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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-04-05 · 14 (5.4.1895) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
14 (5.4.1895)
Date
1895-04-05
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 264 Nr. 14 Dr. Bloch's Oesterreichifche Wochrnfchrist. hielt, und krach! Mit dem Tische stürzt? lles auf Len Boden; die Flasche mit dem Rosinenwein, Glaser, Teller und die Flsche mit der prächtigen wohlschmeckenden Sauce! Alle erwachen und springen auf! Welch' ein schreckliches Bild der Zerstörung bietet sich ihren Augen dar! . . . Briefkasten. Holics. M. W. Winter. Ein Confessionsloser hat in der Synagoge nichts zu suchen. .Das Kadisch ist ein Gebet der Angehörigen der jüdischen Confession Wien. I. Adolph Kr. Wir begreifen und theilen ihre Entrüstung über das unmännliche, unpatriotische, speichelleckerische Treiben dieser Menschen. Es muß den Gefeierten selbst im höchsten Grade anwidern und anekeln. Im deutschen Reiche denken die Antisemiten anders, wie Sie aus Liebermann von Sonnenberg's Festgedicht entnehmen mögen: „Ob sich noch so sicher wähne Hinter Wall und Meer der Däne, Spürt er doch, was Bismarck kann. Oesterreichs alter Hochmuth (?!) rächt sich, Ec spielt' mit ihm sechs und sechzig, Sieben Stiche — und gewann." Wien, Leopoldstadt. „Ein Abstinenzler". Sie haben entschieden Unrecht gebabt, sich der Wahl m enthalten. Man trotzt nicht mit sich selber. Den Namen und die Adresse des jüdischen Invaliden kennen wir nicht. Der Abgeordnete Sueß wird ihn Ihnen gewiß gern bekannt geben. Sogar Spitzer-Weimar sagt darüber: „Es ifi auffällig, daß es für einen ausgedienten Soldaten jüdischer Confession keine andere Möglichkeit einer ehrlichen Existenz gibt, als die Ausübung des Hausirhandels." Ja wohl, sehr auffällig! Olmütz, L. Z. Nehmen Sie doch die Leute nicht so ernst und ärgern Sie sich nicht über sie. Vorn thut die „Ostdeutsche" groß und schneidet feierliche Grimassen und im Briefkasten lamentirt sie gottsjämmerlich und zum Erbarmen: „An die Mitglieder des Deutschen Volksvereines in Wien, insbesondere an die Bemittelten, ergeht die d ringend e Bitte, Beiträge zur Deckung der Kosten der B ism arck -Adresse ehestens au den Obmann des Vereines einzusenden. Noch so mancher Gesinnungsgenosse hat bisher die Erwartungen enttäuscht." Klosterneuburg, „Anonymus, A. Z. 1O0". Wir glauben es Ihnen nicht, daß Sw wirklich Geistlicker sind und entgegnen Ihnen — ausnahmstve se — auf Ihre scheinheilige Zuschrift nur mit den Worten, welche der englische Staatsmann und Parlamentsredner Fox ausgesp.ochen: „Unter allen Formen der Grausamkeit sehe ich jene als die abscheulichste an, welche die Maske der Barmherzigkeit annimmt." Triest, Ugo CH. Wir danken verbindlichst für die freundlichen Worte, welche Sie unseren Bestrebungen zollen und würden uns gewiß freuen. Sie persönlich kennen zu lerne». Die Liste der neugeworbenen Abonnenten haben wir erhalten, ebenso das Verzeichniß der Adressen, wohin Probenummern zu senden sind. Die Administration wird alles Nöthige veranlassen. Gruß und Dank. Moskau, „Jüngster Abonnent." Sie sind ja gar nicht der jüngste — lange nicht!' Wir müssen leider uns eine gewisse Reserve in der Beurtheilung gewisser Zustände auferlegen; was gesagt werden darf, wird ohnehin gesagt. Darauf können Sie sich verlassen. Wie». Veritas. Anonym eingesandte Berichte können nicht benützt werden. Wir sichern allen unseren Einsendern die strengste Discretion zu. Wie», L. M. „O deutsches Volk, so stolz Du, stark und groß, Und wir, wir sollten elend hier verderben?" singt K- H. Wo lf in seiner Bismarck-Nummer. Das Blatt erscheint in Wien. Für die nothleidende Familie Goldsand erhielten wir von Herrn Julius Thenen den Betrag von fl. 10, den wir seiner Bestimmung zugesührt haben. Med. Dr. Adolf und Emanuel Stern Stiftung für Rigorosanten der Medicin und Chirurgie. Bei der Israel. Cultusgemeinde gelangen sechs Plätze der oben genannten Stiftung ä 100 fl. 8. W. zur Bestreitung der Rigorosentaxen zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre Gesuche mit dem Nachweise, dass sie mosaischer Religion und unbemittelt sind und ihren medicinischchirurgischen Stadien an der Wiener medicinischen Facuität als ordentliche Hörer obliegen, bis längstens 30. April d. J. in der Kanzlei der Israel. Cultusgemeinde (Seitenstettengasse 4, II. Stock) einzubringen. In den Gesuche sind die Familienverhältnisse des Bewerbers anzugeben, ferner ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventuell in welchem Betrage. Anselm Freiherr von Rotlischild’sche Waisenstiftung. Bei der obigen Stiftung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien tür israel.' Waisen sind 21 Platze von je 100 Ü. an solche Waisen israel. R ligion zu vergeben, die in Wien zuständig1 sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemässheit der stiftbrieflicben Bestimmungen werden von den zu berheilenden Waisen in erster Reibe solchebedacht werden, deren Täter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, .d. h. Maler, Bildhauer oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciehen Vorbedingungen nicht eintnffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reibe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stittungsgenusse zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschrittenhaben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per 100 fl. bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuss per 100 fl. in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armuthszeugnisse, dem Nachweise der -Verwaisung, dem Geburtszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers, und hei Ge'tendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis längstens 30. April d! J. in der Kanzlei der israel. Cultusgemeinde^ I., Seitenstettengasse 4 um so sicherer zu überreichen, als auf ‘später einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche keine Rücksicht genommen werden könnte. Marie Daffinger’sche Armen-Stiftung. Die Zinsen aus der Marie JDaffmger’schen Stiftung für vier arme Familien der hiesigen israel. Cultusgemeinde, für jede im Betrage von 20 fl., kommen am Sterbetage des seligen Herrn Sigmund Edlen von Wertheimstein, am 23. Siwan, d. i. am 15. Juni d. J, zur Vertheilung. Die diesfälligen Gesuche sind bis 30. April 1895 in der Kanzlei der israel. Cultusgemeinde (Stadt, Seitenstettengasse 4, II. Stock) in den Amtsstunden von 9—2 Uhr zu überreichen. Isak Kuffler’sche Mädchenstiffung. Es wird hiemit zur Kenntniss gebracht, dass die Zinsen der obengenannten Stiftung zur Ausheiratung eines armen, würdigen Mädehens in Wien, israel. Confession im Betrage von fl. 215 ö. W. zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben naebzuweisen, dass sie: 1. der israel. Confession angehören, 2. streng sittlich und arm sind, . 3. sich im Brautstande befinden. Verwandte des seligen'Stifters, unter diesen aber insbesondere die Kinder seiner Nichte Regine Wicbs, verehelichte Dr. Kohn erhalten den Vorzug und muss der diesfällige Nachweis dem Gesuche heiligen. Bewerberinnen, die sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 30. April 1895 im Secretariate der israel. Cultusgemeinde (I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock) einzureichen. Wien, 1. April 1895. Der Vorstand ' der israel. Cultusgemeinde. Gesuchsblanquette sind im Secretariate I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben. Einladung. Zu der Donnerstag am 11. April 1895, präcise 3 Uhr Nachmittags, in der Restauration ves Herrn Leopold Fischer, H. Bez„ Schisfamtsgasse 20, stattsind enden allgemeinen Haufirer- Bersammlung wird jeder Besitzer eines rechtsgiltigen Hausirbuches, ohne Unterschied des Geschlechtes, der Confession und der Nation, hoflichst eingeladen.Bei dem Umstande, als unser aller Existenz auf's Höchste gefährdet ist und ein Scheitern unserer Bemühungen den Ruin aller Hausirer mit ihren Familien zur Folge haben muß, soll es jeden einzelnen Berufsgenossen gelegen sein, unsere Bestrebungen zu unterstützen, vor allem aber zur obigen Versammlung bestimmt zu erscheinen. Der Einberufer: S. A. Freund, H. Bez., Glockengasse 30. — Zustimmungskundgebuugen und Zuschriften sind an den Einberufer zu richten, welcher auch täglich von 3—5 Uhr Nachmittag bereitwilligst Auskunft ertheilt. — Der Zutritt ist nur gegen Vorweisung des Hausirbuches oder der auf Namen lautenden Karte gestattet.

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