h o v e c hat der Südbahn durch 43 Jahre Robot geleistet — und den Faullenzern die Säcke gefüllt. Am 3. Mai d. I. starb er zu Steinbrück nach schwerer Krankheit. Am nächsten Tage bat ein Kuppler den Stationschef, er möge dem Personale erlauben, am 5. Mai um 5 Uhr Früh den Dieilst wechseln zu dürfen, um den Kameraden zu begraben. „Suchet andere Leute", entgegnete der allgewaltige Stationspascha. Erst als die Tochter des Verstorbenen bat, erlaubte er großmüthig (?) dem Personal, um 5 Uhr Früh den Dienst zu wechseln. Besonders charakterisirt den Stationschef R. v. Franken, daß er noch den Todten beschimpfte und verleumdete, indem er sagte: „M athias Orehovec hat schon vor 20 I a h r e n den Galgen verdien t." Mit diesem Ausdrucke bewies er vollkommen, daß er auf einer tieferen Bildungsstufe stehe als der niederste Arbeiter. So handelte der Christ!" (Ein netter Priester.) Der „Leipziger Volkszeitung" wird aus Mailand geschrieben: Großes Aufsehen macht der Proceß, der sich am 16. d. M. vor dem Tribunal in Neapel abspielte. Ein geweihter Priester mit Namen Paolo I a c o m i n i hat vier Schwestern einer und derselben Familie — mit Namen Olivieri — aus dem Orte R e s i n a, eine nach der anderen verführt. Er überredete sie alle Bier, in einer schönen Nacht mit ihm durchzugehen, und miethete sie als seine Haushälterinnen in einer romantisch gelegenen Villa bei Neapel ein. Die lieben Schwestern aber hatten bei ihrer Flucht zugleich ihr Brüderlein, einen achtjährigen Knaben, aus dem elterlichen Hause mitgenommen. Nach vieler Mühe gelang es den Eltern, die Spur der Geflohenen auszufinden, und nun kam es zum öffentlichen Proceß wegen Raubes von Minderjährigen (der beiden jüngeren Schwestern und des Knaben). Während die beiden älteren Töchter ihren Verführer auf's Eifrigste vertheidigten und ihn als einen wahren Heiligen hinstellten plauderte der Knabe mit größter Naivetät die unglaublichsten erotischen Scene» aus. Der Schluß des Processes war, daß der Priester zu zwei Jahren und die beiden älteren Schwestern zu zehn und acht Monaten Gefängniß verurtheilt wurden. (Ein antisemitischer Procest in Crajova.) Vorgestern gelangte vor den Geschworenen in Crajova der Verleumdungsproceß zur Verhandlung, welchen Herr Ed. Dioghenide gegen den Typographen David Benvenisti angestrengt hatte. Letzterer wurde angeklagt, in der „Lanterna“ den Kläger beschuldigt zu haben, daß er in seiner Eigenschaft als Journalist von mehreren Juden Crajovas Gelder verlangt habe, damit seine antisemitischen Angriffe in der „Vointza Craiovei“ unterbleiben sollen. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten frei. (Indische Soldaten.) In unseren Tagen, wo der Antisemitismus immer wieder die militärische Tüchtigkeit und die Vaterlandsliebe der Juden anzuzweifeln sich vermißt, ist es gut, wieder einmal jener Leistungen hingebungsvoller Tapferkeit zu gedenken, die die Juden in den i t a l i e n i s ch e n Freiheitskämpfen vollbracht haben. Als die Franzosen im Jahre 1849 schon vor Rom standen, um die freiheitsdurstige Stadt dem Papste wieder zu unterwerfen, und durch eine Bresche in die Mauern eingedrungen waren, wurde ihr Ansturm von einer kleinen Anzahl der Tapfersten unter den Tapferen zurückgeschlagen, die das Vascello, ein stark befestigtes Gebäude, besetzt hielten. Hier verteidigten sich stundenlang kaum hundert Römer gegen eine ungeheuere