Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 20 (17.5.1895)
- Date
- 1895-05-17
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 368 Nr. 20 Dr. Bloch's Wochrnschrrfl. das Polizeiamt. Als ich an demselben Tage nach den Bureaustunden, nach 6 Uhr Abends, meiner Wohnung zuschlenderte, fiel mir ein gewisse Bewegung in der Stadt ans. Gassenjungen liefen erregt durch die Straßen, „ehrbare" Bürger steckten in Gruppen auf dem Ningplatz die Köpfe zusammen, und in der Straße, in welcher ich wohnte, spazierten Leute auf und ab und firirteu in auffälliger Weise das Haus Nr. 149, in welchem ich Wohnung genommen hatte. Der Gendarmerieposten, der gerade meiner Wohnung gegenüber aufgestellt ist, sah diesem Treiben ruhig zu. Ich trat an eine Gruppe heran, und fragte, was denn vorgehe. Die Leute kannten mich offenbar nicht. Ein alter Bürger erzählte mir, daß ein Mann in die innere Stadt eingezogen sei, welcher dem Polizeirevisor den Taufschein nicht vorgclegt habe, also Zweifellos ein Jude sei, es werde ihm daher die Wohnung demolirt und der Jude selbst todtgcschlagcn werden. Ich wollte meinen Ohren nicht trauen. Dennoch gerieth ich in Zweifel und gedachte dessen, was ich einmal von Saybusch gehört und nicht geglaubt hatte. Ich ging in meine Wohnung, schloß das Hausthor und die Wohnungsthüre ab, sperrte Koffer und Kasten zu und entfernte mich durch ein Hinterpförtchen in eine Nebengasse. Ich wollte an die Gendarmen herantreten, aber Leute, die am Fenster standen, erkannten mich und wiesen auf mich mit den Fingern. So zog ich mich hinter ein in der Nähe befindliches Häuschen zurück und erwartete mit Spannung den weiteren Verlauf des Abenteuers. Um TLj2 Uhr waren schon über tausend Leute auf dem Ringplatz und in meiner Straße angesammelt. Plötzlich begann auf ein gegebenes Commando ein Johlen und Schreien, es erhob sich ein Steinhagel gegen meine Fenster, Jubelrufe erfüllten die Luft, und die wilde Menge stürmte auf das Haus. Die biederen Bürger drangen durch einen Garten in den Hofraum, zertrümmerten Thüren und Fenster und plünderten zunächst die Wohnung des Hausherrn. Unter dem Schlachtruf: „Nieder mit beu Juden!" gelangten dann die weißen Rothhäutc, unter denen sich auch mit Hacken bewaffnete städtische Feuerwehrmänner befanden, in mein Zimmer, zertrümmerten Bett, Kasten, Tische und Sessel; Wäsche und Bettzeug wurden zum Fenster hinausgcworfen, Kleider und Bücher mit thierischer Wuth zerrissen. Während die Bürger von Saybusch so ihr „Gewohnheitsrecht" ausübten, standen die Gendarmen und die Polizcileute theilnahmslos unter der Menge, als ob sie die Sache gar nichts anginge, und vom Ringplatz mischten sich die Klänge der Abendmusik in das Geheul der plündernden Menge. Erst als nichts mehr in meinem Zimmer zu finden war, zogen sich die Leute unter den Klängen der Musik, die „zufällig" einen Marsch aufspielte, zurück und feierten, wie man mir erzählte, ein Siegesfest. Um 12 Uhr Nachts war es wieder still in der Stadt, ich besah nur noch den Trümmerhaufen, den ich einmal meine Wohnung genannt hatte, und verließ dann die freundliche Stadt. Bei der Kirche hörte ich noch ein paar besoffene Leute, die miteinander sprachen: „Wenn wir den Juden treffen, da müssen wir ihn todtschlagen. Es ist der erste Jud, der eine Nacht in der Stadt verbracht hat." Ich übernachtete im Bahnhof- Restaurant. Am andern Tag befahl der Polizeirevisor meinem Wohnungsgeber, alle Spuren der Verwüstung sortzuschaffen und die Wohnung in einen solchen Zustand zu setzen, daß dadurch kein öffentliches Aergerniß hervorgerufen werde. Als ich durch einen Boten davon erfuhr, richtete ich eine Beschwerde an das Ministerium des Innern und die Staatsanwaltschaft in Wadowice und verlangte einen Local-Augenschein und Verhaftung der Rädelsführer, die frei in der Stadt herumstolzirten und sich zu ihrer Heldenthat gratuliren ließen. Erst um Mittag ließ sich der Bezirksrichter, auf Anweisung der Vorgesetzten Behörde, dazu herbei, einen Local-Augenschein vorzunehmen, auch wurden über mein Verlangen die Namen der Rädelsführer eruirt. Verhaftungen konnten am Platze nicht vorgenommen werden, weil dazu die Kräfte nicht ausreichten. Als ich vom Local-Augenschein durch die Stadt fuhr, wurde ich von Gassenbuben, Bürgern und Meistern mit Steinen beworfen, ich sprang vom Wagen und stürzte mich mit dem Stock auf den ersten Vesten, woraufhin die Menge feige davonlies, um sich alsbald wieder zu nähern und mich mit Johlen zu begleiten. Die Gendarmen, die ein paar Schritte von mir standen, fanden auch jetzt keinen Anlaß, einzuschreiten. Erst Abends, nachdem ich der Behörde klar gemacht hatte, daß ich durchaus nicht willens sei, das, was ich erlebte, vertuschen zu lassen, wurden auch die erforderlichen Verhaftungen vorgenommen. So habe ich die Wahrheit der vermeintlichen politischen Fabel erprobt und meine juristischen Kenntnisse um das Gewohnheitsrecht von Saybusch erweitert. Es geziemt sich, nun auch die Geschichte dieses eigenthümlichen Rechtsinstitutes kennen zu lernen. Die Stadt Saybusch hat in alten Zeiten noch von polnischen Königen das Privilegium erhalten, daß in der inneren Stadt keine Juden wohnen dürfen. Dieses Privileg wurde ihr dann von der österreichischen Negierung bestätigt. Die Verfassung der Sechziger Jahre hat natürlich dieses Privileg logischer Weise aufgehoben, aber die Saybuscher haben daran, aller Logik ungeachtet, festgehalten. So oft ein Jude es wagte, in der Stadt eine Wohnung zu nehmen, wurde sejne Wohnung geplündert, er selbst lebensgefährlich bedroht, und die österreichischen Behörden fanden es für angezeigt, das alte „Privileg" nicht anzutasten. Vor etwa 15 Jahren wurde sogar eine Fabrik gestürmt und demolirt, weil der Direktor, ein Herr Steiner, ein Jude war, und einen Tag nach seiner Hochzeit eine Wohnung in der Fabrik beziehen wollte. Der Mann vertheidigte sich mit dem Revolver in der Hand und nur mit Mühe gelang es dem reqnirirten Militär, ihn aus den Händen der Masse zll retten. Die junge Frau starb vor Schreck. Als vor Kurzem ein k. k. Gerichtsadjunct, Dr. Ladislaus D r o b n e r, in der Stadt Wohnung nahm, wurde er mißhandelt, seine Wohnung gestürmt, und der Bezirkshauptmann wies ihn an, sich dem Gewohnheitsrechte zu fügen und sein Quartier in dem Judenviertel Zablocie zu Nehmen. Aehnlich erging es im vorige!: Jahre einem jüdischen k. k. Bezirksfeldwebel, der nach Saybusch kam; er tvurde mit Schimpf und Schande Hinausgetrieben, und die Gemeinde baute für ihn ein Häuschen in Zablocie. Der Bezirksphysicns Dr. S ch e i n e r war wohl kein Jude, aber er hatte das Pech, einen deutschen Namen zu führen, der den Polen für jüdisch galt. Das genügte. Mar: vermnthete in ihm einen Juden und die Bevölkeruirg machte voi: ihrem Gewohnheitsrechte Gebrauch, indem sie ihm eine Katzenmusik bereitete und seine Wohnung demolirte. Alle diese Vorfälle sind glücklich vertuscht worden. Aus irgend welchen Rücksichten fanden sich die Beschädigter: und Mißhandelten nachträglich bereit, die ihnen zugefügte Unbill zu verschweigen, und so ist die Kunde vom Gewohnheitsrecht von Saybusch bisher nicht in weitere Kreise gedrungen. Das wäre natürlich nicht möglich gewesen, wenn die reichen Juden, die in dem schon mehrfach genannten Dorf in der Nähe von Saybusch, in Zablocie leben, sich jemals der Sache angenommen hätten. Aber das ist vielleicht die interessanteste Seite des Falles, daß jenes Gewohnheitsrecht nicht blos von den Saybuscher:: und ihren Behörden, sor:dern auch von den Juden in Zablocie selbst respectirt wird. Es ist ein gemeinsames Recht beider und dient — als eine Art mittelalterlichen Bannes — dazu, durch die Mittel der Furcht und der Gewalt die übrigen Juden von Saybusch fernzuhalten. Die Inden, die nun einmal zu Saybusch gehören, vermögende Kaufleute und Fabrikanten, sind in dem eine halbe Stunde Weges vor: Saybusch entfernten Dorfe Zablocie angesiedelt, haben dessen Verwaltung in der Hand und sorgen dafür, daß keine Juden mehr nach- Zablocie kommen. So ist weder Saybusch noch.Zablocie jüdischen Neuankömmlingen zugänglich, und der Zuzug jüdischer Concnrrenz nach Saybusch-Zablocie damit erfolgreich abgeschnitten. Saybusch mit seinem Gewohnheitsrecht ist ein negatives Ghetto. Ein Menschenalter nach der Erlassung der StaajKgrnndgesetze wäre es wohl Zeit, es aufzuheben. („Die Zeit".) Dr. Sigmund Oe s e r.