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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-11-09 · 45 (9.11.1894) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
45 (9.11.1894)
Date
1894-11-09
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 45 Wrflerrrdtzifchr WochrnschrM Seite 875 Zauber aus, wie einst auf den Geist D i s r a e l i's. Nach seiner Ernennung zum assistirenden Professor des Zend an der Ecole des Hautes ötudes bereiste Darmesteter, gleich Disrae l i, den Osten, kam jedoch weiter, und zwar nach Indien und später nach Afghanistan, woher er seine Briefe über Indien (1888) und die populären Gesänge aus Afghanistan (1890) veröffentlichte. Verschiedene Male wurden seine Werke vom Institute gekrönt; bereits 1875 erhielt er eine solche Auszeichnung sür einen May über die Mythologie des Avesta. Sein Opus Maynuni war seine erste Uebersetzung des heiligen Buches Zoroaster's, des Avesta. Diese Uebersetzung erschien zuerst in der bekannten Serie der heiligen Bücher des Ostens und zur Zeit seines Todes war eben Darmesteter mit der Durchsicht der Correcturbogen der neuen Auflage dieses berühmten Werkes beschäftigt. Der Herausgeber theilt uns mit, daß D a r m e st e t e r's Uebersetzungen so viel Aufmerksamkeit erregten, daß seine Bände zu den wenigen gehören, die eine neue Auflage erfordern. Professor Müller hält über den Werth dieser Ausgabe eine große Lobrede. „Herrn D a r m e st e t e r's Interpretation des dunklen Textes des Avesta erhob sich beinahe zur Höhe der Wahrsagung, doch es war immer eine Bermuthung, die fest auf dem Boden der strengen Induktion stand." Uns muß es genügen, anzuführen, daß nach D armestete r's Ansicht der gegenwärtige Text des Avesta auf keinen Fall so alt ist, als von einer früheren Generation von Orientalisten angenommen wurde. Seine übrigen Werke über verwandte Stoffe waren vielleicht weniger überraschend, aber sie waren doch ausgezeichnet durch dieselbe gründliche Gelehrsamkeit und ihren literarischen Geschmack. Darmesteter beherrschte das Englische vollständig. Es war auch thatsächlich dieses Wissen, welches ihm seine so treffliche und hingebende Frau gewann. Er machte zuerst die Bekanntschaft von Miß Mary Robinson, als er die französische Uebersetzung ihrer populären Gedichte vorbereitete. Darmesteter war aber mehr als Gelehrter und Literat. Menschen sowohl als Bücher bestimmten ihn zu Handlungen. Möglicherweise geschah es, um seinen tiefen Kummer bei A r s ö n e's Tod zu mildern, daß er sich mit Herrn Ganderax affociirte, um die „Revue de Paris" herauszugeben. Seine politischen Beiträge in dieser Zeit waren überraschend und machten großes Aufsehen und um so größeren Eindruck, als ihr Urheber zugleich Professor des College de France war. Seine gelehrte Arbeit zog sein Herz niemals von der Wohlfahrt seiner Heimat ab oder von dem Elend unseres modernen Lebens in großen Städten. Seine „Propheten Israels" athmen einen edlen Zorn über die Vernachlässigung und Unterdrückung derjenigen Menschen, deren Leben in traurigen Berhältniffen dahingeht. Daher betheiligten sich am Sonntag bei seinem Begräbnisse nicht allein Gelehrte und bedeutende Schriftsteller, sondern auch Männer, die einen Namen in der Geschäftswelt haben. Noch in der Blüthe seines Geistes stehend, scheinen die Werke Darme stete r's, so gut sie auch waren, doch nur die Vorläufer von noch größeren und hochfliegenderen Meisterwerken gewesen zu sein. Obwohl die Hand des Todes sein Leben vor der Zeit abgeschnitten hat, so hinterließ er doch genug Vollbrachtes, um seinen Namen in der kleinen, aber edlen Liste Derjenigen einzutragen, die wacker der Wissenschaft, der Civilisation aber noch bester gedient haben. Wohl leuchtete das Oel seiner Lampe um Mitternacht noch den abgelegensten Studien, aber gleichwohl hütete er sich, Talente und Begeisterung, die der Menschheit gehörten, ausschließlich in den Dienst eines tobten, trockenen Schriftthums zu stellen. I . .. a K .. nn. („Jewish Chronicle".) Neber das Landes-Rabbinat. Wir Rabbinen in Mähren leben in einem Ausnahmszustande und hierüber ist Rabbiner Dr. L. Goldschmied mit Recht entrüstet. Wir sind das gelobte Land unter den Kronländern des Kaiserreiches. Unsere hohe k. k. mährische Statthalterei ist so umsichtig, daß sie trotz ihrer Restanzen doch noch genügend Zeit erübrigt, die Aufmerksamkeit der Herren Rabbinen auf den längst veralteten Erlaß Z. 340 ex anno 1850, betreffend die Geltung auswärtiger Doctors Diplome rc., zu lenken, wogegen alle übrigen Statthaltereien ihn einfach außer Acht lassen, wir haben einen mähr.-jüdischen Landesmassafond und endlich ein mährisches Landes-Rabbinat. Die Abhandlung, die Herr Dr. G. per longum et latum uns zum Besten gibt, kennt jeder Rabbiner Mährens, denn es ist mit wenigen Ausnahmen Allen gleich gegangen. Eines aber wundert mich, warum ergriff Herr Dr. G. gegen die Ueberprüfung seitens des Landesrabbiners den Recurs an das hohe Ministerium für Cultus und Unterricht und unterließ dies dem Bescheide der hohen?. k. Statthalterei bezüglich seines Maturitätszeugnisses gegenüber, das doch viel eher, oder wenigstens ebenso berechtigt gewesen wäre, und hierdurch hätte er sich wahrlich den Dank aller Hörer der ung. Anstalt erworben, die in Mähren in Zukunft Anstellung finden werden! — Doch er ließ sich ruhig sein Doctorat absprechen, sich sein Maturitätszeugniß annulliren, suchte, sich in's Unvermeidliche fügend, um die Nachsicht des allgemeinen Bildungsnachweises an, endlich aber bei der Ueberprüfung seitens des Landesrabbiners glaubt er „die Würde feines Diplomes" zu verletzen, verweigert sie und recurrirt. Dies plötzliche Aufbrausen ist mir unverständlich? Wozu will Herr Dr. Goldschmied bezüglich des Landes-Rabbinates eine principielle Entscheidung herbeiführen, wäre diese doch viel eher der k. k. Statthalterei gegenüber am Platze gewesen! Müssen ww denn unsere vitalsten Interessen selber mit Füßen treten? Sollen wir die einzige Institution, die die Ehre des Rabbinerstandes in Mähren wahrt, auch noch aufgeben? Wollen wir die Uebel der übrigen Kronländer auch hieher verpflanzen und der hohen k. k. Statthalterei das Urtheil beziehungsweise der Befähigungen der Rabbinen zuweisen, wie dies in den übrigen Kronländern geschieht, damit Leute mit erschlichenen, erheirateten, erkauften „Hathara's" den Stand und den Namen „Rabbiner" schänden, wie dies in Böhmen der Fall! Das mährische Landes-Rabbinat hat das große Verdienst, diese Uebelstände in Mähren bis heute verhütet zu haben, daß Mähren über durchwegs theologisch geschulte Rabbiner verfügt, die dem Stande im Allgemeinen nur zur Ehre gereichen, und dies kann man leider von den übrigen Kronländern nicht behaupten. Das durch die Theresianische Judenordnung inaugurirte Landes-Rabbinat hat heute mehr Berechtigung denn je, denn es ist quasi ein Schutzdamm geworden den berüchtigten Rabbiner-Befähigungen gegenüber. Der Auffassung des Herrn Dr. G., daß das Gesetz vom 21. März 1891 das Landes- Rabbinat aufgehoben, kann ich nicht beipflichten, wohl hat es benanntes Gesetz nicht anerkannt, doch auch nicht außer Kraft gesetzt, es hat es laut § 11 dieses Gesetzes belasten. „Bestimmungen über die theologische Heranbildung der Candidaten des Rabbinates und über den Nachweis derselben bleiben einer besonderen Regelung Vorbehalten." Diese Regelung ist aber bis heute noch nicht erfolgt. Der Antrag des Herrn Dr. G. für Abschaffung des Landes-Rabbinates ist ungerechtfertigt, denn meiner Ansicht nach ist das Malheur nicht so groß, wenn ein regelrecht befähigter, diplomirter Rabbiner sich nochmals einer Ueberprüfung unterwirft, es ist viel größer, wenn Leute mit Befähigungen unbekannter Größen den Namen und die Ehre des gesummten Rabbinerstandes schädigen. Wohl wäre es schon an der Zeit, daß die im § 11 des Gesetzes erwähnten Bestimmungen realisirt würden! Die einfachste Regelung wäre die: in jedem Kronlande ein Landes-Rabbinat zu errichten, das die Candidaten des Rabbinates befähigt und ihre Befähigungen überprüft, doch sollten Zöglinge anerkannter Anstalten, wie des Breslauer, Pester und Wiener Seminars der Ueberprüfung enthoben sein. Bis zu dieser Regelung aber lassen wir diese Ueberprüfung seitens des mährischen Landes-Rabbinates ruhig über uns ergehen, denn sie geschieht ja blos zur Wahrung unserer Interessen, der Ehre des Rabbinerstandes. U n g.-O st r a. Rabb. Dl'. Em. Lenke.

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