Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 45 (9.11.1894)
- Date
- 1894-11-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 866 Veperrektziptzr Wochenptzrifl Nr. 45 schmückung entkleidet, so zeigt die Kehrseite der Medaille uns Bilder, von denen ein fühlendes Herz sich schaudernd abseits wendet". . . . Dann über Jagdgäste: .... „Die Ansprüche, welche man an die Waidgerechtigkeit der Gäste stellt, die zu solcher Ehre geladen werden, sind oft nicht ausschlaggebend, sondern man sucht hiemit gesellschaftlichen Verpflichtungen zu genügen, die allerdings durch Einladungen zu Diners, Soupers oder auch zu Fastnachtsscherzen wohl noch bester beglichen würden." Und weiter:-„So kann man denken, welch' eine Menge Wild elend verkümmernd zu Holze geschossen wird. Ich selbst habe es vielfach erlebt und weiß, daß solche Vorfälle auf Treibjagden nicht etwa nur ganz vereinzelt dastehen. Und nun gar der Anstand, wo beim Dunkel der Nacht Rothwild, ganz gleich, ob Hirsch, Thier oder Kalb, mit Pfosten oder Schrott auf jede Entfernung von der Aasjägerei beschossen wird, wo so selten ein Stück Wild auf dem Platze bleibt, das meiste aber im Dunkel dichter Schonungen unter Qualen verludert und zum Fraß für Füchse wird!" Soweit gekommen, ahnt unser Nimrod wohl, wie er das Blut aller Jagdfexe in Wallung gebracht und er schaltet ein: „Haben wir nur den Muth, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und uns frei zu machen von den Weihrauchsnebeln der Selbstb eräucherung ". Dann fährt er fort: „Schrecklich ist das Schicksal der so bedeutenden Anzahl von Hirschen, die, schlecht getroffen von der Kugel des Jägers, tage-, ja wochenlang verkümmernd sich mühsam umherschleppen, bis sie, bei lebendigem Leibe von Maden angefressen, in irgend einer Schonung einen stillen Platz finden, wo sie endlich von ihren unsäglichen Leiden erlöst und ein Fraß der Füchse und des anderen Raubgesindels werden. Man möge ja nicht glauben, daß solche Zustände vereinzelt dastehen, im Gegentheil, sie sind die Regel". Warum gestattet man (was bekanntlich aus raffinirtester - „Menschlichkeit" geschieht) ohne vorherige Betäubung das Castriren der Hengste, Bullen Schafböcke, Eber, Hähne, Puter und Gänseriche? Die zuerstgenannten sollen dadurch zahmer werden, während die übrigen sich dann leichter mästen lassen, um schließlich, wenn sie fett genug sind, geschlichtet, das heißt durch den Halsschnitt ohne vorherige Betäubung getödtet zu werden. Warum gestattet man das „Ringeln" der Ochsen und der Schweine? Thut ein Schnitt durch die Nasenwand etwa weniger wehe, als der eine plötzliche Bewußtlosigkeit herbeiführende in die großen Halsadern? Auch hier werden die Thiere, ganz wie beim Schächten, gefesselt und zu Boden geworfen, ohne zu fragen, ob sie sich beim Sturze verletzen könnten oder, nicht. Warum gestattet man das als Sport allgemein gebräuchliche „Taubenschießen", wobei die armen Thiere zum Vergnügen der Sportsleute — ohne vorherige Betäubung angeschoffen werden und oft elend zugrunde gehen? Hier fällt die Entschuldigung, daß man sich des Wildes schlechterdings auf andere Weise nicht bemächtigen könne, doch ganz fort. Der Herr Abgeordnete Dr. Pa tta i hat auch nicht erwähnt, daß eventuell gegen die Sauhatz ein Verbot erlaffen würde. Wie steht es mit der Sauhatz? mit dem aus dem Mittelalter überkommenen barbarischen Vergnügen einer Sauhatz? Die Sauhatz nimmt im Allgemeinen folgenden Verlauf: In einem Gehege wird ein Dutzend Wildsauen gehalten; naht die Zeit der Schweinehatz, dann wird beim Füttern ein Keiler eingefangen, gefesselt und auf den Rücken geworfen. Dann werden ihm die beiden gefährlichen Hauer abgesägt und rund gefeilt, was, wie Jedermann bezeugen muß, der einmal in die Hände von Zahnärzten gerieth, sicher nicht zu den Annehmlichkeiten des Lebens zu rechnen ist, für unvernünftige Wildschweine ebensowenig, wie für vernünftige Menschen. So der Möglichkeit beraubt, sich ernstlich zu wehren und seinen hündischen und menschlichen Gegnern den Bauch aufzuschlitzen, wird der Keiler bis zum Jagdtage in engem Gewahrsam gehalten. Sind die Sportsleute zu Pferde und die buntscheckige Jagdmeute zu Fuß erschienen, dann läßt man den Keiler los ins Freie hinein; er erhält einen kurzen Vorsprung und dann jagen Jäger und Meute hinter ihm her über Stock und Stein, durch Wasser, Wald und Feld, mit Huffassa und Horrido! bis er schließlich von der Meute gefaßt und „gedeckt" wird. Die Hunde verbeißen sich in ihm, so daß er sich nicht mehr von der Stelle rühren kann. Wer nun von den Jägern zuerst am Platze ist, hat dann die Ehre, sich an der Schächtung des Wildschweins eigenhändig zu betheiligen oder ihm den „Fang" zu geben, wie es auf Jägerlateinisch heißt. Der eine Schächtgesell hebt den Keiler aus, das heißt, er faßt ihn am Hinterlauf und zerrt ihn nach hinten in die Höhe; der zweite tritt mit dem Schächtmesser, hier je nach der Form Saufeder oder Hirschfänger genannt, vorn auf ihn zu und stößt ihm die Waffe in die Brust, wobei keineswegs ofort der Tod dieses Opfers der Jagdlust herbeigeführt zu werden pflegt. Nun frage sich Herr Dr. Pattai, ob eine solche Schweinehatznichteine grausamere Tödtungsmethode ist, als die ungeschickteste Schüchteret. Religiöse Gründe können nicht geltend gemacht werden gegen die Beseitigung der Sauhatz. Zur Tödtung der Jagdthiere ist die Kugelbüchse ein weit sichereres und ja . sonst auch gebräuchlicheres Mittel als die Schächtung nach vorangegangener quälerischer Verstümmelung, Hetze und Zerfleischung. Sollten aber irgend welche, mir bislang unbekannt gebliebene Interessen von Staat und Gesellschaft die feierliche Tödtung eines Wildschweines erforderlich machen, so sollte doch diese Ceremonie mindestens auf die humaneren Formen einer jüdischen Schächtung gebracht werden. Anstatt den Keiler erst zahnärztlich zu behandeln, ihn dann zu hetzen und dann von Hunden zerfleischen zu lassen, eher er abgestochen wird, sollte man ihn gleich, nachdem er gefesselt ist, nach allen Regeln der Kunst schächten. Allerdings, das Jagdvergnügen der hohen Herrschaften ist sacrosanct, nur unser jüdisches Schächtverfahren, welches vier Jahrtausende alt ist, das wird als thierquälerisch denuncirt und angegriffen. Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Pattai Muth der Ueberzeugung hat, hätte er den Antrag stellen sollen, daß die Jagd unter Strafe gestellt werde. Aber da, meine Herren, hat er plötzlich andere Anschauungen und Principien. Wenn es sich um den Adel handelt, verschwinden seine rationalistischen Anwandlungen. Da hat er jenen Rationalismus, den er uns empfohlen hat, ganz vergessen. In Bezug auf den Adel wendet der Herr Abgeordnete Dr. Pattai feine ganze Beredsamkeit gegen Jene auf (liest): „welche alles Historische aus unserer Gegenwart beseitigen wollen, es gering achten und durchaus nicht zugeben wollen, daß wir nicht blos von heute, sondern auch von gestern und ehegestern alles Dasjenige haben, was wir heute besitzen." „Es gibt eine rationalistische Schule", sagt Dr. Pattai in derselben Rede, „die allen Verstand für die Gegenwart, allein in Anspruch nimmt und so thut, als wenn die Vernunft erst mit uns geboren wäre. Was uns überkommen ist, das sind für diese Schule nichts als werthlose Basalte, und das, was Goethe in einem Augenblicke des Unmuthes geschrieben hat, wird von ihnen zu einer Theorie ausgebildet. Und selbst im Ausrufe des Herrn Abgeordneten Dr. Kronawetter, den er zwar nur scherzweise gebraucht hat: „Ich habe immer vollständig Recht" liegt doch ein unbewußtes Zugeständniß, daß er meint, durch seine Rationalistik sei erst die Vernunft in die Welt eingeführt; dasjenige aber, was uns mit der Vergangenheit verbindet, uns an den Glanz der Geschichte erinnert und uns damit zugleich auf die Zukunft verweist, in der auch wir nicht alle ausgelöscht und vergessen sein wollen, das will er ausgemerzt haben!" Ja, sehenSie, meineHerren, da hat er plötzlich hohePietätfür alles Historische gewonnen; aber das, was er für den Adel reclamirt, das reclamire ich für meine Religion. Es gibt in Europa keinen Adel, der auf ein 4000jähriges Alter Hinweisen kann. Sonntagsruhe« Nein, meine Herren, es ist ihnen nicht um Thierschutz zu thun, es ist ihnen nicht zu thun um die Humanität, um das Christenthum, sondern es ist ihnen blos darum zu thun, den Juden eins am Zeug zu flicken, den Juden die Ausübung ihrer Religion unmöglich zu machen. Das sieht man auch bei einer anderen Gelegenheit, bei der Frage der Sonntagsruhe. Ich finde aus der Gewerbeordnung in das Strafgesetz nur ein Delict übernommen, und zwar § 454, welcher lautet (liest-) „Wer den Verordnungen über Beobachtung der Sonntagsruhe und gegen Störungen der religiösen Feier an Sonn- und Festtagen, sowie der herkömmlichen feierlichen Processionen auf den Plätzen und in den Straßen zuwiderhandelt, ist mit Haft bis zu 14 Tagen oder an Geld bis zu 80 fl. zu bestrafen." Gegenwärtig werden diese Übertretungen der Vorschriften über die Sonntagsruhe von den politischen Behörden bestraft.