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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-02-15 · 7 (15.2.1895) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
7 (15.2.1895)
Date
1895-02-15
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 7 ^eflrrretchlptzr WochenptzrM Seite 133 Swoboda, Hof- und Gerichtsadvocaten, zu einer höchst abträglichen, auf die Confession der beiden Damen abzielenden Aeußerung. Ich sah mich deshalb veranlaßt, in das aufliegende Beschwerdebuch diesen Vorfall der Vereinsleitung zur Kenntniß zu bringen und um Remedur gegen derartige confessionelle Angriffe eines Vereinsmitgliedes anzusuchen. Als Antwort auf meine Beschwerde wurde mir seitens des Cottage-Eislaufvereins mit Schreiben vom 6. d. M. mitgetheilt, daß ich und meine Familie aus dem Vereine ausgeschlossen seien. Zur Darnachrichtung, in welcher Weise gegen Vereinsmitglieder, welche eine Beleidigung ihrer Confession nicht ruhig hinnehmen wollen, vorgegangen wird, habe ich mir erlaubt, diesen Vorfall zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Hochachtungsvoll Michael Freund." Wien. (Der Nachlaß des Baron Hermann Springer.) Wie man uns mittheilt, wird der Nachlaß des am 9. d. M. in P a r i s verstorbenen Hermann Freiherrn von Springer auf ungefähr acht Millionen Gulden beziffert. Zu feiner Universal-Erbin hat der Verblichene seine Nichte, Baronesse Mizi Springer, Tochter des Baron Gustav Springer, eingesetzt, die auch das Palais in der Alleegasse erbt. Für einen nahen Verwandten wurde der Betrag von '60.0000 fl. testirt. Die Armen von Wien sind in der letztwilligen Verfügung mit 15.000 fl., das israelitische Waisenhaus und das israelitische Taubstummen Institut mit je 25.000 fl. bedacht. Für die vom Vater des Verstorbenen, Baron Max Springer, errichtete Arbeiterstiftung im Betrage von 50.000 fl hat der Erblasser 25.000 fl. .gewidmet mit der Bestimmung, daß die Zinsen dieses Legats alljährlich an seinem Todestage nnter hilfsbedürftige Arbeiter ohne Unterschied der Confession zu vertheilen sind. Das Allgemeine Blinden Institut und eine Reihe anderer humanitärer Institutionen erhalten jede mehrere tausend Gulden. Auch einire persönliche Freunde des Verstorbenen haben Legate erhalten, so ein hochstehender Hofbeamter 50.000 fl.; nicht minder reich bedacht wurden ein hoher Functionär des Landesgerichtes und Herr Hofopernsänger S ch r ö d t e r, welch Letzterer eine jährliche Rente von 2000 fl. erhielt. Floridsdorf. („Ehret die Tobten.") Am 5. d. Mfand das Leichenbegängniß einer angesehenen Hausbesitzersgattin in Floridsdorf statt. Wenn hierorts eine dem israelitischen Religionsbekenntnisse angehörige Person stirbt, so sind diejenigen, welche dem Tobten das letzte Geleite geben, schon an vereinzelt vorkommende Verspottungen, Verhöhnungen und Beschimpfungen gewöhnt. Ein solcher Abscheu erregender Fall, wie er sich am 5. d. M. abspielte, steht bis jetzt vereinzelt da, doch verdient er wahrheitsgetreu der Oeffentlichkeit mitgetheilt zu werden. Als der Leichenzug um 7*4 Uhr Nachmittags die Groß- Jedlersdorfer-Brünnerstraße paffirte, stürmte die Schuljugend, aus 30—50 Schülern bestehend, mit einem wilden Geheul herbei, schrie aus Leibeskräften die gemeinsten Schimpfworte, Spott- und Hohnrufe den am Leichenbegängnisse Betherligten nach. Ja. als bereits der Leichenwagen bei den Schülern vorüber gefahren war, erinnerten sie sich daran, daß einer Wiederholung dieses ekelhaften Vergnügens kein Hinderniß im Wege stehe; sie rannten in ungestümer Weise bis zum Leichenwagen vor, liefen quer über die Straße und bildeten am Eingänge zu den Coloniehäusern der Nordbahn einen lärmenden Haufen, aus dem abermals, und zwar verstärkt durch hinzugekommene Ecziehungsobjecte die abscheulichsten Spottrufe ertönten. Wirft ein solches zügelloses Benehmen der Jugend nicht ein schlechtes Streiflicht auf Schule und Haus? Und muß man da nicht unwillkürlich ausrufen: Wie die Alten jungen, so zwitschern die Jungen. Wo aber bleibt die christliche Moral, die auch Ehrung der Tobten vorschreibt, oder ist der jüdische Todte nicht werth, den Namen Todter zu führen. Josef N . . . . nn. Prag. Am 31. Jänner fand im Adlersaale des Grand- Hotel eine für die Prager Judenschaft bedeutungsvolle Feier statt: Der Commers der jüdisch-nationalen Studenten, veranstaltet vom Studentenverein „Maccabäa". Trotzdem derselbe erst in seinem dritten Semester steht, gestaltete sich jener Abend zu einem glänzenden Beweise dafür, daß die Ideen des Vereines auch in Prag allmälig Gunst und Würdigung sich gewinnen. Eine große Menge von Studenten, die hervorragendsten Vertreter der Prager jüdischen Cultusgemeinde — wir bemerkten u. A. die Herren: Direktor F a l k o w i c z, I. U. Dr. Duschen es, Rabbiner Dr. Back, Dr. Grün, Dr. Ka minka, Oberlehrer Springer — und ein blühender Kranz von Damen füllten den Saal. Bon Bedeutung war die Anwesenheit von Wiener Gesinnungsgenossen, die als Vertreter der akademischen Verbindungen „Kadimah" und „Unitas" erschienen waren. Nach der Begri'ßung der Gäste durch den Obmann der „Maccabäa" Herrn M. Ü. C. Julius Weis und Absingung des Gaudeamus ergriff der Festredner Herr I. U. Dr. I. K ohn aus Wien das Wort. Derselbe, lebhaft acclamirt. schilderte die Entwicklungsgeschichte des modernen Judenthums. Mit einem warmen Appell an die anwesende Studentenschaft, die Ehrliebe, Treue und den Muth vor Allem im Interesse des eigenen Volkes zu bethätigen, schloß der Festredner unter brausendem Beifall feinen Vortrag. Die Klänge des Bundesliedes bildeten eine wirkungsvolle Ergänzung. Darauf ergriff Herr M. U. Drd. A. Reich, Präses der „Kadimah", das Wort, um im Namen seiner Verbindung dem Studentenverein „Maccabäa" herzlichste Grüße und Wünsche zu überbringen. Ihm folgte Herr M. W. Drd. I. Schalit von der „Kadimah". Darauf richtete Herr M. U. Drd. Carl Pollak, Präses der „Unitas", an die Maccabäer die Mahnung, treu und muthig auszuharren im Kampfe um ihre Idee. Die Reihen der Reden unterbrachen in angenehmer Weise fröhliche Studentenlieder und der Solovortcag des Herrn Friedländer: „Dort wo die Ceder". Nun erhob sich Herr Techn. Cand. Jul. Kraus. Jin Namen der „Maccabäa" wandte er sich an die älteren H'rren mit der Aufforderung, dem Vereine Werktätige Hilfe zu leisten und hob mit Bezug auf die anwesenden Damen hervor, daß auch die jüdische Frau die Interessen ihres Volkes wahren solle. Nachdem noch Herr L. Perez im Namen der beitragenden Mitglieder dem Vereine für seine Gastfreundschaft, mit der er jeden Juden in seiner Mitte empfange, dankte und Herr I. U C. Fr. B o n d y, Obmannstellvertreter der „Maccabäa", den Wiener Gästen den herzlichsten Dank ausqedrückt, sprachen die Herren Rabbiner Dr. Kaminka, Dr. Grün und Dr. Back dem Vereine ihre Billigung und Anerkennung aus. Damit schloß der officielle Theil des Abends. Eine fröhliche Exkneipe vereinigte die Theilnehmer bis in die Morgenstunden. Berlin, 5. Februar. Das Oberverwaltungs- Gericht hat eine für die jüdischen Gemeinden sehr wichtige Entscheidung getroffen. Ein Fabriksbesitzer, der von der jüdischen Gemeinde des Nachbarortes zu den Gemeindesteuern herangezogen worden war, verweigerte die Zahlung, da er seinen ständigen Wohnsitz in X. habe und nur die Sommermonate in seiner Fabrik zubringe. Die Gemeinde wurde beim Bezirks- Ausschuß klagbar, der zu ihren Gunsten entschied; der zur Zahlung Berurtheilte wandte sich nunmehr an das Oberverwaltungs- Gericht, das als Endinstanz folgendermaßen entschied: „Der Besteuerung seitens einer Synagogengemeinde unterliegen diejenigen Juden, welche im Synagogenbezirke ihren Wohnsitz haben. Der Wohnsitz wird bekundet durch Errichtung eines zu dauerndem persönlichen Aufenthalte des Censiten bestimmten Haushaltes. Aus dieser Begriffsbestimmung folgt: 1. daß ein Censit gar wohl in verschiedenen Synagogenbezirken je einen Wohnsitz haben und daher gleichzeitig von verschiedenen Synagogengemeinden zu deren Abgaben heranqezogen werden kann (e^. Entscheidung des Ob.-Berw.- Ger. Ü Senat vom 29. Juni 1885). wenn er nämlich mehrere selb st ständige Haushaltungen in den verschiedenen Bezirken führt, in denen er abwechselnd sich aufhält; 2. daß die Errichtung einer Zweigniederlassung seines Handelsgeschäftes seitens eines Juden, der anderwärts seinen Wohnsitz hat, noch nicht ausreicht, um anzunebmen, es sei dadurch ein zweiter Wohnsitz begründet, denn ein Filialgeschäft läßt sich nicht begründen und betrelben, ohne daß der Inhaber am Orte desselben einen zu seinem persönlichen Aufenthalt bestimmten Haushalt errichtet. Ja. dieser Fall dürfte der regelmäßige für die überwiegende Mehrzahl der Fälle sein. Wo ec ob; altet, ist selbstverständlich die Heranziehung des Inhabers des Filialgeschäftes zu den Abgaben derjenigen Synagogengemeinde, in deren Bezirk das Geschäft gelegen ist, unbedingt ausgeschloffen. Breslau. Am 27. Jänner beging das jüdisch-theologische Seminar zum 41. Male die Gedächtnißfeier für seinen Stifter, den verewigten Commercienrath Jonas Fr ä n k e.l Zur Feier hatten sich außer dem Lehrercollegium des Semi-

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