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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-05-24 · 21 (24.5.1895) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
21 (24.5.1895)
Date
1895-05-24
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 21 Dr. Bloch's Wochenfchrifk. Seite 387 sich angeeignet. In seiner von ihm verfaßten lesenSwerthen „Selbstbiographie" hat er sich zugleich als Meister des feineren Schreibstyles bekundet. Voll glühendster Liebe für seine Stammes- und Glaubensgenossen, für deren politische Besserstellung, wie für deren sittliche und geistige Hebung er rastlos strebte und wirkte, war doch zugleich auch die gesummte Menschheit ihm in's Herz gewachsen und er ließ keine Schranken gelten zwischen Mensch und Mensch. Zu seinen edelsten Charakterzügen gehörte feine warme Anhänglichkeit an Blutsverwandte. Wer das Glück hatte, einen Verwandtschaftsgrad Nachweisen zu können, für den ging sofort ein freundlicher Stern an seinem Lebenshimmel aus. In hochherzigster und zugleich liebenswürdigster Weise wurde dafür gesorgt, ihm eine Stellung und Lebensepster; zu gründen. Beneideuswerth war aber auch das Los seiner zahlreichen Beamten und der vielen Arbeiter in seinen industriellen Etablissements. Sie wurden förmlich als Mitglieder der Familie betrachtet. Hochgestellt durch den Rang, den er innerhalb der Großindustrie und des Welthandels einnahm, war er doch voll der leutseligsten Bescheidenheit, ja von einer fast rührenden Demnth. Der Aermste, Dürftigste fand für sein Anliegen ein stets offenes Ohr bei ihm, und selten verließ Jemand ohne Rath, Trost und Hilfe seine Thür. Und welch inniges Verhältnis herrschte zwischen den zwei ausgezeichneten Brüdern, welche Beide mit vereinter Thatkraft den Ruf ihres Welthauses immer mehr erhöhten, zugleich aber auch Beide — an Edelsinn und Großmnth mit einander wetteifernd — an der Gründung und Vollendung ihrer großartigen Humanitären und enltnrellen Schöpfungen Hand in Hand arbeiteten. Es ist darum nunmehr der heißeste Herzenswunsch aller Menschenfreunde und aller warmen Freunde des Jndenthums, daß die gütige Vorsehung den Herrn David Ritter von G u t m a n n in der Vollkraft seiner körperlichen, wie seiner durchgeistigten Rüstigkeit und in der Fülle seines unermüdlichen und selbstlosen, segensreichen Schaffens noch viele und viele Jahrzehnte erhalten möge! Der leidtragenden Familie aber, der hochverehrten Gemahlin und den hochgeschätzten Söhnen und Töchtern, möge die so allgemein empfundene schmerzliche Theilnahme und das von allen Lippen gepriesene unb gesegnete Andenken des Heimgegangenen einen theilweisen Trost in ihrer tiefen Trauer gewähren. Am Himmel unserer großen Gemeinde ist ein milder, leuchtender Stern erloschen. Wir werden den edlen, hochherzigen Mann nie und nimmer vergessen. Wien, 19. Mai. Dr. Abraham Adolf Schmied l. Vom Jahrmarkt des Lebens. Antisemitische Rohheit. Am 18. März d. I. führte Herr Meier H a ß, öffentlicher Gesellschafter der Fleischeommissions-Firma Rudörfer u. Haß, in der Großmarkthalle ein geschäftliches Gespräch mit einem Herrn Karl Baue r. Hiebei mischte sich ein dem Haß gänzlich unbekannter Mensch, ein Herr Josef B ar o g gi, ohne jeden Anlaß ein, rief dem Bauer zu: „Hau dem Saujuden eine herunter!" und beschimpfte Herrn H a ß, einen angesehenen Kaufmann, Mitglied des Gremiums der Kaufmannschaft re., in unfläthiger Weise mit den Worten „Stinkender Saujud!" u. dgl. Herr Haß forderte den Beleidiger auf, seinen Namen und seine Adresse bekanntzugeben; Baroggi verweigerte die Nennung seines Namens, indem er erklärte: „Einem Juden gebe ich meine Adresse nicht." Haß blieb nichts übrig, als seinem Gegner, welcher das Weite suchte, zu folgen, und erst auf dem Polizeicommissariate, wohin er sich und den Beleidiger überstellen ließ, erfuhr er den Namen und die Adresse des Mannes. Es tvar der in der Margarethenstraße wohnhafte Kaufmann Josef B a r o g g i. Haß überreichte nunmehr durch seinen Vertreter, den Hof- und Gerichtsadvocaten Dr. Heinrich Brüll, gegen Baroggi die Ehrenbeleidigungsklage, und wurde Baroggi bei der vor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Landstraße Tr. v. Margu et stattgehabten Verhandlung, bei welcher Baroggi nicht anwesend war, nach durchgeführtenr Beweisverfahren auf Grund der Ausführungen des Klagevertreters zu einer achtundvierzig st ü u d i g e n A r r e st st r a f e v e r u r t h e i l t. Baroggi erhob gegen dieses Urtheil auf ('inmb eines ärztlichen Zeugnisses, wonach er verhindert war, zur ersten Verhandlung zu erscheinen, den Einspruch, worüber kürzlich vor demselben Richter die Verhandlung stattfand. Ter Kläger war durch seinen Anwalt Tr. Heinrich Brüll vertreten. In Gemäßheit der Anträge des Letzteren wurde das erste Urtheil, wonach Baroggi zu einer achtundvierzigstündigeir Arreststrafe und zum Kostenersatze an den Kläger verurtheilt worden war, vollinhaltlich a n f r e ch t e r h a l t e n, wogegen Baroggi die Berufung anmeldete. „Jüdischer Christenhatz." In Nachod berieth die Gemeindevertretung, ob der Kvniggrätzer Bischof B r y n i ch gelegentlich der Firmungsreise festlich empfangen werden solle. Ein bejahender Beschluß kam nur dadurch zu Stande, daß die jüdischen Gemeinderäthe geschlossen für den Festempfang stimmten. Bergan!, der Crzlügner. Das „Tentsche Bolksblatt" brachte am 1 l. d. M. unter der Ueberschrift: ./Aufsehenerregender Kindesraub" folgende Notiz: „Man schreibt uns: In der Nähe von Bohmisch-Brod. im Walde bei Tolanek, wurde am io. d. M. eine alte Jüdin festgenommen, welche ein vierjähriges Christenmädchen bei sich hatte, das sie vor acht Tagen einem Koliner Tischlermeister geraubt. Dem Bühmisch- Broder Polizeiwachmaun Smejkal, welcher die Person ans die Bahnstation eseortirte, machte dieselbe die Angabe, sie habe das Kind nur deshalb mit sich genommen, weil es dessen Vater erschlagen wollte. Im weiteren Verhöre simulirte sie Wahnsinn und behauptete hernach, daß das Mädchen ein „Gotteskind" sei. Das arme Wesen sagte jedoch aus, die Babicka iso nannte es die alte Jüdin) habe es mit Näschereien an sich gelockt und dann mitgenommen. Tie Bevölkerung wollte die Jüdin lunchen, und die Wachmannschaft hatte vollauf zu thnn, um allfällige Ausschreitungen zu verhindern. Am Bahnhöfe in Böhmisch- Brod machte sie Fluchtversuche. Die Bevölkerung befindet sich in begreiflicher Aufregung, da dies in hiesiger Gegend innerhalb einer kurzen Zeit der dritte Fall ist." Das „Fr.-Bl." wendete sich bezüglich dieser Notiz an angesehene Gesinnungsgenossen in Kolin mit der Bitte um eine wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhaltes und erhielt folgenden Aufschluß: „Nach eingeholter Information bei der Polizeibehörde und dem Bezirksgerichte in Kolin ist die ganze Nachricht des „Deutschen Volksblattes" erfunden. Hier ist kein Kind verschwunden, und hier ist auch keine Jüdin deshalb in Haft oder inhaftirt gewesen." Ern toleranter Hauptmann. Die deutsche Kricgerzeitung „Der Veteran" vom 1. Februar 1895 enthält nachstehende Notiz: "Nachfolgendes Schriftstück wurde uns zur Berössentlichung eingesandt, dasselbe kennzeichnet die edle Gesinnung eines Hauptmanns feiner Compagie gegenüber. Das Schriftstück ist vom Platzmaior und HiMptrnann a. D. v. G * u g zu Graudenz und wurde nach seinem Tode in seinem Nachlaß gefunden. Dasselbe hat folgenden Wortlaut: .vx .,. ,v_ _ W eilbur g, 27. Juli 1^o7. Als vor einigen Tagen die hiesige Garnison die Leiche eines alten Kameraden zur Ruhestätte begleitete, hielt der katholische Drtsgeistliche eine Rede. "Nachdem der Redner den Entschlafenen, einen guten Menschen und Christen, gepriesen, daß er nun bei Gott sei, fügte er bedeutend hinzu, in welcher schrecklichen Lage sich die Juden befinden müßten, wenn sie sich vergegenwärtigten, daß ihnen der Himmel nicht beschieden sei. Tags darauf hielt der christliche Hauptmann vor seiner Compagnie, die er auf den Friedhof geführt, eine Rede. Er rief einen in der Compagnie befindlichen Juden vor und ließ ihn das Handbuch für den Unterricht der Soldaten der Herzogl. Nasfauischen Infanterie hcrbeiholen, aus dem er selbst den 8 1* vorlas : „Ter Soldat soll sich eines religiösen Lebenswandels befleißigen, er soll wohl bedenken, daß die Religion in schweren Lagen seine Stütze sein wird. Tie Kirche, zu welcher er gehört, soll er besuchen. Soldaten verschiedener Confessionen sollen sich ihres Glaubens wegen nicht entzweien. Spöttereien über religiöse Gebräuche dürftn nie Vorkommen." Darauf fuhr er fort: „Ich habe Euch versammelt und diesen Paragraph des Gesetzes vorgelesen, weil geftern der

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