Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 7 (15.2.1895)
- Date
- 1895-02-15
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 7 Oeyrrrrichische Wochrnfchritt «Seite 121 sich der Herr Bürgermeister nebst dem Synagogenvorstand an den Ort der ruchlosen That und stellte den Thatbestand fest. Die Untersuchung ist im Zuge. Wieder Einer. Ein Cassier der Nordwestbahn wurde von seinem Amte plötzlich suspendirt, da er ertappt wurde, als er im Gasthause „zur Linde" Gegenstände an verschiedenen Tagen ohne Wunsch und Kenntniß des Besitzers annectirte. Der Cassier ist ein wohlhabender Mann, man sagt sogar Hausbesitzer. Als Milderungsgrund für sein löbliches Wirken wird angeführt, daß er Antisemit ist. Er richtete seine Hunde ab, denselben vorgelegtes Futter unberührt zu lassen, wenn vom „Juden" herrührend vorgesagt wird, dagegen zugesprochen zu haben, wenn die arische Provenienz versichert wird. Diese Kunststücke wurden mit vielem Beifalle im Amte vorgeführt, zum Gaudium der Arier und Kränkung der Semiten. Späte Einsicht. Das officielle sächsische Blatt, die „Lpz. <3*9-", die als Erste den sächsischen Antisemitismus großgezogen hat, ist tief entrüstet über den Radicalismus, dem die Antisemiten zusteuern. In einer Besprechung der Broschüre Mein Austritt ans der antisemitischen Partei" von Wilhelm Georg schreibt sie am 30. Jänner über gewisse antisemitische Führer: „Wir kennen sie zur Genüge, die verkrachten und verbummelten Existenzen, die die wirthschaftliche Noth des Volkes zu bekämpfen vorgeben; die Leute, welche jede selbstlose und unabhängige Führung der höheren Kreise verdrängen und verleumden, um die Massen in den Dienst ihres eigenen Ehrgeizes zu stellen, die Reformatoren deutscher Sitte, deren Privatleben nicht nur die Presse, sondern den Strafrichter zu scheuen hat, die christlichen Bekämpfer des Talmuds, die in der eigenen Bibel nicht Bescheid wissen, die Feinde aller Ausbeutung, welche die selbstentfachte Bewegung des Volkes zur Grundlage ihres wirthschaftlichen Daseins machen." Das Bild ist treffend, aber wir haben keine Freude an dieser verspäteten Reue. Als der Antisemitismus in die Höhe kam, hätte es Einsicht und Vornehmheit bewiesen, diese Bewegung ruhig und unbefangen zu prüfen, anstatt ihr blindlings zu folgen. Jetzt, wo der Antisemitismus durch seine Führer in Verruf zu kommen beginnt, beweist es wenig „deutsche Treue", ihn wieder fallen zu lassen. Uns ist der radicale Antisemitismus eines Ahlwardt lieber, als der Antisemitismus conservativer Prägung. Ein offenes Visir ermöglicht wenigstens eine kundige Abwehr des Angreifers. Klösterlicher Reichthum in Oesterreich. Nach einer statistischen Zusammenstellung auf Grund der Sleuerkataster besitzen die Klöster und Stifte Cisleithaniens nach Werth an Grund und Boden einschließlich der beweglichen Güter: in Niederösterreich über 27 Millionen Gulden, in Oberösterreich 8 Millionen, in Salzburg 3 Millionen, in Steiermark 3'5 Millionen, in Kärnten 2 Millionen, in Tirol 4 Millionen, in Böhmen 1325 Millionen, in Mähren 14 Millionen, in Schlesien 3*25 Millionen, in Galizien 10 Millionen. — Der Schuldenstand der bäuerlichen Besitze beträgt nach der Statistik des Ackerbauministeriums weit über 1000 Millionen Gulden für ganz Oesterreich. Das zweite Freiwilligen-Jahr. Wir erhalten folgende bemerkenswerthe Zuschrift: Bezugnehmend auf die Erklärungen des ungarischen Landesvertheidigungsministers, der sagten, eine L.iiflossvrg des zweiten Strafjahres bei den Einjahrig-Freiwilligen sei unmöglich. aber es kann den Einjahrig-Freiwilligen, wenn sie sonst entsprechen, bei „tadelloser" Aufführung im administrativen Wege das zweite Jahr erlassen werden, halte ich nach den während meiner Dienstzeit gemachten Erfahrungen nun diese Art und Weise für viel ärger, als wie wenn man das zweite Strafjahr fest aufrecht hält, denn da würde gewiß eine Protection eintreten, und speciell wir Juden hätten darunter entschieden sehr zu leiden. Was heißt „tadellose" Aufführung? Doch wohl so viel, daß man keine Strafe haben darf! Nun hängt aber während der ganzen Dienstzeit das ganze Glück und Wehe eines Freiwilligen fast ausschließlich von einem einzigen Vorgesetzten, dem Hauptmann, ab. (Während der Schulzeit vom Schulcommandanwn, während" des Compagniedienstes vom Compagniechef.) Wie leicht kann da ein solcher Hauptmann, der seinen Untergebenen wegen der etwas zu stark gebogenen Nase :c. nicht wohlgesinnt ist, oft auch unverdient bestrafen und ihm so eine tadellose Aufführung verderben! Auch die nichtdeutschen Freiwilligen werden bei deutschen Regimentern sehr darunter zu leiden haben. Nach meiner unmaßgebenden Ansicht wäre demnach dahin zu wirken, daß entweder durch Wöhterversamnilnngen oder durch Massenpetitionen die Herren Abgeordneten auigesordert werden, in ihrem betreffenden Parteienclnbs und im Abgeordnetenhause ganz energisch dahin zu wirken und mit aller Macht zu verlangen, daß das zweite Strafjahr gesetzlich ganz anfgehoben werde, da selbes jetzt gar keinen Werth mehr bat, da bereits voriges Jahr zu Weihnachten die meisten Restrve- Freiwilligen blos noch zu Cadettfeldwebeln ernannt wurden. Aut keinen Fall aber wären diese „Gnaden" im administrativen Wege anzunehmen. Mit aller Hochachtung ergebenst N. N. Ern Jrrthum. Unlängst verirrt' ich mich in ein Local der Vegetarier, Die Leute, die ich dorten sah. Das waren Bollblutarier; Das „Deutsche Botksblatt" lag dort ani, „Die Unverfälschten Worte", Die „Reichspost" und das „Vaterland" Las man an diesen! Drte. Ein Freund, dem ich all' das erzählt', Und meine Glossen machte, Das; Antisem zu Haus dort war', Der sah mich an und lachte; „Das ist nicht möglich, lieber ,1-reund, Hör' auf mit solchen Späßen: Ein Vegetarianer darf Doch keine Juden fressen!" Gustav G ö n Zum 7. Adar. Bekanntlich wird als Geburts- und Sterbetag unseres Lehrers Mosche der 7. Adar angenommen. Die Beweisführung hiefür ist im Talmud (Kiduschin 38, 1) enthalten, wird aber von den Talmudisten späterer Jahrhunderte nicht ganz acceptirt, denn nach einer Ansicht wäre der Gesetzgeber am 7. Adar eines einfachen Jahres, nach einer zweiten, am 7. Adar I eines Schaltjahres, endlich nach einer dritten Ansicht bereits am 7. Schewet gestorben lv. O. CH. § 580). Allenfalls wird angenommen, daß der Gesetzgeber an demselben Monatsdatum gestorben sei, anwelchem er 120 Jahre vorher geboren wurde, was der Talmud aus der Ansprache Mosche's an das Volk „120 Jahre bin ich heute" folgert. Daß der Talmud sich zwingt, aus dem einzigen Worte „hajom" „beute" (pröciser wäre die Folgerung, wenn es stünde „hajom Hase" „am heutigen Tage") zu schließen,daß Moscheam121.Geburtstagegestorben sei,scheivteinem principiellen Motive zu entspringen, das mit der Idee des Judenthunies innig zusammenhängt. Wenn man ins Auge saßt, daß die Entstehung des Talmud in die Zeit der Entstehung und Entwicklung des Christenthums fällt, und wenn man erwägt, wie sehr unsere Lehrer bestrebt waren, das Judenthum von allen Schlacken und Beimengungen des heidnischen Alterthnms zu bewahren und Alles ferne zu halten, was die Grundsätze des Judenthnms im Geringsten beeinträchtigen könnte, wird man finden, daß der Talmud mit Absicht unter Anlehnung an einen Bibelvers angibt, daß unser Lehrer Mosche am 7. Adar geboren werde und am 7. Adar auch gestorben ist. Die jüdische Religion kennt keinen Personalcultus und läßt ihre Bekenner nur geschichtliche Thatsachen feiern, resp. betrauern. Der Talmud mußte in gerechter Würdigung der Zeitverhältnisse besorgen, daß der Geburtstag des größten Gesetzgebers von den Juden als Feiertag und dessen Sterbetag als allgemeiner Trauertag gebalten werden und hiedurch in das Grundpr'ncip des Judenthums eine Bresche, deren etwaigen Folgen unberechenbar wären, gemacht werden könnte. Darum wurde gesaat: Mosche, unser Lehrer, wurde am 7. Adar geboren und ist am 7. Adar gestorben. Dieser Tag konnte und kann nicht als Festtag gelten, weil er an diesem Tage sein ruhmreiches Leben beschlossen hat; und auch nicht als Trauertag, weil er an diesem Tage das Licht der Weit erblickt hat. Auspitz, Monat Adar 5655. Dr. Rieß, prakt. Arzt.