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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-06-28 · 26 (28.6.1895) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
26 (28.6.1895)
Date
1895-06-28
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 26 Dr. Vlvch's Wochenschrift. Seite 485 Sänger oder Borbeter. Vereheliche Redaction! Gefertigter erlaubt sich hiemit zu dem Artikel „Soll der Cantor sprechend vorbeten?" in der Nr. 23- Ihres geschätzten Blattes vom 7. Juni 1895 einige Bemerkungen hinzuzufügen. Der Herr Verfasser des ingedachten Artikels fundirt seine Ausführungen, daß Scheliach Zibbur mit „Vorbeter" schlecht übersetzt sei. Aus dem Schulehan Aruch § 53, Hilchos B’rochos, Beer hetew folgt gerade, daß unter den Scheliach Zibbur nur der Chasan zu verstehen sei. Dort heißt es : „w’korin Sch’liach Zibbur Chasan schezorieh liros hech jikro wtargum wajar Vchasit:. Daselbst weiter wird vom Scheliach Zibbur der Besitz einer schonen Stimme verlangt, ja man ging so weit, daß man einen Scheliach Zibbur, dessen Stimme irgendwie gelitten, für unfähig, sein Amt weiter auszuüben hielt. Scheliach Zibbur und Rabbiner können unmöglich ein und dieselbe Person gewesen sein, weil der Schulehan Aruch an der angeführten Stelle sagt, daß eine Gemeinde, die an Knappheit der Geldmittel leidet, vor Allem einen Scheliach Zibbur anstellen möge und erst dann einen Rabbiner; es wäre denn Letzterer eine Größe ersten Ranges; nur in diesem Falle ginge er dem Scheliach Zibbur vor. Wenn das Neilahgebet in manchen Gemeinden von dem Rabbiner vvrgetragen wird, so ist das durchaus nicht darauf zurückzuführen, als ob dies eine Reminiscenz an den Scheliach Zibbur wäre, sondern es ist viel eher in dem Umstande zu suchen, daß der Cantor bereits am Abend viel zu erschöpft sei, um noch dieses weihevolle Gebet in der entsprechenden Weise vorzutragen; da nun dieses Gebet von einem Anderen vorgetragen werden muß, was ist natürlicher, als daß man auf den Würdigsten der Gemeinde, auf den Rabbiner, zurückgreift. Rabbi A k i b a, der vom Verfasser gerade citirt wurde, mag auch im Besitze einer schönen Stimme, wie sie der Schulehan Aruch verlangt, gewesen sein und hatte wahrscheinlich auch die Fähigkeit, den damaligen Anforderungen in Bezug auf den Gesang vollauf zu genügen; hätten die heutigen Rabbiner und Religionslehrer für den cantoralen Gesang geschulte Stimmen und die nöthigen musikalischen Fähigkeiten, so würde ihrer Verwendung zur Absolvirung des ganzen Gottesdienstes nichts im Wege stehen. Manche kleine Gemeinde hätte an einem solchen Rabbiner eine Persönlichkeit, die den ganzen Gottesdienst verrichten könnte. Philipp Kläger Obercantor. Wien, am 11. Juni 1895. Correspon-enM. Wien. (Vertrauensvotum für den Abgeordneten Dr. Bloch.) Der „P o l i t i s ch e V o l k s v e r e i n" sandte an den Abgeordneten Dr. Bloch nachstehende Zuschrift: Euer Wohlgeboren! Hochgeehrter Herr D o c t o r! Es gereicht dem gefertigten Präsidium zur besonderen Befriedigung, Ihnen hiemit zur Kenntniß zu bringen, daß die am gestrigen Tage abgehaltene, sehr zahlreich besuchte Plenarversammlung des „Politischen Volks- Vereines" die Anregung des Bereinspräsidenten, „Euer Wohlgeboren als dem trotz aller feindseligen und injuriösen Verfolgung treu und mannhaft ausharrendeu parlamentarischen und publicistischen Anwälte und Vorkämpfer der jüdischen Sache den wärmsten Dank und das vollste Vertrauen auszusprechen", einstimmig unter Kundgebung des lebhaftesten Beifalles angenommen hat. Gestatten Sie, daß wir dieser Mittheilung den Ausdruck unserer persönlichen Dankbarkeit und Verehrung hinzufügen, in welcher wir verharren hochachtungsvoll „Politischer V o l k s v e r e i n" Dr. S k r e i n Dr. F i a l l a I. Vicepräses. Präsident. Wien, 21. Juni 1895. Wien. Der gegenseitige israelitische Hilfsverein für Handwerker und Kleingewerbetreibende, mit dem Sitze II., Blumauergasse 14, ist einer von jenen humanitären Vereinen, der, genau im Sinne des Titels, wahrhaft ein Hilfsverein für das jüdische Handwerk genannt werden muß. Der Verein ist stets bestrebt, in erster Richtung seinen Mitgliedern Arbeit zu beschaffen; gerade das aber ist bei vorherrschender Strömung und jetziger Geschäftslage keine leichte Ausgabe. Der große tüchtige jüdische Arbeiterstand steht fast unbeschäftigt da, und müssen wir diesen unliebsamen Zustand vor Allem der falschen Auffassung unserer liberalen Mitbürger, die aus übertriebener Coulance uns vor Anderen zurücksetzen, zuschreiben. Nur bei den Wahlen erinnert man sich unser!! Im Gegensätze dazu müssen wir hingegen dankbar anerkennen, daß ein Theil unserer Mitbürger die zweite Aufgabe unserer statuarischen Bestimmungen, nämlich verarmten Handwerkern rasch momentane pecuniäre Hilfe zu gewähren, thatkrästigst unterstützt, aber auch wieder nicht in dem Maße wie es ein solch großer, unter dem Drucke der Verhältnisse leidender Körper erheischt. Unser Verein besitzt die löbliche Einrichtung, unseren bedürftigen Mitgliedern unverzinsliche Darlehen, in kleinen Raten rückzahlbar, zu gewähren, und dieses Mittel, armen Gewerbsleuten auszuhelfen, übt der Verein keineswegs in knauseriger Weise aus, so daß oft in unserer Casse Ebbe eintritt. Auch gegenwärtig sind wir in einem solchen Stadium und kommen in die unangenehme Lage, Darlehensbewerber auf kommende Eingänge zu verweisen oder auf Rückzahlungen zu harren, die sich durch die gebotene Geschäftslage lange verzögern; dies ist ein unliebsamer Umstaitd, den wir bald zu Gunsten geändert wissen möchten. Unsere m u n i f i c e n t e n Glaubensgenossen sollten sich deswegen an unseren Verein öfter erinnern und seiner mehr als früher „zum Guten gedenken". Vorstand des g e g e n s e i t i g e n israelitischen H i l f s v e r e i n e s für Handwerker und Kleingewerbetreibende, Wien, II., Blumauergasse 14. Brünn, 24. Juni. Am schwarzen Brett der technischen Hochschule lesen wir die folgende Kundmachung: „Die Eisenbahn-Betriebsdirection der k. k. österreichischen Staatsbahnen in Innsbruck hat.anher eröffnet, daß zur Ergänzung des Beamtenstandes.je zwei Jngenieur- Assistentenstellen zur Besetzung gelangen. Hierauf reflectirende absolvirte Hörer der Ingenieur-, beziehungsweise Maschinenbanschule mit beiden Staatsprüfungen haben sich mit vorschriftsmäßig gestempeltem, dem Taufschein, Heimatschein, Militärdocumenten und den Studienzeugnissen belegtem Gesuche an die k. k. Eisenbahn-Betriebsdirection Innsbruck zu wenden." Unterschrieben ist diese Kundmachung von dem Rectorate der technischen Hochschule. Wir sind weit entfernt, diesen neuen Fall der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung dem Herrn Rector oder dessen Herrn Stellvertreter zur Last zu legen. Wohl aber gestatten wir uns die höfliche Anfrage, ob diese Herren nicht geneigt wären, ihre bekannte liberale Gesinnung in der Weise zu documentiren, daß in Zukunft jene Kuttdruachungen, welche den Altersnachweis ausschließlich in der Form des Taufscheines fordern, den betreffenden Behörden oder Aemtern retournirt werden. Die dienstsreundliche Bemerkung — und

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