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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-05-10 · 19 (10.5.1895) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
19 (10.5.1895)
Date
1895-05-10
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 354 Nr. -19 Dr. Bloch's Wochenschrift. könne. Während bic Herren Gutachter trotz ihrer Sachkenntniß durchwegs nochmals vor Abgabe ihres Gutachtens dem Schächtact beigewohnt, habe Angeklagter cs nicht einmal für nöthig erachtet, über die Gutachten sich;u uni errichten. In Anbetracht dieser Sachlage bitte er, von einer Geldstrafe abzusehen, auf eine Freiheitsstrafe und Publicationsbefugniß zu erkennen. Der Vertheidiger Dr. M o u s a n g plaidirt für Freisprechung, eventuell für eine mäßige Geldstrafe. Nach kurzer Replik und Duplik der Herren Anwä.te zieht sich der Gerichtshof zu längerer Berathung zurück. Das Urtheil lautet: Beklagter wird zu 100 Mark Geldstrafe, eventuell 10 Tagen Haft vcrurthcilt und dem Privatklägcr die Publikationsbefugniß in dem „Bolksbotcn" und in dem „Deutschen Reichsanzeiger" zugebilligt. Der Gerichtshof sei der Ansicht gewesen, daß die ausgesprochene Beleidigung die denkbar schwerste sei, welche Männern von Ehre gemacht werden könne, da der Vorwurf der Bestechung nur allzu deutlich daraus hervorleuchte. Trotzdem habe der Angeklagte auch nicht einmal den Versuch gemacht, diese schwere Beschuldigung zu beweisen oder auch nur ein Moment zur Stütze seiner Behauptung anzuführcn. Beleidigt seien nicht nur sämmtliche Gutachter, sondern auch der Privatklägcr, dessen Legitimation nicht bestritten werden könne. Der Gerichtshof sei t er Ansicht, daß der Vorwurf in jeder Hinsicht als unbegründet und als unerweisbar sich ergeben habe. Die Geschüftsgebahrung in der Rcdaction des „Bolsboten", wie dcr Angekagte sie geschildert, könne nicht als strafmildernd, sondern nur als strasverschärfcnd in's Gewicht fallen. Die bodenlose Leichtfertigkeit, welche sich darin kundgebe, daß Angeklagter, ohne seine angebliche Quelle zu kennen, gegen Männer, deren Ruf unantastbar, deren wissenschaftliche Bedeutung unbestritten sei, Anwürfe so schwerwiegender Natur geschleudert habe, können nicht scharf genug gebrandmarkt werden. Lediglich die Rücksicht auf das jugendliche Alter des Angeklagten, der auch erst einmal vorbestraft sei, habe den Gerichtshof dazu bestimmt, von einer Freiheitsstrafe Abstand zn nehmen. Immerhin mußte auf eine empfindliche Geldstrafe in der angegebenen Höhe erkannt werden. Unerhört. Die Arbeiterzeitung vom 7. d. M. meldet: In der Stadt Saybusch, die nicht in Asien, sondern in Galizien liegt, dürfen seit alten Zeiten keine Inden wohnen. Ein Jude, der in die innere Stadt cinzieht, wird geplündert nird mißhandelt. Unser Genosse Dr. Lese r, der zufällig jüdischer Abstammung, trat unlängst einen Posten in Saybusch an, und da er die Geschichte vom Judenverbot für ein Märchen hielt, wollte er die Wahrheit der Legende erproben und bezog eine Wohnung im Innern der Stadt. Schon am anderen Tage wurde er auf das Gemeindeamt beschieden und der Polizeirevisor erklärte ihm, daß, wenn er sich nicht als Katholik lcgitimircn könne, das Haus, das er beziehe, demolirt und seine Habe zerstört werde. Dr. L. betrachtete es für einen schlechten Witz und verwies auf die österreichischen Staatsgrundgesctzc, worauf ihm der Revisor entgegnete, die Sicherheitsbehörde sei ohnmächtig gegen das „Gewohnheitsrecht" des Volkes. Wirklich rotteten sich am 4. d. um 7 Uhr Abends schon große Mengen vor der Wohnung des Dr. L. Zusammen. Der Gendarmcrieposten, der gegenüber gelegen ist, sah diesem Treiben ruhig zu. Dr. L. schloß das Hausthor und die Thüren und ging durch ein Hinterpförtchen fort. Auf ein gegebenes Commando begann die Stadtmusik zu spielen, die Leute erhoben ein Jubelgeschrei und stürmten auf das Haus los. Sie drangen durch einen Garten in den Hofraum, zertrümmerten Thüren und Fenster und plünderten zunächst die Wohnung des Hausherrn. Da der „Jud" nicht zu finden war, drangen die Leute, unter denen auch städlische Feuerwehrmänner mit Hacken waren, in das Zimmer des Dr. L., zertrümmerten Bett, Kasten, Tische und Sessel; mit vandalischer Wuth wurden Bücher und Kleidungsstücke zerrissen. Dann zogen sich die Sieger unter den Klängen der Musik zurück und feierten ein Siegesfest. Alle die Vandalen sind lauter stimmberechtigte Bürger und Kleinmeistcr gewesen. Die Gendarmerie und die Polizei assistirten während des ganzen Actes, war aber zu „gemüthlich", um eiuzuschreiten. Am anderen Tage befahl die Polizei, die Spuren zu verwischen, aber Dr. L. richtete eine telegraphische Beschwerde an das Ministerium und die Staatsanwaltschaft und erzwang auf diese Weise einen Localaugenschein. Solche Fälle haben sich in Saybusch schon mehrmals ereignet, doch wurden sie jedesmal vertuscht. Vielleicht gelingt es jetzt, den barbarischen Zuständen in Galizien ein Ende zn machen. Tchönerer-Teutsch. Wir geben» nachfolgend unfern Lesern eine kleine, aber üppige Blütbenlese des geschraubten, schwülstigen Antisemitcn-Stuls. Der Aufruf stammt keineswegs, wie Viele vielleicht vermuthen dürsten, aus der Feder unseres geschätzten Mitarbeiters Teutobold, sondern ist ganz Original. „Ehrenfeste Vereinigung! Verehrliche Berbandsleitnug! Es war ein bedeutsames und schönes Brauchthum(?) unserer Vorfahren, daß sie Jahr um Jahr den Baldur-Mond, den holdseligen Blüthen- und Wonnemond, durch festlichen Auszug und frohsam Treiben auf blumenduftigen Wiesbaden begrüßten. Solch' liebe und ursprünglich deutsche Freude an der siegenden Gewalt des Lenzes, wäre uns in dem Verlaufe judenzender (!) Zeiten bald abhanden gekommen. Jamehr: Aeußerlich' Schaugepräng' der Wohlhabenden, unziemliches Aufprotzen des Reichthumcs, sollte die herzjubelnde Maienlust sonniger deutscher Waldlicbe ablösen. Sie soll uns aber wieder blühen, die germanische Lcuzeslust und ein zweitesmal lassen wir alle jene, die sich für sinnige, deutsche Frühlingsfreude und wonnigen Waldzauber ein offenes Herz gcwabrt haben zu unserem zweiten deutschen Maifest ein. Dasselbe findet am 23. Wonnemond in Hadersfeld bei Greifenstein statt und wird auch diesmal wieder unterschiedliche Kurzweil und ungezwungener Frohsinn geboten werden. Ein regsames Jahrmarkttreiben soll sich dannzumal auf der Höhe von Hadersfeld entfalten und wird cs an Aufspiel, Sang und Tanz und allerlei Possenwerk (das glauben wir!) nicht mangeln. Unser stattlicher Verband deutscher Frauen und Mädchen „Thusnelda" will schaffend dafür sorgen, daß dem Feste die verschönende, schmückende Hand deutscher Weiblichkeit nicht fehle. Das. Zutrittsgeld wird im Vorverkäufe 30 kr. betragen und werden nähere Einzelnheiten rechtzeitig in geeigneter Weise bekanntgegeben. Im Falle ungünstigen Wetters findet das Fest am 26. Mai statt. So sei denn jeder ehrenfesten, deutschvolklichen Vereinigung, deren Mitgliedern und Angehörigen Gruß und Ladung nochmals entboten zum germanischen Frühlingsfeste zur zweiten deutschen Maifeier des „Bundes der Germanen". Heiko! Mit germanischem Gruß der „Bund der Germanen". Wien, im Kleinmond 2008" (nach Wotan's Geburt?). (Ein dankbares Thema.) Prinz Alois Liechtenstein, Geßmann und Paul v. Pacher, mehrfacher Gründer, Verwaltungsrath und Liquidator a. D., sprachen neulich im Katholisch-constitutionellen Vereine auf der Wieden, demselben Vereine, dessen Seele in halbvergangeuer Zeit der hochwürdiae Herr Leopold Scherz er war. Sie sprachen^ alle gegen den Capitalismus und gegen die Herzlosen, welche das christliche Volk ausbeutcn. Das Thema: „Capitalistische Ausbeutung" zählt gegenwärtig zu den besonders dankbaren Stoffen der Herren antisemitischen Vereinsredner, und tvir wollen ihnen einige neue Daten zur Berwerthung übermitteln. Der in Eg er erscheinende „Volkswille", Organ für die Interessen des arbeitenden Volkes in West- und Südböhmen, schildert die Arbeitsverhältnisse im Böhmerwald und theilt unter Anderem Folgendes mit: „Ein hochfürstlich Schwarzenberg'scher Taglöhner erhält 40 kr. täglich; eine dctto Tagarbeiterin 30—35 kr. Ein Knecht auf einem hochfürstlichen Meierhofe hat sammt Weib und Kind monatlich folgende Bezüge: Lohn 4 fl. 25 kr.; 60 Liter Erdäpfel; einen halben Strich Korn und 1 fl. 80 kr. für Schmalz. Schlafstelle im Stalle auf einer Pritsche. Ein Holzhauer verdient höchstens 30—40 kr. Ein Steinklopfer, der den ganzen Tag der Sonnenhitze oder im Winter der strengen Kälte und allem Unwetter ausgesetzt ist, verdient höchstens 50 bis 55 kr. Auch die kle nen selbstständigen Bauern stehen sich herzlich schlecht. Jeder ist Eigenthümer von 40 Quadratklastern Grund und hat 20—24 Strich Grund in Pacht. Dafür zahlt er 40 fl. jährlich. Man muß aber bedenken, daß der Boden sehr unfruchtbar ist. Es wird etwas Korn, Flachs und Kartoffeln gebaut. Korn und Kartoffeln braucht der Bauer zum eigenen Haushalt, und es muß die Ernte sehr gut geratheu, wenn er sein lümmerliches Auskomnien finden soll. Den Flachs muß er verkaufen, damit er den Zins zahlen kann. Die Leute klagen auch sehr darüber, daß die Herrschaften (Schwarzenberg und Stift Schlägl) das Holz sehr vertheuern." Wir wollen nun sehen, ob Prinz Liechtenstein und seine Mitredner sich in Zukunft des armen christlichen Volkes im Böhmerwald annehmen werden. („Fr. Bl.") (Antisemitische Wirthschast.) Beim Bezirksgerichte Alsergrund gelangte am 2. d. M. die wiederholt vertagte Verhandlung über die Ehrenbeleidigungsklage des antisemitischen Vorstehers der Wiener Kleidermacher-Genossenschast gegen die genossenschaftlichen Revisoren Johann S w a t e k, Josef S t a u b w a s s e r, Josef F u 5: ci und Johann Massanetz zum Abschlüsse. Die Klage erfolgte wegen des Vorwurfes, es werde in der Genossenschaft defraudirt, es herrsche eine Schlamperei, das Geld werde in der Genossenschaft verschleudert und die Rechenschaftsberichte enthalten falsche Ziffern. Die beiden Vertheidiger, Dr. Oscar Hein und Dr. Ehrentheil, boten Beweise an, und bei der Verhandlung wurde constatirt, daß 1. auch nach der Verurtheilung des Cassiers Jellinek neue Defraudationen entdeckt wurden; 2. zu einer Versammlung nach Mürzzuschlag auf Kosten der Genossenschaft gleich ein ganzes Dutzend Delegirte entsendet wurden, von denen jeder Diäten bezog; 3. zum Grazer Genossenschaftstage ein „Rcdacteur" entsendet wurde, der nicht Schneider und nicht Genossenschaftsmitglied war und aus der Gcnossenschaftscasse 50 fl. ausgefolgt erhielt; 4. die Kosten eines verlorenen Ehrenbeleidigungs-Processes, den einige Genossenschaftsmitglieder beim Bezirksgerichte Mariahilf anstrengten, aus der Genossenschaftscassa bezahlt wurden; 5. bei der Siegesfeier des antisemitischen Ausschusses einige der Herren Festgäste vergaßen, ihre Zeche zu bezahlen, worauf der Zählkellner des Restaurants Kästner dem Vorsteher sein Leid klagte und eine Entschädigung — aus der-Genossenschaftscassa erhielt. Endlich wies Dr. Hein unter anderen Rechnungsfehlern, die durch irrige Buchführung entstanden, einen solchen nach, bei dem es sich um einen Jrrthum von 20.000 fl. handelte. Dieses Verhandlungsergebniß veranlaßte denn auch den klagenden Vorsteher F e u z l, seine Anklage bedingungslos fallen zu lassen. Die Angeklagten wurden hierauf freigejprochen und Fenzl zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt. („Fr. Bl.") %

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