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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-12-28 · 52 (28.12.1894) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
52 (28.12.1894)
Date
1894-12-28
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 52 Destrrrrichlfche Wochenschrift Seite 1011 Vom Jahrmarkt des Lebens. Meineidige antisemitische Reichstagsabgeordnete. Berlin, 20. December. Der antisemitische Rcichstagsabgeordnete Leuß, der früher Redacteur der „Kreuzzeitung" und des Stöcke raschen „V o l k" war, ist heute vom Schwurgerichte in Hannover wegen Meineides zu dreijähriger Zuchthaus st rase verurtheilt worden. Er hatte die Frau seines Freundes Dr. S ch n u tz verführt und im Ehescheidungsproceß des Ehepaares S ch n u tz den intimen Verkehr mit derselben abgeschworen. In fünftägiger Verhandlung betheuerte Leuß seine Unschuld, schon schien seine Freisprechung gesichert, als heute Vormittags Frau Schnutz ein Geständniß ablegte, weil sie vor einem Meineide zurückschrack. Leuß legte im letzten Momente sein Mandat nieder, so daß es ihm nicht aberkannt werden konnte. Das Geständniß der Frau Schnutz erfolgte in Folge der Einwirkung ihres Rechtsanwaltes K l e i n r a t h. Frau Dr. Scbnutz wurde verhaftet, da sie in der Voruntersuchung einen Meineid geschworen hat, als sie die intimen Beziehungen zu Leuß ableugnete. Der Gerichtspräsident bemerkte bei der Urtheilsbegründung gegen Leuß, daß Leuß für den Meineid der Frau Schnutz moralisch verantwortlich sei, ebenso für das Unglück dieser Frau und deren Kinder. Frau Schnutz trat mit dem Pastor Zs e n b er g vor, als sie das Geständniß ablegte, zu Gunsten des Leuß vor dem Untersuchungsrichter falsch geschworen zu haben. Bei der Strafbemessung sind, wie wir den uns heute vorliegenden Urtheilsgründen entnehmen, folgende Gesichtspunkte maßgebend gewesen: „In erster Linie die Geschichte des Angeklagten. Der Angeklagte hatte in seiner Cbe nicht das erwartete Gluck gefunden. Da bot sich, und zwar ungesucht, die Möglichkeit des Eintritts in die Familie des Dr. S ch n u tz. Nicht die Sinnenlust. sondern weil Dr. Schnutz volitischer Parteifreund des Angeklagten war, zog Leus; in die Familie des Dr. Schnutz hinein. Das svricht zu seinen Gunsten. Es kommt hinzu, daß der Falscheib von dem Angeklagten geleistet wurde zum Schutze der Ehre der geliebten Frau. Schließlich sprach zu seinen Gunsten, daß der Angeklagte bisher unbescholten ist. Damit sind aber auch die mildernden Umstände erschöpft. Auf der anderen Seite aber neigt sich tief die Schale zu seinen Ungunsten. Der Angeklagte hat ein g r o ß e s M a si s i t t l i ch e r Verworfenheit an den Tag gelegt. Als Hausfreund tritt er ein in die Familie Schnutz. Alsdann entbrennt in ihm die Lust zu dem Weibe seines Parteifreundes. Er zieht die völlig Haltlose an sich Er entfremdet sie dem Gatten und zieht sie in seine unheimlichen Bande. Er ist es dann, der sie so an sich zu ketten weiß, daß sie keinen Willen mehr hat und sich vollständig unterordnet unter den bösen Geist ihres Verführers. Der Meineid der F r a u Dr. Schnutz, den sie gestern geleistet hat, um den Angeklagten zu entlasten, ist auf den Einfluß und die Anstiftung des Angeklagten zurückzu führen. Er ist moralisch auch dafür verantwortlich zu machen. Und dann? Welches Maß von verbrecherischer Energie! Nachdem er die Frau unglücklich gemacht, nachdem er dies gethan, ruft er frivol den Namen Gottes an zum Gegenbeweis. Und auch nach dieser That regt sich das Gewissen nicht. In der Verhandlung knüpfte er ein weit über das gewohnte Maß gehendes Netz von Unwahrheiten. Lug und Trug. Er ist von dem Vertrauen seiner Mitbürger getragenworden und hatte deshalb umsomehr die Pflicht, sich moralisch rein zu erhalten. Deshalb muß ihm auch diese Eigenschaft abgesprochen werden. In Erwägung aller dieser Gründe kam der Gerichtshof zu dem Strafmaß von sechs Jahren Zuchthaus. Unter Anwendung der Bestimmungen des § 157, Absatz 3 aber, die uns von den Gelchwornen angegeben waren, hat der Gerichtshof dos Strafausmaß auf die Halste reduzirt." Unter dem Schlagwort „Der Eine geht — der Andere kommt" schreibt die „Sonn- und Montags-Zeitung": „Der Zufall ist mitunter recht witzig. So hat er vorigen Freitag dafür gesorgt, daß die Wiener Tagesblätter an einem und demselben Tage folgende zwei telegraphische Nachrichten veröffentlichen konnten: Berlin, 20. December. Heute ist Ahlwardt nach Verbüßung seiner letzten dreimonatlichen Gefängnißstrase freigelassen worden. Abends hält er bereits eine Volksversammlung mit zwanzig Pfennige Entröe ab. Berlin, 20. December. Der antisemitische Reichstagsabgeordnete Leuß, der frühere Redacteur der „Kreuzzeitung", ist heute vom Schwurgerichte in Hannover wegen Meineides zu dreijähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Daß beide Nachrichten so friedlich nebeneinander zu stehen kamen, ist das Werk des launigen Zufalles, aber im Uebrigen ist es eine längst nicht mehr ungewohnte Erscheinung, daß die berufensten Antisemitenführer abwechselnd bald im Parlament, bald im Zuchthaus sitzen. Wer das Wesen und den Kern des Antisemitismus erkannt hat, wird m dieser seltsamen Sitzordnung kaum etwas Ueberraschendes finden. Auf Leuß und Ahlwardt paßt jetzt der sonst in anderem Sinne gebrauchte Satz: Es kehrt der Mensch (Leuß) dahin zurück, von wannen er (Ahlwardt) gekommen ist. Der Antisemitismus hat wenig Glück mit seinen Führern. Es befinden sich unter diesen so viele Meineidige, Wucherer, Betrüger, Erpresser, Fälscher, Verleumder u. s. w., u. s. w., daß eine Galerie hervorragender Antisemiten einem Verbrecher-Album zum Verwechseln ähnlich sehen müßte." Und noch Einer. Würzburg. 16. December. Gegen den antisemitischen Agitator in Würzburg, Londesproductenhändler Karl Zöllner, wurde am Mittwoch von dem Würzburger Schwurgerichte wegen betrügerischen Bankerotts verhandelt. Der Fall ist insofern besonders charakteristisch, als es sich um eine derjenigen Strafthaten handelt, welche die Antisemiten mit Vorliebe den Juden zur Last zu legen Pstegen. und anderseits dadurch, daß die von dem antisemitischen Agitator Geschädigten — Juden waren. Zöllner betrieb, wie wir dem Bericht des „Fränk. Cur." entnehmen, seit dem Jahre 1892 in Würzburg ein Landesproducten- und Getreidecommisiionsgeschäft. das er später mit einer Mehl- und Hülsefrüchtenbandlung verband. Das Geschäft des Zöllner, der fast vermögenslos war, prosperirte indessen nicht. Im April und Mai d. I. nun machte Zöllner bei einer großen Anzahl auswärtiger (israelitischer) Getreidefirmen Bezugs Offerten für Weizen, Hafer rc.. wovon acht zur Realisirung gelangten und zwar gegen Nettocaffe. Unmittelbar nach Bezug der Lieferungen setzteZöllner die Waren erheblich unter dem Selbstbezugspreise herab, setzte aber in den Büchern höhere Preise ein, ohne die auf den Leim gegangenen Lieferanten zu bezahlen. Am 21. Mai stellte er seineZablungen ein, da er einige Tage zuvor von seinerWohnung in derAugustinerstraße bis zur Stadtpost ein Packet mit ca. 17 OO0 Mk. in Bargeld und Werthpapieren verloren hoben wollte, das natürlich Niemand fand Nachdem ein seinen Gläubigern angebotenes Arrangement mit 20 Percent keine Annahme gefunden, erfolgte die Anzeige wegen betrügerischen Bankerotts gegen Zöllner und dessen Verhaftung. Die vertrauensseligen Firmen sind um ca. 12.000 Mark geschädigt. Würden die Zöllner'scheu Bestellungen sämmtlich ausgesübrt worden sein, so würde das Deficit wobl über 50.000 Mark betragen, wie der Sachverständige feststellte, der das Geschäftsgebabren als ein sehr unreelles bezeichnete. durch welches die Geschäftsleute „hineingelegt" werden sollten. Zöllner wollte auch vor dem Schwurgerichte das Märchen von dem verlorenen Gelde, womit die Gläubiger bezahlt werden sollen, glauben machen. Das Urtheil lautete nach dem die Schuldfrage bejahenden Ausspruche der Geschwornen auf 2 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. Die Staatsanwaltschaft batte 4 Jahre Zuchthaus beantragt. In dem Plaidoyer des Staatsanwalts kam folgende Stelle vor: „Unter dem Schuhe des Schildes reinen Deutschthums und der Devise der Bekämpfung der Corruption wurden von dem Angeklagten Schurkereien verübt, wie sie ähnlich groß mir in meiner Praxis noch nicht vorgekommen sind." Dr. Lueger und sein Pelz. Kürzlich fand in Straß er's Gasthaus, II., Sachsenplatz, eine Christbescherung statt, bei welcher auch die Abgeordneten Dr. Lueger, Fürst Liechtenstein und Schneider anwesend waren. Wir hätten von derselben überhaupt nicht Notiz genommen, wenn sich nicht dabei eine kleine, aber sehr bezeichnende Scene abgespielt hätte. Nach Schluß der Betheilung, bei welcher Fm st Liechtenstein und Dr. Lueger Ansprachen hielten, wollte sich Dr. Lueger entfernen, aber dem Abgang stellte sich ein unüberwindliches Hinderniß

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