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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-01-04 · 1 (4.1.1895) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
1 (4.1.1895)
Date
1895-01-04
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 1 Veyrrreichifche Wochenphrist Seile 7 Guttmann als Stipendium an, jedoch mit der Bedingniß, das Geld muß in R o m verzehrt werden!... Guttmann schreibt aus Rom: „Mögen mich die Gebildeten um das hohe Glück, in Rom zu sein, beneiden, ich will es ihnen gerne verzeihen. Nur soll Einer, der keine wissenschaftlichen Studien gemocbt bat. wie ich, sie leider nicht machen konnte, gerne aus dieies Glück verzichten, wennernicht so gedemüthigt und zerknirscht werden will, wie ich. DerGebildete alleinkann nur diesen schäumenden Glücksbecher an die Lippen setzen und mit Wollust leeren." Welch echte Bescheidenheit spricht aus diesen Zeilen dieses jüdischen Künstlers, aber auch zugleich welch tiefe Melancholie! Die Leiden und Entbehrungen aller Art — geistige und Physische — sie waren nicht spurlos an seiner Seele vorübergezogen. Auf Bestellung des Arader israelitischen Jugendvereines arbeitete er die Grabesstatue des Aron Chorin, seines Freundes, aus. Auch vollendete er den „Blumenspender", Beide in carrarischem Marmor. 1850 fertigte er die Büste einer italienischen Poetin, ferner die des Witzboldes Saphir und des Theaterzeitung.Mannes Adolf Bäuerle und noch viele andere Porträtdarstellungen. Mitten in seinen künstlerischen Erfolgen befiel ihn eine drückende Melancholie, welche ihn nicht mehr verließ. Sein Geist blieb umnachtet und am 28. April 1860 starb er.*) Wir wollen unsere Darstellung mit einem Passus aus einem Briefe beschließen, welchen L. v. Werthheim stein, sein Gönner, an Guttmann einst richtete, als derselbe noch in Rom weilte: „Gehen Sie nur weiter rüstig an's Werk, lieber Guttmann. Bei Ihrem regen Streben und edler Begeisterung für die Kunst, sollte es wohl dieser Aufforderung nicht bedürfen. Ich richte Sie aber dennoch an Sie, weil ich Sie bitten will, nicht zu veraeffen, welchen Glaubens Sie sind, und daß die Ehre und Anerkennung. die Sie erringen, mittelbar auch dem viel geschmähten und verkannten Israel zu Gute kommt." Er hat es wahrlich nicht vergessen! Uns aber drängt sich, wenn wir dies Künstler-Erdenwallen betrachten, der bittere Ausspruch auf die Lippen, den Friedrich Hebbel auf seinem Todtenbette that: „Was soll dies Leben? Einmal fehlt uns der Wein und einmal der Becher!" _ F. R. Die Inden in Polen. Die gegenwäriige gesetzgeberische Strömung, welche hauptsächlich den polnischen Juden sehr schwer zu treffen droht, veranlaßt mich, die traditionelle Toleranz der Polen in Rückerinnerung zu bringen. Nur die Unkenntniß der eigenen Geschichte macht es erklärlich, daß hie und da auf polnischem Boden ein antisemitisches Unkraut emporschi.ßt. Wann die Juden in Polen eingewandert find, läßt -sich mit Sicherheit nicht bestimmen. Naruszettsicz behauptet in seiner polnischen Geschichte, daß die Juden in Polen sich seit undenkbaren Zeiten angcsiedelt haben Gewiß ist jedoch, daß die Lage der Juden in Polen bereits in grauer Vergangenheit eine glückliche war. Es hat sich namentlich folgende Tradition erhalten. Nach dem Tode Popiels (um das Jahr 840) versammelten sich die Aeltesten des Volkes zur Wahl eines Nachfolgers in Kru szwica und beschlossen, demjenigen die Krone anzubieten, der mit Anbruch des nächsten Tages zuerst kn den Thoren der Stadt erscheinen wird. Mit dem Tagesgrauen landete nun Abramek, ein Jude, am Ufer des Goplo-Sees; mit Freuden begrüßt, wurde er in die Stadt geleitet und zum Könige ausgerufen. Abramek verweigerte jedoch die Annahme der Krone und erbat sich 3 Tage Bedenkzeit. Zwei Tage und zwei Nächte wartete das Volk auf den König, und als derselbe nicht erschien, schlugen ihm die Aeltesten die Thür ein. Da wies Abramek auf Piast hin, als würdigeren zur Führung des Volkes. P i ast wurde nun Begründer der Dynastie seines Namens. Die Regierungsz it der Pi asten, welche mit Kasimir dem Großen ihren Abschluß fand, zeichnete sich durch besondere Toleranz der Juden aus. Das Königreich Polen war oft eine Zufluchtsstätte für die unglücklichen Juden, welche den grauenerregenden Verfolgungen in den benachbarten Staaten und im ferneren Westen entgehen konnten. Hier genossen die Juden, gestützt auf ihre Privilegien, Freiheit, betrieben Handel und Handwerk, konnten überall wohnen, besaßen große Güter und lebten in friedlichem Einvernehmen mit den anderen Bewohnern des Landes. Juden und Christen besuchten sich gegenseitig, veran- *) Wurzbach's biogr. Lexikon kennt das Todesdatum nicht. Die Briessteüm sind Reich's Beth-El entnommen. stalteten gemeinschaftliche Mahle, tanzten und unterhielten sich auf Hochzeiten und gemeinschc-ftlichen Festen, wohnten nebeneinander. Das Statut der kirchlichen Provinz G n e s e n, welches zur Zeit Ladislaus des Jagellonen diese Lebensart den Juoen verbietet, liefert hiefür den besten Beweis. Dirser gesellschaftliche Friede fand in einem gehörigen Rechtsschutz der Juden seinen natürlichen Grund. Zur Zeit, als die Juoen in den benachbarten Staaten ihre Synagogen anzündeten, um in den Flammen den Mäny.ertod zu suchen und zu finden, als die in Frankreich entstandenen falschen Verdächtigungen der Juden des Gebrauches von Christenblut, der Schändung der Hostien, der Vergiftung der Brunnen, und in England der Falsctmünzerei sich rasch verbreiteten, den Juden Verfolgung und Vernichtung bringend, zur Zeit, als Riiter und Volk sich in die Beute der jüvischen Märtyrer tyeilten, erscheint das Königreich Polen klar und rein, wie die Sonne am blutbefleckten Firmament. Das Privileg, welches B o l e s l a u s. der Fürst von K a l i s z im Jahre 1264 den Juden in Großpolen enheilte, eine ausgezeichnete Quelle des polnischen Rechtes, war grundlegend für die Stellung der Jud^u, dasselbe bildete sich dann mit manchen Umänderungen zn einem alle Juden in Polen und Lithauen umfassenden Statut aus, welches von den nachfolgenden polnischen Fürsten und Königen, wie auch den Großfürsten von Lithauen bestätigt wurde. Ans manche in diesem Statut enthaltene Vorschristen körnen die Polen heute noch mit gerechtem Stolze zurückblicken. Das Statut enthält unter Anderem nachfolgende Bestimmungen: 1. Ein Christ, welcher einen jüdischen Friedhof zerstört, wird nebst der gewöhnlichen Strafe auch mit Güterverlust best aft. 2. Wer ein jüdisches Betäaus mit Steinen bewirft, zahlt zur Strafe 2 Pfund Piesier. (DieserArtikel war bekanntlich damals sehr thener.) 3. Es ist verboten, einen Juden wegen Gebrauches von Christenblut anzuklagen. Wer einen Juden wegen Tödtung eines Christenkindes anklagt, muß drei christliche und drei jüdische Zeugen hiefür beist-llen, sonst verfällt der Ankläger derselben Strafe, welche auf das Verbrechen gesetzt ist. (Todesstrafe.) 4. Den Mün'.pächtern ist es verboten, einen Juden unter dem Verdachte der Falschmünzerei anzuhalten. 5. Die Juden dürfen nicht gezwungen werden, an ihren Feiertagen Pfänder zurückzustellen. 6. Wenn ein Jude zur Nachtzeit gegen Strolche um Hilfe ruft und die christlichen Nachbarn ihm nicht beistehcn, werden dieselben bestraft. Der Geist wahrer, edler Toleranz dieser Bestimmungen macht jede Erörterung überflüssig. Der gerechte Recbtschutz, gepaart mit dem geselligen Frieden, macht es erklärlich, daß Ladislaus Lokietek den Juden die Gleichberechtigung gewährte und drß die glorrnche Reaierung Casimir des Großen fast zur Reception der mosaischen Religion führte. Im Bestätigungsdccret heißt es: Unsere treuen und begabten Juden. (1347.) Casimir der Große erließ besondere Edicte gegen die wider die Juden gerichteten Verdächtigungen und die bobe polnische Geistlichkeit war redlich bestrebt, den König in seinen VemühungM, den unsinnigen Aberglauben im Volke anszumerzen, zn unterstützen. Das Blut stockt in den Adern, wenn man von den fürchterlichen Greueltbaten, welche an den Juden in anderen Staaten Europas zu dieser Zeit verübt wurden, liest; die schwarze Pest, welche fast die halbe Menschheit wegfegte, machte men den Juden zum Vorwurf, man warf ihnen vor, daß sie die Brunnen, ja sogar die Donau und den Rhein vergiftet haben. Tausende und Abertausende unschuldiger Juden erlagen der Wuth des Pöbels. Auch päpstliche Bullen (C lem en s VI.) halten keinen Erfolg Im freien Königreiche der Polen fanden die Unglücklichen eine gastfieundliche Aufnahme, eine sichere Stätte. Es war dies eine glückliche Zeit für die Juden in Polen. Noch gab es keinen Unterschied in der Bekleidung der Bewobner des Vaterlandes. Die Juden trugen die polnische Tracht, den Säbel zur Seite und umgebäugt die goldene Kette. Sie kämpften mnthig in den Reihen der vaterländischen Krieger gegen den äußeren Feind. Neben der christlichen Kirche erhob sich die jüdische Synagoge und in be'den Häusern Gottes betete das Volk für das Wohl des Vaterlandes. Der Handel blühte, die Residenzstadt Krakau gehörte dem Bunde der 40 hanseatischen Städte an und in seinem Ring befand sich das ungeheure Waarenlager, wo gegenwärtig die erneuerten Tuchlauben bestehen. Mit. der Thronbesteigung der Jagellonen änderte sich allerdings die Lage der Juden in Polen. Der Einfluß des Kardinals Zbigniew Ole 8 n icki, das fanatische Wirken des Mönches K a p i st r a n, gegen welche die Könige lange ankämpfren, haben den Juden in Polen manche ihrer Freiheiten genommen, die Juden wurden in die Ghettos verdrängt und der gesellige Frieden gewaltsam vernichtet. Hiedurch find die Könige jedoch der erhabenen Tradition nicht untreu geworden. Dos Statut wurde, wenn auch mit Beschränkungen, bestätigt. Die Juden lebten in ihren Gemeinden friedlich und ungestört unter Leitung ihrer Rabbiner und genoss-n den besonderen Schutz der Könige Sie batten ihre eigene Gerichtsbarkeit in der Gemeinde. Von da ging die Appellation zum Wojwoden und von ihm zum Könige. Genen feindselige Bestrebungen, die Juden ihrer Privilegien zu berauben, bildete der Schutz der Könige und des Adels einen wirksamen Damm.

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