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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-12-28 · 52 (28.12.1894) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
52 (28.12.1894)
Date
1894-12-28
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 1008 nicht auf das Gesetz vom Mai des Jahres 1868, welches lapidar im Artikel XIH sagt: Niemand kann genöthigt werden, sich an der Feier von Festtagen einer ihm fremden Kirche oder | Religionsgesellschaft der Arbeit zu enthalten? Ich will mich daraus nicht berufen. Es sei mir dagegen gestattet. Sie zucückzuführen in die Zeit der Fünfziger-Jahre und in die vormärzliche Periode; nehmen sie die zahlreichen Hofkanzleidecrete und wre diese Gesetze alle geheißen haben über die Sonntagsruhe und nehmen Sie die dickleibigen Bände des R.'ichsgesetzblattes bis zum Jahre 1885, wo die Regelung der Sonntagsruhe begann und Sie finden da nur eine einzige Verordnung vom 22. Juni 1850, R.-G.-Bl. Nr. 252, welche besagt: „die Behörden werden angewiesen, auf Grundlage der bestehenden Gesetze darüber zu wachen, daß in Orten, wo die katholische Bevölkerung die Mehrzahl bildet, die Feier der Sonntage und der katholischen Feiertage nicht durch geräuschvolle Arbeiten oder durch öffentlichen Handelsbetrieb gestört werden ..." Auf derselben Grundlage, daß nur nicht geräuschvolle und neben der Kirche gelegene Betriebe zu führen sind, steht auch der Erlaß des Landesguberniums vom 30. October 1852, L.-G.-Bl. Nr. 293, für Galizien, ergangen unter dem hochseligen Statthalter Goluchowski. Also in einer Aera, wo unstreitig die katholische Religion in Oesterreich Staatsreligion war, unter dem Concordate sagte man nicht: „Wenn Du zioischen Deinen vier Wänden mit'Lehrlingen und Gesellen arbeiten willst, ist Dir das verboten", sondern man sagte: „Du darfst es nicht öffentlich thun". Und bekanntlich waren auch damals blos die Handlungen gesperrt. Man wird mir sagen, damals handelte es sich um keine socialpolitischen Momente. Nun, auf diese habe ich an einer anderen Stelle bereits geantwortet. Aber den Herren, bei denen religiöse Motive mitlaufen, die sich von solchen Motiven leiten lassen, möchte ich eine Frage vorlegen, welche in naiver Weise in rührenden Worten in einer Petition, die offenbar Jemand zum Berfaffer hat. der keine Schulen absolvirt hat. angeregt und wo einfach gefragt wird: „Wie soll es denn mit unserem Sabbathe sein, wenn wir dazu gezwungen werden, am Sonntage zu ruhen?' Das ist die ganze Collision, das ganze Dilemma, in welches dieser Theil der jüdischen Bevölkerung geführt wird, daß nämlich von Freitag ungefähr 3 Uhr bis Samstag Abends — und es muß ein Stern am Himmel bereits leuchten, um die Arbeit wieder aufnehmen zu dürfen — jede Arbeit ruht und dazu jetzt noch die 24 Stunden staatlicher Sonntagsruhe kommen. Am Sabbathe könnte dieser jüdische Gewerbetreibende nur mit Verletzung seiner religiösen Ueberzeugungen und am Sonntage nur mit Ueberschreitung des staatlichen Strafgesetzes arbeiten. Beide Ruhetage einzuhalten verbietet ihm das ungeschriebene eherne ökonomische Gesetz. Jene also, die religiöse Motive bei diesem Gesetze anerkennen und die eigene Religion Hochhalten, frage ich: wie ist es da mit der Hochhaltung der Religion des Anderen? Wollen Sie die gläubigen Juden zu einer Arbeit am Sabbathe nöthigen? Das ist ein Verhältniß, welches in erster Linie der reli- ■ giösen Vorschrift zuwider ist und auch die Fortschrittlicheren, welche den Sabbath nicht stricte einhalten wollten, können auch nicht arbeiten, weil die moralischen Bande stark genug sind, und sie aus der religiösen Gemeinschaft und Gesellschaft, natürlich meine ich dies moralisch, ausgeschlossen würden. Es wird einmal am Sabbathe nicht gearbeitet und nun sollen diese 24 Stunden Sonntagsruhe dazukommen. Bedenken Sie — und das ist vielleicht das stärkste Argument, welches ich habe — wenn Sie von Socialpolitik sprechen und von ökonomischen Gründen, erwägen Sie diese Seite der Frage, die ökonomische Lage einer Bevölkerung, welche im Ganzen und Großen in solcher Noth. und Armuth ist, wie sie der verehrte Abgeordnete für Jägerndorf bei der Generaldebatte über das Provisorium geschildert hat. Wenn Sie das Land der Länge und Breite nach durchziehen, werden Sie in den größeren Städten einige vermögende Leute jüdischen Glaubens finden, Sie werden eine Reihe von Pächtern und Gutsbesitzern zerstreut im Lande finden, vermögend nicht nach westeuropäischen, sondern nach galizischen Begriffen, aber wenn Sie hinkommen in die Centren, wo die 800.000 jüdischen Bewohner eigentlich verstreut wohnen, wo diese Masse . des Proletariats der jüdischen Bevölkerung lebt, da werden Sie vor einer Noth, vor einem Elend, einem Jammer stehen, wie Sie sich gar nicht vorstellen können. Vr. 62 Trotz der immensen, unbeschreiblichen Bedürfn ßlosigkeit dieser Bevölkerung hat diese Classe für das Bestreiten des Haushaltes nicht das Erforderliche. Sie muß leiden und schwer kämpfen, um das Stück Brot für Weib und Kind und die Abgaben, die auf ihr lasten, aufzubringen. Es sind das die Gestalten mit den Schmachtlocken und den langen Röcken, die leider den Gegenstand des Hohnes, der Demüthigung und der moralischen Mißhandlung, doch ich gestehe, in unserem Heimatlande weniger, als anderwärts bilden. Sie sind aber doch Menschen und haben als Bürger dieses Staates das Recht, an die Pforten dieses stolzen griechischen Baues, in dem wir unsere Berathungen pflegen, zu pochen und an die gesetzgebenden Körper mit dem Verlangen heranzutreten, daß ihre Erwerbssähigkeit volle Berücksichtigung finden möge. Was wird geschehen, wenn der jüdische Gewerbetreibende 54 Stunden ruhen muß? Es ist das nahezu ein Drittel der Woche, und rechnen Sie noch dazu die jüdischen Feiertage, die er ebenfalls hält, so nehmen Sie ihm ein Drittel des Jahres. Glauben Sie, daß er die Steuern, Landes- und Gemeindezuschläge zahlen und seine Familie wird erhallen können? Ist das ökonomisch richtig? Wird er das bewältigen können? Ich glaube nicht. Und was soll mit den Gehilfen und Lehrlingen geschehen? Sollen die 54 Stunden ruhen und dann mit Liebe und Lust wieder an die Arbeit gehen? Und was soll er mit den Lehrlingen anfangen, denen er die Kost gibt? Sollen die auch ein Drittel der Woche feiern? Das sind ökonomische Gründe, denen Sie sich nicht verschließen können und woraus Sie die Zulassung einer Ausnahme ableiten müssen. Es ist das aber auch kein Novum. Nehmen Sie die englische Gesetzgebung, das Fabriks¬ und Werkstättengesetz vom Jahre 1878, das ich vor mir liegen habe und welches in den §§ 50 und 51 — ich will sie nicht ausführlich citiren, weil sie zu lange sind und weil die englische Stilisirung zu verwickelt ist — bestimmt, daß Juden, die mit jüdischen Lehrlingen arbeiten und am Sabbath feiern, am Sonntag arbeiten können. Also in England, dem classischen Lande der Sonntagsruhe, geschieht das. Äehnliche Bestimmungen finden sich auch in den holländischen Gesetzen. Wenn dies in ökonomisch so entwickelten Ländern der Fall ist, um wie viel mehr ist dies in unserem zurückgebliebenen Lande geboten! Wir haben in unserem Lande die griechisch-katholische, römischkatholische und abgesehen von wenigen Protestanten, die jüdische Religion. Die Feiertage wechseln also ab. Man wird nicht sagen können, der Eine arbeitet heute, der Andere am andern Tage und Jeder feiert blos an seinem Tage. Die Rückwirkung auf den Verkehr brauche ich nicht zu schildern. Wenn Sie am Sabbath in das Land und in eine mittlere oder auch in eine größere Stadt desselben kommen, so werden Sie schon auf den ersten Blick herausfinden, daß der Verkehr ruht. Also auch vom Standpunkte des Landes kann man die Häufung der Feiertage nicht zulassen und nicht sagen, die jüdischen Handwerker und Gewerbetreibenden mögen einmal aus religiösen und einmal ans social-politischen Gründen ruhen, weil diese übermäßige Ruhe zur Vernichtung wirthschaftlicher Existenzen führen muß, welche im Interesse des Landes zu schützen wären. Das Land bedarf des Fortschrittes durch Ausnützung der Arbeitskräfte und von diesem Standpunkte aus habe ich vielseitige Unterstützung erfahren. Ich will bei der vorgerückten Stunde und der drängenden Zeit die Frage nicht ausführlich besprechen. Ich habe in meiner Rechtsüberzeugung, die in diesem Falle allerdings eine subjective ist, denn ich identificire mich ganz mit der Sache, welche ich heute vertrete, gefühlt, daß da etwas geschehen muß. Die Bevölkerung ist nothleidend so daß sie in neue Erwerbsbahnen geführt werden muß, und es haben sich einsichtige patriotische Männer, sowohl solche, welche unserem als auch einem anderen Glauben angehören, mit der Frage beschäftigt, wie man dieser jüdischen Bevölkerung, ich meine dieser armen Classe derselben helfen kann. In einem Lande, wo vorwiegend Agricultur betrieben wird, sollte man meinen, daß zunächst dieser Erwerbszweig geeignet wäre. Es hat dies aber große Schwierigkeiten. Ich will nicht unterlassen, zu bemerken, daß bereits eine Anzahl guter Landwirthe jüdischen Glaubens da ist, aber das Gros der Bevölkerung ist durch jahrhunderte- und jahrtausendelange Abgewöhnung, durch physische Degenerirung, durch den Druck von Wrflrrrrrüjtsttzr rvochenschrrst

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