Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 50 (14.12.1894)
- Date
- 1894-12-14
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 964 Veflrrretchische Wochenfchrtfl Nr. 50 uns'" und damit die Juden als fremde Eindringlinge bezeich- ' nen, die durch das Gesetz nicht geschützt sinder darf rubig erklären, daß die Juden „gehässige Feinde der christlichen Religion und des christlichen Voltes sind", daß die Maare der jüdischen Kaufleute „zumeist Poselwaare ist, von Concursen yerstammend, welche selbst den billigen dafür bezahlten Preis. nie verdient hat"; er darf ruhig die christlichen Frauen zu Haß und Verachtung gegen die jüdischen Kaufleute durch die Erzählung ausreizen, daß diese Kaufleute ihren Söhnenzuflüstern: „Schaut Euch diese kurzsichtigen Männer und Frauen genau an; in zwanzig Jahren werden ihre Söhne bei uns Hausknechte und ihre Töchter bei uns Ladenmädchen sein." Und ebenso ruhig darf Dr. P s e n n e r seinen Hörerinnen zurufen: „Sie bekommen beim Hersch und beim Jtzig nur Schlechtes, Nachgeahmtes und blos aus den äußern Schein Hergerichtetes." Die Herren wissen, was sie thun! Der Regierungsvertreter schreiret gegen solche Aeußerungen nicht ein, der Staatsanwalt duldet ihre Reproduction in der antisemitischen Presse und die Regierung, dieselbe Regierung, in welcher zwei Mitglieder der liberalen Partei sitzen, macht Gesetze, auf welche sich die Liechtenstein und Genossen triumphirend berufen können. Altjüdischrs und arisches Strafgesetz. „Eine Gelegenheit, Judenthum und Altes Testament schlecht zu machen, versäumte er nicht gern" sagt David Fr. Strauß von Voltaire. Die modernen Antisemiten befolgen dieses Beispiel, ja sie gehen noch weiter als dieser unerbittliche Feind des Christenthums; wo sie keine Gelegenheit finden, zerren sie solche bei den Haaren herbei. Es ist zu begreifen, wenn dies seitens der extrem-nationalen Antisemiten geschieht, deren Glaubensbekenntniß ungefähr lautet: „Es givt kei-.en Gott außer Bismarck, und Schönerer ist sein Prophet", Was soll man aber dazu sagen, wenn selbst solche Antisemiten, die mit ihrem Christenthum groß thun, gegen das Alte Testament losziehen, also einen der Aeste absägen, auf denen sie sitzen? Und das noch dazu bei einer Frage, die mit Judenthum und Altem Testament gar nichts zu thun hat. So befolgte auch der fromme Dr. Scheich er, der sich gewiß dreimal bekreuzigt, wenn er den Namen Voltaire hört, desien schönes Beispiel, vielleicht ohne zu wissen, was dieser unter „eerasez l’infame" verstand. Diesem „infame“ glaubte er am besten durch Bekämpfung der Bibel und vorzüglich des Alten Testamentes beikommen zu können Besonders interessant ist es aber, zu sehen, wie diese Antisemiten mit dem Alten Testament umspringen. Wo es sich darum handelt, Gewerbe und Handel zu bevormunden und nebenbei den jüdischen Kaufleuten und Arbeitern zur Lahmlegung ihrer Concurrenz einen zweiten Feiertag in der Woche aufzulegen, da ist der Sonntag der „Tag des Herrn", die im Alten Testament befohlene Sabbathruhe ein göttliches Gebot. Wir zweifeln auch nicht, daß Dr. Sch eich er die im Alten Testament enthaltene Vorschrift, den Priestern, beziehungsweise den Pfarrern Zehenten zu entrichten, als göttliches Gebot anerkennen wird; jedenfalls hat die katholische Geistlichkeit sich viele Mühe gegeben, die Entrichtung des Zehents an die Kirche als Pflicht aller Gläubigen zur staatlichen Anerkennung zu bringen und es schließlich auch in den meisten Ländern durchgesetzt. Da war die Vorschrift des Alten Testaments „göttliches Gebot" wie die Sonntagsheiligung, obwohl das Alte Testament den siebenten Tag als Ruhetag vorschreibt und das von den Juden nicht anerkannte Neue Testament die Bedeutung des Sabbaths sehr herabgesetzt hat. (Vergl. Evan. Markus II. 27., Paulus an die Kolosser II. 16.) Der Sabbath ist also für den Ungläubigen etwas Jüdisches, für den Gläubigen ein im Alten Testament enthaltenes göttliches Gebot. Herr Dr. Sch eich er, der gewiß nicht zu den Ungläubigen gerechnet werden will, könnte sich bei andern Vorschriften des Alten Testaments, die ihm nicht behagen, als Christ darauf berufen, daß das Neue sie aufgehoben hat; wie kommt er aber dazu, in der Debatte über das Strafgesetzbuch das Alte Testament, das gar nichts damit zu thun hat, herabzusetzen? So sagte er in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 3. d. M., bei der Verhandlung über Abschaffung oder Beibehaltung der Todesstrafe: „Das Wiedervergeltungsrecht nach dem Grundlatze: Aug' um Aug', Zahn um Zahn, ist eine altjüdische Einrichtung". Nur eine jüdische? Aber das Gesetz steht doch in demselben Alten Testamente, das die Heilighaltung des Sabbath befiehlt, und ist nicht einmal wie dieses im Neuen abgeschwächl worden! Dafür aber, daß Dr. Sch ei che r weiter hinzusetzt: „Die christliche Anschauung ist das nicht, sonst möchte man für eine qualisicirte Todesstrafe eintreten, wenn das Verbrechen ein qualificirtes war, wie man es auch im Mittelalter wirklich gehallen har", dafür sind wir ihm sehr dankbar. Denn im Mittelalter wurden bekanntlich die Gesetze nicht von Juden, sondern von christlichen Ariern gemacht und ausgeführt, wenn auch in einem altdeutschen Gesetzbuche (Leges Baiuvarorum) Moses als der Erste, welcher die Gesetze Gottes verkündete, genannt wird. Zu den mosaischen Gesetzen gehörte auch das sogenannte Jus talionis, das Gleichmitglerch-bestrafen, das gegen die barbarischen Gewohnheiten anderer Völker ein Fortschritt war. Aehnliches findet sich auch in den römischen Zwölstafel-Gesetzen, die um mehrere Jahrhunderte jünger als die mosaische Gesetzgebung sind. Sehr interessant ist es aber, zu sehen, wie die für ihre Zeit milde jüdische Gesetzgebung im christlichen Mittelalter von den sogenannten arischen Völkern sortgebildet wurde. Wir wollen von der Tortur, von den mit Aufbietung aller Erfindungskraft immer neu hinzugesügtm Folterwerkzeugen nicht reden und uns nur an die Strafen für begangene oder angeblich begangene Verbrechen halten. Da finden wir, daß man sich nicht buchstäblich an das „Auge um Auge, Hand um Hand, Zahn um Zahn" hielt, sondern die Körperteile für Verbrechen bestrafre, welche durch sie begangen wurden; so wurde Fälschern die Hand abgehauen, Gotteslästerern die Zunge ausgeschnitten u. s. w. Und oft waren diese Verstümmelungen nicht die ganze strafe, sondern blos Zugaben zur Todesstrafe. Mit den Augen kann man zwar keine Verbrechen begehen, aber trotzdem wurde auch häufig das Blenden oder Ausstechen der Augen angewendet. Man wendete es nicht blos bei Verbrechern, sondern vorzüglich im byzantinischen Reich zur Unschädlichmachung von Kronprätendenten an. Kaiser Constantin VI. ließ seinem Oheim Nikophorus die Augen ausstechen und dessen vier Brüdern die Zungen ausschneiden. Einige Jahre später wurde er selbst aus Befehl seiner eigenen Mutter im Schlafe überfallen und geblendet. Der Schmerz, den ihm die in die Augen gestoßenen Eisen machten, weckte ihn aus dem Schlafe. Alexius Angelus beraubte seinen Bruder, den Kaiser Isaak, des Thrones und ließ ihn blenden u. s. w. Dabei war dieses byzantinische Kaiserreich ein Staat so recht nach dem Herzen der Antisemiten: Das herrschende Volk war ja das griechische, das edelste und reinste der Arier, die Kaiser waren sehr fromme Christen, die sich mitunter mehr um die Religion als um den Staat bekümmerten, über die schwierigsten Dogmen des Christenthums eifrig dispntirten, Juden, Ungläubige und Ketzer bedrückten und verfolgten. Aber auch außerhalb des byzantinischen Reiches nahmen die Verstümmelungen von Verbrechern und die Verschärfungen der Todesstrafe zu, nicht blos im Mittelalter, sondern bis weit ins achtzehnte Jahrhundert hinein. Man lese nur die Schilderung, welche Bischof Franz Felix degli Alberti, kein „judenliberaler Journalist", mit einem gewissen Behagen von der Hinrichtung der der Ermordung des Knaben Simon in Trient beschuldigten Juden gibt. Sie wurden mit glühenden Zangen gezwickt, am Pferdeschweife gebunden zum Nichtplatz geschleift und dann verbrannt (Juni