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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-06-14 · 24 (14.6.1895) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
24 (14.6.1895)
Date
1895-06-14
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 24 Dr. Vlvch's Wochenschrift. freite 4iil Königspsal m gesungen wurde. Der Rabbiner Dr. M ü hsam hielt sodann folgende Ansprache: „Erhabene Majestät! Dank, tiefempfundenen, atleruntcrthänigsten Dank für die hohe Gnade, in welcher Eure Majestät geruht haben, die Israeliten überhaupt und in erster Reihe die der Eultnsgemeinde Graz, deren Sprenget jetzt die Krontänder Steiermark, Kärnten und Krain umfasst, anszuzeichnen und zu beglücken. Erhabene Majestät! Durch 4(>0 Jahre waren die Pforten dieser drei Kronländer den Israeliten verschlossen, und ein israelitisches Gotteshaus gab es in denselben nicht. Erst unter der glorreichen Regierung Eurer Majestät, welche alle Unterthancn mit der gleichen Viebe und Gnade beglückt, haben die Israeliten sich auch hier wiederum neue Heimstätten gründen dürfen, und dieses Gotteshaus, dessen Erbauung nur durch einen hohen Gnadenaet Eurer Majestät erntöglicht worden, bildet einen Markstein in der Geschichte der Israeliten Oesterreichs. Dank, tiefempfundenen, allerunterthänigsten Dank, daß Eure Majestät gewürdigt haben, diese dem Dienste Gottes geweihte Stätte durch den allerhöchsten Besuch zu verherrlichen! Geruhen Eure Majestät auch von Seite des ersten und alleinigen Rabbiners in den drei Kronländern es allergnädigst entgegenzuttehmen, daß ich es als mein höchstes Lebensgtück'schätze, nach Jahrhunderten wieder als der erste israelitische Seelsorger den Dank der ersten israelitischen Eultnsgemeinde in der Steiermark Eurer Majestät zu Füßen legen zn dürfen, und daß ich die hehre Ausgabe preise, die nrir zngefallen, die Treue, Ergebenheit und Dankbarkeit der Israeliten für Eure Majestät durch das lebendige Wort au heiliger Stätte immer von Neuem zu stärken und lebhaft zu erhalten. Geruhen Eure Majestät allergnädigst hinzunehulen, daß ich in dieser, uns Alte beglückenden Stunde unseren unverbrüchlichen Gefühlen für Eure Majestät im Ausblicke zn Gott dem Herrn Ausdruck verleihe mit dem biblischen Priestersegen: Jewom-hecho ailomii wejisclnnerecho, es segne Dich der Herr und behüte Dich, juör iulonai ponow oloclto wichunekn, der Herr lasse sein Antlitz Dir leuchten und sei Dir gnädig, jkso adonai ponow elecho wojosein lccho scliolamn, der Herr wende sein Antlitz Dir zu und gebe Dir Frieden wie heut' so immerdar. Amen!" Nach Beendigmig der religiösen Feier in der Synagoge wurde Se. Majestät ehrerbietigst gebeten, ein Gedenkblatt zu unterfertigen, tvelchcr Bitte Se. Majestät allergnädigst willführte. Unter den Klängen der Bolkshymne verließ hieraus Se. Majestät die Synagoge. Abends war Hosdiner, zu welchem Herr Rabbiner Dr. M ü h s a m befohlen worden. Se. Majestät der Kaiser hat dem israelitischen Frauenvereine 200 fl. gespendet. Tar'now, 17. Juni l805. Samstag, den l.d. M. besuchte Se. Excellenz der Statthalter Graf B ad eni in Begleitung des Bürgermeisters, des BezirkshauptmanneS und anderer Honora tioren die hiesige Volksschule der Baron H i r s ch-Stistnng, besichtigte die in zwei Sälen ausgestellten Schnlerarbeiten des Handfertigkeitscnrses und äußert.- seine vollste Zufrieden heit über dieselben, sowie über die herrschende Ordnung und musterhafte Diseiplin. Von einer Prüfung in den einzelnen Lehrgegenständeu wurde wegen der vorgerückten Stunde Umgang genommen. Grulich. Bor kurzer Zeit kam der Mannsarturist Herr- Heinrich W. Törn er aus Onallisch in Angelegenheit seiner Firmaprotokollirung zum k. k. Bezirksgericht in Tranteuau. Ta der ihm sonst freundlich entgegenkommende k. k. Gerichtsadjnuet Herr Vojaeek diesmal sehr kühl begegnete, so fragte Herr- Törn er denselben um die Ursache seiner Berschnnpstheit, worauf ihm folgende Antwort zutheil wurde: „Sie kaufen bei Juden nnb mit solchen Leuten verkehre ich nicht!" Ein Commentar ist überflüssig, die Geschichte verbürgt. Neutitschein. (Von der isracl. Cultusgemeinde.) Am 26. und 27. Mai fanden die Wahlen in die Vertretung der Eultnsgemeinde statt. Die Gemeinde, seit l. Jänner 1K02 neu coystituirt, zählt im Ganzen gegen U<> Familien mit 115 Mitgliedern, die sich ans die vier Bezirke Neutitschein, Fu lnek, Freib erg und Frankstadt vertheilen. Mit Rücksicht ans die große räumliche Ausdehnung des Gemeindesprengels muß die Wahlbetheiligung — selbst ans den entferntesten Ortschaften waren Wühler an der Urne erschienen — eine überaus rege genannt werden. Der zweite Wahlkvrper gab von Ist!» in der Wählerliste verzeichneten Mitgliedern 00 Stimmzettel, der erste Wahlkörper von io Wählern:> l Stimmzettel ab. Aus dem zu Tage getretenen Interesse läßt sich wohl der Schluß folgern, daß die in unserer Gegend zerstreut und oft isolirt lebenden Glaubensgenossen in der neu conftitnirten Eultnsgemeinde einen bisher sehr vermißten Bereinigungspunkt gesunden haben, der die religiösen und eulturellen Verhält nisse in gedeihlicher Weise fördern wird. Das W a h l e r g e bniß ist folgendes: In den E n l t u s a u s s ch u ß w u r d e n g cwählt die H e r r e n: Dr. S. M. Perl <einstimmig», Joses Herz seu. «tkkeutitscheinj, 'Ignaz Fluß lFreiberg', Joses Herz jm,. , Neutitschein-, Joses P e r l i Freiberg', illdolf G r ü n b e r g e r,, Dr. Moriz H v l d i n g, Adolf W o l f, May Perl und Sigmund G r ü n b a u m < letztere fünf in Neutitschein». Als E r s a tz m ä n n e r lv u r d e n i n d e n E u (- t u s a u s s ch u ß g e tv ä h l t die H e r r e n: Heinrich B e r m a n n, Adolf R o s e n z w e i g ' ^Neutitschein >, Gustav A d l e r 'Schönau) und Jaeges F erbe r 'Neutitschein'. A l s B e r t r a u e n s m ä n n e r in de n v e rst ä r k t e n E u l t u s a u s s ch n st die H e r r e n : Sigmund M o s e r (Freiberg', Bernhard B e r g e r «Sedlnitz), Bernhard R i ic d l <Partschendors', Moriz G o l d b e r g e r <Neutitschein», Jacob Kohn ,Frankstadt), Jacob Allerh a il d, Albert B e r m a n n, Jacob G r ü n b e r g e r <Neutitschein,, Tr. Heinrich Klein , Fulnek) und Isidor L i n d n e r ,Neutitschein'. Berlin, 4. Juni. Im Alter von 82 Jahren ist vorgestern Dr. Heinrich Friedber g, Justizminister a. D., gestorben. Er war eine ungeheuer schmieg- und biegsame Natur. Mit derselben Schmiegsamkeit, mit der er währelld der Zeit seines Studiums seinen Glauben abstreiste, wußte er sich jedem System anzupassen, und diese Elasticität war es denn auch, die ihn bis zur höchsten Stufe führte; viel Dank hat er aber aus die Dauer mit seiner Kautschuknatur nicht geerntet. In dem herben Spottworte, das in den Siebziger-Jahren in parlaincntarischen Kreisen uniging, vordem Arbeitszimmer des Herrn Friedberg befinde sich ein Schild, aus dem zu lesen sei: „Hier werden von * Uhr Morgens bis 12 Uhr Nachts Gesetzentwürfc aus Bestellung augefertigt", lag viel Wahrheit. Auch die äußerste Rechte versagte ihm die Sympathie: für sie war und blieb er der „Jude", der nicht einmal einen einzigen gelausten Ahneil ausweisen konnte. Trotz dieser vergedlichen Liebeswerbung suchte er sich mit dem Antisemitismus, obgleich ihm nicht entgehen konnte, daß dieser es nicht zuletzt auf ihn abgesehen habe, durch Zugeständnisse abznsinde», die ans der einen Seile verletzten, ans der anderen aber als nicht genügend angesehen wurden. Nach dem Tode Kaiser Friedrich's legte man aus seine Dienste keinen Werth mehr, und er reichte seinen Abschied ein. Berlin, 6. Juni. Bon juristischer Seite wird der „Jüd. Presse" geschrieben: „Tie Tageszeitungen berichten über eine iu manuigstlcher Hinsicht bedelltsame Entscheidung des Reichsgerichts in Bezug aus den tz!.'!<> des Strafgesetzbuches. Terselbelautet: „Wer iu einer den össeurlicheu Frieden gefährdenden Weite verschiedene Elasten der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander össentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zn <;>»» M. oder mit Gefängnis; bis zu zwei Jahren bestraft." Wie der dritte Straf Kirnt des Reichsgerichts durch Urtheil vvm 1. Januar Ix:«.'» ausgesprochen hat, „schließt regelmäßig die Anreizung verschiedener Bevölkerungsclassen zn' Gewaltthätigleiten stets auch eine Gefährdung des öffentlichen Friedens in sich und eine Anreizung zu Gewaltthätigkeiten liegt schon dann vor, ivcim sie eine zu Gewaltthätigkeiten geneigte Stimmung hervvrrust oderverstärkt, die unbestimmt wann und ans welchen Anlaß hin, früher oder später den öffentlichen Frieden unter den Be völkerungsclasseu erschüttern kann. Sodann fährt das Urtheit lvörttich fort: „Ter Thalbestand des tz!•">«> setzt allerdings neben der Anreizung zn Gewatttbätigkeiten auch die Erfüllung des Erfordernisses der Friedensgefährdung voraus. Tie natürliche Awrastnng und Auslegung wird trovdem davon anszngeben haben, wie mindestens eine thatsaehliche Bernmlhung danir spricht, daß der Reget nach jede ernsthast gemeinte actneüe Anreizung verschiedener Bevölkerungs

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