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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-11-16 · 46 (16.11.1894) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
46 (16.11.1894)
Date
1894-11-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 886 Veflrrretchtptzr WochenschrM rit. 46 - Der rühmlichst bekannte Rabbi Mendel Rosenbaum aus Zell, der Later des soeben leider nerschiedenen Rabbi . Jona Rosenbau m, stellte es sich zur Lebensaufgabe,! mit aller Kraft dahin zu arbeiten, daß diese Ausnahmsj gesetze ausgehoben wurden, und beschäsligte sich damit über 30 Jahre seines thatenreichen Lebens. Sein Sohn Rabbi C. R. Rosenbaum unterstützte ihn dabei aus das Kräftigste, und als sie schließlich aus München die Nachricht erhielten, daß die Aussichten bei den Neichsräthen günstig seien, nur daß sie gewisse Modisicationen beantragten, von denen aber vorauszusehen war, daß die zweite Kammer inemals ihre Zustimmung dazu geben würde, begab sich C. R. Rosenbaum nach München und wandte 'sich an den damaligen Referenten des Ausschusses, Herrn Reichsrath Fürsten von Hohenlohe. Der Fürst ertheilte Herrn Rosenbaum huldvollst Audienz, erkundigte sich eingehend nach den jüdischen Verhältnissen Baierns und versprach, diese Modification, obwohl solche von dem zweiten Präsidenten eingebracht und von den Prinzen des Königlichen Hauses unterstützt wurde, zu verwerfen. Diese gefährliche Modisication, von einer I Seite des hohen Hauses in beredter Weise in Schutz genommen, fiel denn auch durch das umfassende, wohldurchdachte und gründlich bearbeitete Referat des Fürsten, so daß nur 7 Stimmen sich bei der Abstimmung für diese Modisication erklärten. Fürst Hohenlohe war es somit, der als Referent es veranlaßte, daß die Emancipation der Juden in Baiern durchging. Es versteht sich hiernach von selbst, daß unter seiner Verwaltung in Elsaß-Lothringen trotz der größten Anstrengung der Antisemiten kein Unterschied in Bezug auf die Confessionen gemacht wurde. Wenn er irgend eine Stadt der Reichslande besuchte, beehrte er auä, vielfach die Synagoge mit seiner Anwesenheit, ließ sich den Rabbiner vorstellen und zog ihn zur officiellen Tafel. („Israelit.") Abgeordneter Lewirbi über das Hsustrgesetz. In der Sitzung des Gewerbe-Ausschuffes vom 10. d. M. hielt der polnische Abgeordnete Lewicki folgende Rede über das Hausirgesetz: „Wenn ich nach einer so langen Generaldebatte als einer der letzten zum Worte gelange, so ist es natürlich für mich sehr schwer, dem vorliegenden Thema neue und interessante Seiten abpigewittnen. Was vom Standpunkte der sachlichen Politik gegen den uns von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf betreffend den Hausirhandel, eiuzaweiiden war, hat in ausführlicher und gründlicher Weise der sehr geehrte Herr Hofrath Exner schon vorgebracht. Was der Zusammenhang und was die Rückwirkung dieses Gesetzes auf unsere mit solcher Mühe und Sorgfalt gepflegte Hausindustrie in Galizien anbelangt, hat mit ausgezeichneter Kenntniß der Verhältnisse mein College, der hochwürdige Prälat Chotkowsky, und ein zweiter Redner ans der Mitte meiner Parteigenossen, Abg. Pastor, angeführt. Ich kann nur diesen Ausführungen vollinhaltlich zustimmen, wobei ich ausdrücklich betone, daß ich auch mit dem Abg. Exner in seiner sachlichen Kritik des Entwurfes vollkommen übereinstimme. Um nun meinen persönlichen Standpunkt dieser Frage gegenüber zu kennzeichnen, muß ich gleich vorausschicken, daß ich kein Anhänger dieses Gesetzentwurfes, sowie auch nicht ein Anhänger dieser Richtung in der Gewerbegesetzgebung bin, welche sich bei uns seit längerer Zeit eingebürgert hat. Es ist jetzt Mode geworden, hochmüthig auf die liberale Errungenschaft der Gewerbefreiheit zu blicken und dem freien Verkehr alle möglichen Schranken ru ziehen. Das ist der ganze Geist der Gesetzgebung seit der Gewerbenovelle vom Jahre 1883. Wir betreten auch mit diesem Gesetzentwurf jene abschüssige und rückschrittliche Bahn, welche zur Priv ilegirung einiger egoistischer Classen der Bevölkerung und zur vollkommenen Verkennung der natürlichen Bedürfnisse der Consumenten mit eiserner Consequenz führt. Ich will die precäre Lage mancher Gewerbetreibender nicht in Abrede stellen, es ist dies ein Criterium unserer ganzen modernen Wirthschaftseutwicklung. Ich gönne ilnin dem Herzen jede Verbesserung ihrer materiellen Lage, ich kann aber unmöglich umhin, ein Moment unberücksichtigt zu lassen: den Consumenten. Man hat ja beinahe vergessen, daß in diesem wilden Kampfe der Claffenintereffen auch der Confument nicht leer ausgeyen dürfe. Wer ist dieser Confument? Der ist die Allgemeinheit, das Volk, und die Interessen dieser Allgemein heit sind weit höher anzufchlagen, als die anderen Sonderinteressen verschiedener Classen, und diese Classeninteressen müssen zu Gunsten der großen Allgemeinheit zurück ge st eilt werden. Ich möchte von Seite Sr. Excellenz sehr gerne hören, tvarum er uns heute diesen Gesetzentwurf bescheert hatte? Ich möchte gern von Sr. Excellenz wissen, war die Sache wirklich so allgemein gewünscht, so vielfach reclamirt, so sehr pressant? Ich möchte auch gern die Gutachten des Landtages, der Gewerbekammern rc. hören, welche die Regierung zur Vorlegung dieses Gesetzentwurfes, betreffend den Hausirhandel — bewogen haben? Wenn man die Frage aufwirft: War diese Vorlage nöthig, wird sie von vielen Seiten verlangt, ist sie pressant? — so muß man sie mit einem entschiedenen Nein! beantworten. Bon allen Fragen, die gelöst sein wollen, ist diese am wenigsten pressant — und von allen Classen. die man bekämpfen will, sind die Aermsten unter den Armen die Hausirer, die hiezu am wenigsten Anlaß geben. Wenn ich nun den Gesetzentwurf Prüfe, so finde ich in demselben die strengsten Bestimmungen, welche in folgenden Punkten gipfeln: 1. Bedingte Ausschließung des Hausirhandels aus allen Städten unter 10.000 Einwohner. (§ 12.) 2. Unbedingte Ausschließung von Gehilfen. (§ 17.) 3. Unbedingte Ausschließung von bespannten Wagen. (§ 14.) 4. Festsetzung strenger Erfordernisse zur Erlangung einer Bewilligung: a) das minimale Alter von 33 Jahren. (§. 2.) Warum gerade 33 Jahre? b) Das Erforderniß der Verläßlichkeit, welches dem Ermessen der Behörden ungeheuren Spielraum einräumt. o) Die neuerliche Prüfung der Würdigkeit bei der Verlängerung einer einmal ertheilten Bewilligung. Das kommt meinem Ermessen nach einer völligen Beseitigung des Hausirhandels gleich. Der Bedeutung des Hausirhandels für die von der Eisenbahn entfernten, für die Hausindustrie in Galizien, Böhmen und Krain wichtigen Bezirke wurde schon von anderen Rednern gedacht. Ich sehe nur überspannte Ansprüche einiger Kaufleute, welche der berechtigten Concurrenz auf diese Weise durch ein ungerechtes Gesetz aus dem Wege gehen wollen. Die Bedeutung des Hausirhandels für die H a u s i nd u st r i e, besonders in meinem Lande, ist eine ungeheuere, und ich möchte nur die Herren einladen, sich durch den Augenschein zu überzeugen, daß die Entwicklung unserer Textilindustrie, Teppichwirkerei, Korbflechterei und Metallindustrie ohne Hausirer unmöglich wäre. Aus diesen Gründen hat sich seinerzeit der galizische Landesausschuß in seinem an die k. k. Statlhalterei in Lemberg gerichteten Gutachten gegen die Einschränkung des Hausirhandels entschieden ausgesprochen und dadurch eine Direktive für unser Verhalten dieser Frage gegenüber geschaffen. Die Bedeutung der Hausirer für die Großindustrie ist gleichfalls nicht zu unterschätzen, weil sie für die längst verdrängten Saisonartikel durch Aufsuchung des Käufers neue Kunden erobern. Es zeigt sich hier eben der Hausirhandel in morphologischer Ordnung als das unterste Glied des Maaren- Vertriebes. Ich würde nur jenen Maßregeln zustimmen, welche sich lediglich auf den sicherheits- und sittenpolizeilichen, sowie auf den wohlfahrtspolizeilichen Standpunkt beziehen. Ich kann

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