Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 27 (5.7.1895)
- Date
- 1895-07-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 27 Dr. Dloch's Wochrnfchrrst. nur die eclatantesten Fälle. Die tausendfältigen, kleinen Zurücksetzungen und Demüthigungen, denen jeder Jude, ob arm, ob reich, ob hoch oder nieder, im täglichen Leben im Handel und Wandel, im amtlichen und privaten Verkehre auSgesetzt ist, davon spricht man ja gar nicht mehr! Die thatsächliche Geltung der Staatsgrundgcsetze erscheint ausgehoben, die Gleichheit vor dem Gesetze existirt nicht. Die Richter von Wadowice haben ihre Pflicht gethan und das Phantom des Saybuscher Gewohnheitsrechtes zerstreut! Aber wo findet sich das Forum, vor welchem gegen das Gewohnheitsrecht, das sich in die gesammt-österreichische Verwaltung einzubürgern droht, Klage erhoben werden kann? O, es gibt ein solches Form — das der Staatsraison und der öffentlichen Moral. Die Staatsraison und die 'öffentliche Moral haben längst ihr Urtheil gesprochen, aber ein Urtheil, das nicht in Kraft gesetzt wird, hat keinen Werth. — — Kol-nidre. Von Dr. N. L. Stern. Xol-nidre und Judenneid werden wohl aus dem ohnehin so armseligen Wortschätze der Antisemiten nicht allsobald schwinden, und es ist keineswegs die im österreichischen Parlamente immerhin noch bedeutungslose Interpellation eines antisemitischen Thoren, die uns mit Schrecken erfüllt und zur Abwehr herausfordert. Es dürfte jedoch auch ohne jede Veranlassung an und für sich nicht überflüssig erscheinen, über ein Liturgiestück und ein Capitel, welches uns schon so mannigfach zum Vorwurfe gemacht wurde, Licht und Klarheit zu verbreiten. Es soll jeder Jude und auch Nichtjude, der darüber befragt wird, Jedem, der ernstlich die Wahrheit wissen will, bestimmt und dasselbe antworten können. Es steht aber von vorneherein fest, daß dem Kolnidre auch nicht der Schatten irgend einer Verfänglichkeit anhaften kann. Die Formel lautet ausnahmslos: Macht keinen Unterschied, ob Schwüre und Gelöbnisse einem Juden oder einem Nichtjuden abgelegt werden. Die menschheitsfeindliche Spitze, welche man demnach dem Kol-nidre imputiren möchte, würde sich also zunächst auch gegen die Juden selbst richten. Welches Volk auf Erden könnte eine religiöse Vorsorge treffen wollen, damit Jeder Jedem unter ihnen falsche Schwüre ablegen, verlogene Zusagen machen könne? Auf Zeugnißaussage, Schwur und Gelöbniß beruht mannigfach die Möglichkeit des socialen Verkehres, ja selbst die Ehe beruht wesentlich auf Schwur und Gelöbniß, und ein Volk könnte so Alles durch ein Liturgiestück, durch diese Kolnidre-Formel untergraben wollen? Der Kol-nidre-Abend bot in der Vergangenheit und bietet vielfach noch jetzt das Bild andächtiger Versammlungen voll Rührung und in Erschütterung, vor dem ewigen Gott, der Herz und Nieren prüft, der die geheimsten Gedanken richtet; ein solcher Unsinn jedoch müßte in der Wirklichkeit ein ganz entgegengesetztes Bild bieten. Wie viele Israeliten stehen doch da, deren Ehre und Vermögen davon abhängt, wie der neben ihm stehende Israelit in den nächsten Tagen über ihn vor Gericht aussagen werde, und nun müßten diese es mit eigenen Ohren anhören, wie Jener sich für etwaige falsche Aussage im Vorhinein salvirt! Würden sie nicht dagegen lauten Protest erheben, hinauseilen, um die Sittenpolizei herbeizurufen? Die Kol-nidre-Formel entstammt jener talmudischen Zeit, da es für Juden gegen Juden ausschließlich nur eine jüdische Gerichtsbarkeit gab. Wäre es nun denkbar, daß jene jüdischen Richter, eben die Schöpfer des Talmuds, eine religiöse Einrichtung getroffen hätten, um ihren eigenen Richterthron zu unterhöhlen? Nein, so lange fürwahr, als in dem Kol-nidre-Stücke auch nicht die leiseste Spur nachgewiesen werden kann, daß da zwischen Eiden und Gelöbnissen gegenüber Juden und solchen gegenüber Nichtjuden unterschieden wird, so lange wäre es nicht nur Heller Wahnsinn«, sondern Seite 495» überhaupt unmöglich, diesen Kol-nidre als irgendwie moralisch verfänglich hinstellen zu wollen. Betreffs dessen jedoch, ob seitens der jüdischen Religion zwischen Eiden gegenüber Juden und Nichtjuden ein Unterschied gemacht wird, wollen wir die auch den Christen zugängliche Bibel vorführen. Josna hatte den ihn täuschenden Gibeouiten einen Friedensbund zugeschworen. Als dann die List dieser Gibeoniten herausgekommen war, sprach Jusua: „Da wir ihnen nun einmal beim Ewigen, beim Gotte Israels geschworen haben, ob es auch durch List erschlichen worden ist, dürfen wir ihnen doch nichts anhaben." Die Nicht-Israelitin Rahab verlangt von den Jsraliten nur: „Und jetzt schwöret mir nur bei dem Ewigen!" Sie weiß sich damit sicher und hat sich auch in der That nicht getäuscht. Die Boten des syrischen Königs Benhadad entlocken dem israelitischen Könige Ahab ein doppelsinnig zu deutendes Wort und beeilen sich demselben die dem syrischen Könige günstige, obwohl wenig einleuchtende Deutung beizulegen. Und siehe, der israelitische König erachtet sich auch dadurch schon verpflichtet, seinem Todfeinde Thron und Leben zu schenken. Der König Zidkijahu wird von den Propheten gebrandmarkt, weil er im Streben nach Unabhängigkeit seines Landes dem babylonischen Nebukadnezar den Friedensschwur nicht gehalten hat. „Ja, die Bibel," werden unsere Feinde sagen, „aber der Talmud?" Daß der Talmud irgend etwas gestatten sollte, was die Bibel verpönt, das konnte in der That nur der christlichen Auffassung entspringen. Der Talmud nimmt es ja mit der Bibel, man könnte sagen, gar zu ernst. Der Talmud hätte es sich nie gestattet, aus dem Fünften der Zehngebote ein Viertes zu machen, den Tag Gottes, des Vaters abzusetzen, das Erlösung«- zu einem Auferstehungsfell, das Wochenzu einem Pfingstfest, den Chanuka zu Weihnachten und die Seelenseier am Schlußfefte im Herbste zu einem Allerseelentage umzngestalten. Das neue Testament, das Seiten- und Gegenstück des Talmuds, erlaubt wohl so Manches, was die Bibel verbietet, der Talmud thnt es nie und nimmer. Man wird in dem ganzen Talmud das J-Tüpselchen nicht finden, durch welches erlaubt wird, was die Bibel, d. h. für den Talmud Gott verboten hat. Negativ ist die Bibel für den Talmud ein vollgiltiger Beweis. Der Talmud enthält jedoch noch einen anderen Grundsatz, welcher hier unmittelbar positiv beweisend ist. „Wie wäre es denkbar," ruft er aus, daß wir uns etwas erlauben könnten, was wir bei einem Nichtisraeliten (Nockri) verpönen müßten?"*) Welch kühnes, stolzes, großartiges Wort. Das heißt fürwahr das Jahrtausend in die moralischen Schranken fordern, das heißt, daß der Israelit an allgemeiner Moral hinter Keinem Zurückbleiben dürfe. Hütte nun der Talmud den Israeliten wirklich Meineid gegenüber 'Nichtisraeliten, unter welchem Auswege immer, gestatten wollen, so hätte er es erst den Nichtisraeliten gegenüber Israeliten als berechtigt erklären müssen. So finden wir es auch bei dem Verbote, Zinsen vom Gelde zu nehmen: „Der Nichtjnde darf es von Dir nehmen. Du von ihm!" Die Ausnahme und Unterscheidung von Juden und Nichtjuden ist hier wohl begründet, damit die Israeliten inmitten Zinsen nehmender und gebender Völker seitens der Religion wirthschaftlich nicht schlechter als die Anderen gestellt würden. Was ist es mm aber doch mit diesem Kol-nidre? Format bedeutet er einfach eine Gewissensberuhigung für den Fall, als man sich unbew ußt gegen die den Israeliten besonders strenge gebotene Heiligkeit des Wortes vergangen haben sollte.**) „Es fott fein M e n s ch sein Wort *) Mi ika middah tll’Isracl scliari ul Modiri assur! **) R. I a c o b, Sohn des Ascheri im Capitel über den Versöhnungstag. R.Fam will den kot-müro andererseits aus die ebenso moralisch unverfängliche Nisdma Nedarim 2N l> beziehen. Cr muß jedoch dabei eine Menge von Correcturen vornehmen, die zuletzt doch nicht ausreichend sind. Danach hätte ja Kol-nidre am Neujahrs- und nicht am Versöhnungstage gesagt werden sollen.