Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 25 (21.6.1895)
- Date
- 1895-06-21
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 25 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 463 nachgewiesen, daß Krotowsky thatsächlich jene zweifelhafte Existenz ist, als welche ihm V e r g a n i in seinem ersten Artikel geschildert hatte, dann zweifeln wir keinen Augenblick, daß er flugs wieder zu einem Judenstämmling gemacht wird. Geschwindigkeit ist keine Zauberei! Von: Jahrmarkt des Lebens. (Der Ritualmord von Rinn.) Unter vorstehendem Schlag- Worte schreibt die „Ostdeutsche Rundschau" vom 16. Juni 1*95: „Da nun der famose Rabbi B l o ch, dem wir mit der Erzählung dieses Tiroler Volksbrauches eine besondere Aufmerksamkeit zu erweisen glaubten, für die Poesie derartiger Uebcrliefernngen gar keinen Sinn zu haben scheint und gegen die Dichtung den Staatsanwalt zu Hilfe ruft, dürfte ihn vielleicht die Mittheilung etwas beruhigen, daß die Dichtung aus einer T h a t s a ch e beruht, au der mm einmal selbst Staatsanwälte nichts ändern können." Dem gegenüber genügt es, ans S t e n b „Altbayerische Culturbilder" (Leipzig 1869) hinzuweisen, welcher S. 83 kurz sagt: „Jn's Jahr 1462 wird der Martertod des kleinen Andreas von Rinn, des Heiligen vom Judenstein bei Hall, verlegt, eine Erfindung, deren Ruhm nach fetziger Meinung dem Halter Damenarzte Hippolyt Guarknoni, einem 1654 verstorbenen Italiener, gebührt." In der That geht die ganze Fabel nur Guarinoni zurück, dessen Bericht erhalten ist in dem Buche von Adrian Kembter, acto pro veritate Martyrii Corporis et cultus publici I>. Andreae Rinnensis, welches 1745 in Innsbruck erschien und die im Volke lebende Mär aufzeichuete, um die Canonisirung zu erwirkeil. Kembter's Bilch wurde dann ausgezogen und mit mündlichen Mitthcilungen desselben vermehrt von Bouelli in seiner 1747 erschienenen Nissertatione apologetica sul martirio del II Simone, und eilt deutscher Auszug daraus ist die Schrift „Der Judenstein oder Geschichte des Märtyrertodes des unschuldigen lindes Andreas von Rinn" (Innsbruck 1845). Die Quellen Guarinoni's, ans den somit alle Berichte znrückgehen, waren, wie Kembter mittheilt, die Aussagen der ältesten Leute im Alter von 85 bis 92, ja einer sogar von 96 Jahren, die er im Jahre 1619 über das Martyrium befragte. Der im Jahre 1619 96 Jahre alte Mann war 1523 geboren, d. h. 61 Jahre nach dem Vorfall von 1462. Er mußte es also ganz genau wissen! Wäre im Jahre 1462 auch nur eine derartige Anklage gegen die Juden erhoben worden, so hätte dies sicher Judenverfolgungen zur Folge gehabt, und Josef Hakohen würde im Emek Habacha darüber berichten. Sein Schweigen ist ein Beweis für die Sagenbildung des Ganzen. Grund der Canonisirung waren aber in diesem Falle nicht die Erdichtungen G n a r i n o n i's und Kembter's, sondern die — „Wunder", die der tobte Andreas gethan haben soll. (Das Blutmärcheu — eine Judenlist.) In einem antisemitischen Blatte lesen wir anläßlich einer Besprechung des Falles H ö f l i n g e r: „Es ist nicht ausgeschlossen — das wiederholte Auftauchen derartiger Gerüchte in den letzten Tagen deutet darauf hin — daß die Wiener Juden durch eigens bezahlte Leute aus diese Weise Ausschreitungen des niederen Volkes gegen die Juden hervorzurusen suchen, um die Regierung zu scharfen Maß regelungen der Antisemiten, zur Verhängung des Ausnahms zustandes über Wien zu zwingen, der den Inden unter gegenwärtigen Verhältnissen nur von Vortheil sein könnte. Wir halten deshalb die höchste Vorsicht bei ähnlichen Anlässen für dringend geboten und ersuchen deshalb unsere Gesinnungsgenossen, die Bevölkerung in diesem Sinne zu warnen und zu belehren." Die Ansicht, daß die Juden selbst die unsinnigen Blut märchen-Gerüchte ausstreuen, ist eine gar sonderbare Blüthe des antisemitischen Geistes. Tann wären ja die Schneider und Deckert nur für uns eisrigst thätig! Rechter Hand, linker Hand — Alles vertauscht . . . (Wegen Sittlichkeitsverbrechens,) begangen an einem dreizehnjährigen Schulmädchen, ist in Berlin ein in der Flottwellstraße wohnender Zahntechniker verhaftet worden. Der Verhaftete wird als „eifriger Antisemit" bezeichnet; er war einer der Vorkämpfer für „Religion und Sitte." (Zum Antisemitismus Felix Dahn s.) Man schreibt uns : Daß die Antisemiten ein älteres Gedicht Felix D a h n 's wieder ansgegeben und zu antisemitischen Zwecken verwendet habe», kann bei den Gepflogenheiten dieser Partei nicht Wunder nehmen. Interessant ist, daß dieses Gedicht zuerst im Organe des Abg. Lieb e r m a n u v. Sonnende r g gestanden <„Antis. Evrresp." vom 7.Juni). Daß Felix Dahn kein Antisemit ist, hat er :<*92 in einem Schreiben ausgedrückt. Damals hatte Herr v. D i e st - T a b e r die Behauptung verbreitet, D a h n hätte sich in einem Bortrag öffentlich als Judenfeind bekannt. Ter Dichter widerlegte IS92 diese Be Häuptling durch eine Zuschrift an die „Kreuz-Ztg." und an S. G. Karpeles schrieb er: „Mich hat diese Andichtung in lebhafte Entrüstung versetzt: unter meinen nächsten Freunden sind Inden, die ich zu den trefflichsten Menschen zähle, die ich kenne. Wie sollte ich die Lebensgemeinschaft mit ihnen aufgeben? Ich habe sofort meine nachdrücklichste Verwahrung an mehrere Zeitungen geschickt und werde Ihnen sehr dankbar sein, wollen Sie diesen meinen Zeilen weiteste Verbreitung geben. Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst Felix D a h n. Breslau, 7. November 1892." E r k t ä r u n g. Mehrere Wiener und Berliner Zeitungen drucken ein Gedicht von mir: „Gruß an Deutsch-Oesterreich" ab, mit dem Zusatze „Zu den antisemitischen Wahlsiegen in Wien". Dieser Zusatz ist eine freche Lüge. Das Gedicht ist vor etwa zwölf Jahren in Königsberg entstanden, damals schon gedruckt und nun 1392 in der mutten Sammlung meiner Gedichte wieder abgedruckt. Es enthält durchaus keine Beziehung aus Juden. Breslau, 11. Juni 1*95. Felix D u h n. (Ter „Ehrenbürger" Bergani.) Die „Ostdeutsche Nundschau" vom 18. d. M. publicirt nachstehende E r k l ä r n n g. Wie ans Krems gemeldet wird, hat die k. k. Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen Ernst Verg ani wegen des Verb r c ch e n s d e r A m t s v e r u n t r e u n n g eingestellt, weil Vergani der Gemeinde Mühldorf den unterschlagenen Betrag von fl. 521*66 ersetzt habe, bevor die Veruntreuung ge r i ch ts b eka nn t geworden sei. Ans diesem Anlasse erkläre ich hiemit, um allen Zweiteln zu begegnen, Folgendes: Ernst Vergani hat der Gemeinde Mühldorf als deren Bürgermeister in den Jahren 1*33 bis 1. Jänner!**7, also zu einer da in Mühldorf noch kein Gemeindesecretär bestellt war, Amtsgelder von mindestens sl. 521*66 veruntreut- Meine diesbezüglich unter der Bi arte: „V e r g a n i, de r „E h r e n b ü r g e r v o n Bi ü h! dors" in der „Ostdeutschen Rundschau" vom 12. März 1*95 vcrtantbarten Niittheitnngen entsprechen der vollen Wahrheit, n n d i ch be s ch n l d i ge h i c m i t d e n E r n st V e r g a u i n o ch m n l s öffentli ch des Dieb st a h l e S, b e z i e h u n g s w e i s e d e r V e r u u t r e u u u g der i h m a »i t l i ch a n v e r t r a u t e n (ö e l d e r u n d b i n b e r e i t, v o r Gericht de n W a h r h e i t sbeweis zu erbringen. Was die Einstellung der Untersuchung gegen Vergani betrifft, so steht mir hierüber keine Kritik zu, wohl aber erbiete ich mich zum urkundlichen Beweise darüber, daß die k. k. Staatsanwaltschaft Krems am 13. März 1*95 in Kenutniß von der gegen Vergani össeutlich erhobenen Beschuldigung war und daß Vergani am 29. April I*9-> der Gemeinde Mühldorf den Betrag von fl. 521'66 bezahlte. Wien, am 17. Juni 1895. Franz A rnos ch t, Wien. XVLII/i, Gentzgasse Nr. 65. (Ter „Vorwärts") (5. Juni) macht die Antisemitendebattc zu Ausgang eines Leitartikels, in dem sich interessante Bemerkungen über die Geschichte des französischen Antisemitismus finden. Darin heißt es: „Ter Antisemitismus ist in Frankreich nur eine Spielart des christlichen Socialismus. Während Priester und Mitglieder der katholischen Cirkel den Arbeitern sich ausdrängen, wie die Ohrwürmer, um sie vor den Socialisten zu retten, von denen sie ausgebentet und in's Verderben gelockt werden, empfehlen sich die Antisemiten mit ..jüdischer" Reclamekunft als die Vertheidiger der guten Fabrikanten und Grundbesitzer.