Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 4 (25.1.1895)
- Date
- 1895-01-25
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 4 VeflrrreirMchr WvchenphrM Seite 6S Herannahen der großen, langst ersehnten Zeit, wo der jüdische Geist vor der Macht des Deutschthums weichen und die Abkömmlinge der Teutonen allein, frei von jedem Laster und Gebrechen, in Deutschland herrschen werden. So wird die sociale Frage leicht und ohne Kopfzerbrechen gelöst, und man begreift gar nicht, daß so viele bedeutende Männer die sociale Frage für schwierig halten. Diese Woche war die neueste Errungenschaft reactionärantisemitischer Politik der im deutschen Reichstage eingebrachte Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unreellen Wettbewerbs, der unseren berühmten Lange so feierlich stimmte. In seiner pathetischen Weise schreibt er: „Den 7. Jänner, den Tag. an welchem der „Reichsanzeiger" den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" veröffentlichte, wird Jeder, der sich zum jüdischen Raubgesindel rechnen »darf oder nach seiner Gesinnung trotz nichtjüdischer Abkunft dazu gehört, als einen schwarzen Tag im Kalender verzeichnen. Wir nennen ihn frohen Herzens einen Ehren tagdesdeutschen B olkes." Nun wohl, wir gehören zum jüdischen Stamm und haben es stets mit Stolz bekannt, und doch — wir müssen es zu unserer Schande gestehen — dieser für Herrn Lange so merkwürdige Tag hat uns ebensowenig traurig, wie festlich gestimmt. Wir vermögen uns in unserer ewigen Prosa gU der hohen, poetischen Auffassung nicht hinaufzuschwingen und sehen nicht, welches Heil dem Vaterlande widerfahren ist. Das Deutsche Reich müßte ein wahres Eldorado bilden und seine Einwohner lauter Sonntagskinder sein, wenn uns mit diesem Gesetze so leicht geholfen werden könnte. Wir können also in den Jubelgesang über das neue Glück nicht einstimmen, aber auch als schwarzen Tag vermögen wir den 7. Jänner nicht anzusehen. Wir haben so viele Gesetze, die dem Zeitgeist und der allgemeinen Wohlfahrt nicht entsprechen, und auf eins mehr oder weniger kommt es nicht an. Herr Lange freilich, dessen höchstes Ideal die Rückkehr zur Zeit der rothen Bärte und Bärenfelle ist, erblickt in Allem, was möglicherweise einem Juden schaden könnte, das Glück des deutschen Staates. Er schreibt: „Groß ist die that sächliche Wohlthat dieses künftigen Gesetzes für alle Geschäftsleute, die in dem Kesseltreiben des unlauteren Wettbewerbes nicht mehr aus und ein wissen, an der Welt und sich selber irre werden und sich darum schelten lassen müssen, weil sie nicht gewissenlos sein wollen; größer aber der sittliche, der Deutschwerth dieses Gesetzes, denn es setzt das deutsche Gewissen die Forderung von Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr wieder in ihre Rechte ein und sagt dem Deutschen, daß sein altes Volkswort „Ehrlich währt am längsten" nicht altfränkische Weisheit, sondern eine blanke Münze mit vollem Werth, nicht ein Spott und Gelächter für schlaue Unehrliche, sondern ein vor jedem Richter mit Erfolg der Strafe zu verfechtendes Gebot ist. Heil uns, , daß die Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft, auch hier einmal wieder bei ihrem guten Ende angekommen ist!" Was „Deutschwerth" ist, das haben wir nicht recht verstanden, es scheint so ein mystisches Wort des heiligen Deutschbundes zu sein, und daß es ein specifisch deutsches Gewissen gibt, das haben wir bis jetzt auch nicht gewußt. Daß die Ehrlichkeit eme ausschließlich deutsche Tugend ist, das haben wir bis jetzt noch in keinen ethischen System gefunden; schon das vielgeschmähte Alte Testament preist die Treue und die Ehrlichkeit als die schönsten Eigenschaften des menschlichen Herzens. Herr Lange möchte am liebsten das Germanenthum — das übrigens als reine Rasse gegenwärtig gar nicht existirt — als die einzige Quelle alles Guten und Schönen proclamiren und alles Nichtdeutsche als minderwertig odergar verderblich betrachten. Das ist eben der krankhafte Chauvinismus, der stets nur Unheil stiftet, der eine so hochbegabte und feinfühlige Nation, wie die französische auf kleinliche, gefährliche Bahnen leitet und leider oft lächerlich macht. Daß die maßlose nationale Ueberhebung auch bei uns eine Kraft ist, die vielleicht das Gute will, aber stets das Böse schafft, das sehen wir in der jüngsten Zeit immer deutlicher. Wir wären für ein Gesetz, das in der That im Stande wäre, die Unehrlichkeit im Handel zu bannen, vom Herzen dankbar, und wenn dadurch auch einige jüdische Schwindler getroffen werden, wir würden ihnen keine Thräne nachweinen. Allein das Geschäft beruht seinem inneren Wesen nach auf materiellem Vortheil und nicht auf ethischen Theorien. Jeder ist im bitteren Kampfe ums Dasein bemüht, den Gegner zu stürzen, um auf den Ruinen des Nächsten sein Glück aufzurichten. Dieser Kampf Aller gegen Alle ist einmal die Folge unglücklicher socialer Verhältnisse, der sich sowohl in der Geschäftswelt, wie im Leben überhaupt abspiegelt, und mit Palliativmitteln und Schönheitspflästerchen ist dagegen nichts zu machen. Mandefinireuns erst, was ehrlicher Wettbewerb ist, man zeige uns erst, wie man auf den Boden der Wahrheit heute Geschäfte machen kann, und wir werden uns für solche Gesetze begeistern. Im moralischen Sinne ist jede Reclame, jede geschäftliche Phrase, jede Speculation und jede laute Anpreisung verwerflich. Macht man also den Ansprüchen der Zeit Conceffionen — und Jeder muß es thun, wenn er nicht zu Grunde gehen will — und so wissen wir nicht, wo die Grenze sein soll. Gewiß, wird der vornehm denkende Kaufmann vor einer häßlichen Manipulation zurückschrecken und sich von kleinlichen Geschäftskniffen ferne halten, sein Gefühl wird ihm das Schachern und die abscheuliche Marktschreierei verbieten — Gesetze aber sind hier entweder überflüssig oder nutzlos. Für solche Leute, die mit dem Aermel das Zuchthaus streifen, ist kein Gesetz klug und scharf genug, um von ihnen nicht umgangen werden zu können. So lange man also keine Gesetze gegen die unehrliche, niedrige Gesinnung construiren kann, so lange wird der neue Entwurf, wenn er zum .Gesetz wird, keinen Segen bringen. Ja, er kann auch von Schaden sein, da er leicht eine Verwirrung und einen Rückschritt im geschäftlichen Leben verursachen kann und in den meisten Fällen eher den Harmlosen als den Schlauen treffen wird. Das Gesetz ist dictirt vom Geiste der Halbheit, und solche Gesetze sind nie zum Glück geschaffen. Verloren ist der arme Mann, der durch solche Gesetze geschützt werden muß. 8. Der Antisemitismus in Vaiern. München, 18. Jänner. Unter der schlimmsten aller Krankheiten, welche eine unvernünftige Uebertreibung des Nationalitätsgedankens in den Volkskörper hineingebracht hat, litt bisher Baiern, ebenso wie das benachbarte Württemberg nicht besonders stark. Wenn bei Reichstagswahlen antisemitische Stimmen abgegeben wurden, so durfte man das als eine Curiosität, nicht aber als eine ernste Gefahr ansehen, und nur in einem Falle sielen diese Stimmen etwas mehr ins Gewicht, als es nämlich — bei den Juni-Wahlen von 1893 — die Münchener Centrumspartei nicht unter ihrer Würde fand, mit jenen sonderbaren Heiligen zusammen zu gehen. Die Niederlage wurde durch den unnatürlichen Bund nicht nur nicht vermieden, sondern erheblich verschärft, und seitdem zeigen die Ultramontanen keine besondere Lust mehr, für ihre ehemaligen' Kampfgenoffen die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Das antisemitische Blättchen Münchens erscheint mit Ausschluß der Oeffentlichkeit, und Dr. Sigl's „Vaterland", das neben der Preußenfrefferei auch die Judentödtung systematisch betreibt, wird in dem Maße weniger ernst genommen, als sich sein Herausgeber in Berlin mehr und mehr in die Rolle eines parlamentarischen Spaßmackers hineinlebt. Auch Nürnberg erfreute sich kurze Zeit eines antisemitischen Fachblattes, welches sich den scherzhaften Titel „Die Wahrheit" beigelegt hatte, dem gefunden Sinne der dortigen Bevölkerung aber keinen Schaden zuzufügen vermochte. Wie