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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-11-23 · 47 (23.11.1894) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
47 (23.11.1894)
Date
1894-11-23
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 912 Vestrrrrichiphr Wochenschrift Nr. 47 Menschen, der stets mit den Worten verwebt bleibt und die individuelle oder nationale Empfindung bezeichnet, konnte eigentlich nicht mit dem Namen der Musik belegt werden. Denn so lange sich blos einzelne Stimmen hören ließen und ihr Gesang blos die Worte accentuirte, so lange mußte auch die Musik sich auf die Melodie allein beschränken, die, wie wir in der Folge sehen werden, nicht ganz zu den schönen Künsten gehört. Hingegen, wenn ganze Chöre von Menschen, wie in den Tragödien bei den Bacchusfesten, gesetzt auch einer nach einerlei Noten sangen, mußte hier schon eine Art von Harmonie sich zeigen und die Musik den ersten Schritt von einer angenehmen Kunst zu einer schönen Kunst machen." Was nun die Musikhandschrift unseres Wolf Baß aus Proßnitz betrifft, so umfaßt sie 5 Compositionen, welche 24 Notensysteme auf zwei Folioseiten füllen. Am Kopfe derselben ist auf zwei Zeilen in schöner Cursivschrift zu lesen: ^rai *wön ja Pöwtbö Fjban ran und das Manuscript (Nr. 9) weist in gewandter Notenschrift auf starkem Büttenpapier folgende Compositionen auf: 1. tl2V rtep (Andante, D dar). 2. .T“6 wnp (Allegretto, C dar. Bei manchen Stellen ist die Abwechslung zwischen „Singer" und „Baß" vorgezeichnet.) 3. ö^n bsbaö Andante, Gr moll). 4. n'nb «mp (G dur, ohne Tempovorzeichnung, am Schluffe: „Da Capo“). 5. irattSKn arn Adagio, A moll, das zweite Wort plene gegeschrieben. Solange nicht andere Nachrichten mehr Licht über seine Person verbreiten, wäre man fast geneigt, den oben genannten Chasan Binjamin Wolf mit dem ehemaligen Wolf Baß aus Proßnitz zu identificiren. Jndeß ist der Name Binjamin-Wolf ein zu häufiger, als daß man daraus allein Schlüsse ziehen dürfte. GsrresponäenLm. Beeidigung russischer Unterthanen. Im Sitzungssaale der israelitischen Cultusgemeinde in der Seitenstettengosse fand kürzlich um 3 Uhr Nachmittags in Gegenwart des kaiserlich russischen General-Consuls und wirklichen Staatsrathes Constantin G u b a ft o w die Beeidigung der in Wien lebenden ruffischen Unterthanen mosaischer Confeffion statt. Ungefahr zweihundert hier weilende russische Unterthanen israelitischen Bekenntnisses, darunter mehrere Damen und Studenten, hatten sich im Festkleide im Sitzungssaale eingefunden, in welchem vor 3 Uhr Secretär Dr. Lieben und die Beamten der Gemeinde sowie Bankier Ep h russi erschienen waren. Um 3 Uhr fand sich der russische General-Consul Herr Gubastow und unmittelbar darauf Ober-Rabbiner Dr. Güdemannim Ornate ein. Ober-Rabbiner Dr. Güdemann hielt folgende Anrede an die Versammelten: „Sie sind erschienen, Ihrem neuen Kaiser, Czar Nikolaus II. den Unterthaneneid zu leisten. Ich brauche Sie nicht darauf aufmerksam zu machen, eine wie hohe Bedeutung unsere Religion dem Eid beilegt. Indem Sie bei Gott schwören, muffen Sie sich Gott selbst gegenwärtig denken, der in das Herz sieht, der weiß, was aufrichtig und unausi richtig gemeint ist und vor dem es keine Zweideutigkeit gibt, und also auch menschlicherseits nicht beabsichtigt werden darf, wenn man nicht der Schändung des göttlichen Namens und somit der schwersten Sünde sich schuldig machen will, die unsere Religion kennt. Ebenso wenig brauche ich Sie darauf aufmerksam zu machen, daß unsere Religion die Treue gegen den angestammten Herrscher als eine heilige Pflicht betrachtet. „Fürchte Gott, mein Sohn, und den König" ist ein alter Satz unserer Bibel. Dieses werden Sie, indem Sie schwören, sich gegenwärtig halten und mit Aufrichtigkeit dem neuen Czar Treue geloben, dem der Ruf vorausgeht, daß er den leuchtenden Pfad der Gerechtigkeit, der Humanität und Menschenliebe zu wandeln entschlossen ist. auf dem er den Segen Gottes und die Dankbarkeit aller seiner Unterthanen, und unter diesen nicht zuletzt die unserer Glaubensgenossen erwerben und finden wird." Die Anfrage des Dr. Güdemann, ob sämmtliche zur Ablegung des Unterthanen-Eides erschienenen russischen Unterthanen mosaischer Confeffion der russischen Sprache mächtig seien, wurde von den Anwesenden bejaht, worauf General- Consul Gubastow die Eidesformel in russischer Sprache mit lauter Stimme vorlas, während die Anwesenden Wort für Wort wiederholten. Der Eid lautet: „Ich Endesunterzeichneter gelobe und schwöre beim allmächtigen Gott, dem Gotte Israels, daß ich will und mich verpflichte, Sr. kaiserlichen Majestät, meinem wahren und angeborenen allergnädigsten großen Herrn und Kaiser Nicolaus Alexandrowitsch, Selbstherrscher aller Reußen, und dem legitimen Nachfolger Sr. kaiserlichen Majestät, Erben des russischen Thrones, Sr. kaiserlichen Hoheit Großfürsten-Thronfolgers Georgij Alexandrowitsch treu und recht zu dienen, in Allem zu gehorchen, mein Leben bis zum letzten Blutstropfen nicht zu schonen und alle zur hohen Selbstherrschaft, Macht und Gewalt Sr. kaiserlichen Majestät gehörenden Rechte und Prärogative, die bereits in gesetzlicher Kraft bestehen oder später in gesetzliche Kraft treten sollten, nach bestem Wissen, Kraft und Vermögen zu schützen und zu vertheidigen und mich mit allen Kräften zu bemühen, in allen Fällen das zu fördern, was den treuen Dienst Sr. kaiserlichen Majestät gegenüber und den Nutzen des Staates betreffen kann; im Falle aber etwas zum Schaden, Nachtheil oder zur Schädigung der Interessen Sr. kaiserlichen Majestät geschehen sollte, so wie ich es erfahre, nicht nur sofort die Anzeige zu machen, sondern es auch mit allen Kräften abzuwenden und nicht zuzulassen; jedes mir anvertraute Geheimniß fest zu wahren, jedes mir anvertraute Amt nicht nur nach diesem Gelöbniß, sondern auch nach den besonderen im Namen Sr. kaiserlichen Majestät von Zeit zu Zeit zu ertheilenden Instructionen, Reglements und Ukasen nach meinem Gewissen zu verwalten, nicht aus Eigennutz, Freundschaft oder Feindschaft gegen mein Amt und meinen Eid zu handeln, und demnach mich zu führen und zu halten, wie es einem treuen Unterthan Sr. kaiserlichen Majestät geziemt und zukommt und wie ich es vor Gott verantworten kann, so wahr Gott mir geistig und körperlich helfen möge. Amen." Nach Verlesung dieser Eidesformel trugen die Anwesenden in den auf dem Tische aufliegenden Papierbogen ihre Namen ein, und damit war die Ceremonie zu Ende. Tags darauf beehrte der kaiserl. russische General-Consul Gubastow Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann mit seinem Besuche, um ihm für seine Amtshandlung und seine Ansprache an die russischen Unterthanen zu danken. Wien. (Oesterreichisch-Jsraelitische Union.) Samstag den 17. d. M. hielt die Oesterreichisch-Jsraelitische Union unter dem Vorsitze ihres Vice-Präsidenten Dr. Marcus Spitzer die von uns angekündigte Plenarversammlung unter starker Betheiligung ihrer Vereinsmitglieder und Gäste ab. Man bemerkte die Cultusvorsteher Dr. Gustav Ko hn und Dr. Alfred Stern, Gemeinderath I. C. Müller u. A. Der Vorsitzende leitete den Abend mit einem Rückblicke über die Thätigkeit der Vereinsleitung während der Sommer- Ferien ein, begrüßte sodann den erschienenen Abgeordneten Dr. Max M e n g e r, welcher, mit lebhaftem Beifalle empfangen, einen Vortrag über die Steuer-Reform hielt. Dr. M e n g e r führte in seiner Einleitung aus, daß das Steuerwesen des modernen Staates den alten rein fiskalischen Standpunkt verlassen habe, da heute zu demselben noch socialpolitische Erwägungen getreten seien. Das geltende österreichische Steuersystem paßte wohl für den Anfang des Jahrhunderts, es eignet sich jedoch nicht für die total veränderten wirthschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart. Dr. Menger bespricht nun die Mängel der Grund-, Hauszins- und Erwerbsteuer; letztere passe gar nicht für die Zeit der Elektricität und des Dampfes, da die Bemessung dieser Steuer fast ganz der Willkür des Steuereinschätzungs-Commissärs überlassen ist. Die meisten Mängel habe jedoch unsere Einkommensteuer, welche, in einer Zeit financieller Noth entstanden, in ihrer Anlage gänzlich verfehlt ist und das größte Hinderniß einer durchgreifenden Steuerreform bildet. Redner bespricht dann die Art und Weise, wie die Reform des Steuerwesens in den anderen europäischen Staaten durchgeführt wurde und kommt sodann auf das österreichische Reformproject zu sprechen. Allgemein sei die Ueberzeugung, daß eine Steuerreform unbedingt nothwendig ist. Zu den vielfachen Märg-lu des Systems trat noch die Ueberzeugung, daß es auf die Dauer unmöglich sei, die Zuschlagswirthschaft für die Gemeinde- und Landesbedürfnisse aufrechtzuerhalten, da dieselbe

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