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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-05-31 · 22 (31.5.1895) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
22 (31.5.1895)
Date
1895-05-31
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 22 Dr. Bloch's Wochenschrift dieser Zeit erschienenen rabbinischen Schriften vermögen sie zu erklären." Und ferner daselbst S. 222: „Hier (in der Rheingegend) traten plötzlich Prediger auf, welche mit Hilfe des sogenannten Auslegungsnamens (Lellein liaddovesch) — wie man den zu diesem Zwecke angewandten Gottesnamen nannte — wänderbare und unerhörte Auslegungen, Predigten und Weissagungen vortrugcn, während die Rabbiner in Verlegenheit waren, was sie von diesen Erscheinungen halten und wie sie sich dazu verhalten sollten." Wer diese Stellen mit ihren Belegen aufmerksam liest, der wird wissen, was ich meine, wenn ich sagte, daß der Talmud den Zauber mit dem Gottesnamen noch nicht kennt. Im Uebrigen vergleiche zu dem angeführten Capitel Synhcdr. 101a die merkwürdige Unterscheidung Raschi's zwischen dem hebräischen und dem nichthebräischen Gottesnamen. Wien, 24. Mai 1895. Hochachtungsvoll Dr. G ü d e m a n n. Voll! israelitischen Taubstummen- Jnstitut. In Nummer 20 der Wochenschrift hat ein Herr W. unter dem Titel „Ein Wort für unsere Taubstummen und Blinden" seinen Ansichten betreffs der Fürsorge für diese in den Anstalten herangebildeten Unglücklichen Ausdruck gegeben und ist diesbezüglich mit mehreren Anforderungen an die Anstalten herangetreten. Hiezu sei nun, soweit das israelitische Taubstummen-Jnstitut in Betracht kommt, Nachstehendes bemerkt. Das Taubstummen-Jnstitut ist in erster und letzter Linie U n t e r r i ch t s -A n st a l t, und die gewerbliche Ausbildung seiner Zöglinge kann nicht in einen organischen Zusammenhang mit der der Anstalt gestellten Ausgabe gebracht werden. Diese Aufgabe besteht darin, den taubstummen Kindern die Sprache und ein bestimmtes Maß von Wissen zu geben und sie so auf jene Stufe geistiger Bildung emporznheben, die sie befähigt, als gleichwerthige Mitglieder in die menschliche Gesellschaft einzutreten, eine Ausgabe, die den vollsinnigen Kindern gegenüber die öffentliche Volksschule zu lösen hat. Alles, was darüber hinausgeht, fällt nothgedrungen außerhalb ihres Wirkungskreises als Schule. Das israelitische Taubstummen-Jnstitut — das einzige dieser Art in der österreichischen Reichshülfte — glaubt nun, in klarer Erkenntniß seines Zweckes vorerst dahin streben zu müssen, einerseits seinen Bestand für alle Zeiten zu sichern, andererseits sich in den Stand zu setzen, allen an diese Anstalt gerichteten Ansuchen um Aufnahme taubstummer Kinder entsprechen zu können. Wenn Herr W. in Betreff jener Taubstummen, an denen die Anstalt ihr Erziehungswerk vollendet hat, sich zu dem Ausrufe versteigt: „Wie herzergreifend ist der Anblick eines solchen, trostlos in die Welt hineinblickenden Knaben!" zu welchem Ausrufe würde ihn der Anblick eines u n g ebildeten Taubstummen hinreißen, eines Wesens, daß die Keime menschlicher Bildung und Gesittung wohl in sich trägt, das aber in seiner Sprachlosigkeit und in seinem geistigen und sittlichen Tiefstände dem Thiere nähersteht als dem Menschen? Es wäre ein herrliches Erlösungswerk, wenn die Anstalt allen diesen Aermsten unter den Armen Rettung bringen könnte. Wie steht es aber in dieser Hinsicht? Alljährlich sieht sich die Verwaltung dieses Institutes in die traurige Lage versetzt, eine erhebliche Anzahl von Gesuchen um Aufnahme taubstummer Kinder zurückweisen zu müssen, einzig und allein aus dem Grunde, weil die vorhandenen Mittel ihre Berücksichtigung nicht gestatten. Alljährlich wird in den Rechenschaftsberichten mit eindringlichen Worten auf diese, jeden Menschenfreund wahrhaft betrübende Sachlage hingewiesen und an die Opferwilligkeit aller Edeldenkenden appellirt. Seite 407 Herr W. wird einsichtig genug sein, einzusehen, daß dieser Appell, der dem Institute eine extensive Erweiterung seiner Wirkungssphäre gestatten würde, vom Standpunkte des Zweckes der Anstalt beurtheilt, unzweifelhaft berechtigter ist als jene Anregung, die nach der Meinung des Herrn W. die Anstalt geben sollte. Damit soll keineswegs geleugnet werden, daß die Förderung der Zöglinge, welche die Anstalt verlassen haben, im höchsten Grade wünschenswerth ist und einem wirklichen Bedürfnisse entsprechen würde. Daß die Anstalt auch dieses Moment in Auge behält, möge Herr W. daraus erkennen, daß seit vielen Jahren ein Fonds zur Unterstützung anstretender Zöglinge angesammelt wird, und daß diesbezügliche Ansuchen, soweit die vorhandenen Mittel reichen, auch Berücksichtigung finden. Freilich sind die Erfahrungen, welche die Anstalt mit jenen Knaben machte, die aus der Provinz stammen und in Wien einem Gewerbe zugesührt werden sollten, nicht die allergünstigsten. Der taubstumme Knabe verlangt ein Heim, in welchem er aufrichtige Liebe findet, in welchem ihm eine unerschütterliche, unendliche Geduld entgegengebracht wird. Er kann im Hause seines Lehrherrn nicht blos Lehrling, sondern muß im wahrsten Sinne des Wortes Pflegling sein. Herr W. irrt daher — und dieser Jrrthum ist vielleicht mit Unkellntniß der Sachlage zu entschuldigen — wenn er meint, daß es sich „hier nicht sowohl um materielle Opfer, sondern einzig und allein um eine moralische Stütze und Führung . . . . handelt". 'Nichts Anderes als eine Angelegenheit materiellen Inhaltes liegt hier vor, und mit der Ordnung dieser Angelegenheit wäre auch die Frage der moralischen Stütze und Führung gelöst. Eine Beaufsichtigung durch die Anstalt, die zudem nicht in der Lage ist, entsprechende Organe zu bestellen, könnte nur von äußerst geringem Werthe sein. Zur Beruhigung des Herrn W. sei schließlich hervorgehoben, daß es bis zu diesem Tage vielen Hunderten von Taubstummen, die im israelitischen Tanbstummen-Jnstitute ihre Schulbildung erlangt haben, gelungen ist, sich eine ehrenvolle Existenz zu gründen, und die Anstalt hat somit allen diesen ihren ehemaligen Zöglingen gegenüber ihre Aufgabe vollauf gelöst. Ein Freund des israelitische n Taub st u nt m en - I n st i t u t e s. Crauerandachten für Wilhelni Ritter von Guttnann. Wien - Mariahilf. Ter Vorstand des Mariahilfer Tempelvereines veranstaltete am 17. d. M. zu Ehren seines vieljährigen und um den Tempel hochverdienten Mitgliedes Herrn Wilhelm Ritter von (9 n t m a n n sel. Andenkens eine erhebende Trauerfeier, die einen in jeder Richtung würdigen Verlauf nahm. Eine große Anzahl von Vereinsmitgliedern mit demGefammtvorstande an der Spitze füllte den reich mit schwarzem Trauerflor drapirten Tempel, in dessen vordersten Bankreihen die leidtragende Familie, n. zw. die schwergebengte Gattin, Frau J da von Gutmann Wodianer, der Bruder David Ritter v. G lttutann sowie sämmtliche Binder des Verblichenen und die nächsten Familienangehörigen Platz genommen hatten. Man sah ferner Herrn Hofrath Ritter v. Klau dy und fast den gefammten Beamtenkörper des hiesigen Hanfes G u t m a n n, Vertretungen der Bethausvereine, sowie jener Institute, die der Verblichene in's Leben gerufen oder geleitet hatte. Tiefe Bewegung ergriff alle Theiluehmer, als Herr Obereantor Tümmann das Seelenlicht für Wilhelm v. Gut m a n n entzündete und hierauf mit seinen mächtigen Stimmitteln unter Orgelklang die weihevollen Rhythmen des Psalm anstimmte. In meisterhafter Weife entwarf nunmehr Tr. Taglicht ein Bild des unserer Gemeinde wie dem ganzen Judenthum nun für immer entrissenen Philanthropen und wußte die Zuhörer zu rühren. Nach Recitirung des Gebetes für das Seelenheil des Verstorbenen und des Psalmes in verrichteten die Söhne das Kadischgebet, und die erhebende Trauerandacht, die sichtlich auf die Angehörigen den tiefsten Eindruck machte, war zu Ende.

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