Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-11-30 · 48 (30.11.1894) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
48 (30.11.1894)
Date
1894-11-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021007-3021056--04075-3028243
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

t-j-WtzLSe- 'Jlr. 48 VeüerremxflLtLr Wortzeri^r!p Sette 931 wacht. Die auf so grausame Weise zugerichteten Kinder kamen erst gegen vier Ukr nach Hause. Wohlweislich wurde den Knaben voic ihren Peinigern ausgelragen, von dem Vvrgefalleueu den Eitern kein Wort zu sagen, da sie sonst Tags daraus eine nach größere Strafe zu gewärtigen hatten. Aber natürlich lies; sich die Sache nicht so leicht verheimlichen, weil die Belrosseuen zu arg zugerichlcr waren und die Thatsache sich nicht leugnen ließ. Die Ettern dieser kruder machten noch am selben Tage die Anzeige beim f. k. Bezirksgerichte in Steinach und Abends noch brachten sie die „Geprügelten" zum k. k. Gerichtsarzte in Steinach." — So die Darstellung riuserer Gewährsmänner in Matrei. Wir erwarten nun dre Darstellung von Sette der Prügel-Commission. Kolnidre vor Gericht. Hannover, 23. November. In der heutigen Sitzung der Slraskammer 1 unter dem Vorsitze des Landgerichtsdirectors von Marborn kam die Anklage gegen den Redactenr der hier erscheinenden antisemitischen „Post", Johannes Rethwisch, wegen Vergehens gegen § 166 des Strafgesetzbuches zur Verhandlung. Er ist mit 300 Mark vorbestraft wegen Beleidigung der Judenschaft in Uelzen. Die heutige Anklage richtet sich gegen einen Leitartikel in der gedachten Zeitung vom 20. September v. I. Der Artikel kurpsc an das sogenannte „Kolnidre-Gebet", welches von den Judcn am Versöhnungsfeste gebetet wird, und der Verfasser sucht hieraus wie aus verschiedenen antisemitischen Schriften an erster Stelle den Beweis zu führen, daß den Juden Nichtjuden gegenüber der Meineid erlaubt sei. Insbesondere sei nach dem Talmud, der nicht blos die Glaubenslehre enthalte, sondern auch ein internationales Gesetzbuch für die Juden bilde, der Meineid gestattet, um das auf betrügerische Weise Erworbene festzuhalten, auch erhalte der Betreffende durch das Hersagen jenes Gebetes am Verföhnungsseste Absolution für alle falschen Eide, die er im nächsten Jahre etwa schwören werde, wie derselbe denn auch überhaupt von allen Zusagen, Verschwörungen, Gelöbnissen u. s. w. entbinde. Gerichtsseitig wurde zunächst das Gutachten des Professors der semitischen Sprachen in Straßburg, Nöldeke, über den fraglichen Artikel, der protokollarisch vernommen war. verlesen, und ging dasselbe im Wesentlichen dahin, daß der Talmud nur sehr bedingungsweise als Gesetzbuch der Juden anzusehen sei, namentlich wegen des in demselben enthaltenen Satzes, daß die Juden gegenüber dem Tallnud unbedingt den Gesetzen des Staates, in dem sie sich befinden, unterworfen seien. DieUebersetzung des gedachten Gebetes, welche in dem Artikel ist. sei fehlerhaft, insbesondere hätten namhafte Gelehrte nachgewiesen, daß der Eid! für die Juden absolutbindend sei und sich hiervon Niemand am Versöhnungsfeste freimachen könne. Der außerdem als Sachverständiger vernommene hiesige Rabbiner Dr. Gronem a n n schloß sich dem Gutachten des Professors Nöldeke vollkommen an und hob nur noch hervor, daß der Talmud allerdings Gesetzesquelle für die Juden sei, seine Vorschriften aber nicht zweierlei Recht für Juden und Nichtjuden statuiren. Außerdem wies er nach, daß die sogenannte reservatio mentalis nach dem Talmud nicht gestattet sei. Der Staatsanwalt, Gerichtsassessor Stelling, deducirte, entgegen den Ausführungen des Angeklagten, daß derselbe lediglich die Absicht gehabt, die j ü d i s ch e R e l igion zu beschimpfen und keinerlei stichhaltige Beweise für seine Behauptungen beigebracht habe. Er beantrage drei Monate Gefängniß. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt E l st e r aus Braunschweig, suchte auszuführen, daß der § 166 das fragliche Vergehen nicht involvire,- weil nach den Entscheidungen des Reichsgerichts die Beschimpfung mit Schimpfworten verbunden sein müsse und es an solchen fehle. Das U r t h e i l lautete, wie schon telegraphisch gemeldet, auf zwei Wochen Gefängniß, und in den Entscheidungsgründen hieß es, die Beschimpfung der jüdischen Religion liege darin, daß der Angeklagte behauptet habe, der Meineid sei den Juden Nichtjuden gegenüber gestattet und Erstere könnten sich durch Absingung des gedachten Gebetes von allen Sünden losmachen. Die die Berurtheilung begründende Rohheit finde sich in den weiteren Ausführungen. Mildernd sei in Betracht gezogen, daß der Angeklagte den Artikel nicht selbst verfaßt habe und bezüglich der Rohheit die Ausdrücke mäßig seien. Der Bruch ^zwischen den Deutschnationalen und Christlich-Socialen. Verschiedene Begebenheiten in jüngster Zeit deuteten unverkennbar auf die Absicht der extremen Deutschnationalen (Schönerer-Richtung), ihr ohnehin schon sthr gelockeries Bündniß mit den Christlich-Socialen ganz zu lösen. Wir verweisen diesbezüglich auf die wiederholten Erklärungen der deutschnationalen Führerschaft, daß die deutschnationale Panei nur unter der Bedingung gewillt sei, mir den Christlich-Socialen noch zu pactiren, wenn diese sich gänzlich von V er gani. respective vom „Deutschen Volksblatt" lossagen. Wir erinnern an die Versammlungen, in welchen dieses Verlangen offen gestellt und von den Christlich-Socialen mit dem Hinanswurse der betreffenden deutschnationalen Redner beantwortet wurde. Ferner erinnern wir an die allgemein bekannlen Zwcschensälle gelegentlich der L u e g e r-Feier. In Währing, wo die Deutschnationalen ihre stärkste Position besitzen, wird schon längere Zeit zwischen den Deutschnationalen und Christlich-Socialen geplänkelt. Bei den kürzlich stattgehabten Armenrathswahlen kam cs nun zwischen den deutschnationalen und christlich-socialen Bezirks-Ausschüssen zum offenen Conflict, indem die christlich-socialen Bezirks-Ausschüsse sich von der Wahl der Armenräthe ferne hielten, wodurch die liberale Liste durchdrang. Die T>utschr:a:icua!en verlaugtr, nun, daß die Christlich-Socialen ihre Mandate uiederlegen sollten, und wollten dies auch in einer allgemeinen Wähierversammlung in Währing erzwingen. Dabei kam es nun zu jenen Seenen, die eine Specialität antisemitischer Versan.mlv.ugcn sind. Wir begnügen uns aber dabei mit der Citirung einzelner Stellen ans dem Berichte eines antisemitischen Blaues, der über die Versammlung erschienen ist und sich durch eine rührende Offenherzigkeit auszeichnet. So heißt es in dem Bericht z. B.: „Dr. Lueger sieht sich gezwungen, zu erklürcu. daß er sofort heimgehen werde, wenn nicht jeder Scandal vermieden werde; Abgeordneter Schneider spricht eindringlichst für Erneuerung der Einigkeit. Judireet seien au dem ganzen Streite der Jude Emanuel Hvsmaun und der Cassier des Brauhauses Holzer schuld. (Hinaus mit ihm! Holzer wird hinausexpedirt unter großem Beifall. Ein Anderer, der hier nichts zu thun hat, ist der Lehrer N e u s s e r. (Hinaus mit i h m! Auch dieser w i r d an die Luft gesetzt.) Landtagsabgeordneter Baumann: „Man will mich entfernen, weil ich ein Deutscher bin. Wer hier im Bezirke nicht deutsch ist, ist ein Verräther." Auf dieses unbedachte Wort bricht ein großer Tumult aus. Unter brausenden, endlosen Hochrufen auf Dr. L ue g er verlassen dieser und die christlich-socialen Gemeinderäthe mit vielen Bezirks-Ausschüssen und anderen Herren den Saal. Von allen Seiten wird Baumann zugerusen: „Ein unbedachtes Wort! Selbst ein Verräther! Beleidigen lasten wir uns nicht!" Der Tumult wird immer ärger, wieder wird Baumann zugerufen: „Sie richten ja Alles mit solchen Worten zu Grunde!" worauf B a u m a n n und Dr. Räder antworten : „S oll Alles zu Grunde gehen!" Baumann will sich Gehör verschaffen, doch übertönen ibn Schlußuud Hoch- Lueger-Rufe. Heiser schreit sich noch von der Tribüne aus Gemeinderath Hipp über den deutschen Charakter Wiens, ist aber trotz größter Lnngenanstrengung unverständlich. Gemeinderath Tomola hält sich als Vertreter dieses Bezirkes verpflichtet, auch zu dieser Frage zu sprechen. (Ein Czeche ruft im böhmischen Deutsch: „Aber. Herr Lehrer, das ist nicht wahr!" Darauf Tumult, der Rufer wird mit Gewalt hinan s gew o rf en.) Mit der Absingung der „Wacht am Rhein" wurde die Versammlung geschlossen, welche nach Auffassung des „Deutschen Bolksblatt" resultatlos geblieben ist. Sie war, wie man sieht, sehr animirt; mehr kann man selbst von einem antisemitischen Conventikel nicht verlangen. Väter und Söhne. Aus einer Predigt von I. N. Mannheimer am 6. December 1834*). Da haßte Esau seinen Bruder Jacob im Herzen und es sprach Esau in seinem Herzen: „Es nahen heran die Trauerlage meines Vaters, da will ich meinen Bruder erschlagen." I. B. 27. 41. *) Diese Rede war von dem Verfasser zur Aufnahme iu die von ihm selbst veranstaltete und i. 1.1835 unter dem Titel „Gottesdienstliche Borträge" erschienene Sammlung bestimmt; die Ursache des damals unterbliebenen Abdruckes gibt eine Censurnote aus der letzten Seite des Manuscriptes an, welche die Rede als „zum Drucke nicht zulässig" erklärt. Die Vorgänge im Hause des Baron Königswarter veranlaßen uns, einen Auszug aus dieser Rede als eine interessante Reminiscenz in der Erinnerung aufzuffischen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.