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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-03-29 · 13 (29.3.1895) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
13 (29.3.1895)
Date
1895-03-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 13 Dr. Bloch's Orsterrrichische Wochenschrift. Seite 335 zu verabreichen, ja die Geistlichkeit erwirkte sogar ein Gesetz, kraft dessen die Juden acht Tage vor einer Procession nicht . aus gehen durften. Es kam auch gegen 1761 die Blutbeschnldij gung und es mußte ein polnischer Jude zum Papst Benedict XIV. und später zum Papst Clemens XIII. eilen, um den Juden Schutz zu erbitten. In derselben Zeit begann die berüchtigte Wirtschaft der Starosten, deren Grausamkeiten und Rohheiten gegen die Juden noch fjiute im Volksmunde leben. So sehen wir auf der einen Seite die materielle Ausbeutung der Juden, die Erschwerung jeglichen Erwerbes und ihre Verarmung und auf der anderen Seite den geistigen Niedergang der Juden, so daß von dieser Epoche das gerade Gegentheil gilt von dem, was die Geschichtsschreiber über die vorhergegangene Zeit sagten, es sei Polen das Paradies für die Juden gewesen, xaraä^sus Judaeornm. Wie aber schon oft in den Zeiten des Niederganges und des Verfalles, so entwickelten sich auch damals die Keime für die Wiedergeburt. Aus zwei Quellen floß die Hilfe, und damit komme ich zu den Reformbestrebungen und der Culturarbeit, d. i. zu dem eigentlichen Kerne meines Vortrages. Die Reformbestrebungen in Polen und in den Ländern der polnischen Krone waren zweierlei, ich möchte sie äußere und innere Reformbestrebungen nennen, äußere und innere Culturarbeit. Ich werde zuerst von den äußeren Reformbestrebungen sprechen. Denkende Männer, die den Niedergang Polens betrauerten und zunächst schriftstellerisch nach den Ursachen desselben forschten, heben als solche hervor, daß ein Mittelstand in Polen fehlte, daß der Bauernstand in einem traurigen Abhängigkeits-, eigentlich Unterthänigkeitsderhältnisse schmachtete, und daß die Juden während des letzten Jahrhunderts eine solche traurige Behandlung erfuhren. Leider war es die Zeit, wo Polen als Macht sich bereits ausgelebt hatte und die Theilungen schon aus der Tagesordnung waren. Zu spät kam man also auf die Fehler und Unterlassungssünden. Edle Männer betonten damals, es sei unterlassen worden, an der Bildung und Hebung eines Bürgerstandes zu arbeiten, man habe den Bauernstand nicht befreit und die Juden geknechtet; das seien die Ursachen des Verfalles Polens gewesen. Ein Schriftsteller stellte in einer heute vielleicht naiven Weise die Frage auf: „Werden denn die Menschen gut oder schlecht geboren? Sind sie nicht Produkte der Religion, der Erziehung und der Gesetzgebung?" und er beantwortete diese Fragen rücksichtlich der Juden dahin, daß nur durch die freie Gemeinde, durch die Aufhebung der Beschränkungen und durch den Unterricht die Lage der Juden in Polen gebessert werden könne. Dieser Gedankengang findet seinen Krystallisationspunkt in dem sogenannten vierjährigen Reichstage, der zu Kosciuszko's Zeiten vor der letzten Theilung Polens tagte und durch eine freiheitliche Verfassung die Regenerirung Polens versuchte. Es find in den Protokollen dieses vierjährigen Reichstages die Arbeiten von Männern niedergelegt wie Butrynow icz, dann des Geistlichen Ko lata j, der minder günstig, aber doch zufriedenstellend im Sinne der Juden schrieb, namentlich aber des berühmten Czacki, der ein förmliches Programm aufstellte und entwickelte. Er legte es dem Könige vor, und weil es im königlichen Programme wiedererstand, will ich es kurz citiren. Das erste Capitel handelt von den allgemeinen Rechten, — es war ja die Zeit der französischen Revolution, in welcher von den „Menschenrechten" gesprochen wurde, — dann das zweite von der Geburt, dem Tode, den Eben, d. i. den Standessachen der Juden, das dritte von der Classification derselben, der Freiheit, sich mit dem Ackerbau zu beschäftigen, das vierte von der Bildung und zwar der Zwangsbildung. Der Zwang war kein physischer, sondern Derjenige, der keine allgemeine Bildung hatte, hatte kein actives Wahlrecht, keine Staatshilfe bei Gewerben. er unterlag vielmehr der Doppelbesteuerung — er durfte keinen hebräisch-theologischen Unterricht genießen; er konnte keine Liegenschaft erwerben, nicht Rabbiner, nicht Gemeindevorsteher werden. Das fünfte Capitel handelt von den Cultusgemeinden und deren Einrichtung, das sechste von der civilrechtlichen Stellung der Juden, Aufhebung der Ausnahmen und der eigenen Gerichte, das siebente von der Sprache und der Kleidung, das achte von der Statistik, und das nennte von den Handelsschulen und deren Absolvirung. Das war ein Progamm im freiheitlichen Sinne; es kam aber Stanislaus August zu spät zur Erkenntniß, daß er des Reiches Mehrer nicht mehr sein könnte und daß es vielleicht besser wäre, wenn er des Reiches Reformator würde. Er setzte seine Unterschrift auf ein ähnlich lautendes Programm, aber Polens Schicksal vollzog sich, sein Untergang war besiegelt, Polen wurde getheilt, es verschwand von der Landkarte. Die freiheitlichen Bestrebungen des vierjährigen Reichstages — das Verfassungswerk trägt das Datum: 3. Mai 1791 — leben jedoch in den freigesinnten Polen fort, die noch heute eine Partei bilden, über eine stattliche Anzahl von Mandaten im galizischen Landtage verfügen und einen ansehnlichen Flügel selbst im reichsräthlichen Polenclub darstellen. Die liberale Partei hält an diesen Traditionen fest und bethätigt sie vielfach. So wurde vor einigen Jahren eine Enquete einberufen über die Frage des Erwerbes und der Hebung der Bildung der galizischen Juden. So kam der Antrag auf Errichtung eines Rabbinerseminars in Galizien und jüngst jener auf Errichtung einer Religionslehrerbildungsschule auf Kosten des Landesfonds. So wurde in Lemberg die Schule, welche den Namen des genannten Reformators Czacki trägt, aus städtischen Gemeindemitteln errichtet; dort sind der Sabbath und die jüdischen Feiertage zu beobachten, sie ist ausschließlich für die jüdischen Kinder errichtet und hat ganz den Charakter einer confessionellen Schule. Ich muß nun die österreichischen Bestrebungen allerdings nicht mehr in ganz Polen, wohl aber in Galizien würdigen. Die Reformbestrebungen in Oesterreich begannen unter dem unvergeßlichen Kaiser Josef II. Seine Judenordnung ist bekannt, und wenn sie auch nur von dem Grundsätze der Toleranz und nicht der Gleichberechtigung ausging, so legte sie dock den Grund zu der heutigen bürgerlichen Stellung der Juden. Er plante Schulen und ein Lehrerseminar in Lemberg, er gab erst den polnischen Juden in Galizien Familiennamen, er verwandelte zwangsweise die jüdischen Vornamen in deutsche, was man heute verbietet, wenn diese nicht in die Matriken eingetragen sind, er verhielt sie zur Militärdienstleistung, und von da ab beginnt allmählich die Besserstellung, namentlich auch in erwerblicher Beziehung. Zu Ende des vorigen Jahrhunderts kam die Bewilligung zur Erlangung der Advocatie, später auch anderer Beschäftigungen, wie des Apotbekergewerbes, des Notariates unter Goluchowski, also vor Erlafsunq der Staatsgrundgesetze,kam die Gestattung.unbeweglichen Besitz zu erwerben, wenn auch eine Zeit lang nur für jene Juden, welche die Unterrealschule oder das Untergymnafium absolvirt haben. Es wurde als Bedingung für das Rabbinat der Ausweis der philosophischen- Studien festgesetzt, was leider nicht beachtet wurde, aber doch der Zukunft den Weg wies. Statthalter Stadion v. 1. 1848 insbesonders war sehr culturfreundlich und er unterstützte die Culturbestrebungen. Unter Goluchowski war man bestrebt, aus jenem Fonds, der in Galizien eine ähnliche Rolle spielt wie der mährische Landesmaffafond und in der Aufbewahrung der Statthalterei ist, ein Rabbinerseminar zn gründen. Nun kam von der staatlichen Gesetzgebung die Krönung des Gebäudes, die Staatsgrundgesetze. Wir vermeinten Alle, daß eine neue Zeit angebrochen sei, daß wir endlich Licht sehen, um leider bald enttäuscht zu sein. Es zeigte sich ja, daß die Decembersonne, unter der die Staatsgrundgesetze geboren waren, leider nur die wärmende Kraft der Decembersonne hatte (Beifall) und daß die Männer, welche an der Wiege der Staatsgrundgesetze gestanden sind, und ihre Partei ihr Werk vergaßen und es verkümmern ließen (Lebhafter Beifall.) Trotzdem ist der ethische und moralische Werth der Staatsgrundgesetze nicht hoch genug anzuschlagen, denn wenigstens steht die Geichheit im Geseke, und es ist von unendlichem Bortheile für jedes kämpfende Volk, daß gesetzliche und rechtliche Schranken nicht mehr bestehen. Nun gestatten Sie mir. die innere Culturarbeit der Juden zu kennzeichnen. L>ie beginnt zu Ende des vorigen Jahr- Hunderts; um diese Zeit war ja auch in Deutschland der Mann thätig, an den sich die Reformbesirebungen knüpfen, nämlich Mendelssohn. Er leitete die Reformation, die Regeneration ein. Damals wurde in Polen noch nicht ausgiebig deutsche Lectüre betrieben, blitzartig aber lebten in diesen Ländern Mendelssohn'» Gedanken auf. Die Bibel mit der deutschen Uebersetzung fand Eingang in jedes Haus und verschaffte den Genuß deutscher Lectüre. Sie finden von da ab deutsche Bücher; zu Anfang des Jahrhunderts werden Schiller's Dichtungen

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