Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 2 (11.1.1895)
- Date
- 1895-01-11
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 2 Vesterreichlschr WochrnfchrM Sette 27 ehemalige Jüdin den großen Einfluß, den sie auf ihren hochgestellten Mann hatte, jemals zu Gunsten der Juden ausgenützt hätte. Der von dem brüsken Ausweisungsbefehl in seinem Rechtsgefühl verletzte, in seinen materiellen Interessen höchlichst geschädigte Kaufmann begab sich sofort zum Stadthauptmann und beschwerte sich bei ihm. Die hagere Excellenz hörte den Bittsteller an und sagte dann: „Sie haben die Ausweisungsordre erhalten, müssen also gehorchen!" — „Aber, Excellenz," erwidert der Kaufmann, „ich habe ja als erster Gilde-Kaufmann das Recht .... — „Sprechen Sie mir nicht von Rechten," brauste der Chef auf, „die Juden haben keine Rechte!" Sprachs und ließ den verdutzten Pete-nten stehen, der auch sofort die Residenz verlassen mußte, trotz des ihm durch das Gesetz gewährleisteten Rechtes. Die Juden hatten eben dazumal keine Rechte — a propos Rechte der Juden! Ist es nicht seltsam, daß z. B. ein russischer Jude nur die gewissen, ihm sonst versag! en bürgerlichen Rechte erlangt, wenn er von der Justiz sämmtlicher Rechte für verlustig erklärt wird, d.h. wenn er ein Verbrechen begeht, zufolge dessen ihm diese Strafe, die mit der Deportirung nach Sibirien zusammenhängt, zudictirt wird? So barock es auch erscheinen möge, so wahr ist es. Sobald der russische Jude auf Grund eines Schuldverdictes alle Rechte verloren hat, tritt er in den Genuß derselben ein. Diese Anomalie erklärt sich auf folgende Weise: Wenn der Jude gestohlen, gefälscht, gemordet, oder sonst irgend ein Vergehen, das ihn in Conflict mit dem Criminalkodex bringt, begangen hat (manchmal genügt es, das Ghetto zu verlassen, ohne sich mit einem Paß versehen zu haben, um dem Schwert der Gerechtigkeit zu verfallen, da die Paßlosigkeit eines der schwersten Vergehen ist, da bekanntlich ein jeder russischer Unterthan aus drei Elementen, Leib, Seele und Paß, besteht und die ersteren beide ohne den letzteren gar nicht denkbar sind), so wird er zum Verluste der Rechte und zur „Verschickunq" in die mehr oder weniger entfernten Gouvernements Sibiriens verurtbeilt. Run ist aber der Eintritt in Sibirien, dieses Eldorado der Juden, die kein Verbrechen begangen haben, strict verboten, so daß der verbrecherische Jade durch das Gesetz höber gestellt wird, als der Jude, der nie auf dem Wege des Rechts gestrauchelt. IV. „Die Juden ausgenommen!" Ueberhaupt sind bei uns die Begriffe von menschlichen und bürgerlichen Rechten und Pflichten sehr nebelhaft, wie folgende drastische Episode beweist, welche die russischen Zeitungen unlängst brachten. Dieses Mal istdie Rede von keinem Semiten, sondern von einem echt in rechtgläubiger Wolle gefärbten Arier, einem simplen Bauer. Wegen gewisser Vergehen wurde er eines gewissen Thesis seiner bürgerlichen Rechte beraubt und der Vorsitzende des Gerichts erklärte ihm, daß diese Rechtsbeschränkang darin bestünde, daß er von nun ab nicht mehr als Starosta gewählt werden, nicht mehr die Functionen eines Geschwornen ausüben könne. Beide Ehrenposten werden von dem Bauer p rhorrescirt, da sie zeitraubend sind und nichts einbringen. Das Bäuerlein bedankte sich tief verbeugend und vor Freude strahlend für dieses gnädige Urtheil und bat demüthigst, ob man nicht seinen Sohn derselben „Gnade" theilhaftig machen könne. Daraus entnehmen Sie, welche eine Begriffsverwirrung bei uns in gewiffen Kreisen noch jetzt vorherrscht. Die zweite Anekdote, mit welcher ich diese meine Einleitung, die wider meinen Willen etwas zu lang ausgefallen ist, schließe, ist gleichfalls sehr charakteristisch und werth, hier erwähnt zu werden. In einer Provinzialstadt des nordwestlichen Gebietes herrschte die Choleraepidemie sehr heftig, verschonte aber größtentheils die jüdische Bevölkerung, während die christlichen Einwohner von der furchtbaren Geißel geradezu decimirt wurden. Der örtliche Gouverneur ward durch diesen seltsamen Umstand frappirt und ließ den Rabbiner kommen, den er ersuchte, ihm offenherzig zu sagen, welche Maßregeln seitens der jüdischen Bevölkerung ergriffen worden sind, um so ostentativ von der Seuche verschont zu werden. Ich muß hiebei bemerken daß der Gouverneur ein sehr human gesinnter Mann war der die Juden nicht unterdrückte, sie sogar sehr gut behandelte es gibt bei uns auch solche Käuze. Nachdem der Rabbiner Seiner Excellenz erklärte, daß die Mäßigkeit und Enthaltsamkeit der Juden, ihr ruhiges, geordnetes, häusliches Leben, die Abwesenheit von Trunksucht und Völlerei, ebenso wie die Sorge für ihre Gesundheit die aeringen Verheerungen motiviren können, die sich unter der jüdischen Bevölkerung sichtlich bemerkbar machen, fuhr der Rabbiner fort: „Euer Excellenz muß ich aber mittheilen, daß noch ein anderer triftiger Grund der geringen Sterblichkeit an der Cholera bei meinen Glaubensgenoffen vorhanden sein soll, der von unseren Orthodoxen geglaubt wird. „Und der wäre?" fragte neugierig der Gouverneur. Der Rabbiner wollte nicht so recht mit der Sprache heraus. Es schien ihm sogar leib zu thun, daß er diesen Gegenstand berührt. Doch auf das Drängen des humanen, judenfreundlichen Provinzchefs sagte er: „In dem russischen Gesetzbuch, in allen seinen Punkten, wo es sich um Rechte handelt, stehen am Schluffe der entsprechenden Paragraphen zwei kleine Worte, die für uns jedoch eine ominöse Bedeutung haben. Diese Worte lauten „Kromje Jewrejew"*) und sind dieselben Euer Excellenz als Vertreter der Regierung bekannt. Nun sehen Sie. Excellenz, da oben im Himmel haben sie anqefangen. die Gepflogenheit auf Erden nachzuahmen und auch dergleichen Ausnahmegesetze in Bezug auf die Juden festzustellen. In dem himmlischen Paragraphen, in welchem decretirt worden, daß die Bevölkerung Rußlands von der Choleraevidemie heimaesucht werde, und auch am Schluffe die zwei Worte „Xromje Jewrejew* eingeschaltet worden und Dank dieser Reserve sind wir von der Seuche verschont." Man sagt, daß diese naive Erzählung des jüdischen Rabbiners auf den russischen Gouverneur ebenso einen tiefen, erareifenden Eindruck gemacht habe, wie die Geschichte Nathans des Weisen auf den Sultan Saladin. Ich weiß nicht, ob der russische Würdenträger gleich dem türkischen Sultan die in dieser Fabel enthaltene Lehre beherzigt und ob er, dadurch aufgeklärt, der rechte Mann sein wird, um das reckte Wort zu rechter Zeit zu sprechen und dadurch zur Ausmerzung dieser zwei, die menschliche Cultur schändenden Worte „Kromje Jewrejew" aus dem russischen Codex anzuregen, aber jedenfalls ward Seine Excellenz nachdenklich und entließ den Rabbiner sehr gnädig. Die zwei unheilvollen Worte „Kromje Jewrejew" ziehen sich gleich einem rothen Faden durch die ganze russische Gesetzaebung. Wo nur von irgend einem Rechte die Rede ist, stehen sie in Reih und Glied militärisch stramm aufgerichtet und rufen den Juden ein gebieterisches Halt zu: Das ist verbotenes Terrain. Wo von Pflichten die Rede ist. da werden freilich keine Ausnahmen gemacht; da werden Christen und Juden gleich herangezogen, wobl mit dem Unterschiede, daß man von den Juden strengere Erfüllung der Vorschriften fordert, arößeren Pflichteifer verlangt. Sobald aber von Rechten die Rede ist. so kommen die zwei geharnischten Worte, und gleich den Engeln mit den flammenden Schwertern stehen sie an den Pforten des Paradieses und verwehren beharrlich den Juden den Eintritt. M. R. *) „Mil Ausnahme der Juden", d. h. daß die in den betreffenden Paragraphen den Unterthanen gewährleisteten Rechte auf alle Rassen und Confessionen sich erstrecken, daß alle deren Wohlthaten genießen, mit Ausnahme der Juden.