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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-03-22 · 12 (22.3.1895) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
12 (22.3.1895)
Date
1895-03-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Kr. 12' Dr. Bloch's Orstrrreichifche Wochenschrift. Stelle nur mit sehr geringer Aussicht auf Erfolg bewerben. Herrn; Dr. Bloch als Beispiel anzusühren, lag deshalb nahe, weil er cs war, welcher im Polenclub die Sache zur Sprache brachte und unter Hinweis daraus, daß ja auch die Minister die Srantsgrundgesetze beschworen haben, um die Erlaubnis ansuchle, über die vorliegende Verletzung der Staatsgrundgefetze nn Abgeordneleuhauie interpeUiren zu dürfen. Mit diesem Ansinnen aber ist der Herr Abgeordnete von Kolomea schön angekommen; er kümmere sich in Eurem fort um jüdische Angelegenheiten, mußte er u. A. hören, und dadurch erschwere er die Bekämpfung des Antisemitismus in Galizien, obgleich von dem Getöse dieses Kampfes mit den Antisenllten bisher wenig zu hören war. Der Polenclub aber fand einen gediegenen krummen Ausweg, um den Herrn Dr. Bloch mundtodt zu machen. Nicht etwa, als ob er gefordert hätte, daß Herr Dr. Bloch einen Taufschein vorweise; aber einen Heimatschein verlangte er, nicht hinsichtlich der Heimat des Interpellanten, sondern hinsichtlich der Heimat der stattgefundenen Gesetzesverletzung. Das ist doch nickt in Galizien geschehen — was geht also diese Sache den Polenclub au? Die Prmcipien der Staatsgrundgesetze sind also nicht willen gemeinsam und die Bertheidigung derselben ist vielleicht nach Oberlandesgerichtssprengeln zu regeln? Wenn der Fall sich in Wielicka ereignet hätte, dann wäre es dem Abgeordneten erlaubt gewesen, zu interpeUiren; weil aber die Verletzung der Staatsgrundgesetze in Hallstatt geschehen ist. so hört es auf, die Pflicht jedes gesinnungstüchtigen und von Rechtsgesühl erfüllten Volksvertreters zu sein, dagegen zu protestiren. Das ist eine curiose und gefährliche Auffassung hinsichtlich des Welches aller idealen Güter. Die Herren Polen mögen sich doch die Frage vorlegen, ob die Reacrion, falls sie in den anderen Grönländern um sich greifen würde, vor den Grenzen Galiziens Halt machen würde. Es könnte ja geschehen, daß nicht dlos die confessionelle, sondern auch die nationale Gleichberechtigung angetastet wird. Ist die Verletzung des Staatsgrundgesetzes eine Bezirksangelegenheit? Er überlasse es, sagte Herr von Zaleski, den anderen Parteien des Hauses, wo es ihnen nöthig erscheint, die Staatsgrundgefetze zu venheidigen, in Fällen, die Galizien nicht betreffen. Wir haben also zu unterschecden zwischen galizischen Menschenrechten und zwischen nichrgalizischen; zwischen einer galizischen Verfassung und einer außergalizischen. Die bittere Ironie aber, welche darin gelegen ist, daß der Obmann des Polenclub den anderen Parteien des Hauses die Bertheidigung der Staatsgrundgefetze, „wo es ihnen nöthig erschein t", zuweist, diese Ironie hat die deutschliberale Partei nur allzusehr verdient. Wo „erscheint es ihr denn nothwendig", die Staatsgrundgesetze zu vertheidiren? In den Reihen der Linken findet man kein mannhaftes und energisches Worr zum Schutze der Gleichberechtigung. Der Artikel ln des Staatsgrnndgesetzes führt eine Schein-Eristenz, und diese ist vom Drachen der Reaction bedroht. Ist in der liberalen Partei der Ritter zu finden, der den Drachen zu bekämpfen wagt? Die Polen sagen: in dem vorliegenden Falle darf die galizische Vertheidigerlistc für das Staatsgrundgesetz nicht in Comribution gesetzt werden und Herr Dr. Bloch darf nicht interpelliren, weil das Staatsgrundgesetz diesmal nicht nach Kolomea zuständig ist. Von den deuischliberalen Abgeordneten aber dürfte keiner die Bertheidigung übernehmen, denn was soll denn in Oesterreich sich noch Alles ereignen, damit ihnen die Bertheidigung der Staatsgrundgesetze, wie Herr v. Z a l e s k sich mit seinem, vielleicht aber unbeabsichtigtem Sarkasmus ausdrückte, „n ö t h i g erschein 1". Die Abgeordneten Dr. Kronawetter, Pernerstorfer und Genossen haben hierauf in der Sitzung vom 19. d. an den Finanzminister Dr. v. Plener und an den Ackerbauminister Grafen Falkenhayn folgende Interpellation eingebracht: „Laut Amtsblattes zur „Wiener-Zeitung" vom 21. Februar 1895, Nr. 45, wurde von der k. k. S a l i n e n - B e r w a l t u n g in H a l lst a tr zufolge Erlasses des k. k. Finanzministeriums, Z. 4948 ex 1895, der Concurs für die Stelle eines Arzres für den Curbezirk gemäß des für denselben bestehenden, mit dem Erlasse des k. k. Finanzministeriums, Z. 26.805 ex 1893, in Wirksamkeit gesetzten Statutes ausgeschrieben. Laut desselben Amtsblattes wurde von der k. k. Landesregierung in Kärnten eine provisorische F o r st w artstelle beim F o rst a u fs i ch t s d i e n st e der politischen Verwaltung in Kärnten ausgeschrieben. In beiden Fällen wird ausdrücklich verlangt, daß Bewerber um diese Stellen ihre Gesuche mit dem Ta uf scheine zu belegen haben, und werden somit Staatsbürger israelitischer Confession, sowie confessionslos geborene und ungetauft gebliebene Staatsbürger von der Bewerbung um diese Stellen ausgeschlossen. Nach Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes vom 21. December 1867, R.-G.-Bl. 142, sind „vor dem Gesetze alle Staatsbürger gleich"; nach Artikel 14 desselben Gesetzes ist der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte von dem Religionsbekenntnisse unabhängig, und nach Artikel 3 eit. „sind die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich." Die Gefertigten stellen daher an die Herren Minister der Finanzen und des Ackerbaues folgende Fragen: 1. Wie vermögen dieselben die Ausschließung c o n f e s s i o n s l o s e r, nicht getaufter und israelitischer Staatsbürger von deir genannten Seite 211*!; öffentlichen Aemter n zurechtfertigen? 2. Sind dieselben geneigt, diese Concurs-Ausschreibungen als gesetzwidrige zu annulliren und neue, den Staats» grundgesetzen entsprechende zu verlautbaren? 3. In welcher Weise gedenken dieselben solchen Vorkommnissen für die Zukunft vorz u b enge n?" Finanzminister Dr. Edler von PI e n er beantwortete die in der vorgestrigen Sitzung von den Abgeordneten Dr. Kr^o nawetter, Pernerstorfer und Genossen an ihn und den Mckerbauminister in Betreff der Ausschreibung einer Satin enarzt ens- und einer Forstw artsstel'le gerichtete Interpellation im Einvernehmen mit dem Ackerbaun minister dahin, daß diese Verlautbarungen in dem Sinne werdegcändert und neu p u b l i e ir t werden, daß neben den übrigen Qualificationsnachweisen im Allgemeinen der Allersnachwcis von den Bewerbern verlangt werden wird, wodurch dem Bedenken der Interpellanten Rechnung getragen erscheint Vudaprfler Briefe. Mitte März 1895. Im Parteileben des ungarischen Parlaments geht seit einiger Zeit ein eigentümlicher Zersetzungsproceß vor sich, dessen endliche Gestaltung vorläufig noch gar nicht abzusehen ist. Wie von einer unsichtbaren Macht getrieben, ziehen sich Parteien unter Fusionsbestrebungen an, stoßen sich wieder ab, bilden sich Fractionen, entstehen neue Gruppen. Versprochenermaßen soll ich Ihnen zuerst über die neueste Ausgeburt des politischen Lebens, über die Volkspartei, berichten. Viel und wenig läßt sich über dieses jüngste, von einigen reactionären Magnaten und Prälaten ausgebrütete Monstrum sagen, das bisher eine „Volks"Partei ohne Volk ist. Zur Stunde kann sich diese Partei erst eines einzigen parlamentarischen Vertreters in der Person des Pater Z elenyak aus dem Leutschauer Bezirk rühmen, wo sich die ahnungslose liberale Partei bei der dort vor Wochen stattgefundenen Nachwahl von den ausgesendeten,Aposteln der Volkspartei überrumpeln ließ. Seit jener Zeit wurdm im Lallde noch fünf andere Neuwahlen vorgenommen, die Volks- Partei arbeitete wieder mit allen ihr zur Verfügung stehenden Dcitteln, besonders in dem Csakathurner Bezirke, wo sie den Cultusminister W l a s s i ch zu Falle bringen wollte; allein es gelang ihr nirgends mehr die Majorität der Wähler wie in Leutschau zu bethören. In diesen Tagen wird der Wahlkampf wieder in dem Neuttaer Bezirk ausgenommen, wo dem Staatssecretär v. Latkoczy der clericale Graf Z i ch y gegenüber steht. Hoffentlich wird es aber die jetzige Wachsamkeit der liberalen Partei zu verhüten wissen, sich eine zweite Schlappe zu holen, so wie es von der Nüchternheit des ungarischen Volkes zu erwarten ist, daß sich die pessimistische Prophezeiung jenes bedeutenden ungarischen Publicisten und Abgeordneten nicht erfüllen wird, der vor einem halben Jahre in einer Gleichenberger Curgast-Gefellschaft ausrief: „Ihr Juden werdet es leider nicht verhindern können, daß bei der nächsten allgemeinen Wahlcampagne V erh o v a Y wieder ein Mandat erhalte!" Eine andere im parlammtarischen Parteileben jüngst aufgettetene Erscheinung ist der gewaltige Riß, der in der äußersten Linken, wiewohl schon seit Beginn der Kirchengesetz-Debatten vorauszusehen war, eingetteten ist. In fast zwei gleiche Hälften hat sich diese aus 100 Abgeordneten bestehende Partei gespalten. Die eine unter dem früheren Präsidenten Justh stehende zählt in ihrer Mitte lauter Männer von bewährter Liberalität. Diesen hat sich auch die Fractioii E ö t v ö s (Vertheidiger in der Tisza-Eszkarer Vlutanklage) angeschlossen. Die andere Hälfte setzt sich aus einem Conglomerat von Politikern der verschiedensten Färbung zusammen. Es gibt darunter Clericale, Antisemiten, Agrarier u. s. w. Merkwürdigerweise schloß sich dieser Partei auch ein Jude, der bekannte AdvocatDr. Visontai, der seit seinem Eintritt ins Parlament der Unabhängigkeitspariei angehört, an. Er ist der tüchtigste, ungarische Ber-

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