Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 51 (21.12.1894)
- Date
- 1894-12-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 986 Vryerreichtlchr WmtzrnfttzrM Nr. 51 Der von den Antisemiten verbreitete Aufruf ist erfunden und erlogen; er hat nie existirt; er ist nie verbreitet worden. Dritte Lüge der Antisemiten: Daß jener Aufruf nur eine Fälschung ist, wurde längst bewiesen; um aber dennoch an jenem erfundenen Machwerk festhalten zu können, haben die Antisemiten behauptet, daß ihr gefälschter Aufruf aus einem Schriftstück des französischen Ministeriums des Innern abgedruckt sei." Die Antisemiten haben behauptet, daß dieser von ihnen publicirte Aufruf sich in dem Archiv des französischen Ministeriums befinde. Nun hat der damalige französische Minister des Innern einen Brief publicirt, den ich hier abgedruckt habe, des Inhaltes, daß dieser Aufruf im Ministerium nicht vorhanden ist. Derselbe lautet (liest); „Mein Herr! Sie haben mir geschrieben, um nachzufragen, ob ein Actenstück. . ." Präsident: Ich bitte doch bei einer thatsächlichen Berichtigung nicht vorzulesen. Abgeordneter Dr. Bloch: Aber das gehört ja doch zur thatsächlichen Berichtigung. Ich constatire blos Thatsachen^resy: „ . . . betreffend das Gesuch einer Anerkennung der Alliance, dem Journal mitgetheilt worden sei. Ich habe die Ehre, Sie zu benachrichtigen, daß diese Mittheilung nicht durch mein Bureau gemacht worden ist. Der Minister des Innern: Waldeck'Rousseau." Sie sehen, daß dieser Aufruf nahezu hundertmal widerlegt worden ist. Trotz alledem wird er aber im österreichischen Parlamente neuerdings als echter Aufruf der „Israelitischen Allianz" öorgelesen. Ich habe hier, meine Herren, aber auch den echten Aufruf zur Hand in einer Broschüre des Sanitätsrathes Dr. Neum a n n in Berlin. Der publicirt den echten und den von den Antisemiten erfundenen Aufruf und ich lege diese Broschüre auf den Tisch des hohen Hauses, damit sich Jeder von der Wahrheitsliebe der Antisemiten überzeuge. Ich komme zur dritten Thalsache, die ich berichtigen will. Es hat der Herr Abgeordnete Schlesinger behauptet, die ^.Ilianee israßlite sei ein Geheimbund, eine Art Freimaurerei zur Beherrschung der Welt. Thatsächlich ist die ^lliavee israßllte ein Wohlthätigkeitsinstitnt und hat die Aufgabe, in israelitischen Gemeinden, die arm sind, Schulen zu gründen und arme verfolgte Israeliten in allen Gegenden zu unterstützen. Die Statuten sind veröffentlicht, sie haben die Genehmigung der betreffenden Regierung, und bei der „Israelitischen Allianz" gibt es absolut nichts Geheimnißvolles und jede Politik ist ausgeschlossen. Ich erwähne zum Schluffe, was anderwärts einmal gesagt worden: Im alten Rom gab es das famose Institut der Delatoren, die es ebenfalls nicht immer genau mit ihren Beschuldigungen nahmen, (Unterbrechung seitens der Antisemiten) wenn es galt, ihre elenden Zwecke zu erreichen. Wurde aber Einer erwischt und der Lüge überwiesen, so brannte man ihm zur Strafe und Warnung eilt 0 (Calumniator, Verleumder) auf die Stirne. (Erneuerte lebhafte Unterbrechung seitens der Antisemiten.) Ich glaube, es wäre an der Zeit, angesichts solcher Vorgänge eine ähnliche Bestimmung in unsere Geschäftsordnung einzufügen. Präsident: Ich bitte um Entschuldigung, das ist nicht mehr Gegenstand einer thatsächlichen Berichtigung. Abgeordneter Dr. Bloch (fortfahrend): „ .. . damit Derjenige. der dieses 6 an der Stirne trägt, nicht mehr so leicht den Menschen ein X für ein U vormachen kann. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Präsident: Ich entziehe Ihnen das Wort. Die Geschäftsordnung ist kein Gegenstand der Berichtigung. Vom Jahrmarkt des Lebens. Aus dem Musterlande des Antisemitismus. Dresden.Der Student Gottlieb Ul kl ey von der hiesigen Thierarzneischule, der an einem Octoberabend auf der Moritzstraße zwei junge Mädchen in höchst anstandswidriger Weise angesprochen hatte, stand jüngst unter der Anklage, groben Unfug begangen zu haben, vor dem Schöffengericht. Der Angeklagte hatte außerdem die beiden Mädchen und deren zu Hilfe herbeieilenden Bruder gröblich beschimpft. Ein ihm von der Polizei übermitteltes Strafmandat, welches auf 7 Tage Haf lautete, wollte er nicht anerkennen und er hatte deshalb gerichtliche Entscheidung beantragt. Der Gerichtshof konnte sich jedoch von der Unschuld des Angeklagten nicht überzeugen, er theilte vielmehr die Ansicht des Amtsanwaltes, welcher mit Recht ausführte, daß es höchst bedauerlich sei, wenn junge Leute, die noch etwas lernen sollen, auf der Straße den groben Herrn spielen wollen und anständige Damen in so frecher Weise belästigen. Nur eine strenge Ahndung sei hier am Platze. Das Schöffengericht erkannte in diesem Sinne auch die höchste zuläffige Strafe, nämlich 6 Wochen Haft. Strafverschärfend wurde der Bildungsgrad des Angeklagten mit in Rechnung gezogen. Vorsitzender des Gerichtshofes war der Amtsrichter Dr. Ginsberg. Dresden. In Gegenwart einer Reihe von Zeugen, darunter Militärs aus Halle, Freiburg a. d. Unstrut, Metz, Berlin und Dresden, fand in den letzten Tagen vor der 3. Strafkammer des königl. Landgerichtes die Hauptverhandlung gegen drei berüchtigte arische Wucherer statt, die bis Ende September 1892 junge unerfahrene Leute ausgebeutet und nach Laienbegriffen sich des verschleierten Wuchers gewerbs- und gewohnheitsmäßig schuldig gemacht haben. Die drei Ehrenmänner spielten innerhalb der antisemitischen Partei eine hervorragende Rolle. Die Untersuchung wurde vor zwei Jahren begonnen und konnte infolge Abwesenheit der meisten Zeugen aus Dresden u. s. w. erst neuerdings spruchreif werden. Angeklagt waren der 32 Jahre alte Uhrmacher Arthur Knorr aus Kamenz, der frühere Rittergutspächter und jetzige Agent Johann Ernst Kaltschmidt aus Bautzen und der fxühere Uhrmacher, spätere Fahrradhändler Max Hermann Kluge aus Querfurt, sämmtlich in Dresden wohnhaft. Die Angeschuldigten galten seinerzeit unter den Zöglingen einer hiesigen Militärvorbereitungsanstalt als Helfer in finanziellen Nöthen, gingen aber wie die Beweisaufnahme ergab, auf den Ruin ihrer unerfahrenen Opfer, die sich wechselmäßig verpflichten mußten, aus, indem sie anstatt baarer Casse zumeist minderwerthige Uhren, Schmuckgegenstände und Fahrräder verabfolgten, welche kaum die Hälfte der Wechselsumme repräsentirten und in der Regel für ein Spottgeld in den Besitz der „Gurgelabschneider" zurückwänderten. Es würde zu weit führen, auf Einzelheiten > des weitverzweigten Processes einzugehen und es sei nur noch betreffs des Wuchers erwähnt, daß Knorr die Seele des Kleeblattes war und Kaltschmidt in der Regel den „Schlepper" machte. Das Urtheil lautete: Kluge zwei Jahre, zwei Monate Gefängniß und 1000 Mark Geldstrafe, Knorr ein Jahr, sechs Monate, eine Woche Gefängniß und 500Mark Geldstrafe und Kaltschmidt em Jahr, sechs Monate Gefängniß und 500 Mark Geldstrafe. Ein judenreines Schwurgerichtsrepertoire. Das nachfolgende Schwurgerichtsrepertoire des Kreisgerichtes Bozen, welches die „Meraner Zeitung" vom 12. d. M. veröffentlicht, gibt einen Begriff von der Sittenreinheit und Glaubenseinfalt im „judenreinen" Land Tirol: Am 10. December, Vormittag 9 Uhr: 1. Marie Pico lr u az, Bauerntochter von Sottru, Gemeinde Abtei, wegen Verbrechen des Kindesmordes. Am t0. December, Nachmittag 4 Uhr: 3. Franz Jestl von Virgen, wegen Verbrechens der Nothzucht und Schändung. Am 11. December, Vormittag 9 Uhr: 3. Josef Gamp e n r i e d er, Mühlhauser in Wangen, wegen Verbrechens der Nothzucht und Schändung. Am 11. December, Nachmittag 4 Uhr: 4. Josef O b e rk a l m st e i n e r, von Nordheim in Sarnthal, wegen Verbrechens der Nothzucht. Am 12. December, Vormittag 9 Uhr: 5. Johann Tasser, Taglöhner von Nordheim in Sarnthal, wegen Verbrechens des Diebstahles und der Uebertretung des Betruges. Am 13. December, Vormittag 9 Uhr: 6. Johann Nico lussi von Luserna, wegen Verbrechens des Diebstahles, der Uebertretung der Reversion, der Landstreicherei und des Bettels. Am 14. und 15. December, Vormittag 9 Uhr: 7. Josef Tarfußer von Eppan (Girlan), wegen Verbrechens des Diebstahles, der Uebertretung der Falschmeldung und Landstreicherei. Am 15. December, Nachmittag 4. Uhr: 8. Alois Thal er von Tise'ns, wegen Verbrechens des Diebstahles.