Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 3 (18.1.1895)
- Date
- 1895-01-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 3 Oestrrrrichischr Wochenschrift Seite 43 der Rolle eines Judenfressers gefallen hatte und trotz der Entdeckung seines unredlichen Gebahrens sehr weich gefallen ist.. Die Lüge muß endlich aus der Welt geschafft werden, daß die Nordbahn ein jüdisches Unternehmen ist und daß an ihrer Prosperität die Juden als solche irgend ein Interesse haben. ''Sie ist ein arisches, antisemitisches I n st i t u t, und es ist betrübend, daß die reichen jüdis ch en Aktionäre diesem Tr eiben ruhig zusehen und demJudenhasse der Verwaltung gegenüber aus ihrem Gleichmuth nicht heraustreten. Die Juden in ihrer Gesammtheit aber können nur wünschen, daß nach Ablauf der Concession der Staat von seinem Rechte Gebrauch macht und die reichen Einnahmen dieses Berkehrsunternehmens in seinen eigenen Säckel fließen läßt. Adelige Verwallungsräthe. Im Gotha'schen Almanach ist leider keine specielle Statistik über die Beteiligung des Adels an finanziellen und industriellen Unternehmungen enthalten. Es wäre eine solche Ergänzung des Inhaltes für die genaue Ermittlung aller herrschenden Factoren unseres wirthschastlichen Lebens von großem Werthe. Man könnte hiedurch auch ganz klar ersehen, inwiefern der sogar von einem fürstlichen Agitator einer gewissen Rasse so Oft gemachte Vorwurf, sie beherrsche ausschließlich das so große Gebiet der Finanzen, sowie der Industrie, begründet sei. Genügt doch schon ein Blick in irgend ein finanzielles Jahrbuch, um Denjenigen, der es mit der Wahrheit ernst nimmt, von der Thatsache zu überzeugen, daß weder jene Schoßkinder des modernen Hasses, noch das Bürgerthum überhaupt in dieser ihrer „ureigenen" Domäne allein dominire, sondern daß auch der Adel in jedem bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere in den großen Banken seine Vertreter habe. Ja, auch an den Sünden des großen Krachs waren manche Mitglieder des Hochadels activ und „passiv" betheiligt. Wenn somit auch zugegeben werden muß, daß die Wahl von Mitgliedern gräflicher oder sreiherrlicher Häuser in die Verwaltungen von Bankinstituten ihre guten Gründe habe, weil diese Herren öfters Beziehungen zu gewissen Gesellschaftskreisen unterhalten, welche auch dem genialsten Bankdirecror oder talentirtesten Verwaltungsrath, insoweit letztere dem Bürgerstande angehören, nicht zugänglich sind und es mitunter auch vorgekommen sein soll, daß derartige Beziehungen zu Nutzen und Frommen der betreffenden Gesellschaften vortrefflich fructificirl wurden, so können wir trotz dieser gewichtigen Argumente es als zutreffender ansehen, wenn bei Besetzung von Verwaltungsrathsstellen öffentlicher Bankinstitute oder anderer Actiengesellschasten jene Gepflogenheit acceptirt wird, die in Ungarn usuell ist, woselbst nicht so sehr aus den weitverästeten Stammbaum, als vielmehr auf die intellectuelle Befähigung derjenigen Persönlichkeiten, welche zur Leitung eineröffentlichen Gesellschaft berufen sind, Rücksicht genommen wird. Wir wollen nur an diese allgemeinen Reflexionen den Versuch einer statistischen Skizze knüpfen, welche uns wenigstens bezüglich der österreichischen und ungarischen FinanzinstitUte Aufschluß über das Verhältniß geben soll, in welchem das adelige Element derselben zu dem bürgerlichen steht. Hiebei müssen wir noch zwischen jenem Adel unterscheiden, bei welchem die Abkunft von einem alten, historischen Geschlecht das primäre, und die Finanzcapacität das secundäre Moment bildet, und dem jungen Adel, bei welchem dieses Verhältniß fast umgekehrt ist, d. h. mit anderen Worten: Es gibt einen Finanzadel, der durch seinen Adel zu Finanzen, und einen solchen, der durch seine Finanzen zum Adel gekommen, und dieser letztere bildet allerdings in den großen Verwaltungskörpern die Mehrzahl. So figuriren im Personalstalus der nennenswerthen österreichischen und ungarischen Finanzinstitute etwa 110 Verwaltungs- und Aufsichlsräthe k., vom niederen und vom Neuadel, und zwar zumeist Ritter; daneben jedoch fast ebenso viele leitende Persönlichkeiten vom Hochadel, und nur zum weit geringeren Theile vom Beamtenadel. An Freiherrn enthält unser „statistischer Ausweis" etwa 45, an Grafen etw a 55, ferner 1 Fürsten und außerdem noch 1 Abl und 1 — Erzbischof. Bon den österreichischen Banken zählt die Länderbank allein außer ihrem Gouverneur nicht weniger als 4 erlauchte Verwallungsräthe, und von den transleithanischen die „Ungarische B o d e n cr ed i t - An st a l t", neben 4 Baronen und jenem Erzbischof sogar 19 Grasen (darunter 2 Andrassy, 2 Szapary und 4 Zichy). Die Namen vom höchsten Klange wie die der Grasen Amadei, Apponyi, Battyyani, Belcredi, Borkowski, Badeni, Czernin, Dubsli), G.atterburg, Hardegg, Karolyi, Ledebur, Maylath, Mirbach, Nemes, Palffi), Pejacsevich, Potocki, Razumovsky, Szechenyi, Stadnickl, TlSza, Thun-Hohenstein, Zamoyski, :c., also Mitglieder der ältesten Geschlechter der bedeutendsten österreichischen Nationalitäten finden wir an «bei* Spitze, u. zw. oft von mehreren Instituten zugleich. „Welch' reicher Himmel, Stern bei Stern!" könnte der nawe Rentier auSrufen, der plötzlich all' diese erlauchten Finanz- und Geburtsaristokraten zugleich an einem grünen Conserenztische beisammen sitzen sähe, während er nur bügerliche Geschäftsleute an demselben vermuthete. Wenn man also noch immer (u. zw. geschieht es meist im hämischen Sinne) von einer Finanzatistoktalie im Gegensätze zur Geburtsarislokratie spricht, so ist dies durchaus nicht logisch, denn diese beiden Begriffe decken sich oft ganz. Der Hochadel hat daher ebenso wenig wie unsere Gentry Ursache, über die Herrschaft des bürgerlichen Capitals zu klagen, zumal in Oesterreich, wo der Peeeentsatz des letzteren bezüglich der Interessengemeinschaft mit dem mobilen Besitz ein weit niedrigerer ist als in Deutschland, wo das bürgerliche Element in den leitenden Finanzkreisen beiweitem überwiegt. Welch' ungeheures Feld jedoch für eine umfassende fruchtbare, g e meinnützige Thätigkeit ihm seine Macht in der Landwirthschaft allein schon bieten könnte, das beweisen folgende Daten, die wir dem interessanten Aufsatze von T. W. Teifen (Jännerhest der „Deutschen Worte") entnehmen. Nach dessen Ziffern betragen z. B. die 33 adeligen Latifundien des Königreiches Böhmen über 848.000 Hektare, d. h. über 16 Percmt der gesummten Fläche desselben, bei einem Capitalswerthe von 138 Millionen Gulden. Der reichste Magnat (Fürst A. Schwarzenberg) beherrscht eine Grundfläche, die um 3/i größer ist, als der ganze geistliche Besitz, der schon 2 Percent des Bodens des Kronlandes beträgt. Zu diesem Grundbesitz gehören außer 238 Schlössern und 37 Palais, noch ungefähr 350 Jndustrialien (wie Fabriken, Bierbrauereien, Brennereien rc.). Während unser Kaiserhaus nur über eineAera von 28.800 Hektare (bei einer jährlichen Grundsteuer von fl. 83.000 und einem Kat astral-Reinertrag von fl 337.500) verfügt, beträgt der Grundbesitz des Fürsten Schwarzenberg das Achtfache an Flächenumsang, bei einer dreifachen Steuerleistuug und einem dreifachen Reinerträge. Auch die Geistlichkeit besitzt in Böhmen allein über 120 Jndustrialien (darunter 51 Brauereien) außer ihrem Grundbesitz, so daß auch sie keinen Grund hat, über den „erworbenen" Besitz im Gegensatz zum ererbten zu sprechen — wie es einst Fürst Lobkowitz dem Baron Königswarter gegenüber betonte — da auch sie durch den U n t e r n e h m e r g e w i n n immer neuen Besitz erwirbt. So zählt als leitende Mitglieder des Verwaltungsrathes und der Direction Die Erzherzog- Albrecht-Bahn Dux-Bodenbacher Bahn Mähr.-Grenzbahn Mähr.-schlesische Centralbahn Prag-Duxerbahn Aussig-Teplitzer Fürsten Grafen Barone 1 — — Ritter oder Herren von