Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-04-19 · 16 (19.4.1895) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
16 (19.4.1895)
Date
1895-04-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3020846-3021061-3021078--04478-3028666
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 16 Seite 291 Dr. Bloch's Wochenschrift. aber dem Letzteren sein Beileid aussprechen müssen. Während der Mühldorfer Bürgermeisterei Ernst Vergani» sind in den dortigen Aemtern ganz merkwürdige Dinge vorgegangen. In der Mühldorfer Gemeindecasse wurden Obligationen vertauscht, die schließlich ganz verschwanden, und die Quittungen über jene Gemeindeumlagen, welche Pan Verganiw zu buchen und zu verrechnen vergaß, Unterzeichnete er ,,E. von Vergani". Zn dem Prädicate „von" fühlte sich Pan Verganiw in vollem Maße berechtigt, denn bevor er dasselbe seiner zaubergewaltigen Erscheinung beilegte, hatte er seinen im Mühldorfer Pfarrarchive erliegenden Taufschein dementsprechend gefälscht. Hören wir über diese interessanten Dinge einen vom antisemitischen Standpunkte durchaus unverfänglichen Zeugen, Herrn Franz Arnoscht, der vor Schönerer's und Wolff's Augen Gnade gefunden hat und dessen Mühldorfer Quellenforschungen die staunende Mitwelt die Aufklärungen über die Geheimnisse der Gemeindecasse von Mühldorf zu danken hat. Franz Arnoscht veröffentlicht in der „Ostdeutschen Rundschau" vom 12. April 1395 folgendes „Eingesendet": Ernst „von" Vergani, Sachverständiger in Fälschungen. Im Pfarrarchive von Mühldorf ist der Taufschein des Ernst Bergani hmterlept. In diesem Taufschein ist vor dem Familiennamen „Vergani" das Wörtchen „von" eingefügt. Daß diese Einfügung nicht vom Aussteller des Taufscheines, sondern ans späterer Zeit und von anderer Hand herrührt, erweiset sich aus dern Uuistande, dasi 1. die Schrift auf dem Taufscheine vergilbt ist und nur das Wörtchen „von" noch in frischer Schwärze prangt, 2. das beigefügte Wörtchen „von" die Schristzüge aufweist, welche Vergani jedenfalls am allerbesten kennen muß. Zweifellos hat Vergani aus diesem „verbesserten" Taufscheine das Adelsrecht für sich abgeleitet, denn, wie ich mich durch Augenschein überzeugte, hat Vergani, der Bürgermeister von Mühldorf, die empfangenen, aber nicht abgeführten Gemeindeumlageubeträgc in den Bücheln der Steuerträger consequent durch die Unterschrift „E. v. Vergani" guittirt. lieber die Fälschungen im Cassnbuche des Mühldorfer stosvereineS werde ich bei gebotenen: Anlasse ein anderes Mal reden. Den Ernst Vergani mache ich hiemit zum dritteniuale öffentlich anfinerksam, daß er nrich wegen des Vergehens der Ehrenbeleidigung, ja sogar wegen des Verbrechens der Verleumdung vor Gericht ziehen kann, vorausgesetzt, daß meine öffentlichen Dlittheilungen über die Aintsgeldernnterschlagungen in Mühldorf nicht wahr sein sollten. Wien, 11. April 1895. M. u. d. G. Ihr ergebener Franz Arnoscht, XVIII./l, Gentzgasse Nr. 65. Pan Verganiw stiehlt also nicht nur Feuilletons, sondern auch Adelsprädicate — von den sonstigen eigenthumsgefährlichen Gewohnheiten dieses Herrn, mit denen sich gegenwärtig der niederösterreichische Landesausschuß beschäftigt, ganz zu schweigen. Die Fälschung seines Taufscheines stellt Pan Verganiw mit keinem Worte in Abrede. Auf jede Ohrfeige, die ihm Arnoscht und Wolfs verabreichen, antwortet er mit einem Ausfälle gegen — die Juden. Am 13. April entgegnete er in seinem „Deutschen Volksblatt", daß auch schon sein Vater, Großvater und Urgroßvater das Wörtchen „von" vor ihre Namen setzten und daß sogar der Großvater, der ein berühmter Zahnarzt gewesen sei, auf die Fläschchen des von ihm erzeugten Elixirs das Wappen der Familie pressen ließ. Man sieht, Pan Verganiw kann auf feine Ahnen stolz sein, und wie bei Schönerer, so erfährt auch bei ihm die Raffentheorie eine wahrhaft grandiose familiengeschichtliche Bekräftigung, denn weder der Vater, noch der Großvater, noch der Urgroßvater waren zur Führung eines Adelsprädicates und eines Wappens berechtigt. Pan Verganiw erzählt selbst: „Die Familie stammt aus Verona und ist mit der Familie in Modena aus dem XVI. Jahrhundert stammverwandt (!!). In Crollalanza's Dizzionavio storico blasonico kommt die Wappenbeschreibung der Familie Vergani di Modena vor. Dieses Wappen ist jedoch nicht dasjenige der Familie Vergani di Verona. Als Verona zu Beginn des XV. Jahrhunderts an die venetianische Republik und später an Oesterreich kam, wanderte die Familie in die Dogenstadt und später in die Kaiserstadt über. Es scheint, daß der Adel in Oesterreich nicht notificirt (soll heißen: nostrificirt. Anm. d. Red.) wurde. Da Herr Vergani eine diesbezügliche Anrempelnng von Seite derJuden befürchtete (die nun Arnoscht besorgte), so gab er sich seinerzeit Mühe, den Adelsbrief in die Hand zu bekommen. Als dieselbe vergebens war, schrieb er einfach den bürgerlichen Namen, hatte doch das Wörtchen „von" für ihn persönlich „gar keinen Werth". Also das Wappen Derer von Modena ist n i ch t jenes der Familie Vergani aus Verona, der Adel ist in Oesterreich nicht anerkannt worden, den Adelsbrief hat Pan Verganiw nicht auffinden können. Trotzdem legten sich Vater, Großvater und Urgroßvater das Adelsprüdicat bei, preßte der Großvater ein Wappen auf seine Zahntinctnren, fälschte der Enkel seinen Taufschein und ließ sich ein Siegel mit einem Wappen unfertigen. Das ist ja eine Familie, an welcher Ritter Stampiglius seine wahre Herzensfreude haben kann. * * Der Werth der Polemik, welche da zwischen Schönerer und K. H. Wolfs einerseits und Pan Verganiw anderseits geführt wird, erhöht sich durch den erfreulichen Umstand, daß die antisemitischen Größen nnn glücklich daran sind, sich gegenseitig die heuchlerische Maske der Biederkeit vom Antlitz zu reißen. Unmittelbar nach den Gemeinderathswahleu erschien in der „Ostdeutschen Rundschau" ein Inserat, in welchem 15 nengewählte Gemeinderäthe den Wählern selbstständig und mit schwülstigen deutsch-nationalen Phrasen ihren Tank aussprachen. Pan Verganiw, der sich auf solche Sachen verstehst machte nun Herrn K. H. Wolfs öffentlich den Vorwurf, daß er dieses Inserat „erschlichen" habe. Darauf schoß die „Ostdeutsche Rundschau" mit einem Artikel zurück, in welchem Pan Verganiw „Verlogenheit", „Verleumdungskunst" und „Gemein heit" vorgeworfen und sein Blatt ein „niederträchtiges, verlogenes Verleumdungsblatt" genannt wird. Auf die persönlichen Angriffe erklärte Herr Wolfs nicht näher eingehen zu wollen, „weil sie von einem Individuum ansgehen, welches die offene Anschuldigung des geistigen Diebstahles und der Amtsvernntreuung so ruhig und geschäftsmäßig einsackte, als handle es sich um Pauschalgelder jüdischer Banken oder Texteinschaltungen capitalistischer, gegen das Kleingewerbe gerichteter Unternehmungen". Nun nahm wieder Pan Verganiw das Wort. Der Vorwurf des „geistigen" Diebstahles ärgerte ihn, obgleich ja der „geistige" Diebstahl just nicht das Aergste ist, was ihm nachgesagt wird. Und nach dem alttestamentarischen Grundsätze: „Aug' um Augst Zahn um Zahn" beschuldigte er nun die „Ostdeutsche Rundschau", daß sie ihre Leitartikel ohne Quellenangabe den „Politischen Fragmenten" entnehme und nur den Titel verändere, damit man diese „entlehnten" Artikel nicht sofort auf den ersten Blick erkenne. Das edle Brüderpaar, das sich da miteinander herumschlägt, scheint einander ganz und gar werth zu sein. Bei der Gründung des „Deutschen Volksblatt" ist K. H. Wolfs Gevatter gestanden uub war der erste Officier des „Edlen von Verona". Seither geht er seine eigenen Wege, aber wenn jene des Pan Verganiw krumme sind, so sind jene des K. H. Wolfs keine geraden. Und noch Eines! Die brave Antifemitenpresse liebt es, über den Ton der „Judenblätter" zu eifern. Aber zu der Chimborasso-Höhe von Grobheit und Gemeinheit, welche einander die ehrenwerthen Führer der antisemitischen, öffentlichen Meinung an den Kopf werfen, hat sich noch kein „Judenblatt" aufzuschwingen vermocht.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.