Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 45 (9.11.1894)
- Date
- 1894-11-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 864 Vrstrnrdhifchr Wschenfchrifl Nr. 4S Der berühmte Aesthetiker Friedrich Bischer schrieb in der „Augsburger Allgemeinen Zeitung" vom 26. December 1875 0liest): „Man könnte allerdings weitergehen und es als Mangel der christlichen Religion an sich bezeichnen, daß sie, wie sie überhaupt zu wenig über die wirklichen, bestimmten Menschenpflichten aufstellet, so auch auf dieser Seite sich — in ihren Urkunden — nicht einläßt, darüber nichts vorschreibt. Die Gesetzgebung Mosis stand hierin höher und hat bekanntlich herrliche Bestimmungen, worin sie Erbarmen mit dem Vieh zur Neligionspflicht macht." Das ist oberflächlich; denn das Alte Testament ist ja ein Theil der christlichen Urkunden und das Alte Testament enthielt bereits hinreichende Vorschriften zum Schutze der Thiere. finunciation von 290 israelitischen Cultusgeiueinden in Oesterreich. Unser Religionsgesetz hat nun als vornehmstes Institut des Thierschutzes das rituelle Schächten eingeführt. Das war auch vor Allem ein Schutz gegen die Jagd mit ihren verschiedensten Mißbräuchen und Thierquälerelen. Das Verbot des Fleischgenusses von nicht rituell geschlachteten Thieren hat die Jagd mit ihrer Grausamkeit innerhalb des Judenthums seit Jahrtausenden unmöglich gemacht. Der Herr Abgeordnete Dr. Pattai hat nun bestritten, daß religiöse Toleranz ein Schächtverbot hindere, und er sagte (liest): „es ist erstens überhaupt fraglich, ob das Schächten ein wirklicher Cultusgebrauch der Juden ist. Das ist vielfach bestritten worden, so daß wir uns hierüber im Zweifel befinden." Ich kann ihm nach dieser Richtung jede mögliche Beruhigung gewähren. Im Laufe des Monates April d. I. hat der Wiener israelitische Cultusvorstand dem hohen Ministerium eine Resolution, unterschrieben von 290 israelitischen Cultusgemeinden Oesterreichs aus allen Kronländern, überreicht mit folgendem Wortlaute (liest): „Die endesgefertigten Vertretungen israelitischer Cultusgemeinden erklären hiemit einstimmig: 1. daß alle strenggläubigen Israeliten die in dem jüdischen Ritus begründete Schlachtungsweise als ein hochwichtiges biblisches Religionsgebot beobachten und in dem Genüsse des Fleisches von auf andere Weise geschlachteten Thieren eine schwere Sünde erblicken, daß denselben sonach durch ein Verbot der jüdischen Schlachtungsweise der Genuß des Fleisches unmöglich gemacht werden würde, da^ 2. die gesammte israelitische Bevölkerung ohne Unterschied der religiösen Richtung in dem Verbote der jüdischen Schlachtungswcise einen schweren Eingriff in das staatsgrundgesetzlich gewährleistete Recht der vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit, sowie in das in gleicher Weise sanctionirte Recht der gesetzlich anerkannten israelitischen Religionsgefellschaft auf freie Religionsübung und selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten erblickt." Der Herr Abgeordnete Dr. Pattai hat es fü'' angemessen erachtet, die Bemerkung mit einzustreuen, daß „wir" — das heißt wohl: der Redner und seine Parteifreunde — „in Bezug auf jüdische Religion und Cultus immer in Zweifel gelaffen werden." Wenn er darüber sich belehren will, so steht es ihm frei, irgend eines der zahlreichen israelitischen. Religionsbücher, die in Mittel- oder Volksschulen im Gebrauche sind, zur Hand zu nehmen, und wenn ihn das nicht befriedigt, so zweifle ich nicht, daß der Wiener Oberrabbiner Dr. Güdemann ihm auf jede weitere Frage bereitwillig Bescheid geben wird. Ein evangelischer Pfarrer, Johann Guggenberger in Ungarn, hat erst am letzten Samstag gerade als Antwort auf eine ähnliche Bemerkung geschrieben (liest): „Und wenn wir gerade heutzutage und gar nicht selten der Aufstellung begegnen, als schwebe ein gewisses Dunkel über der mosaischen Lehre, und die Juden mögen erst ihre religiösen Gesetze und Lehren offen darlegen, bevor sie um gleiches Recht mit ihren Mitbürgern bitten, so können sie getrost sagen: Gehet und leset, da gibt es nichts Verborgenes! Einer der weisesten Gesetzgeber aller Zeiten ist gerade Moses gewesen und Diejenigen, welche glauben, ihrem Christenthume dadurch am meisten gerecht zu werden, wenn sie auf die jüdische Lehre mit Verj achtung herabblicken, mögen sich an den Ausspruch unseres gött- , lichen Meisters erinnern, der ja eigentlich doch auch diesem Stamme entsprossen ist, dessen jüdische Mutter Maria doch das ewige Sinnbild der frommen Gottergebenheit geworden ist, und welcher gesagt hat: „Ich bin nicht gekommen, das Gesetz aufzulösen, sondern zu erfüllen." Abgeordneter Windthorst und Graf Taafie. Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Pattai hat uns Juden vorgehalten, daß, wenn ein ähnlicher Gebrauch innerhalb des Christenthums stattfände — er sagt, es wäre rein unmöglich — aber wenn ein solcher Gebrauch innerhalb des Christenthums irgendwie Eingang gefunden hätte, er unbedingt abgeschafft werden würde. Er hat damit sagen wollen: Wir sollen uns nach den Christen richten und ähnlich Vorgehen. Nun gestehe ich offen, daß ich viele Christen weiß, die uns Juden als würdige Beispiele dienen können, Beispiele dafür, mit welchem Eifer sie ihre Religion vertreten und vertheidigen, aber wenn ich schon meinen Religionsgenossen einen würdigen Christen zum Borbilde hinstellen wollte, so wäre es nicht ein Christ von der Art des Abgeordneten von Mariahilf. Ich würde mir einen anderen wählen. Zum Beispiel den verstorbenen unvergeßlichen Abgeordneten Windthorst, den Führer der Centrumsparter in Deutschland. In der Sitzung des deutschen Reichstages vom 18. Mai 1887 sagte der Abgeordnete Windthorst in Bezug auf die Schächtfrage, die dort damals auf der Tagesordnung stand (liest) : „Wenn es sich um religiöse Anschauungen handelt, die durch Jahrhunderte oder gar Jahrtausende überkommen sind und die heilig gehalten sind von vielen unter unseren Mitbürgern, dann gebe ich der Regierung das Recht nicht, in dieselben einzugreifen; und ich habe nicht die Meinung, daß man die religiösen Ansichten modeln soll nach angeblich modernen Ideen. Dem entgegenzutreten, halte ich für meine erste Pflicht." Der Herr Abgeordnete Dr. Pattai hat von der Religion gesprochen, als ob sie ein Modekleid von gestern wäre; er verlangt von uns, daß wir unsere heiligsten Traditionen, die ein viertausendjähriges Alter haben, nach jeher plötzlich aufgetauchten vergänglichen Eintagsweisheit modeln sollen. Ich glaube nicht, daß er Recht hat, wenn er meint, daß ein glaubenstreuer Katholik bereit wäre, die Dogmen seiner Kirche nach einer populären Tagesströmung, die heute von zweifelhaften Elementen geschürt und verbreitet wird, einzurichten und zu ordnen. Er sagt -weiter (liest): „Wenn es aber auch ein Cultusgebrauch wäre, was ich nicht weiß, und wenn dieser Gebrauch dann wirklich eine Grausamkeit gegen die Thiere begründet, so könnte auch die Berufung auf die religiöse Toleranz nicht nützen." „Es gibt kein staatsgrundgesetzlich gewährleistetesRecht auf Thiermarter." Der Herr Abgeordnete würde doch nicht verlangen, daß das Parlament, daß die Regierung lediglich auf fein fach^' männisches Gutachten hin ein Verbot gegen die Schächtmethode erlassen soll. Er setzt voraus, er verlangt Erhebungen und eine Untersuchung. Nun, meine Herren, diese Erhebungen und diese Untersuchung haben in Oesterreich bereits stattgefunden und niemand Geringerer hat dieselben veranlaßt als der gewesene Ministerpräsident Graf Eduard T a a f f e. In einem Erlasse an den Statthalter von Steiermark vom 11. Mai 1893, Z. 2560, wird dem Statthalter von dem damaligen Minister des Innern Grafen Ta affe eröffnet, „daß die im Jahre 1888 über die bei den Israeliten übliche Methode des Schächtens der Schlachtthiere durchgeführten Erhebungen zu dem Ergebniß geführt haben, daß, wenn alle Bestimmungen des Rituals erfüllt w erd en, in der Methode des Schächtens eine thierquälerische Handlung nicht gefunden werden kann, daher auch für das Ministerium des Innern eine Veranlassung nicht vorliegt, um gegen dieselbe einzuschreiten." Der damalige Minister des Innern hebt also hervor: „Wenn alle Vorschriften des Rituals erfüllt werden." Wenn die Vorschriften des Rituals nicht erfüllt werden, dann ist selbstverständlich das Fleisch für rechtgläubige Juden ungenießbar. Nun meine Herren! Auch unsere Gegner I werden die Behauptung nicht wagen, daß Graf Eduard Taaffe ein Söldling der ^Uianes mraslits, ein Rothschildknecht u. s. w. gewesen ist.