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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-04-05 · 14 (5.4.1895) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
14 (5.4.1895)
Date
1895-04-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 14 Dr. Blvch's Oesterreichische Wochenschrift. Zurücksetzung der Juden die Rede sein? Und so wenig wie im Ressort des Kriegsministeriums, ebenso wenig können die Juden! sich beklagen, in ihren staatsbürgerlichen Rechten jemals eine Beschränkung in dem Ressort erfahren zu haben, dem der Edle von Plener vorsteht. Kein Jude, dessen bin ich sicher, hat zu der begründeten Beschwerde Anlaß, daß ihm sein Recht, Steuer zu zahlen, je verkümmert worden wäre. Aber auch Herr von Plener möge mit diesem Assentirungsresultat die Nutzanwendung ziehen, daß die Wasserscheu der Juden ihrer Eignung zum Staatsdienste keinen Eintrag thue. Dr. Simon W o l s ss o h n, Rabbiner. Graf Schuwalow. Man schreibt uns aus Warschau vom 24. v. M.: Graf Schuwalow, der neue Generalgouverneur im Weichselgebiete, hat eine Anzahl von Beschränkungsmaßnahmen gegen die Juden, welche sein Vorgänger, General Gurko, erlassen hatte, rückgängig gemacht. Gleich nach seiner Ankunft richtete er, wie Ihnen wohl bekannt ist, eine Ansprache an die Vertreter der hiesigen Judenschaft, in welcher er sagte, die Juden im Weichselgebiete können stets auf seinen Schutz rechnen. Und Graf Schuwalow löste auch sein Versprechen ein. So hat er eine beträchtliche Zahl jüdischer Fabriken, welche unter Gurko gesperrt worden waren, wieder in Betrieb setzen lassen, nachdem ihm die Fabriksbesitzer die Gründe ihrer Maßregelung auseinandergesetzt hatten. Ferner hat Graf Schuwalow den Warschauer Notaren gestattet, Juden in ihren Kanzleien zu beschäftigen. Besonders wichtig ist jedoch die von ihm in Aussicht gestellte Aufhebung des Gurko'schen Verbotes, wodurch den Juden der Aufenthalt in den Sommerfrischen und in den bäuerlichen Häusern des Warschauer Bezirkes untersagt wurde. Durch dieses Verbot wurden in erster Reihe die Villenbesitzer und die Bauern hart betroffen, da ihnen eine Einnahmsguelle entzogen wurde, welche ihnen die Mittel zur Deckung der Steuern bot. Gleich nach Erlassung jenes Verbotes führten die Bauern bei Gurko Beschwerde über diese Verfügung; dies blieb aber unberücksichtigt. Auch die Regierungsorgane führen nicht mehr eine so judenfeindliche Sprache wie früher. Würdige Antisemitenhäuptlinge. Dem badischen Antisemitenhäuptling Fritz Bösenberg wird von einem Eoncurrenten, Professor Sevin, vorgeworfen, wissentlich einen Meineid geschworen zu haben. — Ein Küstriner Localblatt meldet: Der ehemalige Vorsitzende des hiesigen antisemitischen Vereines, der nach Breslau übersiedelte Barbier Reimer, war vom hiesigen Schöffengericht wegen Betruges zu acht Tagen Gefängniß verurtheilt worden, weil er dem Barbier Lenins aus Soldin sein in der Plantagenstraße befindliches Geschäft unter der Vorspiegelung verkauft hatte, daß dasselbe sehr flott gehe, er aber eine einträglichere Stelle als Versicherungsinspector erhalten habe, die er seinem blühenden Geschäft vorziehe. Diese Angaben waren unwahr; Reimer hatte auch, während sein Käufer hier war,. um sich über den Gang des Geschäftes zu informiren, heimlich Geld in die Ladencasse gelegt, um die Tageseinnahmen größer erscheinen zu lassen! Der .ehrliche'Antisemitenhäuptling legte gegen dieses Erkenntniß Berufung ein, und die Landsberger Strafkammer bestätigte dasselbe einfach, der Staatsanwalt aber bedauerte, daß nicht auch seitens des Amtsanwalts Berufung eingelegt worden sei, damit die überaus milde Strafe von einer Woche Gefängniß hätte verschärft werden können." — Die „Zeitung für Hinterpommern" berichtet: „Gegen den Bürgermeister und Hauptmann a. D v. Boß in Bublitz, dessen Handeln bei der letzten Reichtagswahl es zu verdanken ist, daß die Wahl des Landrathes v. Gerlach im Wahlkreise Kolberg-Köslin für ungiltig erklärt wurde, ist seitens des ersten Staatsanwaltes in Köslin Anklage wegen Verbrechens im Amte erhoben worden." Bürgermeister Voß war eine Leuchte des Tivoli-Antisemitismus. Aus judenreiner Zeit. Während des nordamcrikanischen Freiheitskrieges (1775 — 1783) verkauften bekanntlich verschiedene deutsche Fürsten ganze Schaaren ihrer „Landeskinder" an die englische Regierung, welche die Unglücklichen nach Amerika verschifften. Nach den Angabe» Franz Löscher's in seinem Buche „Geschichte und Zustände der Deutschen in Amerika" verkauften die Fürsten von Hessen 16.922, von Braunschweig 5723. von Hanau 2422, von Ansbach 1644, von Waldeck 1225, von Zerbst 1160. zusammen 29.166 Soldaten an England. Davon kämen um beziehungsweise 6500, 3015, 981, 461, 720 und 176, zusammen 11.843 Mann. Für jeden Umgekommenen, Seite 355 ja sogar für jeden Verstümmelten mußte die englische Regierung noch eine besonders ausbedungene Entschädigung leisten, die aber nicht an die Verunglückten oder an die Hinterbliebenen, sondern an die fürstliche Casse gezahlt wurde. So bekam der Landgraf von Hessen-Kassel 30 Thaler für jeden Mann, den er lieferte, und 200 Gulden für jeden, welcher fiel. Es ist durchaus verständlich, daß ein „Landesvater", welcher die Gesundheit und das Leben seiner „Landeskinder" auf diese Weise versichert hatte, an deren Schicksal den lebhaftesten Antheil nehmen mußte. Eine Probe davon bietet der folgende, gleichfalls in dem erwähnten Buche mitgetheilte Brief. Am 8. Februar 1777 schrieb der Graf von Schaumburg und Prinz von Hessen-Kassel an den Oberbefehlshaber der hessischen Truppen in Amerika: „Baron Hohendorf! Ich erhielt zu Rom bei meiner Zurückkunft von Neapel Ihren Brief vom 27. Decen ber letzten Jahres. Ich sah daraus mit unaussprechlichem Vergnügen, welchen Muth meine Truppen bei Trenton entfalteten, und Sie können sich meine Freude denken, als ich las, daß von 1950 Hessen, welche in dem Gefecht waren, nur 300 entflohen. Da wären denn gerade 1650 erschlagen, und ich kann nicht genug Ihrer Klugheit anempfehlen, eine genaue Liste an meinen Bevollmächtigten in London zu senden. Diese Vorsicht wird umsomehr nöibig sein, als die dem englischen Minister zugesandte Liste aufweist, daß nur 1455 gefallen seien. Auf diesem Wege sollte ich 160 050 Gulden verlieren. Nach der Rechnung des Lords von der Schatzkammer würde ich blos fl. 483.450 bekommen, statt fl. 643 500. Sie sehen wohl ein, daß ich in meiner Forderung durch einen Rechenfehler gekränkt werden soll, und Sie werden sich daher die äußerste Mühe geben, zu beweisen, daß Ihre Liste genau ist und seine unrichtig. Die britische Regierung wendet ein, daß 100 verwundet seien, für welche sie nicht den Preis von todten Leuten zu bezahlen brauchte. Erinnern Sie daran, daß von den 300 Lacedemoniern. welche den Paß bei Thermophlä vertheidigten, nicht einer zurückkam. Ich wäre glücklich, wenn ich dasselbe von meinen braven Hessen sagen könnte. Sagen Sie Major Mkndorff, daß ich außerordentlich unzufrieden bin mit seinem Benehmen, weil er die 300 Mann gerettet habe, welche von Trenton entflohen. Während des ganzen Feldzuges sind nicht zehn von seinen Leuten gefallen." Der russische Ackerbauminisier und die jüdischen Coloniften. Das „Freie Blatt" veröffentlicht nachstehende Petersburger Correspondenz: Auf dem gegenwärtig in der russischen Hauptstadt versammelten landwirthschaftlichen Congresse beantragte ein Gutsbesitzer aus Saratov. die Juden von jeder Theilnahme an der Vermittlung beim Kaufe und Verkaufe landwirthschaftlicher Prodncte auszuschließen. Dem Vorschläge trat der Minister Sermonkow sehr entschieden entgegen, indem er mit besonderer Schärfe hervorhob, daß der russische Bauer den Antisemitismus nicht kennt. „Es ist gewiß wünschenswertb." so äußerte sich der Minister dann weiter, „jedes schädliche Moment aus der Landwirthschaft zu entfernen, indessen liegen keine Gründe vor. gerade in den Juden das schädliche Moment zu erblicken." Dieser Auffassung entsprechend bat der Minister eine Reibe von Verordnungen betreffend die indisch»n Ackerbcucolonien und die aus den Militärdiensten entlassenen Soldaten erlassen. Die unter Alexander HI. aus den Kolonien ansaewiesenen jüdischen Ackerbauer haben die Erlaubniß zur Rückkehr in ihre Dörfer erhalten. Ferner sollen die jüdischen Ackerbauer im Verhältnisse zu ihrem Zuwachs Land zum Anbau angewiesen erhalten, damit sie fortan nicht mehr gezwungen sein sollen, außerhalb ihrer Ackerbaucolonien Beschäftigung zu suchen, lim aber in Zukunft vor Landn angel geschützt zu sein, bot der Minister J erm ol ow den jüdischen Kolonisten das Reckt zugesprochen. Land vom Staate oder Privaten nach Bednrfniß zu pachten. Endlich sollen in den jüdischen Ackerbaucolonien landwirthschaftlicke Schulen errichtet werden. Auch die nnt°r Nicolaus I. den jüdischen Soldaten nach beendeter zebnjäbriaer Dienstzeit gewährte Gleichberechtigung mit der orthodoxen Bevölkerung ist wiederherqestellt und die Anordnungen Alexander M. sind aufgehoben worden. Die ausgewiesenen jüdischen Soldaten und ihre Familien sind im Taurischen Gouvernement mit Land ausgestattet und daselbst angesiedelt worden. Ein schönes Fest der Arbeit feierte am 23. März der bekannte Industrielle Jacob Rothberger, der an diesem Tage seinen im Herzen der Stadt, auf dem Stefans-

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