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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-05-24 · 21 (24.5.1895) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
21 (24.5.1895)
Date
1895-05-24
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 390 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 2 t XVI. Einige Lichtblicke. Sehr tröstlich ist es, zu registriren, daß in dieses grau in grau gemalte Stimmungsbild auch etliche Lichtblicke fallen, die dem düsteren Gemälde ein freundlicheres Aussehen geben und gleich goldig blinkenden Sonnenstrahlen das unheilschwangere Gewölk, welches unseren Lebenshorizont bedeckt, durchbrechen. Ich gestatte mir, drei dieser Lichtblicke aus der neuesten Gegenwart hier zu verzeichnen. Exorienti lux, und so kommen zwei dieser Sonnenstrahlen aus den entferntesten östlichen Theilen des russischen Reiches. Der crstcre erstrahlt aus Tiflis, der Residenz des kaukasischen Gebiets, der zweite aus Ssemipalatinsk, der Hauptstadt des gleichnamigen Gouvernements an der asiatischen Grenzmarke. Erster Lichtpunkt. In Tiflis ward dieser Tage die Frage über die Theilnahme von Israeliten an der örtlichen Advocatur angeregt. Bekanntlich sind die jüdischen Juristen der Möglichkeit beraubt, ihre auf der Hochschule erworbenen Kenntnisse zu verwerthen, da man seit fünf Jahren den ncueingetreteneu, jüdischen Mitgliedern der Advocaten-Corporation das Recht der Praxis genommen, ihnen unmöglich gemacht, ihrem Berufe zu obliegen, während denen, die bis 1889 die Advocatur ausübten, das auch ferner gestattet wurde. Viele Hunderte junger Leute mit akademischer Bildung wurden durch einen Federstrich erwerb- und brotlos gemacht. . . In Tiflis also, am Fuße des Ararat, wo die Arche unseres Vorvaters Noe nach der Sintfluth landete, sand eine Versammlung von Advocateu statt, da sich das Gerücht verbreitet hatte, daß man in Regierungssphären zögere, die Erlaubniß zur Creirung einer juridischen Corporation im kaukasischrn Gebiete zu gewähren, weil die kaukasische Advocatur aus bunt zusammengewürfelten Vertretern verschiedener Racen und Confessionen bestehe. Einer der hervorragendsten Juristen, Herr Kara-Begow (tscherkessischer Herkunft), hielt es für angemessen, bei dieser Gelegenheit eine glänzende Philippika vom Stapel zu lassen, in welcher er resolut für Freiheit der Advocatur und Gleichberechtigung aller Racen und Confessionen Rußlands auftrat. „Rohe und unwissend^ Egoisten klammern sich krampfhaft an nationale und religiöse Fragen," sagte unter Anderem der berühmte Rechtsanwalt, „weil sie blind und taub sind und nicht hören noch sehen wollen und können. Sie pflanzen die religiöse und nationale Flagge ans, hinter welcher sie mercantile und selbstsüchtige Contrebande bergen. Wir, die wir doch nach den besten Grundsätzen philosophischer Lehrer erzogen sind, welche die Gleichstellung aller Menschen ohne Unterschied von Religion und Confession verkünden, müssen einer solchen verderblichen Strömung energisch entgegenarbeiten. Wir müssen diese Infektionskrankheit der Unduldsamkeit, von welcher die Petersburger Advocatur angesteckt ist, sorgfältig vermeiden; wir müssen uns von dem in der Residenz Rußlands so überhandnehmcnden Racenhaß und Confessionshader, der besonders in Bezug auf die Israeliten eine so schonungslose, grausame Anwendung findet, fernehalten und Denjenigen, welche wähnen, daß, weil sie zur herrschenden Race gehören, sie die Repräsentanten der anderen Nationalitäten des russischen Reiches unterdrücken und verfolgen können, ein gebieterisches Halt zudonnern. Denn die Unduldsamkeit im Allgemeinen und der Antisemitismus insbesondere dient in den Händen dieser Leute blos als Werkzeug zur Erreichung selbstsüchtiger Zwecke. Sie möchte gern den Kampf um's Dasein sich durch die Beseitigung jeglicher Concurrenz erleichtern. Die Devise lautet: Ote-toi de 14, que je m’y rnette! Herrschsucht und Eigennutz, Selbstsucht und Neid sind 'die treibenden Motive der Intoleranz!" Rach dieser sehr energischen, mit großem Beifall aufgenommeuen Kundgebung deutete Herr Kara-Begow (ein Nachkomme eines der früheren autonomen Bergfürsten) darauf hin, daß an der Spitze des Justizministeriums gegenwärtig ein Mann stehe (Herr Muranjow), dessen hohe und vielseitige Bildung, dessen weiter aufgeklärter Blick, dessen bekannte Humanität selbst den Gedanken nicht zuläßt, daß oben besagtes beunruhigendes Gerücht auf Wahrheit beruhen könne. Daher der Redner vorschlug, mau möge sich an den Minister mit dem Gesuch wenden, die Creirung einer Advocaten-Corporation im Kaukasus zu gestatten, und dabei die Versicherung ansdrücken, daß die Petenten nach genauer Bekanntschaft mit Land und Leuten, wie auch mit den Bedingungen der Advocatenthätigkeit zu der Ueberzengung gekommen, daß die Fehler, Jrrthümer und Vergehen der Rechtsanwälte nicht in geringster Beziehung zu Religion und Nationalität stehen, und daß der Advocat, ob Jude, Tartar, Armenier, Grieche, Deutscher oder Pole, nicht mehr mit allgemeinen Schwächen behaftet sei, als der rassische Advocat, und daß Objektivität, Parteilosigkeit und Gewissenhaftigkeit durchaus nicht als ausschließliches Eigenthum irgend welcher Race oder Religion betrachtet werden dürfen. Diese Kundgebung ward sehr beifällig ausgenommen, und die Versammlung sprach sich in dem Sinne einstimmig aus, daß die neuzucreirende Advocaten-Corporation des Kaukasus keine durch Nationalität oder Confession bedingte Ausnahme zulasse. Die derartig aufgesetzte Petition ward nach Petersburg gesendet, und ist man sehr gespannt darauf, welche Antwort der Justizminister dm Petenten zugehen lassen wird. (Fortsetzung folgt.) Vom israelitischen Blinden-Institut. Löbliche Nedaction! Der Artikel unter der Ueberschrift: „E i n W o r t s ü r n ns e r e T a u b st u tu m e n und Blinde n" beschäftigt sich tu der letzten Nummer Ihres geschätzten Blattes auch mit dem Schicksale derer, die nach absolvirter Ausbildung die Bliudenanstalt verlassen und in's Leben treten. Gerne will ich annehmen, daß den Schreiber jenes Artikels gute Absichten geleitet haben; wer aber das Wort für die heilige Sache des Unglücks erheben will, dem steht es wohl an, ja, der hat die unabweisbare Pflicht, sich vorher mit den thatsächlicheu Verhältnissen vertraut zu machen. — Die Behauptung des Fürsprechers für die Blinden, daß die Anstalt, „k a u m sie i h r E r z i e h u n g s w c r k an den Zöglingen v o l l e n d e t hat, dieselben schon vor d i e T h ü r st e l l t u n d d i e j e tz t doppelt und dreifach Unglücklichen ihrem Schicksale überlaß t," widerspricht der Wahrheit geradezu; durch diese Behauptung negirt der Artikel ein Werk der Fürsorge für die Blindert, welches freilich niemals ruhmredig verkündigt worden ist, unter der werkthätigen Theilnahme des Curatvrimns aber segensreich im Stillen wirkt und in fachmännischen Kreisen allgemeine Anerkennung gefunden hat. , Es gibt wohl selten eine pädagogische Unternehmung, welche so viele und so große Schwierigkeiten zu überwinden hätte, als die, welche auf die Erwerbsfähigkeit blinder Kinder abzielt, aber es darf hier auch ausgesprochen werden, daß selten ein Vorstand freudiger alle Mittel für diesen wahrhaft huntanen Zweck herbeischafft, als das Curatorinm des „israelitischen Blinden-Jnftitutes. Die Werkstätten dieser Anstalt sind nicht allein tnit allen modernen Einrichtungen und Werkzeugen ausgestattet, aus denselben sind auch Lehrmittel hervorgcgangen, welche die Leistungsfähigkeit blinder Handwerker bedeutend erhöhten und deshalb Eingang in vielen Blinden- Anstalten gefunden haben; der Musikunterricht, welcher die Ausbildung der Blinden zu Organisten, Musiklehrern und Elavierstinnnern bezweckt, wird, von einer Fülle tastbarer Noten unterstützt, in einer Weise ertheilt, daß die Schüler die Staatsprüfung für das Musiklehramt — die meisten mit Auszeichnung — bestehen konnten. Der größte Theil des Erlöses aus den Arbeiten der blinden Kinder fällt diesen selbst zu und wird in der Sparcaffe angelegt; durch diese Einrichtung lernen die Zögliugc nicht allein arbeiten, sondern auch erwerben und sparen, und so wird die Werkstätte zn einer Vorschule des Lebens. Diese Ersparnisse, die nicht feiten mehrere Hundert Gulden betragen, bleiben dcnt Zögling ein ungeschmälerter Besitz: sie werden für ihn vcrivaltet und sind dazu bestimmt, ihn in den Wechsclfällcn des Lebens davor zu bewahren, daß er die Unterstützung und Barmherzigkeit der Menschen anrnfen muß. Beeinträchtigen Krankheit und ividrigeBerhältniffe seinen Erwerb, oder will er seinen Geschäftsbetrieb erweitern, sich ein eigenes Heim begründen, so kann er jederzeit auf das kleine Vermögen rechnen, das er der eigenen Kraft, seinem Fleiße in den Kindes- und Jimglingsjahrcn zn verdanken hat. Lange bevor der Zögling ans der Anstalt tritt, ist das Institut bemüht, ihm in seiner Heimat einen Wirkungskreis zn eröffnen, theilnehmende Freunde zu getvinnen, ihm nöthigenfalls einen Curator zn bestellen,

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