Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 45 (9.11.1894)
- Date
- 1894-11-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 45 Drstrrredtziptze WmtzensrtzrM Seite 871 Ob man nun die Sonntagsruhe aus dem Gesichtspunkte der Arbeiterfreundlichkeit oder aus jenem der Religiosität propagirt, in beiden Richtungen wird durch die Sabbattcheiligung seitens der Juden vollkommen entsprochen. Es ist daher das höchste Unrecht, wenn man diese jüdischen Gkwkibeire.bcudtn zn'ingen will, auch noch einen zweiten Tag in jeder Woche zu feiern und unthätig zu bleiben. Noch bestehen ja um Gotteswillen die Staatsgrundgesetze, deren gewissenhafte Beachtung und Befolgung jede Regierung eidlich gelobt, bevor sie das Staatsruder ergreift. Diese Grundgesetze garantiren aber den Juden die Anerkennung und Achtung ihrer auf dem Alten Testamente basirenden Religion und garantiren weiter, daß Niemand wegen Zugehörigkeit zu einem Religionsbekenntnisse eine Einbuße an seinen privaten und öffentlichen Rechten erleiden darf, wie auch, daß Niemand gezwungen werden darf, den Geboten einer anderen Religion als der seinigen zu huldigen. Wie darf man nun angesichts dieses Rechtszustandes die jüdischen Bürger zwingen, daß sie nebst ihren Sabbath auch noch den Sonntag über ganz oder .theilweise ihren Geschäftsbetrieb einfiellen sollen? Hiedurch wird Eines von Beiden erreicht, entweder der Jude muß den von seiner Religion ihm gebotenen Ruhetag schänden oder aber statt einen, zwei Tage wöchentlich feiern. Der Staat darf aber in Gemäßheit der Verfassung keine dieser beiden Wirkungen Hervorrufen, denn er darf weder seine Unterthauen zur Uebertretung ihrer anerkannten Religion zwingen, noch eine Ungleichheit in der Behandlung derselbtN heraufbeschwören. Oder will man pure et simple die jüdischen Gewerbsleute um den Ertrag je eines Arbeitstages Pro Woche bringen, dann sage man es offen heraus und erkläre, man wolle in dieser Beziehung die Staatsgrundgesetze abändern, es ist ja möglich, daß sich auch hiezu eine Majorität im Reichsrathe finden wird. So lange dies jedoch nicht geschehen ist, dürfen die Männer, welche die Gesetzgebung und die Controle des verfaffungsmäßigen Regierens bilden, nämlich die Mitglieder beider Häuser des Reichsrathes. die obigen Maßregeln nicht dulden, sondern müssen jedes Gesetz, welches alle Gewerbetreibenden ohne Unterschied des Glaubens zur Beobachtung der Sonntagsruhe zwingen will, als verfassungswidrig zurückweisen. Dazu gesellen sich ja übrigens auch noch andere wichtige Momente. Durch zweitägiges Ruhen der Arbeit in jeder Woche schwächt sich ja auch die Steuerkraft der Gewerbetreibenden, vermindert sich die Arbeit für die Arbeitsuchenden und die Arbeiter verlieren einen Tageslohn mehr. Auch die Bevölkerung leidet darunter, denn in der Provinz zumal in den Ländern mit stärkerer jüdischer Einwohnerzahl ist dadurch die Einkaufsmöglichkeit durch zwei Tage in jeder Woche empfindlich beschränkt. Sonntag kann man nirgends — Samstag hingegen nur in manchen Geschäften was kaufen — man frage nur das cousumirende Publicum und wird hören, wie schwer man diese doppelte Beschränkung empfindet. Nun, da die Regierung diesen Gegenstand jetzt auf die Tagesordnung gebracht hat, ist es Pflicht der jüdischen Gewerbetreibenden, sich zusammenzuthun und die h. gesetzgebenden Körperschaften darauf aufmerksam zu machen, daß sie diese Verletzung der Staatsgrundgesetze, diese Schädigung eines großen Theiles der ärmsten und schwer arbeitenden Volksclassen in religiöser und ökonomischer Beziehung nicht zulassen dürfen. Wenn wir Juden zu diesen unsere Existenz bedrohenden Maßregeln schweigen und in dumpfer Resignation verharren, wie sollen dann die Herren im Reichsrathe, welche mit verschwindenden Ausnahmen Christen sind, es wissen, daß dieselben uns schädigen, sie können vielmehr meinen, daß uns die Sabbathheiligung gleichgiltig geworden ist und daß wir dieselben gegen die Sonntagsheiligung eintauschen wollen. Wohl haben wir solche geschworene Feinde, welche uns sammt unserem Glauben einfach ausrotten möchten und die jeden Gewaltact gutheißen und approbiren würden, wenn derselbe nur gegen die Existenz unseres Stammes und Glaubens gerichtet sein wird, allein diese Elemente bilden zur Ehre unserer Monarchie doch nur ein kleines Häuflein, welches zwar die Oeffentlichkeit stark terrorisirt, allein gegen das Rechtlichkeitsgefühl der Gesammtheit und speciell der Regierung und des Parlamentes effectiv nichts ausrichten wird. Die große Mehrheit unserer Volksvertreter denkt religiös und gerecht, fie wird daher gewiß nicht wollen, daß die unglücklichen Bekenner des Alten Testamentes vor die Wahl gestellt werden, entweder die Satzungen ihrer Religion zu schänden oder einen Theil ihres Vermögens zu opfern. Handel und Gewerbe zu treiben wurde uns doch selbst in den Zeiten bitterster Verfolgungen gewährt, weil wir sonst keine anderen Existenzquellen hatten, und auch heute sind wir, trotz der Gleichberechtigung, immer noch auf diesen Erwerbszweig hauptsächlich angewi°sen, denn andere Gebiete sind uns, wenn auch nicht durch's Gesetz, so doch durch die Tradition, Voreingenommenheit und sonstige mächtige Factoren nahezu verschlossen. Wir dürfen also hoffen, daß man im Parlamente, und auch bei der Regierung diese unsere Beschwerden würdigen und unserer Religion, wie auch unserer Existenz diesen Schutz gewähren werde. Allein es ist höchste Zeit, daß wir darum ersuchen, denn sonst ist es zu spät, und wenn das Gesetz einmal gegen uns beschlossen sein wird, dann wird uns kein Fasten und kein Weinen mehr helfen. Daher sollte in jeder Provinz-Hauprstadt und selbstverständlich auch in Wien aus den einflußreichsten jüdischen Gewerbetreibenden ein Actionscomite sich bilden, dieses soll eine Petition in dieser Sache ab fassen, in wenigen aber markanten Worten das Unrecht und die Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Maßregeln darthun und die Gesetzgebung anrufen, daß sie unsere religiöse und ökonomische Existenz nicht vergewaltige. Diese Petition soll dann an alle jüdischen Gemeinden geschickt und mit möglichst zahlreichen Unterschriften versehen werden. Man möge bitten, es soll statuirt werden, daß jene nicht christlichen Gewerbetreibenden, welche in vollkommen glaubwürdiger Weise darthun, daß sie und ihr Personal einen anderen Tag als Sonntag wöchentlich feiern und durch 24 Stunden die Arbeit ruhen lassen,, von der Einhaltung der Sonntagsruhe befreit werden sollen und dieses Recht dann verlieren und eventuell auch gewerbebedördlich bestraft werden sollen, wenn sie überwiesen werden, daß sie entgegen ihrer Behauptung den von ihrer Religion gebotenen Ruhetag nicht einhalten. Glaubensgenossen ermannt Euch, gebt Euch doch nicht länger dem Fatalismus und der Verzweiflung sowie der Unthätigkeit hin, wer nicht Alles an seine Rettung wagt, ist nicht Werth, daß er existirt; daher rafft Euch auf, Männer an der Spitze Israels, thut Eure Pflicht gegen Gott, Euer Volk und Euren Glauben, denn sonst begeht ihr eine Sünde und ein Verbrechen. Dr. Blumenfeld. Eine Stiftung des Frriherrn Nslhsniel von Rothschild. In Schillersdorf wurde gestern Vormittags die Einweihung eines vom Schloßherrn Nathaniel Fuhr, von Rothschild begründeten Versorgungshauses für Veteranen der Arbeit feierlich vollzogen. Ein „monumentum aere perennius“ nannte der geistliche Herr, der die Benedictiön vollzog, Pfarrer Himmel aus H a a t f ch, dieses Haus und es ist in Wahrheit für den Stifter ein „Denkmal, dauernder als Erz". Freiherr Nathaniel von. Rothschild ist langst aller Welt als edler Wohltbäter bekannt und oft genug hat er auch seinem lieben S ch i l l er sd o r f Beweise von seiner Hochherzigkeit gegeben. Dieses neue Werk der Nächstenliebe aber ist für ihn ein unvergängliches Denkmal. Mit der Humanität verband sich Pietät bei der Begründung dieses Werkes. Der Stifter hat dem Hause den Namen „Anselm-Stift" gegeben. Von der marmornen Votivtafel über dem Hauptportal des Hauses Leuchtet die Inschrift: „Anselm-Stiftung, begründet durch Nathaniel Freiherrn von Rothschild zum An denken anseinen seligen Vater Anselm Freiherrn von Rothschild. 1894." In dem Corridor des Erdgeschosses des „Anselm-Stiftes" versammelte sich gestern Vormittag in der zehnten Stunde eine stattliche Gesellschaft. Mit dem FreiherrnvonRothschild erschien der zur Zeit im Schillersdorfer Schloß als Jagdgast