Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 9 (1.3.1895)
- Date
- 1895-03-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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’Ju. 9 srprrrrmr^ürr WochenrorrM Seite 159 Wolsker sein, dann wäre der feine Unterschied, den die Pythia der ..Ostd. Randsch." macht, nicht minder lächerlich, etwa sowie wenn man den Namen Gottlieb, Thephilos, Amadeus, Bogumil, n*TT und ähnliche, bei allen Völkern vorkommende, als nicht identisch, sondern je nach Sprache und Nationalität v erschieden auffasfen wollte. Doch müssen wir den Herren Ariern eröffnen, daß speciell die jüdischen Namen Wolf, Hirsch und Löw' nicht von den Deutschen entlehnt sind, vielmehr reicht ihre semititische Abstammung bis ins graue Alterthum zurück, in eine Zeit, wo die Germanen noch nicht verjudet gewesen sein konnten, weil sie noch nicht — da waren. — In dem Segen, den Jacob auf dem Todtenbette seinen Söhnen gab, vergleicht or nämlich einen jeden, je nach deffen Natur, mit einem Thiere, und zwar I e h u d a mit einem „jungen Löwen" (I. Mos. Cap. 49, 9). Naphtali mit einem „flinken Hirsch" (C. c. B. 21). und Benjamin —mit einem „reißenden Wolf" (C. c. B. 27). Da aber die Juden auch ..die biblischen Namen für heilig halten so ist es, namentlich in Polen, Galizien und Rußland, eine weit verbreitete Sitte, an Stelle der „heiligen" (i. e. der in der Bibel vorkommenden) Namen Übersetzungen. beziehungsweise Abkürzungen als Kosenamen zu gebrauchen. Wolf, Hirsch und Löw' find also jüdische Kosenamen vom reinsten Wasser, für die „heiligen" Namen: Benjamin, Na ftali und Jehuda, was auch zu Tage tritt, sobald ein „Wolf" oder "Hirsch" no m nativ bei einer Handlung zu fungiren hat, die direct oder indirect mit dem Ritus im Zusammenhänge steht, wo sozusagen der „officielle" Name aus Gründen der Correctheit unerläßlich ist. So wird z. B. „Löw'" zur Thora immer als Jehuda aufgerufen. Auß'r diesen „Kosenamen" finden wir bei den Hebräern viele directe Thiernamen, und dies läßt den Rückschluß zu, daß die ^Thiernamen in größerer Anzahl in Gebrauch gewesen sein müssen, als die verhältnißmäßig wenigen, die sich in der heiligen Schrift finden. Ich möchte nur einige anführen, die mir augenblicklich präsent sind: Nachschon (Schlänglein IV. Moses Cap. 1. 7), Jona (die Taube), Deborah (die Biene), Hulda (das Wieselchen), Schafan (das Kaninchen), Bergl. auch Chron. 8,35). Heinrich Lichtenbaum. Ahlwardt und das römische Recht. Ah l w ar d t thut sich jetzt als Geschichtsforscher besonders hervor. Er hat neuerdings die Entdeckung gemacht, daß das römische Recht unter Alexander Severus von einem Juden ausgearbeitet worden sei.— Bermuthlich besitzt Ahlwardt auch zum Beleg dieser Entdeckung eigene Actenstücke. Berlin, 26. Februar. Als heute in dem Erpressungspr oceß gegen den berüchtigten antisemitischen Pamphletisten Krause Ahlwardt als Entlastungszeuge vorgeschlagen wurde, lehnte der Vorsitzende des Gerichtshofes die Vorladung Ahlwardt's mit folgender Motivirung ab: Erstens seien die Vorgänge, welche Ahlwardt bekunden solle, bedeutungslos, zweitens werde der Gerichtshof schwerlich glauben, was Ahlwardt aussag e. Zur Geschichte des Antisemitismus hat der bekannte Literarhistoriker und Professor an der Berliner Universität Dr. Ludwig Geiger iu der „Frkf. Ztg." vom 8. Februar ein Feuilleton veröffentlicht, das wir verpstichtet find, unseren Lesern mitzutheilen, da es von hohem Interesse ist. Professor Geiger schreibt: JnBarnhagenvonEnse's stilistisch trefflichen, inhaltlich ebenso belehrenden wie unterhaltenden „Vermischten Schriften" (3. Aust. 2. Theil. Lpz. 1875) findet sich in der Rubrik „Biographisches" ein kleiner Aufsatz, der den beiden in obiger Ueberschrift zusammengestellten Personen gewidmet ist. Der Aufsatz folgt unmittelbar einem stimmungsvollen gleich nach Arnim's Tode geschriebenen Nachruf. Während dieser Nachruf eine hübsche Würdigung der literarischen Stellung Arnim's gab, enthielt jener Aufsatz einen kleinen Vorgang aus Arnim's Leben, der ihm nicht zum Ruhme dient und von dem Erzähler auch derartig zugespitzt wird, daß er als unrühmlich erscheinen soll. Arnim, — das ist ungefähr der Inhalt, — sei 1811 uneingeladen, in unziemlicher Tracht (in Pump- oder Pluderhosen) in einer Abendgesellschaft bei Frau Sarah Levi erschienen und habe sich durch lautes Benehmen unangenehm gemacht. Die Wirthin fühlte sich durch dieses Vorgehen verletzt, gleichsam als ihr Vertreter verlangte ihr Nesse Moritz Jtzig von Arnim Entschuldigung. Arnim verspottete dies Ansinnen -und erhielt darauf eine Herausforderung zum Zweikampf. Anstatt ihr Folge zu leisten, ließ er sich von Edelleuten und Lfficieren ein Zeugniß ausstellen, daß er sich mit einem Inden nichr zu schlagen habe. Jtzig erwiderte, er werde sich mit dem Stock zu rachen wissen. Diese Drohung führte er aus. indem er Armin eines Tages durchprügelte; den auf Arnim's Hilferuf Heroeieilenden gab er seinen Namen und den Grund der von ihm gewählten Bestrafung an. Arnim klagte beim Kammergericht und erwirkte wegen der thätlichen Beleidigung natürlich eine Bestrafung seines Gegners. Trotzdem hatte er, nach Barnhagen's Zeugniß, bei seinen Standesgenossen und Freunden viel zu leiden, die sein Verfahren als unritterlich bezeichneten; einige der ehemals von ihm zum Zeugniß ausgerusenen Genossen nahmen nun, zum Theil auf Rahel's Antrieb, zum Theil aus freien Stücken, nachd:m sie besser über sie Vorgänge insormirt waren, ihre Erklärung zurück. Man weiß, daß der romantische Dichter Achim von Arnim Antisemit war, denn er hatte 1811 eine Tischgesellschaft gegründet, die „Juden, Franzosen und Philister" ausschloß, lieber die Persönlichkeit des Herrn M. Jtzig theilt Professor Geiger eine Notiz mit, die beweist, mit welchem Antheil die junge jüdische Generation im Jahre 1813 dem Rufe des Vaterlandes folgte: M. Jtzig, der sich 1812 mit eifriger Thätigkeit und großen Geldoprern an einem auf Fi ch te's Anregung begründeten Seminar Pestalozzischer Richtung betheiligle, zog im Jahre 1813 als Freiwilliger in den Krieg. Er trat als Jäger in das Füsilierbataillon des Leibregiments ein. Er schrieb Briefe voll patriotischen Sinnes nach Hause und dichtete, nach der Mode der Zeit, Schlachtgesänge. Auch durch die That bewies er keine Tapferkeit. Schon in der Schlacht von Lützen wurde ihm das rechte Bein durch einen Kartätschenschuß zerschmettert. Der Verwundete wurde in eine Scheune niedergelegt (2. Mai), da die Scheune in Brand gerieth. so mußte er sich flüchten und wurde, sehr mangelhaft verbunden, in das unweit Lützen gelegene Dorf Kaja gleichfalls in eine Scheune gebracht. Dort wurde er am 4. vom Commtffarius G o l d st ü cke r gesunden, nach Leipzig gebracht, wo er, nach heroisch ertragenen Leiden, am l3. Mai starb. Er wurde in Dessau begraben. Am 3. Juli schrieb sein Vorgesetzt r, Capitän von R ex i n, Ritter des Eisernen Kreuzes und Verdienstordens, an den gleichfalls verwundeten Bruder Jtzig's Folgendes: „Ew. Wohlgeb. Besonders hochzuverehrender Herr! Der Verlust, welchen die Jägercompagnie des Füsilierbataillons vom 2. Garde-Regiment durch den Tod Ihres Herrn Bruders erlitten hat, ist für mich umso schmerzlicher, je seltener in unfern Tagen die Beispiele von so gewissenhafter Pslichrausübung und von strenger Verfolgung eines Vorgesetzten edlen Zweckes geworden sind. Nehmen Ew. Wohlgeb. in wenigen Worten das innigste Bedauern, welches ich bei diesem für Sie so beugenden Fall empfinde, als ungehenchelt auf und da ich weder Wortgepränge liebe, noch in demselben excelliren kann, so beschränke ich mich von dem Seligen zu sagen, daß ich ihn als Soldat hochgeachtet, als Philosoph bewundert, als Mensch innigst geliebt habe. Nie hat er mir einen trüben Augenblick verursacht, der Himmel tröste seine Hinterbliebenen." Der erste jüdische Universitätsprofeffor in Rußland. Der aus Odessa gebürtige jüdische Gelehrte D. S. Fleckser veröffentlichte vor Kurzem eine juridische Abbandlung, die in Gelehrtenkreisen allgemeines Aufsehen erregte; der Senat der Petersburger Universität zeichnete das Werk durch Verleihung der großen goldenen Medaille aus nnd beschloß zugleich, den Gelehrten als Professor für die juridische Facultät in Vorschlag zu bringen. Dieser Beschluß konnte jedoch im Sinne der bestehenden Vorschriften vom Bezirks-Schuldirector nicht genehmigt werden, weil Fleckser ein Jude ist. Fleckser bewarb sich nun selbst um die Professur und erwirkte auch unmittelbar vom Unlerrichtsminister seine Ernennung zum Universitätsprofesior. Fleckser steht heute im jugendlichen Alter von 25 Jahren; erst vor zwei Jahren beendete er seine Studien an der Petersburger Universität und ist gegenwärtig der einzige Jude in Rußland, der Titel und Rang eines Universitätsprofessors besitzt. Zum Wucher und Handwerk der Juden bringt die „Allg. Ztg. d. Jud." (Nr. 6) einen schützenswerthen Beitrag. Man weiß, daß die Juden das Privilegium hatten, Wucher zu treiben und daß ihnen das Handwerk verboten war-. Joh. Christoph Wagens e v l (Wohlgemeinte Anzeig und Erinnerung, wie der Juden Wucher abzuschaffen. Altdorf 1767. S. 137) citirt einen Saloman Zewi, der mit Neid auf den Feldbau sieht und dann schreibt: „Den Wucher hat man uns vergönnt, der macht uns Feindschaft, Verachtung und alles Unglück bei den Christen. Ich möcht leiden, so uns Feldbau und Handtirnng erlaubt »vär und sollte den Wucher Wucher sepn lassen".