Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 49 (7.12.1894)
- Date
- 1894-12-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 49 Orflrrreichilchr Wochenschrift Seite S45 behörde. Erst nach Wochen wurde Pater Josef Scherz er verhaftet und dem Korneuburger Kreisgerichte eingeliesert. Bor acht Tagen nun sland Joses S ch e r z e r vor den Geschwornen. Er widerrief in der öffentlichen Verhandlung sein Geftandnlß und behauptete, die fehlenden fünftausend Gulden verloren zu haben. Und fünf von den zwölf Geschwornen glaubten ihm, sie beantworteten die Schuldsrage mit Nein!, und Pater Josef S ch e rz e r wurde freigesprochen. Als Ehrenmann hat er den Gerichtssaal verlassen, als Ehrenmann kann er nun wieder in den Reihen der antisemitischen Partei seine Thäligkeit aufnehmen; allerdings nicht als ein vollkommener, denn die Mehrheit der Geschwornen hat ihn doch schuldig befunden, aber er hat nun gerade die rechte Quattficatton, um mit den Schneider und Vergani, den Deckert und Battisti erfolgreich zusammenzuwirken. An der Person des Herrn Scherzer ist nicht viel gelegen. Auch unter dem ehrwürdigen Priestergewande können sich menschliche Leidenschaften und Schwachen bergen und wäre Pater Josef Scherz er als schlichter Landpfarrer gestrauchelt, man hätte ihn vielleicht weniger verdammt als bemitleidet. Aber der bisherige Pfarrer von Schrick ist wieder einmal ein lebendiges Exempel dafür, daß die sittlich Haltlosen, die moralisch Declassirten sich mit Vorliebe der antisemitischen Partei zuwenden, weil in dieser Gemein-" schaft die Unehrlichkett, die Sittenlosigkeit, die Niedrigkeit des Denkens und Empfindens geradezu als Befähigungsnachweis für eine Führerrolle gelten. Nach dem Urtheüe des Korneuburger Schwurgerichtes kann man den Pater Scherz er nicht mehr als Defraudanten bezeichnen. Man muß es gelten lassen, daß er die fehlenden fünftausend Gulden nicht vertrunken und verliebelt, sondern daß er sie verloren hat. Aber trotzdem gehört er von nun ab zu jener langen Reche von Gezeichneten, die als specifische Repräsentanten der antisemitischen Moral gellen müssen: dem Meineidapostel Rohling, dem Falfcheidprophelen Stöcker, dem Defraudanten Verhovay, dem Madchenfchänder B ö cke l, dem Luflvillenbesitzer und Ritualmorddichter Deckert, dem Stampiglien-undStimmzettelfälscher Schn eid er. * Das ist das persönliche Moment, das wir hervorzuheben haben, aber es ist m diesem merkwürdigen Processe das am wenigsten Interessante. Weitaus bedeutsamer und bedenklicher erscheint das Verhalten der vom Staaisanwalte und von der Verlheidigung geführten Zeugen, und hier sprechen wir nicht mehr von einer specifisch antisemitischen Moral, denn jener Landpfarrer, der tm Zeugenverhöre mit einer wahrhaft bewundernswerthen Seelenruhe den Grundsatz ausstellle, daß es erlaubt sei, mit diesen Geldern zu „manipuliren", sie für sich zu verwenden, wenn man nur die Absicht hat, sie vor der Revision wieder zu ersetzen, sind ja keine osficiellen Antisemiten. Sie sind Diener der Kirche, welche die Heiligkeit des Eigenthums predigt, sie haben nicht die Grundsätze des Herrn Verhovay, sondern die Lehren Christi zu verkünden. Ist denn das möglich? Sind denn die Begriffe von Recht und Unrecht in diesem chaotischen Zeitläuften wirklich schon so sehr verkehrt worden, daß aus priesterlichem Munde die Antastung von Stiftungsgeldern durch Denjenigen, der zum Verwalter derselben eingesetzt ist, für statthast erklärt wird? Wohlgemerkt, nicht um Judengelder handelt es sich hier, sondern um Gelder der katholischen Kirche! Daß Judengeld gestohlenes Gut sei, welches man wieder stehlen dürfe, ist eine Anschauung, die bereits vor Jahren von einem geistlichen Abgeordneten im Parlamente vertreten wurde. Der Pater Eichhorn war es, welcher die Enteignung und Beraubung der Juden für erlaubt erklärte. Aber daß auch Gelder der -katholischen Kirche angegriffen werden dürfen, selbst unter der Voraussetzung, daß man. sie zurückerstatten wolle, das hat noch kein Laie, geschweige denn ein katholischer Priester gesagt. Und d a ß es nun gesagt wird, gesagt werden kann, zeigt, welche furchtbaren Verwüstungen die antisemitische Hetze bereits in den allgemeinen Rechtsbegriffen angerichtet hat, wie sehr die Fähigkeit zur Unterscheidung von Mein und Dein im Schwinden ist. Solche Lehren, im öffentlichen Gerichtssaal von Geistlichen vorgelragen, lassen die ganze Gefahr erkennen, welche nicht den Juden allein, sondern mehr noch der christlichen Gesellschaft aus der weiteren Verrohung des Volkes durch die antisemitische Propaganda droht. Daß das Rechtsbewußtsein im Volke bereits tief gesunken ist, beweist ja auch der frenetische Beifall, mit welchem der Freispruch des Pater Scherz er von dem Publicum im Korneuburger Gerichtssaale ausgenommen wurde. * Es mag zweifelhaft sein, ob Pater Sch erz e r in Geldverlegenheiten gerieth, weil er sich an der antisemitischen Agitation mit Leib und Seele betheiligte, oder ob er sich der antisemitischen Partei anschloß, weil er in Geldverlegenheit war. Aber immerhin hat er für dieselbe so viel gelhan, daß seine Hoffnung auf werklhättge Hilfe von Sette seiner ehemaligen Gesinnungsgenossen wohl einigermaßen berechtigt war. In dieser Hoffnung hat er sich jedoch gründlich getäuscht. Auch das gehört mit zu den charakterrstt>chen Merkmalen der antisemitischen Partei, wie sie sich gegen bedrängte Genossen benimmt. Es gibt manchen armen Gewerbsmann in Wien, der hinter den Führern von Wirthshaus zu Wirthshaus so lange einherzog, bis sein Geschäft auf den Hund kam und der dann statt der erbetenen Unterstützung einen Fußtritt bekam. Wir selbst haben schon vor Jahren die Geschichte eines solchen Gewerbetreibenden vom HI. Bezirke erzählt. Nicht bester ist es dem Pater Sch e rz er ergangen. Als fem Unglück offenbar wurde, ließ man ihn vollständig fallen und der brave Vergani verleugnete ihn öffentlich in feinem Blatte mit den Worten: „Einfluß hat Sch erzer in der Partei nie gehabt, wenn man ihn dessenungeachtet duldete, so geschah dies eben aus Rücksicht aus seinen heiligen Stand, dem er angehörte." Aber nicht genug daran, daß das „Deutsche Volksblatr" sich beeilte, jede intimere Gemeinfchaft mit Sch erzer in Abrede zu stellen, es beging noch die unsägliche Gemeinheit, den unglücklichen Mann schon wenige Tage vor dem Processe zu einem Schurken zu stempeln, um auf solche Weise seine eigene Ehrlichkeit in ein helleres Licht zu setzen. Es schrieb, daß seine Partei leicht Mittel und Wege gefunden hätte, die Scandalafsaire Sch erzer zu „vertuscheln", „aber", fügte es hinzu: „unsere, die antisemitische Partei, i st die ehrlichste und e h r e n h a f t e st e, denn sie duldet unter sich keine Schurken". Dieser Satz enthielt zwei gewaltige Lügen! Denn erstens duldet die antisemitische Partei unter sich sehr viele Schurken, und wir könnten Herrn V e r g a n i solche mit Namen nennen; zweitens aber hat Dr. Lueger in dem Processe Scherz er protokollarisch erklärt, daß er dem Pfarrer von Schrick gerne geholfen hätte, wenn die Summe nicht so bedeutend gewesen wäre. Also nur um die Summe handelte es sich, nicht aber um das Princip der Ehrlichkeit und der Reinheit in der Partei! Und hätte Herr Sch erzer nicht einen gar so großen Betrag ver-^-loren, so würde er heute noch als eine Zierde der antisemitischen Partei und als ein Priester voll Ehrenhaftigkeit und Ehrlichkeit unter uns wandeln. Warum auch nicht? Er ist wahrhaftig nicht bester aber auch nicht schlechter als alle Anderen, er war nur so dumm, sich erwischen zu lassen. In den Augen eines Vergani ist das freilich ein unverzeihliches Verbrechen. * * Der Fall Scherzer ist nicht scherzhaft zu nehmen. Er leuchtet tief hinein in einen Abgrund von Verworfenheit, von fortschreitender Verderbniß der öffentlichen Moral und zunehmender Untergrabung der von der Religion und vom Staate gesetzten Rechtsordnung. Wir haben lediglich die Aufgabe, dies zu constatiren; die entsprechende Lehre daraus zu ziehen, ist die Sache Anderer.