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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-06-28 · 26 (28.6.1895) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
26 (28.6.1895)
Date
1895-06-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 26 Dr. Dloch's Wvchenfchrifk. in der Stellung von ordentlichen Lehrerinnen, eine etwas größere Zahl in der Stellung von unbesoldeten Hilfslehrerinnen. Niemals ist der leiseste Vorwurf angedeutet worden, daß diese Lehrinnen an wissenschaftlicher und pädagogischer Befähigung oder hinsichtlich ihrer sittlichen Führung hinter ihren christlichen Colleginnen zurückstehen; im Gegentheil erfreuen sie sich sämmtlich einer vortrefflichen Conduite. Allerdings ist vor einigen Wochen ein Aergerniß vorgekommen. Der Rector einer Gemeindeschule hat einer ihm überwiesenen jüdischen Hilfslehrerin den Auftrag ertheilt, in Vertretung einer christlichen Collegin den christlichen Religionsunterricht zu ertheilen, sich dabei aber auf die „Abhörung des Memorirstoffes" zu beschränken. Die Lehrerin hat diesen Auftrag, der gerade in die Paffionszeit fiel, ausgeführt. In der Beurtheilung dieses Vorfalles kann nur Eine Stimme herrschen. Der Rector hat sich einer schwer zu verzeihenden Ungehörigkeit schuldig gemacht und auch die Lehrerin mußte trotz ihrer Jugend und trotz ihres Subordinationsverhältnisses zum Rector wissen, daß man ihr Ungebührliches zumuthe und den Auftrag zurückweisen. Aber aus einer solchen vereinzelten Ungehörigkeit, wie sie in jedem Verwaltungszweige gelegentlich einmal Vorkommen kann, darf man keine allgemeinen Schlüsse ziehen. Die Anordnung des Provincial-Schul-Collegiums hat eine allgemein menschliche und eine politische Seite. Eine große Anzahl von Mädchen jüdischen Glaubens hat Zeit, Kraft und Geld daran gesetzt, sich für den Beruf einer Lehrerin vorzubereiten, in der wohlbegründeten Hoffnung, daß, wenn nach Dienstalter und Begabung sie die Reihe trifft, sie zu einer definitiven Anstellung gelangen würden. Sie sehen sich, wenn die Anordnung des Provincial-Schul- Collegiums aufrechterhalten wird, Ln ihren Erwartungen in der schmerzlichsten Weise getäuscht; sie verlieren die Früchte ihrer vergangenen Thätigkeit und die Hoffnungen auf die Zukunft. Aber diese Seite der Sache, so sehr sie die menschliche Theilnahme Hervorrufen mag, tritt an Bedeutung vollständig zurück hinter der politischen Seite. Die Verfassung sichert den Juden die gleiche Anstellungsberechtigung wie den Christen zu, und wenn die Verwaltung einem Juden um seines Bekenntnisses willen die Anstellung verweigert, so tritt die Verfassung mit der Verwaltung in Widerspruch. Was heute auf dem Gebiete des Elementar-Unterrichtswesens geschieht, kann morgen auf dem Gebiete des höheren Unterrichtswesens und übermorgen auf dem Gebiete der Justizverwaltung geschehen. Niemand kann der Verwaltung ein gewisses freies Ermessen entziehen, aber wenn dieses freie Ermessen benützt wird, um eine grundlegende Bestimmung unseres Verfassungszustandes zu umgehen, so ist das eine Kränkung des Rechtes, wie sie schlimmer nicht gedacht werden, kann. Und wer eine solche Umgehung der Verfassung auf dem Wege der Verwaltung grundsätzlich empfiehlt, macht sich einer schlimmen Frivolität schuldig. Magistrat und Schuldeputation von Berlin haben gegen die Anordnung des Provincial-Schul-Collegiums remonstrirt; ein in der Stadtverordneten-Versammlung eingebrachter Antrag zeigt, daß die Stadtverordneten ihnen in dem Kampf zur Seite treten werden. Die städtischen Behörden vertheidigen nicht allein die Vorschriften der Verfassung, sondern vertheidigen nebenher auch ihr Vocationsrecht, also die Selbstverwaltung. Der Fall des Z edlitz'schen Schulgesetzentwurses vom Jahre 1892 wurde mit Jubel begrüßt, aber es zeigt sich immer deutlicher, daß die schädlichen Vorschriften dieses Entwurfes nun ohne gesetzliche Aenderung lediglich auf dem Wege der Verwaltung durchgeführt werden sollen. Es ist auf dem Gebiete des Unterrichtswesens eine Rechtsunsicherheit eingetreten, die in einem Staate des 19. Jahrhunderts kaum zu ertragen ist, und man muß das Verlangen aussprechen, daß die öffentliche Meinung sich mit aller Macht auf die Seite der für Recht und Verfassung kämpfenden städtischen Behörden von Berlin stellt. Alexander M e y e r. Seite 479 Die Urgermanen und das Nlte Testament. Unter den in verschiedener Gewandung sich zeigenden antisemitischen Parteien ist die widerlichste Spielart jene des sogenannten wissenschaftlichen Antisemitismus, wie ihn ein D ü h r i n g und Wahr m u n d geschaffen. In der Pose eines unparteiischen Gelehrten versuchen es jene großen Apostel des Racenhasses, ebenso wie die dii minorum gentium das semitische Wesen als ein dem germanischen Geiste ganz fremdes, zersetzendes Element darzustellen. Da wird das ganze Alte Testament mit seinen ehrwürdigen Patriarchen in den Koth gezerrt und in scheinbar logischer Consequenz auch gegen das auf dieses aufgebaute Neue Testament losgezogen. Die Erbpächter des Germanenthums führen mit angeblich sachlichen, wissenschaftlichen Waffen einen erbitterten Krieg gegen den eingedrungenen semitischen Geist. Doch wir wollen einmal sehen, ob nicht die erhabenen Gestalten des Alten Testamentes das Erbbürgerrecht unter den Germanen erlangt, ob sie nicht schon den alten Germanen als Fleisch von ihrem Fleische erschienen. Wir wollen einmal die alttestamentlichen Gestalten betrachten, wie sie uns in den angelsächsischen, 100 Jahre vor dem Heliand entstandenen Epen des Caedmon (gest. im I. 650) entgegentreten, der die Genesis, den Exodus und das Buch Daniel episch bearbeitet hat und dies in so kraftvoller, volksthümlicher, heldengeistig germanischer Art, daß diesen einfachen und gewaltigen Zeugnissen von der Aneignung der Thatsachen biblischer Geschichte andere schwerlich zur Seite gesetzt werden können. Im Folgenden seien jene rein germanischen Gestalten Abrahams und Mosis auszugsweise vorgeführt, wie sie in den genannten Epen erscheinen: I. Abraham. 1. Abraha m's Herkunft. Es wuchs weithin jederhand die Magschaft'-) Sem's, bis in dieser Kniemagschaft aufkam ein sinneskluger Held, auf Sitte haltend. Zwei freie Kinder wurden dem Eoeling in Babylonia geboren, herztüchtige Helden, Abraham und Haran. Diesen Cdelingen war Freund und Führer der Fürst der Engel. Dem Haran war ein Abkömmling geboren, lieblich in dem Leben, Loth war sein Name. Die Helden waren dem Herrn werth, Abraham und Loth, unverwerflich gemäß dem Adel der Aelreren, weshalb sie weithin noch verherrlichen der Helden Kinder. Da Marder Zeitpunkt nun gekommen, daß Abraham sich eine Ehefrau brachte, ein Weib zur Heimat, wo er Wohnung hatte, freigeboren und lieblich, Sarah geheißen. Abraham und Sarah walteten der Winter viele, den Schatz zusammen in Sippe haltend durch der Jahre Menge. Doch brachte ihm das wonnigschöne Weib keinen Erbwart an diese Welt, weder Sohn noch Tochter. Der Vater Abraham's ging darauf mir seiner Freund schaft über's Volk der Chaldäer, zu suchen der Kanaanäer Land. Seine nächsten Magfreunde, die Erkorenen Gottes, folgten nach dorthin von ihres Erbsitzes Boden, Abraham und Loth. Doch in Haran wühlten Heimat sich die adelguten Edelingskinder sammt ihren Weibern. An diesem Wohnsitze gab auf sein Leben der Vater Abraham's; der wahrfeste Held hatte 205 Winter gezählt. 2. Abrahams B e r u f u n g. Da sprach der ewigliche König zu AbrahamMach auf die Fahrt Dich nun mit Deiner fahrenden Habe und Deinen Heerden allen! Haran, gib auf des Vaters Erbsitz stuhl! Du, der Männer liebster, höre meinen Worten und suche das Land, das ich Dir allgrün zeigen werde zu Deinem *) Verwandtschaft: die Germanen benannten die einzelnen Grade der Verwandtschaft nach dem Bilde des menschlichen Organismus

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