Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 3 (18.1.1895)
- Date
- 1895-01-18
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 3 Oesterrekhisrhe Wochrnfchris! Seite 47 gewesenen Fonds der Anstalt verschwunden, so daß die in der Anstalt untergebrachten siebenhundert Greise und Greisinnen auf gefordert werden mußten, binnen drei Tagen ihr Asyl zu verlassen. Ein Sittenbild aus unserer Zeit. Ein Act scheußlichster Roheit hat sich dieser Tage in einer Wirthschast in dem Gartenfelde zu Berlin zugetragen: ein Arbeiter, der sich als Eßkünstler producirte, erklärte sich, nachdem er u. A. über ein Dutzend Häringe, Rollmöpse und geräucherte Bücklinge verzehrt hatte, bereit, ein lebendes Kaninchen zu verzehren. Das Kaninchen, ein großes Thier, wurde herbeigeschafft, und nun begann eine scheußliche Scene, die man dem „Rhein. Cour." wie folgt schildert: Der Arbeiter ergriff das lebende Thier am Kopfe und an den Füßen und biß ihm zuerst das die untere Partie des Halses umgebende Fell ab, dann biß er dem sich vor Schmerzen windenden Thiere den Hals durch und trank wie eine Bestie das der Wunde entströmende, warme, rauchende Blut, bis das arme Thier vollständig geendet hatte. Dann wurde dem Cadaver das Fell abgezogen, das Thier wurde regelrecht geöffnet und nun verschlang der Unmensch das noch zuckende Herz, die bluttriefende Lunge, die Leber u. s. w. Nachdem dies geschehen, fraß der Kannibale das warme Fleisch des Thieres bis auf die Knochen, die er vollständig abnagte, auf. Daß ein völlig verkommener, geistig und moralischverthierter Mensch sich zu einer solchen Scheußlichkeit hergibt, kann Vorkommen; daß aber eine ganze Gesellschaft diese menschliche Bestie gewähren ließ, ja sogar durch Herbeischaffuna des Kaninchens Theil an der scheußlichen Handlung nahm, ist doch ein Zeichen, welche Ausdehnung die Sittenverwilderung erreicht hat und wie wenig wir uns auf unsere viel gepriesene Cultur einbilden dürfen. Man sollte es nicht für möglich halten, daß Menschen, die von ihrem 6.—14. Jahr die Schule besucht haben, Freude an solchen Bestialitäten haben können. Da müssen denn doch in Schulplan und Schulpraxis starke Lücken in Bezug auf Gemüths- und Sittenbildung vorhanden sein, und es wäre wahrhaftig an der Zeit, daß unsere Schul- und Kirchenbehörden ihr Augenmerk endlich mehr auf diese Lücken lenkten und die Schule nicht blos als Abrichtungsanstalt behandelten. Der Sohn des Hauptmannes Dreyfus — über seinen Vater. Charles Dreyfus, ein Sohn des wegen Vaterlandsverrathes verurtheilten französischen Hauptmannes Alfred Dreyfus, hat an einen Budapester Freund, der früher sein Schulgenosse gewesen, folgenden, im „Magyar Hirlap" veröffentlichten Brief geschrieben: „Mülhausen, 5. Jänner 1895. „Lieber Freund! Deine Theilnahme hat mich tief bewegt und ich danke Dir dafür. In dem schweren Unglück, welches in unsere Ehre und in unserer Rechtschaffenheit uns getroffen, dient die lebhafte Sympathie eines alten Kameraden mir zum großen Tröste. Ich danke Dir dafür, daß Du. obgleich wir schon seit einigen Jabren von einander geschieden, Dich meiner erinnertest, umsomehr, als Du in meinem Unglück mich getröstet hast. Du hast unter diesen Umständen wieder jenes große Herz, jene große Güte bekundet, welche ich schon in der Schule bei Dir gekonnt habe. Jawohl, wir haben jetzt die schmerzlichsten Augenblicke zu durchleben, von welchen menschliches Borstellungsvermögen sich überhaupt einen Begriff bilden kann. Man beschuldigt meinen Vater, eine ehrlose Handlung begangen, sein Vaterland verkauft zu haben, einem Motiv nachaebend, welches Niemand bekannt ist. Er ist unschuldig, davon bin ich überzeugt; und es gibt sehr viele kluge Leute, die an seine Schuld nicht glauben können. Glaube mir: sein Leben war stets ein makelloses, seine Handlungen allezeit von tadellosester Rechtlichkeit gekennreichnet. Und nun erhebt man gegen ihn die schmählichste Anklage: man will ihm seine Ehre rauben; man feindet ibn an und verfolgt ihn mit unglaublicher Wuth. Man will ihn schuldig sprechen auf Grund einer gar nicht ernst zu nehmenden Anklage; und dies ist seinen Feinden leider auch gelungen. Aber wir geben die Hoffnung nicht auf. einst den wahren Schuldigen zu finden, unseren in ungerechter Weise bemakelten Namen einst zu rehabilitiren und allen niedrigen Verleümdern zu zeigen, daß unsere Ehre makellos und unberührt ist. Ich reiche Dir die Freundesrechte, danke Dir noch einmal für diese Aeußerung Deiner Freundschaft und versichere Dich wiederholt meiner aufrichtigsten Sympathien. Ich bin glücklich, unsere alte Freundschaft sich erneuern zu sehen, besonders bei einem für mich so schmerzlichen Anlasse; diese Aufmerksamkeit macht Dich mir noch sympathischer, als Du jemals gewesen. Dein aufrichtiger Freund Charles Dreyfus." Jüdische Soldaten in Amerika. Die Veröffentlichung eines werthvvllen und interessanten Beitrags zur Geschichte des Judenthums in Amerika kündigt Herr Advocat Simon Wolf aus Washington in seinem Vortrage: „Der amerikanische Jude als Staatsmann und Patriot" an. Der Vortrag bildet die erste einer Serie von Reden, welche unter den Auspicien der Districts-Großloge des Ordens „B'nai-B'rith" im Laufe oes Winters gehalten werden sollen. In demselben führte der Redner aus, daß er sich zum Anwalt einer Classe von amerikanischen Bürgern berufen fühle, um für ihre Tapferkeit, ihren persönlichen Muth, ihre Vaterlandsliebe und Vaterlandstreue mit qesammeltem Beweismaterial in Händen einzutreten, umsomehr, als auf dem Congresse, der gelegentlich der Weltausstellung in Chicago tagte, die Verbrüderung der Völker stattgesunden habe, und sich die Juden lediglich in religiösen Formen von ihren Mitbürgern unterscheiden, weswegen sie noch leider allzuoft zur Zielscheibe des Spottes und des Borurtheils würden. Indem Redner auf andere Länder hinwies, in welchen die Juden noch unter Ausnahmsgesetzen schmachten, obwohl sie sich durch Opferfreudigkeit und Kampfesmuth blutend auf dem Schlachcfelde ausgezeichnet haben, sagte er weiter: „Es ist Ihnen wohl bekannt, daß ich seit December 1891 mich bemüht habe, für ein zu veröffentlichendes Buch Daten zu sammeln, welche wohl die Zweifler und Verunglimpfer zum Schweigen bringen werden. Bis jetzt ist es mir gelungen, über 6000 Namen von amerikanischen Bürgern zu erhalten, welche seit den frühesten Tagen der Revolution bis zur gegenwärtigen Zeit freiwillig ihrer Pflicht mit Hingebung, Muth und Treue oblagen. In diesem Werke werden die Namen von jüdischen Soldaten, vom General- Major bis zum einfachen Soldaten, ausgezeichnet werden, die Namen von Männern, welche sich auch im Privatleben durch ausgezeichnete Dienste, welche sie dem Staate geleistet, bemerkbar gemacht haben, ferner Ausrüge aus Briefen wie gedruckten Artikeln aus den Federn Washingtons, Jefferson's, Madison's, M o n r o e's, L i n c o l n's, Gran t's, L e e's, G o r d o n's. G r e e l e y's, B e e - ch e r's und der Kardinäle M a n n i n g und Gibbons, welche sich über die werthvollen Leistungen von Juden anerkennend ausdrücken." Eine historische Bemerkung zur Kok nidre-Ankkage. Anläßlich des jüngst in Hannover verhandelten und in diesem Blatte erwähntenKol nidre-Proceffes dürfte es intereffiren, etwas über das erste Vorkommniß dieser Anklage und Verleumdung zu hören. Sehr alt ist die Anklage des durch das Kol nidre angeblich gebilligten und veranlaßten Meineides, und zwar 654 Jahre all. Auf Veranlassung des Nicolaus Donin wurde im Sommer des Jahres 1240 zu Paris in Gegenwart Ludwigs IX. und seiner Mutter, der Königin Bsancke, eine Religionsdisputation abgehalten. An der Spitze der Commission, di» zur Vertheidigung des Judenthums berufen war. stand R. Jechiel ans Paris. Unter andern Angriffspunkten wurde von Donin das Kol nidre angeführt; die Antwort des R. Jechiel. die fick auch über die Heiligkeit des gegebenen Wortes verbreitet, ist aber so treffend, daß wir sie wörtlich hieher setzen wollen: „Was den Borwurf betrifft, den du wegen des Kol nidre erhoben hast, so sieh dir doch den Schluß dieser Formel an. die da lautet: „Verziehen werde e8 der ganzen Gemeinde Israel und dem Fremden, der sich unter ibnen aufhält, denn das ganze Volk hat im Jrrthum gehandelt." sDipser Vers aus Nummeri 15, 26 bildet nämlich den Schluß des K. n.) Nur die im Jrrthum und in Unachtsamkeit gesprochenen Gelübde heben wir auf. damit keiner durch sein Gelübde oder seinen Schwur eine Sünde begehe. Und wenn du sagst, drei Laien könnten einen Schwur oder ein Gelübde auflösen. so sind das auch nur solche Schwüre, die den Schwörenden selbst, aber nicht, auch nicht im entferntesten, einen dritten betreffen. Was aber einer d-m andern gelobt, kann nur mit Wissen und Billigung des andern aufgelöst werden. So fassen die Talmudisten die Blendung des Königs Zidkijahu und die Hinschlachtung seiner Söhne als eine Strafe für den Treubruch auf, den er an dem König Nebnkadnezar begangen batte. Ferner heißtes: „„Den Ausspruch deiner Lippen wahre und tbue. wie du gelobt!"" sDeutr. 23, 24). so sehr gilt uns die Heiligkeit des Schwurs, daß wir ihn zu halten selbst dann unter Androhung körperlicher Strafe verpflichtet sind, wenn uns persönlicher Schaden daraus erwächst, wie es heißt: „„Oder eine Person, die ein Wort schwörend ausspricht, sich zum Nacktheit oder zum Bortheil" ist zum Halte dieses Wortes verpflichtet und hat im Fall irrthümlicher Uebertretniig eine Sühne vorzunebmen. Ferner erfahren wir. daß Josua den Gibeoniten, die sich lügenhaft bei ihm eingeschlichen und ihn zu