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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-12-14 · 50 (14.12.1894) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
50 (14.12.1894)
Date
1894-12-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. BO Vrstrrrevtzlptzr WmtzenschrM Seüe 965 1475). Aus besonderer Gnade erließ ihnen Bischof Johann das lebendig Gerädertwerden.*) In Wien kamen noch im vorigen Jahrhundert durch Abhauen der Hände verschärfte Hinrichtungen vor; im Jahre 1761 wurde ein Raubmörder „mit dem Rade von oben herab" hingerichtet. In andern Ländern war auch das Abschneiden der Ohren, Aufschlitzen der Nase u. dgl. gebräuchlich. In dem hochcivilisirten Frankreich verübte im Jahre 1757 ein gewisser Damtens ein Attentat auf Ludwig XV. mit einem — Federmesser. Obwohl der König nur ein paar Tropfen Blut verlor, verursachte das Attentat ungeheuere Aufregung im Lande. Die Frommen beschuldigten die Mitglieder des Parlaments der Urheberschaft, die Parlamentarier und Liberalen nannten Damiens ein Werkzeug der Jesuiten. Der Mann wurde in der furchtbarsten Weise gefoltert, um ihn zur Nennung von Mitschuldigen zu zwingen, und dann hingerichtet. Damiens hatte keinen Mord begangen, auch, wie er behauptete und das von ihm gebrauchte Werkzeug wahrscheinlich machte, keinen beabsichtigt; aber nach dem damaligen Strafgesetze war das Todesurtheil ein berechtigtes. — Was aber so grauenvoll dabei war, das ist die Art der Hinrichtung, welche mehrere Stunden dauerte. Er wurde mit glühenden Zangen gezwickt, mit siedendem Blei begossen, von Pferden zerrissen u. s. w. Doch ich muß die Schilderung abbrechen, aus Rücksicht auf die Leserinnen, welche vielleicht nicht so starke Nerven haben, wie die Damen des Pariser Hofes, welche um theueren Preis Fenster mietheten, um der Hinrichtung zuzusehen. Eine solche Hinrichtung entsprach weder dem Alten noch dem Neuen Testament; aber es fand sich kein Geistlicher, um im Namen der christlichen Religion dagegen zu protestiren. F.eilich, König Ludwig XV. war, abgesehen von seinem Harem, ein sehr frommer Mann, der die Protestanten unerbittlich verfolgte. Ungefähr dreißig Jahre früher veranstaltete die heilige Inquisition ein feierliches und festliches Auto da 14 in Palermo. Es wurden nur zwei Ketzer verbrannt und zwei Dutzend andere Verurtheilte erlitten gelindere Strafen. Ich habe hier nicht das Recht der Kirche zur Verbrennung von Ketzern zu discutiren und will nur Einiges aus der Schilderung der Urtheilsvollziehung mittheilen. Auch hier folge ich keinem „judenliberalen" Berichterstatter, sondern dem Kanonikus Don Antonio Mongitore, dessen 112 Folioseilen starke Beschreibung des Auto da f4 im Jahre 1724 im Aufträge der Inquisition verfaßt und auf ihreKosten in Palermo gedruckt wurde. Bei dieser Doppelhinrichtung wurden nicht wie in Paris Fenster vermiethet, sondern „ein prachtvolles Theater" mit Logen, Sperrsitzen und Räumen zur Einnahme von Erfrischungen für die Honoratioren errichtet. Sehr schön war die „Damengalerie" decorirt und noch prachtvoller die Loge der Inquisitoren. Auch eine Tribüne für die Musik fehlte nicht. Während der Verlesung der Urtheile speisten die Inquisitoren, und der Fütst von Roccasiörita bewirthcte die Damen in reichlichster Weise in der Loge der Vicekönigin. Auch die Dominicaner, welche drei Tage lang an der Bekehrung der Verurtheilten arbeiteten, stärkten sich jedesmal „mit einem deliciösen reichlichen Mittagmahl" aus Kosten der Inquisition. Hätten diese frommen Herren und Damen den Talmud lesen können, so würden sie darin (Synhedr. 40a) die Vorschrift gefunden haben, daß die Richter in der Nacht vor einem Urtheilsspruch nicht viel essen und nichts trinken dürfen. Rabbi Aktba erklärte sogar auf Grund von Leviticus XIX 16, daß die Richter an dem Tage, an dem sie ein Todesurtheil aussprechen, fasten müssen. „Das ist eine altjüdische Einrichtung" würde Pater Scheicher mit Recht sagen. Um aber zu zeigen, daß er ein ebenso profunder Jurist wie Theologe ist, vermischt er zwei Dinge — das Jus talionis *) La Giustizia a Trento sotto il vescovo Giovanni IV, int Archivio storico italiano Serie 5, Vol. XI. und die Todesstrafe — die gar nicht zusammengehören. Denn im Gegensatz zu der verhälinrßmäßig milden jüdischen Gesetzgebung haben die Gesetzgeber der arischen Staaten fast b.s ui die neueste Zeit die Todesstrafe immer weiter ausgedehnt, auf Verbrechen, vei denen kein Menschenleben zu Grunde ging, ja nicht ein Tropfen Blut vergossen wurde. Wenn in vielen Staaten der Diebstahl mit dem Tode bestraft wurde, *) wenn das preußische Landrecht den Hochverraih mit den härtesten und schreckhaftesten Strafen beorohte, selbst entfernte Tyeilnehmer Mit dem Tode bestrafte, wenn noch jetzt in mehreren Staaten Hochverrats Verschwörung, Desertion u. dgl. mit dem Tode bestraft werden, so hat das weder mit dem alljüdischen Recht noch mit dem „Aug' um Aug', Zahn um Zahn" etwas zu schaffen. Ich habe hier kein Votum über Abschaffung oder Beibehaltung der Todesstrafe abzugeben und brauche mich auch nicht so gewunden und geschraubt wie Dr. Scheicher darüber auszudrücken. Ich habe nur Nachweisen wollen, daß dieser fromme Theologe das Alte Testament, das doch auch ihm heilig sein sollte, in übermässiger Weise und bei unpassender Gelegenheit cttirt und über Dinge redet, die ihm nicht vollkommen klar zu sein scheinen. M. Gegen unlautere Conrurrenx. In einem Münchener Blatte war neulich zu lesen, daß in T r a u nst e i n ein Jude Namens B a r a s ch einen Baz^r eröffnet habe, wodurch die Gemüther in große Aufregung versetzt wurden. Es wurde sofort ein Verein „gegen unlauteren Wettbewerb" gegründet, in dessen Statuten die Vermielhung und der Verkauf von Häusern und Grunosiücken an Juden verboten ist. Und die segensreichen Wirkungen des Vereines ließen nicht lange auf sich warten. In einem Hause, in welchem ein Laden an einen Juden v^rmiethet ist, wurde durch ein mit Pulver gefülltes Rohr eine Explosion verursacht. Dann wurde eine antisemitische Versammlung gehalten und wenige Stunden später fand wieder eine Explosion statt, welche im Laden des B a r a s ch großen Schaden verursachte. Das sind die ehrlichen Waffen, wit welchen die Antisemiten die Eoncurrenz bekämpfen, und wir begreifen nun, warum ihnen die projectirten Gesetze gegen die Umstnrzparteien, gegen Dynamitarden und ihresgleichen, so unangenehm sino. Und da wir von unlauterem Wellbtwerb reden, möchten wir noch ein antisemitisches Stückchen erwähnen. Als eines der unlautersten Mittel wwd u. A. die Führung einer falschen Firma genannt, sei es daß Jemand die Namensahultchkett mit einer reuommirien Firma benutzt, um sein minderwerthiges Product fiu das der berühmten, nur preiswürdige Waare liefernden Firma auszugeben, sei es, daß er eine alte Firma erwirbt, um unter ihrem gut accreditirten Namen anstatt der guten echten Waaren, die sie zu führen pflegte, schlechtes nachgegeahmles Zeug zu verkaufen. Waaren und Geichäftspraxis sind um fünfzig oder hundert Percent schlechter als die des früheren Inhabers, und der neue macht gute Geschäfte, bis die Käufer, durch Schaden klug geworden, ihn meiden. Solche Praktiken als jüdische zu bezeichnen, gehört zu den Kriegslisten der Antifemiten, wie der Mann, der eben ein Portemonnaie gestohlen hat, unter dem Ruft: Haltet den Dieb! davonlänft. Bor einigen Jahrzehnten erschien in Leipzig eine sehr geachtete Wochenschrtst unter den Titel „Grenzbote n". Männer wie GustavFreytag und Kuranda waren ihre Herausgeber und sie kämpfte stets wacker und ehrenhaft für Freiheit und Fortschritt. Diese alte Firma wird noch fortgeführt. Freilich, Herausgeber und Redacteur sind ganz andere Leute, unbedeutende Persönlichkeiten, und die Tendenz ist eine ganz entgegengesetzte. Das Blatt vertritt Antisemitismtls und Rückschritt; aber die alte Firma und der alle grüne Umschlag wird beibehalteu; dabei unterläßt sie es nicht, auf den unlauteren Wettbewerb zu schimpfen. — Auf die Länge lassen sich aber die Kunden, will sagen Leser, nicht täuschen, und so hört man denn mitunter die Herausgeber nicht blos auf die Juden schimpfen, sondern auch über die geringe Abonnentrnzahl jammern. In voriger Woche sind die lieben „Grenzboten" über dte Rede, welche der Abgeordnete Dr. Bloch bei der Verhandlung über das neue Strafgesetz gehalten hat, ganz aus dem Häuschen gerathen. Brauchte man noch einen Beweis für die Vorttefflichkeit dieser Rede, so hätte man ihn in dem Aerger, den sie bei den Antisemiten hervorgerufen hat. Wie, ein Jude soll es wagen, das geheiligte Jagdrecht der Edelsten der Nation anzugreifen und es gar in eine Linie mit dem jüdischen Schächten zu stellen! Daß die Jagd mit manchen Unannehmlichkeiten für die Thiere verbunden ist und den Bauern hie und da Schaden *) Jur Jahre 1756 wurde in Wien ein Casfier hingerichtet, weil er eine öffentliche Casse defraudirt hatte. Warum hat der Mann nicht gesagt, daß er das Geld verloren hat, wie Pater Scherzer?

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