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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-05-10 · 19 (10.5.1895) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
19 (10.5.1895)
Date
1895-05-10
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 19 Dr. Bloch's Wochenfchrrfl. Seite 353 Charles 9)i a t a t o ist mit dem Marquis de M o r h s, den er im Gefängniß kennen gelernt hat, und mit D r u m o n t viel zusammengekommen. M a l a t o sucht aber offenbar seine Rockschöße ängstlich davor zu bewahren, daß sie nicht allzusehr an Drumont anstreifen, und dieser wird in dem Buche Leuten wie — Pini, Ravachol und Baivant gegenüber als eine Art verkommenen Subjeetes, moralisch tief unter diesen stehend, geschildert. Dagegen erfahren wir aus dem genannten Buche inancherlei werthvolle Thatsachen über die Entstehung der „Libre Parole" und ihre ursprünglichen — vielleicht auch noch dermaligen Absichten. Im Jahre 1891 wurde in Paris ein von Jules Roques geleitetes Tagblatt, „Egalite", eingestellt, welches bisher radicalen Revolutionären der verschiedensten Färbung, Guesdisten, Anarchisten, Boulangisten u. s. w. als Ablagerungsstätte gedient hatte. Als die „Egalite" zu Grabe getragen ward, machte Marquis de M o r ö s einigen Anarchisten — unter diesen auch dem damals schon eine führende Rolle einnehmenden Charles M a l a t o — den Vorschlag, gemeinsam ein antisemitisches Kampfblatt herauszugeben. Die Anarchisten lehnten den Vorschlag jedoch ab, weil — wie Malato berichtet — die ultramontane Hand allzu sichtbar war. Einige Zeit nachher erschien unter Morös' Aegide die — „Libre Parole". Wir haben also hier ein Beispiel, wie umgekehrt die Antisemiten oder besser deren Hintermänner um die Coalition mit den Anarchisten buhlen. Malato zeigt in seinem Buche, wie der Ultramontanismus jede radicale und sociale Bewegung in Frankreich auszunützen sucht; er schildert in treffenden Zügen das rasche Emporblühen und den ebenso rasch eintretenden Verfall des Boulangismus, an den man jenseits der Berge so große Hoffnungen geknüpft hatte, und fährt dann fort: „Als die Clericalen den Boulangismus verloren sahen, organisirten sie den Antisemitismus. Die Verspottung des persönlichen Opportunismus durch Drumont hatte eine Anzahl, von Anarchisten für ihn gewonnen, welche — gute Seelen wie sie waren — sich dem Glauben Hingaben, der ungestüme Polemiker wäre zur anarchistischen Idee bekehrt, oder es fehlte doch nicht mehr viel dazu." Malato theilte freilich diese 'Ansicht nicht, denn er sah in Drumont ganz richtig den Geschäftsmann, der heute in Anarchismus, morgen in Antisemitismus macht, je nachdem er bei dem einen oder andern größere Aussicht auf Erfolg hat. (Der antisemitische Postkutscher.) Ter Postkutscher Sebastian Neu st ist machte sich unlängst den Scherz, neben einem Zuge in die .Kaserne zurückehrender Einjährig-Freiwilliger einherzureiten und denselben Commandos zuzurufen. Dieser Vorgangrief begreiflicherweise die ungezügelte Heiterkeit der Straßenjugend hervor, welche miteinstimmte in das Commandiren. Als der Postkutscher deshalb zur Rede gestellt wurde, meinte er: „Das macht nix. das san so lauter Juden!" Das Bezirksgericht Landstraße, vor dem sich N e u st i f t kürzlich wegen dieses Vergehens zu verantworten hatte, sprach dl e»st i f t frei, und zwar mit der merkwürdigen Motivirung, daß das Commandiren. des Geklagten keine Verhöhnung involvire, tvcil sonst sich jeder Soldat beleidigt fühlen müßte, wenn sein Vorgesetzter ihm ein Commando ertheile. Was den Ruf: „Es san so lauter Juden!" betreffe, so liege darin gleichfalls keine Beleidigung, weil die Juden eine anerkannte Religionsgenossenschaft seien. Gegen dieses Urtheil wurde die Berufung eingelegt und der gestern unter Vorsitz des Landesgerichtsrathes G r o h m a n n tagende Appellsenat war wesentlich anderer Ansicht. Der antisemitische Postbedienstere wurde zu einer Woche Arrestes verurtheilt und motivirte der Vorsitzende, daß in dem Ausdrucke: „Es san so lauter Juden", das Verhöhnende durch das Wörtchen „so" ganz sichtlich zum Ausdrucke gelange. (Gegen den einzigen Juden in der Schule.) In der gewerblichen Vorbereitungsschule des Bezirkes Neubau befindet sich nur ein jüdischer Zögling, der bei dem Galanterie-Drechsler Franz Spalü beschäftigte Lehrling Jacob H o l z m a n n. Diesen Schüler fand derDirector der Anstalt, Herr Johann Haidinger, eines Tages vor dem Schulgebäude an der Mauer lehnend; der Knabe war mit Blut Überflossen und halb betäubt. Aus dem Boden vor ihm befand sich eine Blutlache. Bei näherer Untersuchung ergab sich, daß er auch ein Auge entzündet hatte. Mehrere seiner Schulgenossen hatten sich geeinigt, ihni, als dem einzigenJuden derAnstalt, ihre Gesinnung durch Schimpfworte und Mißhandlungen kundzugeben. H o l z m a n n bezeichnete drei Schüler als diejenigen, welche hauptsächlich auf ihn zugeschlagen hatten. Indessen erwies sich bei einem derselben, daß er nur geschimpft, nicht aber an den Thätlichkeitcn sich betheiligt habe. Dagegen wurden der Bürstenbinderlehrling Franz M a d e r und der Schuhmacherlehrling Anton Kraft von dem Bezirksgerichte Neubau der Uebertrettmg der leichten körperlichen Beschädigung angeklagt. Das Bezirksgericht sprach sie frei, weil die Angeklagten leugneten und als nicht erwiesen angenommen wurde, daß die Mißhandlungen von ihnen ausgegangen seien. In der Apvellverhandlung, in welcher durch die Vernehmung des Herrn Directors H a i d i n g e r der Thatbestand vollkommen klargestellt wurde, trat Staatsanwalts-Substitut C r e s p i für die Schuldigsprechung der 'Angeklagten, deren Schuld erwiesen sei, ein. Der Gerichtshof unter Vorsitz des Landesgerichtsrathes Dr. v. G r o h mann gab diesen: Anträge Folge und verurtheilte die beiden Beschuldigten j» je drei Tagen Arrestes. Der „Geschäftsantisemit" David Münzer. Die Inhaber der Firma Münzer & Comp., David und Elieser Münzer, vor etwa drei Jahren aus Drohobhc; in Galizien nach Wien eingewandert, betreiben, wie wir tviederholt berichtet haben, ihr Geschäft derart, daß ne mit hunderttausenden Circularen die Landleute Oesterreichs und Deutsch tands überschwemmen; in vielen dieser Circulare wollten sie den Anschein erwecken, als wären sie Antisemiten reinsten arischen Ursprunges; in den meisten fielen sie über andere Sensenhändler, so namentlich über das „Rheinische Sensenversandthaus", mit unglaublichen Schmähungen her. Eine Schwurgerichtsverhandluug vom 29. Jänner d. I. mußte zufolge eines von der Bertheidigung eingebrachten Antrages vertagt werden. wie ja schon eine für den 20. October v. I. anberaumt gewesene .Hauptverhandlung im letzten Augenblicke vereitelt worden war. Das saubere, bezw. das unsaubere Treiben dieser „Falschmünzer" wurde in der Oesterr. Wochenschrift wiederholt gekennzeichnet. — Wir erinnern an das vou uns publicirte Schreiben des Herrn Cultusrathes S ch o r r aus Trohobycz. Leider ist es bis jetzt nicht gelungen, diesem Treiben ein Ende zu machen: Die „Falschmünzer" wußten immer die Termine zu verzögern und hinaus zuziehen. Offenbar ermuthigt durch die bisher gelungenen Verzögerungen versendeten Münzer & Comp, mit Beginn der diesjährigen Frühjahrssaison wiederum in gewohnter Weise neue Schmähschriften, welchen sie — eine mit solchen Mitteln arbeitende Firma! — die Ueberichrist gaben: „Unlauterer Wettbewerb". Diesmal aber schien die Rechnung voll. Denn, was kaum je in einem Ehrenbeleidigungsprocesse sich ereignet hat, geschah. Aus Antrag des Vertreters des „Rheinischen Sensenversandthauses", des Hof- und Gerichtsadvocaten Dr. Sigmund Schornstein, wurde gestern David M ünze r, Chef der Firma M ü n; e r & Comp., in landcsgerichtliche Verwahrung genommen und die Haft über ihn verhängt. Herr David M ü n z e r hat gegen seine Inhaftnahme an die Rathskammer recurrirt. Diese vom Herrn Dr. Zolles verfaßte Beschwerde wurde von der Rathskammer noch am Sonntag verworfen. Es soll dies der erste Fall sein, daß bei einem Ehrenbeleidigungs-Proceste im Stadium der Untersuchung eine solche Verhastting vorgenommen wurde. Unmit-elbar nach dieser Verhaftung, welche anläßlich eines Verhörs des David Münzer durch den Untersuchungsrichter Landesgerichtsrath Z e i ß b e r g e r verhängt worden war, begab sich der Untersuchungsrichter persönlich, begleitet von Dr. Schornstein, in das Geschästslocal der Firma Münz er & Comp, in der Rathhausftraße Rr.,19, um dem dahin geführten David Münzer zu ermöglichen, das Geschäft seiner gleichfalls im Betriebe thätigen Mutter zu übergeben, da von beiden Brüdern Lazar in Paris und Jacob in Warschau weilt. (Zur Schächthetze.) H e i d e l b e r g, 29. April. Ein interessanter Proceß kam heute vor dem hiesigen Schöffengericht zur Verhandlung. Ängeklagt war der Redacteur des airtisemckischen „Badischen Volksboten". Adolf Schweiger, Kläger der Redacteur der „Jüdischen Presse", Dr. Hirsch Hildesheimer zu Berlin. Gegenstand der Privatklage bildete ein in Nr. 93 des „Badischen Volksboten" erschienener 'Artikel, welcher unter der Ueberschrift „Znr Schächtfrage" über die von Dr. H. Hildesheimer im Aufträge des Berliner „Comitö's zur Abwehr antisemitischer Angriffe" hergestellte Gutachten-Sammlung über das jüdisch rituelle Schlachtverfahreu (Schächten, sich anssprach und dieselbe als ein „schamlos zusammengegaunertes Machwerk" und eine „Schmach für die Wissenschaft" bezeichnet hatte. Der Angeklagte behauptete, den betreffenden Artikel nicht selbst verfaßt, sondern einer „parteigenössischen" Zeitung — welche er aber trotz wiederholten Befragens nicht nennen konnte — entnommen zu haben. Den inkriminirten -Latz habe ein Mitglied der Redaction ohne sein Dorwissen angefügt. Bon der Gutachten- Sammlung habe er keine Kenntniß besessen und ihm daher jede Beleidigung des Dr. Hildesheimer ferngelegen. — Der Vorsitzende constatirt, daß die Gutachten-Sammlung sich bei den Acten befindet, und daß Stich proben ergeben hätten, daß sämmtliche Gutachten das Schächten als keine Thierquälerei, viele dasselbe sogar als die beste und humanste Schlacht Methode erklären. Es gelangt das Gutachten des Herrn Geheimrath Pros. Dr. K ü h n e, das in diesem Sinne gehalten ist, und auszugsweise dasjenige des Herrn Oberregierungsrathes Dr. L Ydtin-Karlsruhe zur Verlesung. — Der Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Dr. F ü r st führt aus, daß die Beleidigung sich eigentlich gegen die Herren Gutachter, die hervorragendsten Capacitäten, inügesammt richte, da denselben in ziemlich unverhüllter Form der Vorwurf gemacht werde, daß sie bei Abgabe ihrer Gutachten sich nicht durch sachliche, wissenschaftliche Gründe haben leiten lasten, sondern daß unlautere Mittel und Motive im Spiele waren. Schon aus diesem Gründe müsse eine strenge Bestrafung erfolgen. Er wolle keine DiScussionüberWerth und Umverth der Schächrmethode provociren; es genüge, daß sämmtliche Autoritäten sich zu Gunsten derselben ausgesprochen haben. Auch über die Gründe der Gegner wolle er nicht discutiren. Es sei fraglos, daß neben wenigen überzeugten Gegnern das Gros lediglich seinem Antisemitismus bei dieser Gelegenheit Ausdruck verleihe. Sei es schon ver werflich aus parteitaktischen Gründen Andere in ihrem religiösen Empfinden zu verletzen, so sei ein solches Vorgehen doch nicht juristisch angreifbar. Strafbar sei aber die Beleidigung, die gegen den Privatkläger und gegen die Gutachter ausgesprochen wurde. Eine Erklärung des Schlachthos-Jn spectors Friedemann in Neuwied sei von der antisemitischen Presse „ausgeschlachtet" worden, das Dementi aber sei unterdrückt morden. Die Entschuldigungsgründe, die der Angeklagte angeführt habe, erschwerten nur seine Lage, da die Leichtfertigkeit, mit der ein dNanu, der von oeu Gumcheu angeblich nichts weiß und doch seinem Publicum in entschiedener Form dieselben als „ergaunert" bezeichnet, nicht scharf genug geahndet werden

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