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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-03-15 · 11 (15.3.1895) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
11 (15.3.1895)
Date
1895-03-15
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 11 Veyerrrichilche WochrnsttzrM eine gemeinsame Quelle hat: in einer Beziehung tiefinnerstes naives Empfinden (auch bei Heine, so oft man das auch bestritten hat) und in anderer — die Form beireffnb — das Volkslied, den Volkston. Tie Franz'sche Lyrik ftßl gcrz ans dem deutschen Volksliede, dem wiederum der protestantische Kirchenchoral entsprossen ist, der Grundstein unserer modernen Musik. Franz war ganz Lyriker (wenn auch hm und wieder, wo nöthig, das dramatische Element bei ihm zur Geltung kommt), und das ist es, was ihn zu Heine zog. Zum Grazer^Schächtverbot. Wie bekannt, hat seinerzeit der Groztr ® ein e in d erath beschlossen, laß das Schächten im Bereiche der Stadt Graz verboten sei. Die steiermärkische Statthalterei hat diesen Gemeinderathsbeschlntz sistiit. Der Gemeinderalh hat dagegen bei dem Mir isieiii n tre Innern Einspruch erhoben. Dieser Einspruch wurde, wie nunmehr bekannt wird, verworfen. Ein Theil des Grazer Gemeindcrathes dürfte dafür stimmen, daß die Besä wirte beim Reichsgerichte eingereicht werde. Sachsen ein christlicher Staat Ein charakteristisches Beispiel dafür, wie die Religion in Sachsen g eschützt wird, theilt Justizrath A.Munckel in der neuesten Nummer der „Nation" mit: „In der in Dresden erschennndtn „Tcvtschcv Dcchl" vom 17. Juli v. I. befand sich ein Aufsatz: „Neligionegemeinschasl oder internationale Betrügergesellschast", in dem die Behauptungen des von dem bekannten Th. Fritzsche verbreiteten Flugblattes, der Schulchan Aruch erlaube, ja selbst gebiete den Juden jedes Verbrechen, sogar Mord und Betrug, beigetreteu waren. Ter Staatsanwalt in Dresden lehnte die Strafverfolgung wegen Beleidigung der Juden „wegen mangelnden öffentlichen Interesses" ab. Eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschast blieb erfolglos, ebenso die weitere Beschwerde an das Justizministerium. Das letztere begründete die Ablehnung damit, daß nach dem Artikel der „Deutschen Wacht" davon ausgegangen werden kann, „daß nicht gegen die Juden und gegen die jüdische Religion überhaupt Beleidigungen und Schmähungen haben ausgesprochen werden sollen, sondern daß sich die darin enthaltenen Vorwürfe nur gegen diejenigen Juden, die den in dem Aufsatz bezeichneten, den Gesetzen Und den guten Sitten znwiderlunsenden Grundsätzen huldige,', haben richten, und daß auch die jüdische Religion nur für den Fall, daß von ihr derartige Grundsätze als Richtschnur für ihre Bekenner anfgedeckt worden wären, hat angearifsen werden sollen. Daß aber die jüdische Religion die hervorgehobenen Sätze als Richtschnur ausgestellt oder anerkannt habe, ist von Ihnen selbst nicht behauptet worden. Unter diesen Umständen würde eine Strafverfolgung voraussichtlich nicht zu einer Verurtheilnng sübren, und es ist daher ihre Ablehnung gerechtfertigt." Tiefe Auffassung stutzt sich auf die künstliche Interpretation des Satzes: „Ich bestreite den Juden, die diese Gesetze (Schulchan Aruch) befolgen, das Recht, sich eine Religionsgesellschaft zu nennen." Demnach soll also die Bezeichnung : „internationale Betrügergesellschast" nur einen Theil der Juden treffen. Thatsächlich trifft die Beleidigung alle Juden. Das heißt, schreibt Munckel, „nur unter der Bedingung soll die jüdische Religion beschimpft sein, daß sie wirklich Unsittlickkeit und auch Verbrechen predige. Und das Ministerium vermißt die Behauptung der Beschwerdeführer, daß diese Bedingung bei der jüdischen Religion zutreffe. Soll das bedeuten, daß das Ministerium eingeschritten sein würde zu Gunsten des Judenthums, wenn die Behauptungen des Zeitungsartikels sich als wahr erwiesen hätten? Oder wären sie dann eben der Wahrheit wegen für straflos erachtet worden?" Munckel ist mit Recht der Ansicht, wenn schon das bestehende Gesetz (§ 166 des St.-G.-B. Beschimpfung von Religionsgesellschaften) gar nicht oderungleich angewendet würde, so sei die Gefahr bei den neuen Gesetzesvorschlägen (§ 130 Der Umsturzvorlage) in weit gesteigertem Grade vorhanden." Dazu erhalten wir nachstehende Zuschrift Ein sächsischer Abgeordneter hat im deutschen* Nerchstage Sachsens Lob gesungen, das darin bestehen soll, daß Sachsen einen christlichen Monarchen, christliche Beamte, endlich auch christliche Richter habe. Thatfache aber ist, daß in keinem civilisirten Staate so offenkundig und so ungestraft dem Christenthum Hohn gesprochen wird, wie in dem sogenannten christlichen Sachsen. Ueber die zehn Gebote der heiligen Schrift läßt sich der sächsische Radau - Antisemit Wesendonk, der, ohne über die moderne Bibelsorschung das Geringste gelesen zu haben und eine craffe Unwissenheit überhaupt verräth, auch als Gelehrter gelten möchte, unter Anderem folgendermaßen vernehmen: „Die 500 Millioiten Chinesen z. B. kennen keinen Sonntag, ja sie Seite 197 glauben nicht einmal an einen Gott und baben keine Glaubens- (? i sondern Sittlichkeitsgebote (?). Trotzdem leben sie nach ihrer Art glücklich und sie sterben viel, viel ruhiger, zufriedener, ja man möchte fast sagen heiterer als wir Christen, die wir die altgermanische Tvdessreudigkeit verloren und im Christenthum uns mühsam eine lächerliche Todesfurcht angequült haben." Bei der Besprechung des fünften Gebotes der zehn Gebote, wo es beißt: „Ehre deinen Vater und deine Mutter" macht, was doch elastisch ist, Wesendonk selbst Christus den Vorwurf, daß er dieses Gebot mißachtet habe. Nachdem ich dieses Buch, das nichts anderes ist, cils ein Pamphlet größeren Umfanges, aber zugleich gemeinster und niedrigster Sorte, fertig gelesen, wobei mich ein anwidernder Ekel erfaßt hatte, fragte ich mich, wie das kommen konnte, daß eine derartige Schrift in dem so geraunten christliche n Sachsen das Licht der Welt erblicken durfte, ohne der Constseation zu verfallen? Aber nicht lange sollte kb i über diesen rüthselhasten Thatbestond in Ungewißheit verharren; denn ein Blick, den ich eins das Titelblatt bu Wesendon k'schen Pamphlets, welches den allgemeinen Titel „Volksansklärnngs-Bibliothek" (sie!) und den Specialtitel „Der jüdisch-christliche Gott ist kein wahrer Gott" führt, warf, machte mir die Erscheinung erklärlich, wcirnm die sonst strengen christlichen Richter Sachsens die das Christenthuni schmähende und lästernde Schrift W e s e n d o n ks durch die Censnr paffiren ließen. Das Wort „jüdisch" hat nämlich für das christliche Sachsen einen besonderen Reiz, und da schadet es auch nicht, wenn nebenbei selbst das Christenthum weidlich durchgeschimpft wird, wie es eben in dem W es endo n k'schen Pamphlet geschieht. Das mögen sich aber die deutschen Reichstagsalgeordneten von der sogenannten frommen Partei, mögen sie nun von Seckend o r f, Gras R o o n oder vom Lang e heißen, merken, daß, solange sie die Hetze gegen das Christenthum unter antisemitischer Flagge dulden, ihr Antrag eins dahingehende ^bimberimg des § 130 der Umsturzvorlage, daß statt Bestrafung für Vergehen gegen die Religion, Bestreifung für Vergehen gegen Christenthum gesetzt werde, ebenso als gleißnerische Heuchelei betrachtet wird, wie man, solange im christlichen Sachsen Schriften, wie die W e s e n d 0 n k's, geduldet werden, beim jedesmaligen Ausruf eines sächsischen Abgeordneten: „Sachsen ein christlicher Staat" zum Schlüsse des Satzes ein Fragezeichen wird setzen müssen. Virovitica (Slavonien). Dr. H. E. Kauf m a n u, Kreisradbiner. Das Kaddischgebet nach f e i n e r el h i s ch e n Bedeutung. Bon Dr. Adolf Brach, Rabbiner in Brüx. Zu wiederholten Malen ist das Kaddischgebet zum Gegenstände wissenschaftlicher Forschung gemacht worden, so beispielsweise von Zunz. Rapoport, und in neuester Zeit von Dr. I. Kohn, Steinthal und Dr. K. Köhler; dagegen ist das Kaddischgebet nach seiner ethischen Seite — eine Erklärung Iellinek's sel. And. in der „Allg. Zeit d. Judenth." 1892 Nr. 25 ausgenommen — von den Predigern und Rabbinern, soweit ich die Predigttiteratur zu verfolgen Gelegenheit hatte, noch nicht behandelt worden. Es sei mir daher gestattet, die ethische Seite dieses wichtigen Gebetes in Kürze bervorzuheben. Professor Lazarus sagt in seiner geistvollen und anregenden „Ideale Fragen" Berlin 1879, S. 31: „Aus dem Tode sogar entsteht nochLeben für b i e sittliche Kraft." Wie die Tragik die tiefste und die höchste aller Künste ist, so ist auch der Schmerz im Leben des Einzelnen und der Gesammtheit Schöpferkraftder geistigenBertiefung. In diesen Worten, bei denen Lazarus wohl kaum an das Kaddischgebet gedacht haben mag, liegt die hohe Bedeutung dieses Gebetes ausgesprochen. Wohl wirkt das Kaddischgebet selbst unverstanden erhebend und beruhigend auf den Pietätvollen, trauernden Israeliten. Beim Verständnisse dieses Gebetes aber gesellt sich zur Pietät eine solch' hohe

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