Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 15 (12.4.1895)
- Date
- 1895-04-12
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Sette 280 Dr. OLoch's Orsterrrichifche Wochenschrift Nr. l5 Zur weiteren Klarstellung meiner Veröffentlichung vom 12. März stabe ich noch zu bemerken: In den Jahren 1882—It87 war in der Gemeinde Mühldorf überstaupl kein Grmeindc-Sccrelär bestellt. Die sämmtlichen Schreibgeschäfte und die Rechnungsführung der Gemeinde besorgte Ernst Vergant als Bürgermeister ganz allein und er bezog auch die für diese Geschäfte ausgesetzte Remuneration. Vom Jahre 1883 bt§_ Ende 1886 sind nun neunundzwanzig Fälle acteumäftig festgestellt, in welchen Ernst Bergani Gemeind-umlagen von verschiedenen Steuerträgern in Empfang, genommen, in deren Umlagenbricheln eigenhändig quittirt, die Gelder aber weder verbucht, noch an die Gemeindeeasfe abgeführt hat. Än Ernst Vergant richte ich an dieser Stelle erneuert die Aufforderung, mich gerichtlich zu belangen, falls meine öffentlichen Mitrheilungen über ihn der Wahrheit nicht entsprechen. Es zeichnet mit rr. d. Gr. der geehrten Schristleitung ergebener Franz Arnoscht, Wien, 26. März 1895. Wien, XYill./l, Gentzgasfe 65 Sch. — Auf mehrere Zuschriften. Wenn ein Deuts chn atio n a l e r öffentlich der Unterschlagung von Armen- und Gemeindegeldern beschuldig! würde, so wäre gewiß sofort sowohl Staatsanwalt als auch Landesausschuß bereit, wie es auch ihre Pflicht ist, entschieden gegen den in glaubwürdiger Weise Angeschuldigten einzuschreiten. 11. d. Gr. Sch. „Jüdische Dienstherren." Ein gar stattlicher Leichenzug ivar es, der sich gestern der Marxer Linie zu bewegte. In dem vierspännigen Trauerwagen lag, von Kränzen reich bedeckt, der Metallfarg, der die Leiche der alten Resi barg. Die alte Rest war eine Köchin, eine alte Köchin, diseit zehn Jahren das Gnadenbrod in dem Hause des Kaufmannes Max Stein genoß und die wie eine Verwandte, mehr noch, wie der gute Schutzgeist desselben behandelt wurde. Theresia Chrobalschek war aus Mähren gebürtig und in dem Hause des Vaters von Max Stein bedienstet. Wahrend eines Tages der Herr und die Frau ferne waren und der kleine Mar sich allein befand, brach ein Brand aus und die Flammen griffen derart rasch um sich, daß das Bauernhaus alsbald in Rauch und Feuer gehüllt war. Da stürzte die Resi in den Hofraum und rief mit gellender Stimme, daß das Kind in dem brennenden Hause sich befinde. Niemand wagte es, das arme Wesen zu holen. Doch die Resi überlegte nicht lange, sie stürzte in die Flammen und alsbald erschien sie mit brennenden Kleidern, den Rock über das Kind gebreitet, am Fenster und wurde von den Ortsbewohnern gerettet. Sie hatte nicht unbedeutende Brandwunden erlstten, das Kind war vollkommen unversehrt. Von diesem Momente an hing der kleine Max, wie die ganze Familie mit inniger Liebe an der Resi, die im Laufe der Jahre die „alte Resi" geworden warf, und als Max Stein nach Wien übersiedelte und sich hier ein eigenes Heim gründete, war die Resi bei ihm und betreute seine Kinder. Und eine Fügung d^s Schicksals wollte es, daß die Resi zum zweiten Male die Retterin eines Mitgliedes der Familie wurde. Der älteste Sohn war, während die Eltern im Theater waren, eing-schlafen und hatte vergessen, das Licht auszuloschen. Da fing sein Kopfpolster Feuer. Die Resi war wach, sie verspürte Brandgeruch und eilte herbei, um die Flamme zu löschen. Seit zehn Jahren war die Resi Pensionärin der Familie. Am 2. d. M. schlummerte sie sanft, ohne ftüher krank gewesen zu sein, in das Jenseits hinüber. Herr Stein ehrte das Andenken der treuen alten Resi, indem er ihr ein geradezu prächtiges Leichenbegängniß veranstaltete und mehr als hundert Personen, Verwandte und Freunde des Hauses, folgten dem bekränzten Sarge der 76jäh:igen Frau, die Nichts gewesen, als ein einfacher Dienstbote. Eine Grästn Perponcher. die jüngst in B e r l i n verhaftet wurde, ist jetzt gegen eine Caution von 120.000 Mark aus der Hast entlassen worden. A h l w a r d t bemerkt in seinem „Deutschen Volksrecht" dazu: „Ein armer Teufel, der keine Caution stellen kann, bleibt selbstverständlich in Haft". Leider ist es so, Herr Ahlwardt. Aber Demagogen, für die 50.000 Mark Caution zusammengescharrt werden, auch sie werden aus der Haft entlassen. Herr A h lwardt kann hier aus dem Schatze seiner Erfahrungen mitreden. Die Juden und der Ackerbau. Die Antisemiten pflegen das zu wiederholtenmalen vorgelogene Märchen von der Abneigung der Juden gegen jede körperliche Anstrengung, also auch gegen den Ackerbau, wieder und immer wiederaufzutischen. Diesen Herren sei in Erinnerung gebracht, daß Derjenige, der sich an der Schwelle dieses Jahrhunderts um den Ackerbau in Mähren vor Allem hochverdient gemacht hat, ein — Jud e war. Ein Jude nämlich, Jacob Haller, aus Königsberg in Böhmen gebürtig, Pächter der Taverne am Spielberge in Brünn, führte zu Anfang dieses Jahrhunderts als der Erste den Erdäpfelbau in der Gegend von Göding, k. k. Familienherrschaft, ein. Ein derartiges Verdienst um die Landwirthschast und die landwirthschaftliche Bevölkerung haben die ganzen „Bünde der Landwirlhe" in Deutschland und Oesterreich zusammengenommennichtauszuweisen. („Fr. Bl.") Trumonr ein Jude. Ein elsässischer Pfarrer theilt der „Stroßb. Post" mit, daß der Vater des modernen Antisemitismus in Frankreich, Herr Drumont, der Enkel eines Herrn Jonas Tr au m an n aus Böchingen sei, eines Israeliten, der nach Frankreich auswanderte und den Namen Jonas Traum an n in Jean Drumont verwandelte. Es ist nicht festzustellen, ob Jonas Traumann sich hat taufen lassen, wahrscheinlich hat erst sein Sohn, also der Vater des Herrn Drumont von der „Libre Parole", dies gelhan. In Böchingen (Rheinpfalz) leben noch Verwandte Drnmont's. sie schämen sich aber ihres Vetters und verleugnen den sauberen Vogel von der „Libre Parole". H. v. Sybel über Eduard Laster. Ein nickt geringer Vorzug des Sybel'schen Werkes: „Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I" besteht bekanntlich m der treffenden Charakteristik hervorragender Persönlichkeiten. Sybel gibt einen kurzen Ueberblick über die Debatten bei Berathung des Strafgesetzbuches. Unter den wirksamsten Vertretern ragte, wie bei den sich späftr anschließenden Reformgesetzen unseres Gerichtswesens, Lasker hervor, der "sich hier auf s.inem eigensten Gebiete bewegte und alle Seiten seiner reichen Natur zu voller Entfaltung brachte. Er war ein Jurist von seltenem Scharfsinn und Fleiß, ein philosophisch gebildeter Idealist, ein von Humanität erfüllter Enthusiast. Vollkommen richtig hat einer seiner vertrautesten Freunde den Grund seines Wesens dahin bezeichnet, dos; er ein Mann des Rechtes und der Gerechtigkeit war. Sein gesammtes Wirken entsprang aus dem Gedanken, jedem Nebenmenschen Rechtsschutz gegen Willkür und Jrrthnm, jedem unschuldig Angeklagten die gebührende Vertheidigung und Freisprechung, jeder Minorität den Anspruch auf gerechte Behandlung zu Ochern. So strebte er nicht blos, das Recht zur Grundlage des Staates, sondern auch den Richter zur überall entscheidenden Instanz im Staate zu machen; auch Bamberger erkennt es an, daß zu der Erhaltung der von Lasker de"- Richter zugedachten Pflichten ideale Menschen nöthig gewesen wären, wie sie in Lasker's Geiste, aber nicht in der Wirklichkeit lebten. Auch wird sich nicht leugnen lassen, daß ihn bei seinem Eifer, den unschuldig Beklagten zu decken, die gleich wichtige Pflicht, den schuldigen Verbrecher möglichst sicher zu treffen, um die rechtschaffenen Bürger in Person und Eigenthum zu schützen, nicht mit gleick warmen Interesse erfüllt hat. Er war eben Individualist in extremer Weise, er verachtete keineswegs die Erhaltung der bürgerlichen Ordnung, aber näher lag ihm doch die persönliche Freiheit am Herzen, ohne deren Beschränkung der Schutz der Ordnung nicht denkbar ist. Inder Verfolgung dieser Ideale ging sein ganzer Ehrgeiz auf; nach äußerem Glanze und Genüssen hat er n i e gestrebt. Wie es bei allen unbedingten Idealisten geschieht, rechnete er stets mehr aus die Einsicht als aus die Leidenschaften der Menschen und verdunkelte sich in seinem Enthusiasmus die für den Staatsmann entscheidende Gabe, die Dinge und die Menschen so zu sehen, wie sie sind, und danach zu handeln. Immer ist aber schließlich zu sagen, daß seine Schwächen untrennbar mit seiner Stärke Zusammenhängen, mit dem sittlich reinen und edlen Kern seiner Natur. Samuel lien Adija. Von Friedrich Rückert. Samuel, der Jud' aus Jethreb, Sohn des Adija, Ist berühmt um seine Treue In Arabia; Ob er sei von fremdem Blute, Ist er doch von hohem Muthe Ein Araber ja. Eblak heißt die Burg in Taima, Die ihm ist vertraut Von dem Vater, aus Gesteine Schwarz und weiß gebaut; Niemand kann die Burg gewinnen, Wie er fest auf festen Zinnen Stehend niederschaut. Hareth hält die Burg umlagert, Was verlanget er? Einen P'anzer auszuliesern, Reich von Gvldschmuck schwer, Den dem Burgherrn aufzuhehen Hat ein Gastfreund übergeben Bis zur Wiederkehr.