Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 25 (21.6.1895)
- Date
- 1895-06-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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.iuuu' m Seite 458 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 25 Furcht, das Odium des „Judenliberalismus" in verstärktem Maße auf sich zu laden, eine wahrhaft selbstmörderische Nachgiebigkeit gegenüber der antisemitischen Hetze bekundet hat. Nicht an der Frage von CM stirbt die Coalition, sondern an der Verleugnung aller Principien des Rechtes und des wahrhafteil Fortschrittes, an der Abkehr der Wählerschaft von der liberalen Partei, welche, um ein anderes Wort Dr. Richter's zu wiederholen, nur liberal war — gegen die Antisemiten. Was nun folgen soll, wissen wir nicht. Aber Eines wissen wir: daß kein Regime in Oesterreich dauernden Bestand gewinnen kann und gewinnen wird, welches eine offene oder stille Patronanz gegenüber dem Autisemitisluus ausüben wird. Der Antisemitismus ist die bürgerliche Anarchie, und sedes System, welches sich mit solchen Mächten verbündet, trägt den Keim des Unterganges von vornherein in sich! Was immer auch kommen mag, der Gedanke der bürgerlichen und confessionellen Gleichberechtigung wird sich aus allen Stürmen der Zukunft immer wieder siegreich erheben? Mag die liberale Partei aus den Erfahrungen dieser letzten anderthalb Jahre für sich selbst und ihre jüdischen Anhänger eine kluge Lehre ziehen! f^n%,Kol-nidre“-StaitimI im österreichischen Parlament. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 14. Juni d. I. hat der Abgeordnete Ernst Schneider eine Interpellation über das Lol-uickrs-Gebet eingebracht, mit der unverschämten Motivirung, daß es die Juden von geleisteten Eiden entbinde, oder mit anderen Worten, den Meineid ermögliche. Die sittliche Entrüstung über den Meineid von Seite eines Menschen, welcher der Verleitung zu falscher Zeugenaussage und der abgefeimtesten Fälscherkünste überwiesen wurde, muthet höchst drollig an. Herr Stampiglius hat seine Interpellation von der Sudlerci eines obscuren antisemitischen Schmierers abgeschrieben, dessen Behauptungen längst widerlegt wurden. Das Characteristische an dieser neuesten Nichtswürdigkeit des Zeugniß- und Stampiglienfälschers aber war die Heimtücke, mit welcher er einen von der niedrigsten Bosheit ausgeheckten Vorwurf gegen die Juden in das stenographische Protokoll des Abgeordnetenhauses hineinzubringen suchte. Dieser erbärmliche Feigling hatte nicht den Mnth, offen einen Antrag über das Lol-nickrs-Gebet zur Discussion zu stellen, über welchen in öffentlicher Sitzung hätte debattirt werden müssen. Er wußte ja im Voraus, daß im Lichte einer solchen Debatte jene perfide Lüge sich in Nichts anslösen würde und er wählte daher zu seinem Angriffe eine Form, durch welche von vornherein eine Widerlegung der von ihm, resp. seinem Gewährsmann aufgestellten Behauptungen unmöglich gemacht wurde. Was zunächst die ftagliche Stelle des Xol-iiickrs-Gcbetes anbelaugt, so führen wir eine Reihe von Aussprüchen christlicher Gelehrter und selbst Gesinnungsgenossen des Zeugniß- und Stampiglienfälschers an, aus welchen mit voller Klarheit die verleumderische Natur der über das Lol-uIckre-Gebet verbreiteten Behauptungen hervorgeht. So erklärt Prof. Delitzsch (Rohling's Talmudjndc, S. 52, VH. Ausl.), daß das Ivol-uidre sich auf solche Eide beschränkt, „welche man aus freiem Willen vor sich selbst abgelegt hat, also auf eidlich übernommene und hintendrein als sündlich oder unausführbar anerkannte Selbstverpflichtungen, mit Ausschluß gerichtlicher Eide und mit Wissen des Nächsten eidlich übernommener Verpflichtungen gegen diesen". Ebenso erklärte Professor Strack (in Herzog's Neal-Encyklopädie für protestantische Theologie und 1885 in einer Zuschrift an die „Kreuzzeitung"), daß es sich nur um Gelübde und Verpflichtungen handelt, die man sich selbst auferlegt. Gelübde und Eide, welche einem Anderen geleistet sind, sind unlösbar, außer wenn die betheiligte Person anwesend und einverstanden ist. Selbst Eisenmenger, einer der grimmigsten Judenfeinde aller Zeiten, erklärt: „Berichtetermaßcn können die Inden nieder durch die gebräuchliche Entbindung der Eidschwüre durch Kol-nidre, noch sonst von einem vornehmen Rabbiner oder drei schlichten Männern vom Eid, den sie einem Christen oder der christlichen Obrigkeit thun, nach ihrer ungezogenen Lehre losgesprochen werden" (Entdecktes Jndenthum, Th. II., S. 501). Uebrigens ist der Vorwurf der Eidesentbindung anderen Confessionen gegenüber nicht nur den Inden sondern auch den Protestanten in Frankreich gemacht worden. Ja, dieser Vortvurf ist noch weit älter. Schon die alten Secten der Priscillianer und Massalianer hatten darunter zu leiden. So schreibt I. M. Ae a n d e r n a ch, (Gesch. des Priscillianismns, Trier 1851, S. 13): „Die Priscillianisten gaben vor, ein Gebot zu haben, welches sic nöthigenfalls zur Verheimlichung ihrer Lehre verpflichte, einen Meineid zu leisten, wie der h. Augustin ans dem Munde Solcher erzählt, welche früher Anhänger dieser Secte gewesen find." Ebenso S. Augustin, Epist. 237 ad Gerat: (vgl. M anderna ch. a. a. O., S. 13): „Alan sagt von ihnen, sic hätten sogar in ihrer Ketzerlehre eine Vorschrift, daß sie, um ihre Dogmen zu verheimlichen, selbst einen Meineid leisten sollten. Diejenigen, welche dieselben näher kennen gelernt und zu ihnen gehört hatten, durch Gottes Barmherzigkeit aber von ihnen befreit wurden, erinnern sich sogar noch der betreffenden Worte dieser Vorschrift: „Schwöre, schwöre falsch, aber verrathe nicht das Geheime!" Ueber die Massalianer schreibt T i m othens (cap. 19 in. Cotelier’s Monument, eccles. Graec., Bd. III, S. 400 ff.) und Johann v. D a m a s c n s' (Werke, her. v. L e g u i e u. Bd. I, S. 89), vgl. auch Ch. W. F. Walch, Entwurf e. votlst. Historie der Ketzereien ... Leipzig 1700/ Bd. III, S. 518: „Wenn sie über ihre Lehrsätze befragt tverden, leugnen sie solche, verfluchen Alle, die solche annehmen, und schwören, daß sie selbige verabscheuen, weil auch ein solcher Fluch und falscher Eid Einem, der geistlich geworden, keine Sünde sei." Damit ist die famose Interpellation, von deren Urheber der Abgeordnete Dr. Bloch sagte, daß er „in das graue Haus" und nicht in „das hohe Haus" gehöre, abgcthan. Daß ein Mensch wie Schneider nicht die moralische Berechtigung hat, gegen das Jndenthum den Vorwurf der Duldung des Meineides zu erheben, liegt ja klar auf der Hand. Würde das ^ol-liiäre-Gebet wirklich eine solche Deutung zulassen, dann wäre der Zeugniß- und Stampigliensülscher gewiß am aüenvemgften berufen, dagegen eine Recrimination zu erheben. Aber auch seine Gesinnungsgenosseu haben nicht die sittliche Oualificatiou zu einem solchen Vorwurf. Wenn irgend etwas, so darf der Meineid als eine ganz specisiische antisemitische Cnltnrerrnngcnschaft bezeichnet werden. Vor Jahren veröffentlichten Berliner Blätter folgende interessante Thatsache: Mit d e r H e i l i g h a l t n n g d e s E i d e s ist es in der Diöcese des Fürstbischofs K o P p schlecht bestellt. Derselbe erließ 1890 folgende Bekanntmachung, die in den Verordnungen des General-Vicariatsamtes veröffentlicht wird: „Mit tiefsten: Schmerze habe ich ans den Mittheitnngen der staatlichen Behörden ersehen müssen, daß in den Schwurgerichtsbczirken Oppeln und Ratibor seit längerer Zeit eine auf gegenseitige E i d e s h i l f e g e g r ü n d e t e u n d g e r a d e z n bände n m ä fi i g o r g a n i s i r t e G c s e l l f ch a f t b e st e h t, welche daraus abzielt, mit dem verbrecherischen Mittel des Meineides bei eingeleiteten Untersuchungen — namentlich