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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-03-08 · 10 (8.3.1895) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
10 (8.3.1895)
Date
1895-03-08
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 180 Thun genau Rechenschaft geben können, wir müssen immer den . geraden, ehrlichen Weg gehen, wir müssen den heiligen Namen des Judenthnms kidiisch hasch^m, Hochhalten. (Beifall.) Wenn wir dies thun, wenn wir im Geiste der Propheten wandeln, die zu lesen ich Ihnen auf das Dringendste entpfehle— es wurde schon von meinem Nachbar zur Linken auf Jesaia hingewiesen, und ich empfehle Ihnen dringendst, in Ihren freien Abendstunden den Jesaia zur Hand zu nehmen — wenn wir die Worte der Propheten beherzigen und einig zusammenhalten, so bin ich davon durchdrungen, daß die Wahrheit, die in unserer Religion liegt, wieder zum Siege kommen wirb, daß das adonai iscli milcliomoh adonai schemoh wi der eine große Rolle spielen wird. Wir können auf Gott vertrauen, der uns immer beschützt hat und Ans auch iit Zukunft beschützen wird. Ich kehre aber wieder zu unseren Frauen zurück; es nützt ja nichts. (Heiterkeit.) Wenn wir nach Hause kommen, werden uns unsere Frauen sagen: Ihr habt euch sehr gut unterhalten, ihr habt gut gegessen. Wo find wir? Pflegen wir keine Kranken, thun wir nichts für die Kranken, warum find wir nicht mit dabei? Und ich glaube, jeder Einzelne wird sich sagen müssen, unsere Frauen haben eigentlich Recht. Ich kann Sie versichern, daß mich der Anblick da droben ununterbrochen gestört hat; ich kann nicht sagen: unangenehm (Heiterkeit), aber gestört hat er mich doch. Es wäre mir ungleich angenehmer gewesen — ohne meiner verehrten Nachbarschaft nahetreten zu wollen (Heiterkeit) — wenn ich rechts und lncks liebenswürdige Frauen sitzen gehabt hätte. Ich fordere Sie daher auf, unseren Frauen, auf deren Anwesenheit wir heute leider verzichten mußten, dadurch unsere Huldigung zu erweisen, daß wir sie hoch leben lassen! Gott erhalte uns unsere Frauen und unsere Familien — denn die Erziehung unserer Kinder liegt ja in der Hand unserer Weiber — und trinken wir auf das Wohl unserer Frauem Sie sollen leben, hoch! (Anhaltender Beifall.) Trinkspruch des Chacham Papo. Der Rabbiner der türkisch-isr. Gemeinde ergreift das Wort und schildert die auszeichnende Bedeutung der Chcwre- Kadischa gegenüber den anderen Vereinen. Kein anderer religiöser und humanitärer Verein führt das Attribut der „Heilig, keil" in seinem Namen. Die Vereine haben die verschiedensten Bezeichnungen, ein „heiliger Verein" ist blos dieser einzige und er führt diesen Namen seit undenklichen Zeiten, in allen Ländern, ohne vorhcrgegangenks Uebereinkommen, ohne Ver. ständigung. Alle anderen. Vereine sind selbstverständlich immer nach Entstehung der Gemeinden begründet worden. Dieser aber ist, wie geschichtlich festgestellt, vor der Gemeinde schon dagewesen. Alle anderen Wohlthätigkeitsvereine sind froh, Mitglieder zu finden, in diesem Vereine ist es laut den Statuten gar nicht so einfach, ausgenommen zu werden, da soll erst der Betreffende seine Würdigkeit Nachweisen. Redner führt diesen Verein auf das Institut der Chaberim im Talmud zurück, welche durch strenge Befolgung gewisser Gesetze der Humanität und Reinlichkeit unserer heiligen Lehre sich von Denjenigen unterschieden und abgeschlossen haben, die dieselben nicht genau beobachteten. Die Chewra-Kadischa war eine Gemeinde der Frommen, welche wie der Mittelriegel im Stiftzelte berufen war, das Ganze zusammen zu halten, gleichsam Herz und Seele der Gemeinde. Eskcnasim und Sephardim sind hier eines Sinnes und eines Herzens. Redner weiht sein Glas der Cbewra-Kadischa als Symbol der Eintracht und Einheit innerhalb des Judenthums und der jüdischen Gemeinden. Die Chewra-Kadischa lebe hoch! (Lebhafter Beifall). Zum Schluffe trug der Obercantor G o l d st e i n mit seiner klangvollen Stimme das Tischgebet vor und entfesselte einen wahren Enthusiasmus, womit das Brudermahl geschlossen war. Nr. 10 Vom Jahrmarkt des Lebens. Eine Aufgabe für das neue Rechtsschutz-Comitö. Nach der Schulnovelle vom Jahre 1883 müssen die Schulleiter der nach einem fünfjährigen Durchschnitte festgestellten Confeffion der Majorität aller Schüler der betreffenden Anstalt angehören. Durch diese Bestimmung ist zwar das Gebiet für die Thätigkeit und das Fortkommen jüdischer Lehrer außerordentlich eingeengt worden, aber man konnte sich immerhin mit dem Gedanken trösten, daß wenigstens in einzelnen von unseren Glaubensgenossen dichter bevölkerten Stadttheilen Wiens und in einigen Provinzstädten die Bestallung jüdischer Lehrkräfte mit absoluter Sicherheit gewährleistet war. Die praktische Durchführung des Gesetzes aber hat gezeigt, daß keine Norm so klar und präcise ist, um nicht auf administrativem Wege zum Nachtheile der Juden umgangen zu werden. Zunächst beließ man dort, wo vor dem Jnslebentreteu der Schulnovelle vom Jahre 1883 schon christliche Schulleiter vorhanden waren, dieselben theilweise in ihren Stellungen milder Begründung, daß die gesetzliche Bestimmung nur bei Neubesetzungen in Kraft zu treten habe. Aber auch bei solchen Neubesetzungen fand man ein Hinterthürchen, und zwar in der Bedingung des fünfjährigen Durchschnittes. An einzelnen Schulen, bei denen die jüdische Confession in der Majorität ganz unzweifelhaft ist, wußte man durch Ein- oder Ausschulungcn und durch Zusammenlegung mit anderen Schulen so geschickt zu operiren,. daß man im fünfjährigen Durchschnitt eine christliche Majorität herausbrachte und so die jüdischen Lehrkräfte um ihr gutes, gesetzlich verbrieftes Recht benachtheiligte. Ein solcher Fall crasser Rechtsverletzung. seitens des Wiener Bezirksschulrathes ist erst in den letzten Tagen gelegentlich der Ausschreibung von Directorstellen an Wiener Bürgerschulen vorgekommen. Die Bürgerschule, II. Sperlgaffe 2, hat feit langen Jahren eine Majorität von jüdischen Schülerinnen. Trotzdem wurde die Stelle für einen katholischen Bewerber ausgeschrieben. Dieser offene Rechtsbruch wurde auf folgende Weise bewerkstelligt: Man verband die Bürgerschule mit der im selben Schulhause befindlichen Volksschule, in welcher durch die bereits angedeuteten Manipulationen der „liberale" Ortssckulroib schon bei der Einschreibung eine künstliche katholische Majorität geschaffen hatte und rechnete nun für die miteinander verbundenen Schulen im fünfjährigen Durchschnitt eine katholische Majorität heraus. Sobald der katholische Director warm sitzen wird, wird die Volksschule wieder abgetrennt werden. Ueberall in Wien stehen Volks- und Bürgerschulen unter getrennter Leitung; die vier bestehenden Ausnahmen bestätigen nur die Regel. Eine neue Vereinigung beider Kategorien von Schulen wird von keiner Seite angestrebt, aber wo es gilt, das Gesetz zum Nachtheil der Juden zu benutzen, da werden die klarsten legislatorischen Bestimmungen über den Haufen geworfen. Wir richten nun an das neue, von der „Oesterreichisch. Israelitischen Union" eingesetzte Rechtsschutz-Comite die Aufforderung, hier vor Allem seines Amtes zu walten und zunächst in diesem einen Falle die bedrohten Interessen unserer Glaubensgenossen durch energische Verfolgung ihres Rechtes zu schützen. Der Rechtsbruch liegt hier klar zu Tage, das Gesetz ist durchlöchert worden und wenn irgendwo, so ist die neue Institution berufen, hier die Berechtigung ihrer Existenz zu erweisen. Zum Juden-Boycott. Es liegt uns folgendes Inserat vor: Dampf - Brauhaus, eine Stunde von Prag entfernt, in bestem Zustande, ist vom 1. Mai d. I. an zu vermiethen. Nähere Auskunft ertheilt der Dominikaner-Convent in Prag 234—1. (Bewerber der israelitischen C o n - fession sind ausgeschlossen.) Die Boycottirung der Juden wird also, wie man sieht bereits auf allen Gebieten öffentlich und ohne jede Scham gepredigt. Es ist charakteristisch, daß der Prager Dominikaner- Convent, nur die Juden, nicht aber auch Protestanten von der Bewerbung um sein Dampf-Bräuhaus ausschließt. Die Juden aber geben nach wie vor mit vollen Händen für Vrstrrreutztptzr rvoarrnlürrip i

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