Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 49 (7.12.1894)
- Date
- 1894-12-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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■mm■ —;«qBaa«E rÄäLaBws*«.'*;-.« Nr. 49 Jahren für diese ihre agitatorischen Zwecke verwendet hat, lieber zum Zwecke der Verbreitung der Cultur in ihrem unabhängigen Vaterlande investirt hätte, wo das Geld sicherlich besser angelegt gewesen wäre, wie dies durch die Zahl der Analphabeten im freien Königreiche Rumänien genügend bewiesen wird. Im fünften Capitel kommt Herr von Ovary auf die angeblichen Beschwerden der Rumänen Ungarns zu sprechen. In erster Reihe zeigt er uns, wie lächerlich es sei, wenn die dacoromänischen Hetzer von der Unterdrückung der rumänischen Cultur seitens des ungarischen Staates faseln, indem es doch eine historische Thatsache sei, für welche Herr von Ovary den Beweis sofort erbringt, daß ohne Protection des ungarischen Staates eine rumänische Cultur überhaupt nicht existiren würde. Wie es mit der Unterdrückung der rumänischen Cultur in Ungarn bestellt sei, erfahren wir ferner aus folgenden sehr interessanten Thatsachen, welche die Dreistigkeit des Dacoromanismus in seiner ganzen Blöße erscheinen lassen. Wir wollen nur einige der erwähnten Thatsachen anführen. Die Zahl der rumänischen Volksschulen betrug im Jahre 1867 zur Zeit der Begründung des Dualismus 2500 und hat sich in dem Vierteljahrhundert des Bestandes des ungarischen nationalen Regimes auf 3700 vermehrt. Selbstverständlich ist in allen diesen Schulen die Unterrichtssprache die rumänische und der tyrannische ungarische Staat stellt nun die bescheidene Forderung, daß auch der Staatssprache wöchentlich einige Unterrichtsstunden (2—6, nicht aber wie die dacoromänischen Hetzer behaupten (18) gewidmet werden sollen. Während die Analphabeten Ungarns kaum 10 Percent der Bevölkerung betragen, sind in Rumänien nach dem officiellen statistischen Bulletin Rumäniens für 1892 fast 87 Percent der Bevölkerung Analphabeten, d. h. 4.367.371 Menschen sind weder des Lesens noch des Schreibens kundig. Hätten nicht die Herren rebus sie stantibus zu Hause genügend zu thun? fragt Herr von Ovary. Außer den obenerwähnten Volksschulen gibt es in Ungarn rumänische Gymnasien mit rumänischer Unterrichtssprache in Kr o n st a d t, B r a d, B a - lazsfalva, Belenyes und Naszod, von welchen das letztgenannte von der ungarischen Regierung die schöne Dotation von 40.000 Joch Aeckern im Werthe von mehreren Millionen Gulden erhalten hat. Auf den Universitäten von B u - d a p e st und Klausen bürg sind specielle Lehrkanzeln für rumänische Sprache und Literatur. Unter sothanen Verhältnissen wagt das dacoromänische Gesindel noch von Unterdrückung und Verfolgung der Rumänen in Ungarn zu fabeln! Herr von O v a r y zeigt uns ferner aus den finanziellen Resultaten der von den Rumänen Ungarns während des ungarischen Regimes gegründeten Geldinstitute, in welchem außergewöhnlichen Maße der Wohlstand zwischen den Rumänen Ungarns während der Herrschaft des verhaßten ungarischen Regimes gestiegen sei. Nur einige Beispiele. Das älteste dieser Institute ist die in H e r m a n n st a d t 1872 gegründete „Albina" Spar- und Vorschußverein, die bei einem Gesellschaftsvermögen von 300.000 fl. ein Nettoerträgniß von 28 Percent aufzuweisen hat; ferner wollen wir nennen die „Timisana" von Temesvar 1885 mit 500.000 fl. gegründet, (Nettoerträgniß 26 Percent), die „Fornica" 1883 gegründet (Nettoerträgniß 35 Percent), die „Fortuna" trägt 41 2 Percent, die „Comora" 10°9 Percent: außer diesen besteht noch eine ganze Anzahl von kleineren prosperirenden Instituten, die wie die genannten selbstverständlich ausschließlich rumänisches Personal beschäftigen und größtentheils nur ihren Connationalen Darlehen verschaffen. Alle diese Institute stehen natürlich ganz im Dienste der dacoromänischen Propaganda. „Diese armen, von den barbarischen Ungarn beraubten und in's Elend gestürzten Rumänen sind wahrhaft beklagenswerth", ruft Herr von Ovary aus. Es folgt nun ein ausgezeichneter historischer Excurs, in welchem Herr von Ovary auf Grund bewiesener historischer Thatsachen diese angebliche Unterdrückung in entsprechendem Lichte beleuchtet, wonach er aus der kürzlich erschienenen Schrift des österreichischen ReichsrathsabgeordnetenDr. Bloch (Acten zur rumänischen Judenfrage, Wien 1894) auf Grund der in dieser Schrift mitgetheilten officiellen Daten haarsträubende Dinge anfiihrt, z. B. daß vornichtgarso langerZeit, etwa Vorzehn Jahren, die jüdischen E i n w o h n e r eines rumänischen Dorfesin dieDonau geworfenwurden, ohne daß die Behörde irgend Seite 947 etwas th at, um diese Unthat zu ahnden. Und diese sentina, genannt Culturliga, wagt es, Ungarn den Borwurf der Barbarei in's Gesicht zu schleudern? Wie sich doch gleiche Seelen finden! Der berüchtigte Herr Dr. R a t i u und sein Gefolge wußten ganz gut, warum sie in W i e n um die Freundschaft der Herren Lueger und Schneider buhlten. Herr von Ovary erwähnt und beweist noch ferner, daß die Rumänen Ungarns im Jahre 1848/49 und in der absoluten Zeit bis 1867 jedesmal bereit gewesen sind, der Reaction Schergendienste zu leisten, daß es aber dem ungarischen Staate auch nicht im Traume eingefallen sei, an die Anwendung des Rechtssatzes ut gnisgus eoievn jareutatur guoä in alteram statuerit zu denken. Ferner rechtfertigt er die jüngst in Klausenburg stattgefundenen Preßprocesse als Acte der Nothwehr des vor ganz Europa in schmählichster Weife insultirten ungarischen Staates und beweist nicht nur unwiderleglich, daß kein europäischer Staat Angriffe ähnlicher Art ungeahndet dulden würde, sondern auch daß kein anderer Staat als eben das freiheitliche und aus diesem Grunde auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens tolerante Ungarn diese Insulten durch so lange Zeit und mit solcher Nachsicht über sich hätte ergehen laffen. Mit einer ausführlichen Analyse des Inhaltes des famosen Memorandums der Herren Ratiu und Consorten, welches in Wien Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich als förmliche Anklageschrift gegen die von seiner Majestät dem König von Ungarn gebilligte Politik der königlich-ungarischen Regierung hätte überreicht werden sollen, ferner mit der sehr richtigen Bemerkung, daß es der Würde des ungarischen Staates derogiren tvürde, mit den dacoromänischen Hetzern in Unterhandlung einzutreten, weil dieses Vorgehen soviel bedeuten würde, als die Stichhältigkeit ihrer Beschwerden zuzugeben, schließlich mit der Constatirung der Thatsache, daß es auch unmöglich wäre, mit den dacoromänischen Agitatoren zu einem Einvernehmen zu gelangen, weil sie bewußt oder unbewußt in Diensten des Panslavismus stehen — schließt Herr v. Ovary dieses hochinteressante Capitel. Im Schlußcapitel wird der Standpunkt des ungarischen Staates in Bezug auf die Nationalitätenfrage eingehend erörtert. Dieser Standpunkt läßt sich sehr kurz präcisiren: Der ungarische Staat denkt gar nicht daran, irgendwelche Nationalität gewaltsam zu magyarisiren, weil solches Vorgehen mit seiner ganzen Vergangenheit im Widerspruche stehen würde. Ungarn will auch für die Zukunft ein Hort der Freiheit seiner Nationalitäten bleiben, wie es in der Vergangenheit stets gewesen. Was es aber von allen seinen Staatsbürgern ohne Unterschied der Nationalität verlangen kann und darf, das ist, daß sie sich Alle in erster Reihe unbeschadet ihrer nationalen Besonderheiten und Eigenthümlichkeiten als Bürger des gemeinsamen Vaterlandes fühlen sollen, daß sie der officiellen Staatssprache in ihrem eigensten Interesse mächtig sein müssen. Für die Realisirung separatistischer Tendenzen auf Grund von vergilbten oder gar nie existirten historischen Rechten ist im marianischen Königreiche keine Aussicht vorhanden. Zu dieser Erkenntniß sind die Sachsen Siebenbürgens und zum größten Theile auch die Serben Ungarns gelangt, nachdem sie eingesehen, daß das Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum ungarischen Staate mit dem Preisgeben ihrer Nationalität keinesfalls identisch sei. Sollte diese Erkenntniß auch im rumänischen Volke Ungarns platzgreifen, dann hat die letzte Stunde der dacoromänischen Propaganda geschlagen. Wir schließen mit der Bemerkung, daß wir für eine ähnliche Fiction, wie sie der Dacoromanismus ist, in der Gegenwart nur ein Analogon finden können. Wir meinen das sogenannte böhmische Staatsrecht. Wie hoch dieses Staatsrecht von den böhmischen Ständen selbst taxirt wurde, dies wollen wir durch zwei Beispiele illustriren. Als sie 1721 die pragmatische Sanction vorgelegt erhielten, wurde dieselbe von ihnen ohne jede Schwierigkeit ja mit dem Zusatze angenommen, daß sie der Kaiser aus „purem Ueberfluß" ihnen „zur Disposition stellte und als Ungarns Reichstag in dem berühmten Gesetzartikel X vom Jahre 1790/91 feierlich erklärte: „Uungariam esse liberum regmun et non ad norman aliarnm provinciarum regendnm“ *) *) In dem soeben erschienenen fünften Bande der Memoiren des Erzherzogs Karl lesen wir Folgendes: „Die ungarischen Stände schlugen dem Kaiser Leopold „die widersinnigsten Bedingnisse" vor, welche derselbe lange Zeit fest und standhaft von sich wies, aber durch Orstrrrrichifchr Wochenschrift