Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 48 (30.11.1894)
- Date
- 1894-11-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nc. 48 _.»— _■-- E a . .wmtm WrflrrrewWltzr MmtzrnprMfl Seite 933 war verknüpft und verbunden, in dessen Lehren und Sitten er stets seine Beruhigung hat gefunden, in dessen Erhebung und Verherrlichung er seine schönsten und heiligsten Hoffnungen und Wünsche dereinst dachte in Erfüllung gehen zu sehen. Und doch ist oas ein Geschick, das so Manchem ward bereitet und den Besten in Israel so schweres Herzleid gewährt. Und wie wir es erlebt haben, daß sie ihre Väter in ihren Gräbern verleugnet und ihren Glauben Haben abgeschworen und den Namen, den sie in Ehren trugen, wie einen Schandfleck und wie ein Brandmal von sich haben abgewaschen — und es ist das den schönsten und gefeiertsten Namen in Israel, die einen Klang und Nuf hatten durch die ganze gesittete Welt, schon widerfahren, — so darf es uns auch wahrlich nicht wundern, wenn es deren genug gibt, die mit den lebenden Vätern um ihre Anhänglichkeit und Liebe, die sie für den alten Bund noch im Herzen tragen, grollen und zürnen und die Tage zählen, bis daß die Trauertage ihres Vaters kommen, da sie alles Zwanges sich entledigen und die schwachen Bande, die sie noch an ihr Volk und ihren Glauben binden, vollends lösen und zerreißen und den neuen Gott und Glauben, dein sie ohnehin im Herzen waren zngethan, wie einen Schmuck sich anlegen, um ihren Frieden mit der Welt auf den Gräbern ihrer Väter abzuschließen .... Gin guter Rath. Um dem Antisemitismus jeden Nährboden zu entziehen, empfahl Prof. Sueß den Juden, ihr Thun und Unterlassen einer strengen Selbstprüfung zu unterziehen. Da auch auf dem Territorium meines Domicils die Giftpflanze des Antisemitismus üppig wuchert, machte ich von dem wohlgemeinten Rathe des freisinnigen Herrn Abgeordneten Gebrauch. Ich gestehe ohne Vorbehalt, daß dies ein vorzüglicher Rath war, denn vor Allem thut uns Selbstachtung noth. Diese erlangen wir, wenn wir unser moralisches Leben an dem der sittlich superioren Arier abmessen. In sicherer Voraussetzung, daß das Ergebniß meiner angestellten strengen Controle auch dem einiges Interesse abgewinnen dürfte, der den Impuls dazu gab, stehe ich nicht an. dasselbe zu veröffentlichen. Meine Voraussetzung scheint um so begründeter, als meine Person allein nicht den Gegenstand meiner strengen Controle ausmachte. Ich hielt es für räthlich, das sittliche Wohlverhalten aller Juden streng zu prüfen, die ihren ständigen Wohnsitz in meiner Parochie haben, welche die beiden ganzen Gerichtsbezirke Tischno w i tz und B y str i tz nebst Theilen der zwei Gerichts bezirke N e u st a d t l und Groß - Bittesch umfaßt. Und wenn Mangel an einer verläßlichen Criminalstotistik es mir unmöglich machte, auch diejenigen Juden meiner strengen Controle zu unterziehen, die zwar in Lomnitz heimatsberechtigt sind, ihr Domicil aber außerhalb des Sprengels der hiesigen Cultusgemeinde haben, glaube ich das Gleichgewicht dadurch herzustellen, daß ich alle Abstrafungen, die auf dem Rayon meines seelsorgerischen Sprengels stattgefunden, registrire, selbst wenn die Abgestraften einer anderen Cultusgemeinde incorporirk sind. Hier das Resultat meiner Selbstprüfung. Seit dem Beginne meiner hierortigen seelsorgerischen Amtsthätigkeit, i. e. seit April 1887, hatten von den genannten vier Gerichtsbezirken zwei gar keinen Anlaß, irgend einen Juden meiner Parochie ihrer strafrechtlichen Jurisdiction zu unterziehen. Dagegen verhandelte die Strafabtheilung des Tis chn o w i tz e r Gerichtes während der gedachten Zeitperiode über drei der Lomnitzer Cultusgemeinde incorporirte Juden wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, doch erfolgte nur in einem Falle eine Verurtheilung zu einer Geldstrase, welche Verurtheilung aber in zweiter Gerichtsinstanz aufgehoben wurde. Weiters wurde ein jüdischer Hausirer, bei welchem Theile einer silbernen Uhr vorgefunden wurden, über deren Provenienz er sich nicht ausweisen konnte, vom Bystritzer Bezirksgerichte zu einer achttägigen Arreststrafe verurtheilt. Dieser Hausirer ist zwar nicht in Lomnitz heimatsberechtigt; gleichwohl übergehe ich nicht deffen Bestrafung mit Stillschweigen, weil dieser kriminalistische Fall in meiner Parochie stattgefunden hat. Also auf solch einem ausgedehnten Gebiete ist in der Dauer von 8 Jahren und 7 Monaten ein Jude blos bestraft worden. Wiewohl ein mundgeläufiger Volksspruch den Zahlenwerth von Eins auf Keins herabmindert, bekenne ich dennoch unumwunden, daß auch in meinem Amtsgebiete einer meiner Glaubensgenossen rechtskräftig verurtheilt worden ist. Und dennoch habe ich Ursache, mit dem Ergebnisse meiner streng geübten Controle zufrieden zu sein, so daß ich nicht umhin kann, Herrn Prof. Dr. Sueß für diesen guten Rath öffentlich zu danken. Denn ich habe dadurch die unumstößliche Ueberzeugung gewonnen, daß unseren christlich-arischen Mitbürgern jedwede Grundbedingung abgeht, sich uns gegenüber als die sittlich snperioren auszuspielen. Ja, ich würde ihnen ihre sittliche Ueberlegenheit auch dann noch anerkennen, wenn das Verbrechercontingent. das sie auf demselben Flächeninhalte und in demselben Zeiträume lieferten, nur 100-, sage hundertfach blos größer als das unserige wäre. Um unseren wohlmeinenden Rathgeber nicht mit allzugroßen Zahlen zu ermüden, beschränke ich meine aufznstellende Gleichung auf jene sittlich superioren Arier, die innerhalb der beiden politischen Gemeinden Lomnitz — Christen- und Jsraelitengemeinden — mit dem Strafgesetze während der Dauer meiner hiesigen Wirksamkeit in Conflict gerathen sind. Die vielen nach Dutzenden zählenden Obstdiebstähle, die jeden Sommer von waschechten Ariern verübt werden, sollen hier nicht in Betrachk gezogen werden. Als Diener einer Religion, zu der das Christenthum sich wie die Pflanze zu ihrer Wurzel verhält, fühle ich, wie wenig es mir geziemt, an sittlich superioren Ariern auch solche Vergehen einer Beachtung werth zu halten, die der Strafrichter in der Regel mit Arrest von 8—10 Tagen blos ahndet. Dagegen gestatte ich mir, mit Verlaub des liberalen Herrn Professors, die vielen Einbruchsdiebstähle in Erinnerung zu bringen, die hier Jahr aus Jahr ein mit bewunderungswürdiger Regelmäßigkeit zu Beginn des Herbstes allnächtlich verübt werden. Diese Einbrüche werden durchwegs von Leuten vollbracht, deren Keiner eine Nase von der bedenklichen Krümmung anfzuweisen hat, die einem gewissen Prinzen als Befähigungsnachweis für die von ihm in großem Style betriebene Judenhatz dient. Was Wunder, wenn Arier von solch sittlich r Snperiorität mit Geringschätzung auf den Semitismus herabblicken, als wären auch sie Träger eines Namens, der in einem „Stein" des Anstoßes für Vollblutarier endet? Nebst diesen Delicten sind noch Unzucht, Raub und Morde zu registriren, darunter ein Mordattentat auf den hiesigen katholischen Geistlichen mit dem tragischen Ausgange, daß der Angefallene eine lebendige Leiche geworden. Glaube aber Niemand in dieser Aufzählung das Sündenregister der superioren Arier schon erschöpft. Wiederholt hatte has Tischnowitzer Gericht Anlaß, die Leistungsfähigkeit unserer Antisemiten in Gotteslästerung, Beschimpfung des Oberhauptes der katholischen Kirche und Hochverrath zu würdigen. Jndeß gestehe ich, daß diese aufgezählten Verbrechen trotz ihrer Häufigkeit für mich noch immer nicht ein sicherer Gradmesser für den sittlichen Tiefstand unserer Antisemiten sind. Denn unter Umständen verdienen Verbrechen, die der Strafrichter mit der ganzen Strenge des Gesetzes ahnden muß, vom sittlichen Gesichtspunkte aus betrachtet, eine viel mildere Beurtheiluug. Man denke sich beispielsweise Jemanden, der seine geschändete Familienehre blutig gerächt. Der Richter muß auch in solchem Falle seines Amtes walten. Ist es aber nicht billig, daß wir, bevor wir unserer sittlichen Entrüstung über diese.Rachesucht Worte leihen, uns über die Frage Klarheit verschaffen, was wohl wir in ähnlicher Lebenslage gethan hätten? Oder Jemand hat einen katholischen Geistlichen, der außer Stande war, die ihm abverlangte Summe Geldes zu gewähren, tödtlich verwundet. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß vor dem Forum der Rechtspflege sentimentale Reflexionen die Strenge des Gesetzes nicht beeinflussen dürfen. Wie wird aber unser sittliches Urtheil über dieses Verbrechen ausfallen, wenn diesem Raubmörder schon in zartem Kindesalter vom Katheder aus Anschauungen beigebracht wurden, daß Reichthum, der übrigens nur bei einer bestimmten Volksclasse anzutreffen ist, lediglich das Ergebniß einer Ausbeutung der Armen ist und später, nachdem er von der Kanzel aus ähnliche Ansichten zu hören bekommen, zu der Erkenntniß gelangt ist, daß die größten Capitalien in den Händen der katholischen Geistlichen aufgehäuft sind? Verdient nicht dieser Raubmörder als Opfer der Irreführung unser tiefstes Mitleid? Freilich wurden die leidenschaftlichen Jnstincte in dem zum Verbrecher herangereiften Kinde nie auf den Besitz eines Pfarrers gelenkt, sondern auf den jenes Volkes, welches die