Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 52 (28.12.1894)
- Date
- 1894-12-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 52 -Seflerretartschr Woorrnsrtzrlfl Seite 1009 Geschlecht zu Geschlecht, der solche verheerende Wirkungen hervocrnft, zuin Ackerbaue für jetzt wenig geeignet, und ich erinnere da insbesondere an die bekannte Abhandlung von Lambroso, in der die Folgen dieses Druckes, dessen Einwirkung aus das Nervensystem, und der Bodensatz, welcher davon in der Volksseele leider lähmend und vergiftend zurückbleibt, in ebenso überzeugender als ergreifender Welse geschildert werden. Ich sage also, daß es sich als unausführbar erweisen muß, die Massen der Juden in absehbarer Zeit dem Ackerbaue zuzuführen und als der Wohlthäter, der hier im Hause erst unlängst vom Abgeordneten von Kolomea genannt wurde und der in hochherziger Weise Millionen für seine armen Glaubensgenossen in Galizien opferte, die ersten Versuche mit Ackerbauzöglingen jüdischen Glaubens machte, da waren die Erfolge sehr fraglich und es haben sich Schwierigkeiten ergeben, sowohl bezüglich der persönlichen Beschaffenheit, als betreffs des ländlichen Zusammenlebens, wenn sie in dieser letzteren Beziehung auch nicht so grell waren. Für den Anfang sind gewiß immer große Schwierigkeiten vorhanden, um aber eigene Ackerbaucolonien zu gründen, wie sie unter Kaiser Nikolaus I. gegründet wurden und in Rußland prosperirten, muß man die drei bekannten Sachen des Montecuccoli haben, und dies überschreitet weitaus die Grenzen der privaten Mittel. Die Bevölkerung kann also vorläufig in ihrer Masse nur in den Städten bleiben und muß zur industriellen Arbeit, zum Handwerk und zur Hausindustrie erzogen werden, wie dies in den Enqueten ausgesprochen wurde. Daun geben Sie aber auch die Möglichkeit, unter den gleichen Verhältnissen zu concurriren. Wenn Sie dem einen Schuster sagen, Du hast 24 Stunden in der Woche zu ruhen, und dem Anderen, Du hast 54 Stunden zu ruhen, so stellen Sie die Concurrenzbedinguugen nicht gleich. Ich habe schon oft in diesem Hause von loyaler und illoyaler Concurrenz sprechen gehört. Ich fordere sie auf, diesen Maßstab auch hier anzulegen. Ich habe so oft gehört von dem Schutze des wirthschaftlich Schwächeren. Ich bitte diese meine Frage von diesem Gesichtspunkte zu behandeln. Alle diese zwingenden Gründe waren es, die mich veranlaßt haben, im Vereine mit meinen Clubcollegen und in erster Linie mit meinen Glaubensgenossen im Club, der Frage nachrugehen, ob nicht Ausnahmen von der Sonntagsruhe geschaffen werden sollen. Ich bin an mein, Clubcollegen zögernd herangetreten und ich muß constatiren, was Sie bereits aus den Blättern wissen, daß mein ursprünglicher Antrag, der auf die legale Feststellung der Ausnahmen abzielte, beinahe einstimmig angenommen wurde und nur in der Form hat sich ein Unterschied bei der ersten Abstimmung ergeben, weil einige für die Ueberweisung der Feststellung dieser Ausnahmen an die Landesgesetzgebung waren. Ich constatire dies, um daraus abzuleiten, daß unleugbar in unserem Lande das Bedürfniß für eine derartige Ausnahme vorhanden ist wenn die Männer, die im Club sitzen, in welchem alle Parteien und Richtungen vertreten sind und die Sie selbst als die berechtigten Repräsentanten unseres Landes ansehen, der einstimmigen Ansicht sind, daß dem thatsächlich so ist. Ich berufe mich auch darauf, weil dies ein glänzender Beweis ist für die hohe Gerechtigkeit und die Einsicht, mit der die Polen religiöse Fragen und die Andersgläubigen im Lande behandeln, entsprechend den alten historischen Traditionen der Polen, die geeignet ist, ergebene und treue Bürger dem Lande zu erziehen, welche für die nationale Sache desselben ihr Gut und Blut herzugeben bereit sind. (Bravo!) Wie ich mit dem Anträge im Club fertig wurde, schien es mir beinahe sicher, daß auch im hohen Hause oie Sache auf keine großen Schwierigkeiten stoßen werde. Ich hörte aber zunächst, daß in anderen Ländern dieses Bedürfniß nicht vorhanden ist. Die Juden wohnen in den andern Ländern zerstreut, sie sind nicht so glaubenstreu und sind auch theilweise gewohnt, am Samstag zu arbeiten und den Sonntag zu feiern. Ich konnte mich auch der Thatsachen nicht verschließen, daß in diesen Ländern von keiner Seite, von keinem Arbeiterverein und keiner Cultusgemeinde eine Petition eingelaufen wäre. So habe ich dem geäußerten Wunsche, daß eine Vollmacht den Landesregierungen im Gesetze gegeben werde, um die Verschiedenheit der Länder zu berücksichtigen, von meinem Standpunkte aus keine Opposition entgegenstellen zu sollen geglaubt. Es wurde meinem ursprünglichen Anträge weiters en gegengehalten: ja, das kann dazu führen, daß ein jüdischer Handwerker theils jüdische, theils christliche Arbeiter halten wird und ebenso der christliche und mit den einen am Sabbath, mit den andern am Sonntag arbeiten wird und so wird an keinem Tage der Betrieb eingestellt, was gegen die Tendenz des Gesetzes wäre. Es wurde deshalb die Fassung vorgeschlagen, daß, wenn sämmtliche Mitarbeiter desselben Glaubens sind und den Sabbath feiern, diesen die Ausnahme zu gestatten wäre. Auf Product-onsgewerbe war nach der ursprünglichen Fassung des Antrages, wenn ich auch dieses Wort nicht gebrauchte, dwse Ausnahme eingeschränkt und das schreckt mich nicht, weil bei uns wenigstens Handeltreibende in den seltensten Fällen Gehilfen haben und ihr Auslangen finden werden, wenn sie auf einige Stunden Sonntagsarbeit verzichten. Es ist noch eine B'schränkung der Ausnahme, nämlich, daß diese Arbeiten nicht öffentlich sein sollen. Das schien mir mit den Grundgedanken der Sonntagsruhe unvereinbar zu sein, daß ein Geweebelrieb in Straßen stattfinde, auf Plätzen, wo die große Mehrheit der Bevölkerung die Sonntagsruhe gestört sehen könnte, darum der Zusatz, daß diese Arbeiten nicht öffentlich sein sollen. Wir haben auch den Absatz ausgenommen, daß die Gewerbebehörde controlircn könne, welche Gewerbetreibende, die den Sabbath halten, ausnahmsweise am Sonntag arbeiten. So scheint mir der Antrag allen berechtigten Anforderungen zu entsprechen. Dieser lautet (liest): „Artikel Visa: Die politischen Landesbehörden sind ermächtigt, für ihr Berwaltungsgebiet oder Theile desselben die Arbeit in Productionsgewerben am Sonntage unter der Voraussetzung zu gestatten, daß die betreffenden Gewerbsin- Haber und deren sämmtliche Hilfsarbeiter mit Berücksichtigung ihrer Confession an einem anderen Tage der Woche regelmäßig eine 24stündige Arbeitsruhe einhalten und diese Arbeiten nicht öffentlich vornehmen. Gewerbetreibende, welche Hilfsarbeiter an Sonntagen zu solchen Arbeiten verwenden, sind verpflichtet, das im Artikel IV, Absatz 1 erwähnte . Verzeichniß zu führen und dasselbe auf Verlangen der Gewerbebehörde, sowie dem Gewerbeinfpector vorzulegen." Nachdem dieser Antrag von den verehrten Clubgenossen genehmigt worden war. höre ich von verschiedenen Seiten des hohen Hauses, daß dieses Bedürfniß in anderen Ländern nicht vorhanden ist. Ich habe mich daher, damit nicht dieser Antrag der für unser Land eine eminente Nothwendigkeit ist, abgelehnt werde, zu einem Eoentualantrage entschlossen, den ich mit wenigen Worten begründen möchte. Der Antrag ist meritorisch derselbe und beschränkt sich nur auf Galizien. Wir haben uns schwer entschlossen, diesen Antrag zu stellen, weil wir an dem Principe festhalten, daß wohl die Grundsätze der gewerblichen Gesetzgebung in die Cvmpetenz des Reichsrathes fallen, die Ausführung und die Detailbestimmungen im Rahmen des Reichsgesetzes hingegen vor die Landtage gehören. Als der geeignetste Weg erschien uns. der Landesgesetzgebung die Sache zu überlassen, und es würden sich in der Praxis nur die Landtage, in deren Gebieten das Bedürfniß vorliegt, zu einem solchen Gesetze entschließen. Aber das stieß auf Schwierigkeiten. Man sagte, daß an der Reichsgewerbegesetzgebung auch nicht zum Theile gerüttelt werden dürfe. Die Veranlassung ist zu geringfügig, um von unserer Seite principielle Kämpfe hiebei auszufechten, und da wir wünschen, daß dies zustande komme, so haben wir für den Fall der Ablehnung des ersten Antrages den Eventualantrag einzubringen beschlossen, welcher sich nur auf Galizien bezieht. Im Interesse dieser armen, leidenden Bevölkerung vom Standpunkte der Billigkeit und Gerechtigkeit und gewiß auch einer echt menschlichen Rücksicht empfehle ich diesen Antrag dem hohen Hause zur Annahme. (Lebhafter Beifall. — Reiner wird beglückwünscht.)