Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 44 (2.11.1894)
- Date
- 1894-11-02
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 854 Weprrrrdtzlsrtze Mmyrnschrty Rr. 44 Aber die relativ günstigen Verhältnisse, unter denen die Juden bis dahin gelebt hatten, nahmen bald ein Ende, als Paul IV. im Jahre 1555 den päpstlichen Stuhl einnahm. „Nur vier Jahre und vier Monate hat er regiert; was er aber während dieser kurzen Zeit speciell über die Juden Roms gebracht hat, es bildet Summa summarum die Geschichte der 315 Jahre (1555—1870) des Ghetto-Lebens, dem er den Ursprung gegeben und das Gepräge für diese ganze Zeit verliehen hat." Wenn während dieses langen Zeitraumes ab und zu einmal ein Papst in Folge des Jammers und der herzerschütternden Klagen der Juden über ihre unerträgliche Luge den auf ihnen lastenden Druck etwas erleichterte, so kam sicherlich bald wieder ein Anderer, der an die früheren grausamen Verordnungen wieder anknüpfte, sie erneuerte und verschärfte. Bis dahin halten die Juden in den verschiedensten Stadtcheilen mitten unter christlichen Mitbürgern gelebt. Dieser Freizügigkeit machte Paul IV. sofort ein Ende. Die Juden sollten von jetzt ab abgesondert von den Christen, zusammen in einem einzigen Stadttheil mit nur einem Ausgange und nur einem Eingänge wohnen. Und so entstand das berüchtigte Ghettto von Rom, welches der Papst mit einer dicken, hohen Mauer umschließen ließ. Die beiden Thore, die in derselben angebracht waren, blieben des Nachts geschlossen. Dazu kamen die bekannten, in der Geschichte der Juden so oft sich wiederholenden Maßregeln: Zwangsverkauf des Grundbesitzes, welcher, da die Juden keine liegenden Güter mehr ihr Eigen nennen durften, um ein Fünftel des Deutlichen Werthes fortgegeben werden mußte; der Zwang zum Tragen der Abzeichen für Männer und Frauen; das Verbot, christliche Dienstboten und Ammen zu halten; die Einschränkung des Erwerbes, da nur noch der Handel mit altem Trödel den Juden gestattet war; das Verbot, christliche Kranke' ärztlich zu behandeln und endlich die Confiscation und Vernichtung ihrer Bücher. 12.000 jüdische Bücher verbrannt zu haben, führte ein Beamter des Papstes als seinen Ruhmestitel an. Ebenso begannen auch jetzt die Zwangspredigten. An jedem Sabbath kamen Häscher der Polizei in's Ghetto und trieben die Juden mit Peitschenhieben in die Kirche. Mindestens 100 Männer und 50 Frauen, ferner abwechselnd von Sabbath zu Sabbath je 100 Knaben und 50 Mädchen mußten sich in der Kirche einfinden. Häscher wachten über die Aufmerksamkeit der Anwesenden; schienen die Zuhörer theilnahmslos oder gar schlaftrunken, so wurden sie durch Schläge mit einer eisernen Ruthe, welche 4 scharfe Spitzen hatte, aufgeweckt. Daß diese Zwangspredigten keinen besonderen Erfolg hatten, ist selbstverständlich. Anders war es mit den Zwangstaufen, bei denen durch die Gewaltsamkeit des Verfahrens oft Erfolge erzielt wurden. Die Aussage eines Christen, daß ein Jude Hinneigung zum Christenthume gezeigt habe, genügte, um die gewaltsame Entführung in das Haus des Catechumenen zu veranlassen, wo mit Ueberredung, und wenn diese nicht half, mit schärferen Mitteln an dem Bekehrungswerke gearbeitet wurde. Welche Trauerscenen sich da abspielten, ist kaum zu schildern. „Der plötzliche Ueberfall, das herzzerreißende Geschrei, der tumultuöse Auflauf sind die einzelnen Acte der jedesmaligen Tragödie, die mit dem Triumphzuge der Sbirren endete." Der Grad der Aufrichtigkeit, welche man einem solchen erzwungenen Uebertritt beimaß, beweist das Sprichwort, das sich dabei gebildet hat: Va in Ghetto a prendere la fede del batteeimo. Geh' ins Ghetto und nimm den Glauben der Taufe an. Unter den steten Geldforderungen, die an die jüdische Gemeinde gestellt wurden und die sie zwangen, sich ohne Rücksicht aus ihre finanziellen Kräfte in Schulden zu stürzen, verarmte diese immer mehr, so daß selbst Jnnocenz XII. im Jahre 1698 zugestand, die Gemeinde sei auf dem Punkte angelangt, daß sie gar keine Hoffnung mehr gewähre, dem ganz sicheren Ruin zu entgehen. Aber mit dem materiellen Untergang begnügte man sich nicht; auch die moralische Erniedrigung mußte dazukommen. Die schmachvollen — nicht für die Juden schmachvollen — Scenen, die an jedem Carneval stattfanden, sind bekannt. Mindestens 8 Juden, halb bekleidet, vom Volke gejagt, mußten das Wettrennen eröffnen, die Vorsteher, Rabbinen und andere Honoratioren mußten dem Zuge der Senatoren zu Fuß voranschreiten, wobei sie dem ausgelassenen Pöbel als Zielscheibe des Spottes und der Verachtung dienten. Bon dieser Demüthigung befreit sie ein Handschreiben Clemens IX. im Jahre 1668; dafür mußten die Juden am ersten Carnevalstage 300 Scudi dem römischen Volke darbringen. und eine öffentliche Huldigung demselben leisten, nach welcher sie mit dem berüchtigten Andate (Geht!) entlassen wurden. Daß mit dieser Verabschiedung, welche der anwesenden Menge Veranlassung b^t, die heimkehrenden Deputirten mit Spott und Hohn zu begleiten, auch ein Fußtritt verbunden war, haben neuere Forschungen als falsch erwiesen. Und mit geringen zeitweilig erfolgenden Abänderungen dauerte alles das bis ins 19. Jahrhundert fort. Um so erhebender ist die Wahrnehmung, daß trotz dieser Drangsale und Demüthigungen sich das sittlich.religiöse und geistige Leben der römischen Juden auf einer Höhe hielt, die in Anbetracht ihrer so überaus traurigen äußeren Lage wahrhaft bewundernswerth ist. Daß das Thorastudium reichliche Pflege fand, ist selbstverständlich. Aber daneben zeigte sich auch das Streben nach allgemeiner Bildung. Viele Jünglinge, welche die Talmud-Thora-Schule besuchten, erhielten in derselben Unterricht in der „Grammatica" von einem christlichen Lehrer. Auch in anderen Disciplinen, wie „Logica, Physica, Metaphy« sica, Rhetorica, Sphaera und Medicina" wurden sie privatim von christlichen Lehrern unterrichtet. So fand sie die Erlösung und Befreiung, die nach so vielen auch noch unter Pius IX vergeblich gehegten Hoffnungen endlich im Jahre 1870 durch Victor Emanuel eintrat, vorbereitet für den Ausstieg in eine neue Aera. Es ist unmöglich, in einer Zeitschrift auch nur andeutungsweise alle wesentlichen und interessanten Bestandtheile des Stoffes hervorzuheben, den der Verfasser mit großer Gelehrsamkeit und riesigem Fleiße zusammengetragen hat. Mögen diese Zeilen die Wirkung haben, zum Lesen des Werkes einzu laden, welches, trotzdem es auf gelehrter Forschung beruhtdoch auch dem Laien sehr viel Interessantes bietet. Aber nicht, blos Leser, auch Käufer wünschen wir dem Buche. Die jüdische Literatur, die mit so vielen Schwierigkeiten zu kämpfen hat und ohne jede Unterstützung von Seiten gelehrter Körperschaften auf sich selbstangewiesen ist, verdient mehr werkthätigeBeachtun g, als sie bisher gefunden hat. S. Hammerschlag. Befähigungsnachweis der mährischen Rabbiner. Lange bevor noch die Volksbeglücker unserer Zeit zur Rettung des „kleinen Mannes" den Befähigungsnachweis erfunden haben, war dieser schon auf dem Gebiete der rabbinischen Thätigkeit eingeführt. „SeMichah" oder „Minuij" finden schon in der Bibel, in der Ordination des Josua durch Moses ihr Vorbild, und wie sich diese im Zeitalter der Tanaim und Amoiaim entwickelt hat, darüber handelt in ausführlicher Weise die Arbeit meines hochverehrten Meisters Bacher in der Kausmann-Brann'schen Monatsschrift 1893, p. 122 ff. Im Mittelalter war es nun Sitte, daß ein jeder der den Beruf in sich fühlte, mit Eilaubniß seines Lehrers, Amt und Würden eines Rabbiners bekleidete. Der Verfall der talmudischen Wissenschaften nach dem schwarzen Tode erforderte neue Maßregeln auf diesem Gebiete. Merkwürdig genug, es war ein Rabbiner von Wien, R. Mcir b. Baruch Haler» i, der den Befähigungsnachweis für Rabbiner eingeführt hatte. Fortab durfte Niemand sich mit rabbinischen Functionen befassen, wenn er nicht hiezu ordinirt wurde. Die Ordination bestand in der Erlangung des Morenn-Titels. Diese Praxis blieb bis auf unsere Zeit in Geltung und öffnete der Willkür Thür und, Thor. Ein jeder Rabbiner war oder hielt sich für berechtigt, Rabbinerdiplome zu ertheiten, und ein jeder, der es wollte, konnte sich die „venia äoeenäi" (3attarattt boraab) holen dort, wo er wollte. Durch die Errichtung der Rabbinerschulen, unter welchen die erste das im Jahre 1629 gegründete Collegium rabbinicum in Padua war, sollte diesem Mißbrauche Einhalt geboten werden. Diese Anstalten, die ihren Zöglingen die nöthige wissenschaftliche und theoretische Ausbildung angedeihen l-ießen, wurden Pstegestätten der jüdischen Wissenschaft, und das große Werk der Wiederverjüngung des Judenthumes ist zu nicht geringen Theilen das Verdienst dieser Schulen. In Anerkennung